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Die Burgergemeinde Bern - Burgerbibliothek Bern

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lern mit Massnahmen zur Abwehr nichtburgerlicher<br />

Konkurrenz zu erreichen, sei es durch stets restriktivere<br />

Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen für<br />

Fremde oder die Verpflichtung der Stadtverwaltung<br />

und ihrer Kammern, bloss bei Handwerkern und<br />

Handelsleuten der Burgerschaft einzukaufen.<br />

Obwohl sich der Grosse Rat in der «Urkundlichen<br />

Erklärung» verpflichtet hatte, die Möglichkeit<br />

zur Aufnahme in das stadtbernische Burgerrecht<br />

den Kantonsbürgern «unter billigen Bedingungen<br />

geöffnet» zu halten, war die Praxis der Burgeraufnahmen<br />

in der Restauration nicht liberaler als vor<br />

1813. Wenn die 99 Vertreter der Landschaft im Grossen<br />

Rat das persönliche Bürgerrecht erhielten, so<br />

im <strong>Die</strong>nste der Fiktion der Restauration, die staatliche<br />

Herrschergewalt sei der Hauptstadt zurückgegeben<br />

worden. Darüber hinaus kam es bis 1830 zu<br />

insgesamt 41 erblichen Burgeraufnahmen. Wie<br />

schon in der Mediation war die Burgerrechtserteilung<br />

weitgehend Auszeichnung für Notabein, die<br />

zudem in mehreren Fällen verwandtschaftliche Beziehungen<br />

mit der Bürgerschaft verbanden. Neben<br />

zwölf erfolgreichen Handelsleuten und zwei Bankiers<br />

finden sich unter den Aufgenommenen Leute,<br />

die sich im Staats- und Stadtdienst, in der Kirche<br />

und an der Akademie durch ihre Tätigkeit bewährt<br />

hatten, sowie zwei Juristen, ein Arzt und ein Offizier.<br />

Zehn Neuburger waren in politischen Ämtern<br />

hervorgetreten. Mehrmals wurden mit dem Burgerrecht<br />

Leute auch ausserhalb des Kantons beschenkt,<br />

die sich im vorrevolutionären <strong>Bern</strong> verdient<br />

gemacht hatten; der englische Baronet Sir<br />

Walther James aber erhielt es als Wohltäter hiesiger<br />

Armer.<br />

<strong>Die</strong> bürgerliche Bevölkerung zeigte in der Restauration<br />

kein einträchtiges Bild. Vielmehr waren<br />

die Jahre durch starke politisch-soziale Spannungen<br />

zwischen patrizischem und nichtpatrizischem Teil<br />

der Burgerschaft gekennzeichnet. Anlass dazu<br />

boten vor allem die Verfassungsbestimmungen,<br />

welche die nichtpatrizische Burgerschaft arg enttäuschten.<br />

<strong>Die</strong> bernische Stadtverwaltung war nicht nur in<br />

der Helvetik, sondern auch in der Mediation gänz-<br />

lich von der Kantonsregierung getrennt gewesen.<br />

Der Grosse Stadtrat der Mediation war von den Gesellschaften<br />

gewählt worden, so dass auch der<br />

nichtpatrizische Teil der Burgerschaft die Politik<br />

der Stadt hatte mittragen können. In der Restauration<br />

nun waren die Verhältnisse anders. Der stadtbernische<br />

Teil des Grossen Rates stellte zugleich die<br />

höchste Stadtbehörde dar, und während das Land<br />

in der Kantonsregierung eine verfassungsmässige,<br />

wenn auch kleine Vertretung besass, so sah sich die<br />

nichtpatrizische Burgerschaft, welcher solches nicht<br />

vergönnt war, sowohl in den höchsten Entscheidungsgremien<br />

des Kantons als auch der Stadt übergangen.<br />

Infolge der Selbstergänzung der Zweihundert<br />

gelang Nichtpatriziern der Einsitz in diesen Rat<br />

kaum, und geschah er doch, so infolge der Gnade<br />

des Patriziats und nicht aufgrund verbrieften<br />

Rechts. An dieser Tatsache änderte auch nichts,<br />

dass die Hälfte der Mitglieder der täglichen Stadtverwaltung<br />

von den Gesellschaften erkoren wurde.<br />

Auch die Wahlen in diese Behörde brachten der<br />

nichtpatrizischen Burgerschaft eine zahlenmässige<br />

Vertretung, die derjenigen des Patriziats unterlegen<br />

war.<br />

Neben der Kritik an der Verfassung der Restauration<br />

hatte die nichtpatrizische Burgerschaft noch einen<br />

zweiten Anlass zur Klage. <strong>Die</strong> Zeit der Helvetik<br />

hatte dem Patriziat eine empfindliche Verschlechterung<br />

seiner finanziellen Situation gebracht, und zudem<br />

war die Zahl der hohen Verwaltungsstellen<br />

durch die Verkleinerung des bernischen Territoriums<br />

seit 1798 beträchtlich geringer. Das finanziell<br />

geschwächte Patriziat wich in der Folge auf der Suche<br />

nach einem Lebensunterhalt auf mittlere städtische<br />

und staatliche Verwaltungsposten aus, die vor<br />

1798 der nichtpatrizischen Bürgerschaft vorbehalten<br />

gewesen waren. Von den am 23. Januar 1815<br />

durch die Stadtregierung gewählten 41 städtischen<br />

Beamten rekrutierten sich 23 aus dem Patriziat und<br />

bloss 18 aus der nichtpatrizischen Burgerschaft, die<br />

sich verdrängt sah.<br />

Der Groll der nichtpatrizischen Bürgerschaft<br />

über die bestehenden Zustände mündete, nachdem<br />

eine bei der Regierung vorgebrachte Protestver-

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