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Die Burgergemeinde Bern - Burgerbibliothek Bern

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Abb. 56:<br />

In der Zeil des Alten <strong>Bern</strong><br />

bewahrten die Zünfte ihr<br />

bares Vermögen in<br />

schweren Eisentruhen auf,<br />

die in den Zunfträumen<br />

standen. <strong>Die</strong>se Geldtruhe<br />

der Gesellschaft zu Pfistern<br />

ist mit dem Zunftwappen<br />

geschmückt.<br />

Bürgerschaft versuchten, ein Mitspracherecht bei<br />

der Besetzung der obersten städtischen Behörden<br />

zu erlangen. Sie unterlagen jedoch in diesen Auseinandersetzungen<br />

mit der städtischen Oberschicht,<br />

und in <strong>Bern</strong> kam es, im Gegensatz etwa zu<br />

Zürich und Basel, zu keiner Zunftverfassung. Vielmehr<br />

sind aus dem Jahr 1373 erste «briefe, zünfte ze<br />

weren», überliefert, die den Gesellschaften eine politische<br />

Aktivität untersagen, und ähnliche Zunftverbote<br />

wurden bis in das beginnende 18. Jahrhundert<br />

mehrmals wiederholt. <strong>Die</strong> bernischen Gesellschaften<br />

hatten in der Folge den Charakter handwerklich-gewerblicher<br />

und geselliger Körperschaften,<br />

und bis zur Reformation zeigen sie ebenfalls<br />

Ähnlichkeit mit religiösen Bruderschaften.<br />

Auch wenn in <strong>Bern</strong> die Ratsmitglieder und die<br />

Inhaber der hohen staatlichen Ämter nicht von den<br />

Zünften gewählt wurden, kam es seit dem 15. Jahrhundert<br />

doch zu einer mittelbaren Verknüpfung<br />

der Gesellschaften mit dem politischen System, in-<br />

dem einzelne Ämter aus den Zünften gewählt wurden.<br />

<strong>Die</strong>s galt einmal für die Sechzehner, die alljährlich<br />

erkoren wurden und die Behörde zur Wahl des<br />

Grossen Rates darstellten. Während die Mehrzahl<br />

der Zünfte bloss einen Sechzehner «darzegeben»<br />

hatte, durften die Mitglieder der Gesellschaften der<br />

Pfister, Schmiede, Metzger und Gerber deren zwei<br />

stellen. Aus diesen vier Gesellschaften wurden auch<br />

die weiter oben bereits genannten vier Venner erkoren,<br />

hohe Militär- und Finanzbeamte. Da das<br />

Venneramt zu den wichtigsten S taatsstellen gehörte<br />

und seine Inhaber oft zum Schultheissen aufstiegen,<br />

überragten die Vennerzünfte zusammen mit der<br />

adeligen Gesellschaft zum Narren und Distelzwang<br />

- die unter den Gesellschaften eine Sonderstellung<br />

einnimmt - seit dem 15. Jahrhundert die restlichen<br />

Zünfte immer mehr an Bedeutung und bildeten die<br />

Spitze einer sich ausformenden «Zunfthierarchie».<br />

<strong>Die</strong> politische Oberschicht, die in den Kleinen Rat<br />

und in die höchsten Ämter zu gelangen wünschte,<br />

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