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Die Burgergemeinde Bern - Burgerbibliothek Bern

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Zweites Kapitel: Von der Helvetik zur Regeneration<br />

[1798-1831]<br />

<strong>Die</strong> Zeit der Helvetik (1798-1803]<br />

<strong>Die</strong> <strong>Burgergemeinde</strong><br />

<strong>Die</strong> nach französischem Muster zusammengeschusterte<br />

Verfassung, die dem helvetischen Einheitsstaat<br />

zugrunde gelegt wurde, brachte sowohl dem<br />

Kanton als auch der Stadt <strong>Bern</strong> völlig neue Verhältnisse.<br />

<strong>Die</strong> 23 Kantone der rigoros zentralistisch aufgebauten<br />

neuen Republik wurden zu Verwaltungseinheiten<br />

degradiert und verloren ihre Staatlichkeit.<br />

Das Territorium des alten bernischen Stadtstaates<br />

wurde gevierteilt, indem man aus der Waadt, dem<br />

Aargau und dem <strong>Bern</strong>er Oberland eigene Kantone<br />

bildete.<br />

<strong>Die</strong> Stadt <strong>Bern</strong> verlor ihre Herrscherstellung<br />

über das Land. Sie war nun jeder anderen Gemeinde<br />

gleichgestellt, wenn sie auch Kantonshauptort<br />

blieb und in ihren Mauern die kantonalen Behörden<br />

beherbergte, den Regierungsstatthalter, die<br />

Verwaltungskammer und das Kantonsgericht.<br />

Ein gleichförmiges Schweizerbürgerrecht umschloss<br />

alle Staatsangehörigen, die Ortsbürgerrechte<br />

wurden aufgehoben. Damit verschwand zunächst<br />

auch jede bisherige Scheidung der Bevölkerung<br />

in Burger einerseits und minderberechtigte<br />

Hintersässen andererseits. Sämtliche Aktivbürger,<br />

das heisst alle Männer Uber zwanzig, waren gemäss<br />

der Volkssouveränität und der Rechtsgleichheit<br />

fortan in Regierungsbehörden wählbar, was für den<br />

grösseren Teil der stadtbernischen Bevölkerung<br />

neue politische Möglichkeiten eröffnete. Verweigert<br />

wurde die Rechtsgleichheit allerdings den Mitgliedern<br />

der alten bernischen Regierung, denen der<br />

französische General Brune gleich zu Beginn der<br />

Helvetik ein einjähriges Regierungsverbot auferlegte.<br />

<strong>Die</strong> Geschäfte der Stadt <strong>Bern</strong> leitete vom 26. März<br />

1798 an eine provisorische Gemeindebehörde von<br />

zehn Mitgliedern, die Munizipalität. Sie wurde nach<br />

dem Prinzip der indirekten Demokratie von Wahlmännern<br />

erkoren, die ihrerseits aus der Urversammlung<br />

aller Aktivbürger der Stadt hervorgegangen<br />

waren. Obwohl erstmals in der Geschichte auch<br />

die bisherigen Hintersässen wählen durften, wurden<br />

in die Munizipalität ausschliesslich Männer aus<br />

der Bürgerschaft abgeordnet; und zwar neben sieben<br />

ehemals nichtpatrizischen Burgern bloss drei<br />

Mitglieder aus patrizischen Familien, die sich sonst<br />

zu Beginn der Helvetik weitgehend von der Politik<br />

fernhielten.<br />

<strong>Die</strong> Arbeit der neuen Gemeindebehörde war<br />

nicht leicht. Sie wurde weitgehend bestimmt durch<br />

die vielfältigen Bedrängnisse, welche die Stadt <strong>Bern</strong><br />

vom Anfang der Helvetik an erfuhr. Solche waren<br />

gegeben durch die Tatsache, dass eine fremde Militärmacht<br />

die Stadl zuerst erobert hatte und dann<br />

besetzt hielt. Der Plünderung privater Haushalte<br />

durch die Besetzer folgte diejenige der Staatskassen<br />

und Magazine, und Einquartierungen sowie Requisitionsforderungen<br />

der französischen Truppen gehörten<br />

bald zum täglichen Bild. <strong>Die</strong> Mitglieder des<br />

Patriziats, als Ziel besonderer Schikanen<br />

der Franzosen, wurden zudem zur Abgabe einer<br />

recht empfindlichen Kontribution gezwungen.<br />

Zu diesen Bedrückungen kam bald eine rasche<br />

Verschlechterung der allgemeinen Finanzlage des<br />

Staates, vor allem als Folge davon, dass die Helvetik<br />

das überkommene Abgabensystem der Zehnten<br />

und Bodenzinse schlagartig aufgehoben und durch

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