Die Burgergemeinde Bern - Burgerbibliothek Bern
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korps 1824 von ihren Pflichten im Feuerlöschwesen<br />
der Stadt <strong>Bern</strong> entbunden wurden und sich damit<br />
auch ihrer Feuerspritzen entledigen konnten.<br />
In der Armenpflege, welche den Gesellschaften<br />
verblieb, sollte es in der Restauration zu Spannungen<br />
mit der Stadtregierung kommen, die an diejenigen<br />
der Helvetik gemahnten. Schuld daran war ein<br />
vom Stadtrat wohl als Folge des Hungerjahres 1817<br />
erlassenes Dekret, das am 16. November 1818 die<br />
Ausschüttung von Geldern aus dem bürgerlichen<br />
Armengut an die Gesellschaften neu regelte. Es verpflichtete<br />
diese unter anderem, sofern sie eine finanzielle<br />
Unterstützung aus dem Armengut für ihre<br />
Gesellschaftsarmen wünschten, von nun an nicht<br />
nur wie bisher den Armenetat, sondern zusätzlich<br />
auch noch den Bestand ihres Stubenguis der Stadtregierung<br />
zur Kenntnis zu bringen. Daran entzündete<br />
sich ein «mehrjähriger Zwist», indem einige<br />
Gesellschaften die neue Forderung der Stadtregierung<br />
nach Deklarierung des Gesellschaftsvermögens<br />
«als unbefugte Einmischung in die Angelegenheiten<br />
der Gesellschaft» ablehnten. Wie schon in<br />
der Helvetik griffen sie in der Auseinandersetzung<br />
zu den seit der Mediation ausdrücklich verbotenen<br />
Mitteln der Zusammenkünfte von Deputierten und<br />
der gemeinsamen Absprachen. Ihren «Mangel an<br />
Zutrauen ... gegen die Stadt-Behörde» beantwortete<br />
der Stadtrat, indem er die Gesellschaften, welche<br />
ihm den Bestand ihres Stubengutes nicht bekanntgaben,<br />
alljährlich konsequent von der Liste der<br />
Geldempfänger aus dem bürgerlichen Armengut<br />
strich. Der Streit dauerte bis zum Ende der Restauration,<br />
und noch 1830 deklarierten bloss fünf Gesellschaften<br />
ihr Vermögen.<br />
Das Misstrauen einiger Gesellschaften gegen die -<br />
praktisch ausschliesslich patrizische - Stadtregierung<br />
kann als Ausdruck der Spannungen zwischen<br />
Patriziat und nichtpatrizischer Burgerschaft gedeutet<br />
werden, durch die sich die Zeit der Restauration<br />
auszeichnete. Sie kam auch in den Bittschriften von<br />
Gesellschaften zum Ausdruck, welche diese am<br />
Ende der Restauration, gleich vielen Gemeinden<br />
und Privatleuten der Landschaft, der Kantonsregierung<br />
einsandten. Von den zehn Gesellschaften, die<br />
dies taten, beobachtete nur die Gesellschaft zum<br />
Distelzwang den «Schwindelgeist der Zeit... mit Unruhe<br />
und Besorgnis», während acht die Forderungen<br />
der nichtpatrizischen Bürgerschaft zu den ihren<br />
machten. <strong>Die</strong> Gesellschaften traten also am Schluss<br />
der Restauration in ihrer Mehrheit für eine Umgestaltung<br />
der politischen Verhältnisse ein.<br />
An neuester Literatur wurde konsultiert:<br />
Braun, Rudolf: Das ausgehende Ancien Regime in der<br />
Schweiz. Göttingen; Zürich, 1984.<br />
Capitani, Frangois de: Adel, Bürger und Zünfte im <strong>Bern</strong><br />
des 15. Jahrhunderts. <strong>Bern</strong>, 1982.<br />
Derselbe: <strong>Die</strong> <strong>Bern</strong>er Zunft zum Mittellöwen von der Reformation<br />
zur Revolution. <strong>Bern</strong>, 1985. (Geschichte der<br />
<strong>Bern</strong>er Zunft zu Mittellöwen. 2.)<br />
Junker, Beat: Geschichte des Kantons <strong>Bern</strong> seit 1798. 1:<br />
Helvetik, Mediation, Restauration. <strong>Bern</strong>, 1982.<br />
Zahnd, Urs Martin: <strong>Die</strong> Bildungsverhältnisse in den bernischen<br />
Ratsgeschlechtern im ausgehenden Mittelalter.<br />
<strong>Bern</strong>, 1979.<br />
Derselbe: <strong>Die</strong> <strong>Bern</strong>er Zunft zum Mittellöwen im Spätmittelalter.<br />
<strong>Bern</strong>, 1984. (Geschichte der <strong>Bern</strong>er Zunft zu<br />
Mittellöwen. 1.)<br />
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