Die Burgergemeinde Bern - Burgerbibliothek Bern
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Abb. 56:<br />
In der Zeil des Alten <strong>Bern</strong><br />
bewahrten die Zünfte ihr<br />
bares Vermögen in<br />
schweren Eisentruhen auf,<br />
die in den Zunfträumen<br />
standen. <strong>Die</strong>se Geldtruhe<br />
der Gesellschaft zu Pfistern<br />
ist mit dem Zunftwappen<br />
geschmückt.<br />
Bürgerschaft versuchten, ein Mitspracherecht bei<br />
der Besetzung der obersten städtischen Behörden<br />
zu erlangen. Sie unterlagen jedoch in diesen Auseinandersetzungen<br />
mit der städtischen Oberschicht,<br />
und in <strong>Bern</strong> kam es, im Gegensatz etwa zu<br />
Zürich und Basel, zu keiner Zunftverfassung. Vielmehr<br />
sind aus dem Jahr 1373 erste «briefe, zünfte ze<br />
weren», überliefert, die den Gesellschaften eine politische<br />
Aktivität untersagen, und ähnliche Zunftverbote<br />
wurden bis in das beginnende 18. Jahrhundert<br />
mehrmals wiederholt. <strong>Die</strong> bernischen Gesellschaften<br />
hatten in der Folge den Charakter handwerklich-gewerblicher<br />
und geselliger Körperschaften,<br />
und bis zur Reformation zeigen sie ebenfalls<br />
Ähnlichkeit mit religiösen Bruderschaften.<br />
Auch wenn in <strong>Bern</strong> die Ratsmitglieder und die<br />
Inhaber der hohen staatlichen Ämter nicht von den<br />
Zünften gewählt wurden, kam es seit dem 15. Jahrhundert<br />
doch zu einer mittelbaren Verknüpfung<br />
der Gesellschaften mit dem politischen System, in-<br />
dem einzelne Ämter aus den Zünften gewählt wurden.<br />
<strong>Die</strong>s galt einmal für die Sechzehner, die alljährlich<br />
erkoren wurden und die Behörde zur Wahl des<br />
Grossen Rates darstellten. Während die Mehrzahl<br />
der Zünfte bloss einen Sechzehner «darzegeben»<br />
hatte, durften die Mitglieder der Gesellschaften der<br />
Pfister, Schmiede, Metzger und Gerber deren zwei<br />
stellen. Aus diesen vier Gesellschaften wurden auch<br />
die weiter oben bereits genannten vier Venner erkoren,<br />
hohe Militär- und Finanzbeamte. Da das<br />
Venneramt zu den wichtigsten S taatsstellen gehörte<br />
und seine Inhaber oft zum Schultheissen aufstiegen,<br />
überragten die Vennerzünfte zusammen mit der<br />
adeligen Gesellschaft zum Narren und Distelzwang<br />
- die unter den Gesellschaften eine Sonderstellung<br />
einnimmt - seit dem 15. Jahrhundert die restlichen<br />
Zünfte immer mehr an Bedeutung und bildeten die<br />
Spitze einer sich ausformenden «Zunfthierarchie».<br />
<strong>Die</strong> politische Oberschicht, die in den Kleinen Rat<br />
und in die höchsten Ämter zu gelangen wünschte,<br />
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