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Die Burgergemeinde Bern - Burgerbibliothek Bern

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74<br />

weder schon vor dem Fall des Alten <strong>Bern</strong> in den Li-<br />

sten möglicher Neuburger aufgetaucht waren, sich<br />

während des Übergangs von 1798 und der Helvetik<br />

durch «treüe Anhänglichkeit... an unsere ehemalige<br />

und nie zu vergebende Verfaßung und väterliche<br />

Obrigkeit» und ähnliches «günstiges Benehmen»<br />

ausgezeichnet hatten oder zu den erfolgreichen<br />

Vertretern der frühindustriellen Bourgeoisie gehör-<br />

ten. Im einzelnen finden sich unter den Neuburgern<br />

der Mediationszeit zwei ehemalige patrizische<br />

Herrschaftsherren aus dem Welschland, fünf höhere<br />

Offiziere (davon vier aus dem Aargau), fünf Unter-<br />

nehmer, zwei Bankiers, drei Ärzte und ein Apothe-<br />

ker, sowie ein Senator der Helvetik.<br />

Ein Bewerber für das Burgerrecht hatte keine be-<br />

sonderen Verdienste, und seine Aufnahme sollte zu<br />

Auseinandersetzungen führen, die ein Licht auf po-<br />

litisch-soziale Spannungen der Zeit warfen. Auf<br />

Grund der bernischen Verfassungsbestimmungen<br />

nahm nämlich der Stadtrat am 1. Februar 1808 Jo-<br />

hannes Emanuel Krähenbühl von Otterbach auf<br />

Abb.41:<br />

<strong>Die</strong> Krähenbühl-Affäre des<br />

Jahres 1808, die in <strong>Bern</strong> viel<br />

zu reden gab, regte sogar<br />

einen anonymen Zeichner<br />

zu einer witzigen Karikatur<br />

an. Sie zeigt Krähenbühl<br />

an der Schwelle zum Zunftsaal<br />

zu Distelzwang.<br />

<strong>Die</strong> Regierung [der Bär]<br />

versucht ihn hinein-,<br />

die Zunftftgur [der Narr]<br />

hinauszustossen.<br />

dessen wiederholtes Begehren zum Burger an, den<br />

«bei seinen Obern beliebten» ersten Sekretär der<br />

Stadtpolizeikommission von <strong>Bern</strong>. Das Los, das bis<br />

1812 über die Gesellschaftszugehörigkeit entschied,<br />

wies ihn der vornehmsten unter den bernischen Ge-<br />

sellschaften, der Gesellschaft zum Distelzwang, zu.<br />

<strong>Die</strong>se weigerte sich nun aber schlankweg, den mitt-<br />

leren Beamten «von unansehnlicher Herkunft» auf-<br />

zunehmen, und verstiess damit gegen geltende Ver-<br />

ordnungen. <strong>Die</strong> Angelegenheit weitete sich bald zu<br />

einer eigentlichen Affäre aus, die, wie Anton von<br />

Tillier sich erinnert, «in der Hauptstadt die Gemü-<br />

ther in die heftigste Gährung» versetzte und in die<br />

sich mit der Zeit auch die Kantonsregierung ein-<br />

schaltete. Sie setzte die für die Aufnahmeverweige-<br />

rung verantwortliche Zunftkommission unter Haus-<br />

arrest, in den sich die restlichen Zunftgenossen aus<br />

Solidarität ebenfalls begaben, und eine nächtliche<br />

Schlägerei zwischen jugendlichen patrizischen<br />

Sympathisanten der Arretierten und Jünglingen aus<br />

der nichtpatrizischen Bürgerschaft weitete das Ge-

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