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Die Burgergemeinde Bern - Burgerbibliothek Bern

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<strong>Die</strong> Aufgaben der <strong>Burgergemeinde</strong><br />

Der <strong>Burgergemeinde</strong> als öffentlich-rechtlicher Körperschaft<br />

obliegen die Fürsorge und die Vormundschaftspflege<br />

für die im Kanton ansässigen Burger,<br />

soweit diese nicht einer der 13 bürgerlichen Gesellschaften<br />

angehören, denen diese Aufgaben durch<br />

das Gemeindegesetz übertragen sind. Sie haftet jedoch<br />

subsidiär für die sich aus der fürsorgerischen<br />

Tätigkeit der Gesellschaften ergebenden finanziellen<br />

Verpflichtungen, ohne selbst auf die Massnahmen<br />

der Fürsorgebehörde der Gesellschaften Einfluss<br />

zu nehmen.<br />

Allgemein verpflichtet das Gemeindegesetz die<br />

<strong>Burgergemeinde</strong>n, bei der Verwaltung ihres Vermögens<br />

und bei der Verwendung von dessen Ertrag<br />

die Bedürfnisse der Einwohnergemeinden zu beachten<br />

(Art. 111 Abs. 2 und 3).<br />

Zu den genannten gesetzlichen Aufgaben kommen<br />

die aufgrund des Ausscheidungsvertrages und<br />

anderer Vereinbarungen übernommenen Verpflichtungen<br />

gemeinnütziger und kultureller Art, welche<br />

der gesamten bernischen Öffentlichkeit zugute<br />

kommen. Dazu gehören die Pflege des Grossteils<br />

der die Stadt <strong>Bern</strong> umgebenden Wälder, die Führung<br />

des Naturhistorischen Museums, des Casinos<br />

als Konzert- und Gesellschaftsbaus und der <strong>Burgerbibliothek</strong><br />

sowie die partnerschaftliche Beteiligung<br />

an der Führung und Finanzierung des <strong>Bern</strong>ischen<br />

Historischen Museums und der Stadt- und Universitätsbibliothek.<br />

Zusammenfassend darf man feststellen, dass alle<br />

von der <strong>Burgergemeinde</strong> wahrgenommenen Aufgaben<br />

direkt oder indirekt der Allgemeinheit dienen.<br />

Fürsorge- und Vormundschaftspflege<br />

Zuständige Behörde der Fürsorge- und Vormundschaftspflege<br />

für die Bürger ohne Gesellschaftsangehörigkeit<br />

ist die Burgerkommission. Sie besteht aus<br />

sieben Mitgliedern, dem nebenberuflich tätigen Almosner<br />

und Amtsvormund sowie dem Burgerratsschreiber<br />

als Sekretär. <strong>Die</strong> Kommission untersteht<br />

für ihre Fürsorge- und Vormundschaftstätigkeit der<br />

Oberwaisenkammer, deren Mitglieder vom Regierungsrat<br />

auf Vorschlag des Kleinen Burgerrats gewählt<br />

werden. <strong>Die</strong> bei rund 1950 Burgern ohne Gesellschaftsangehörigkeit<br />

leicht überblickbare Zahl<br />

der Fürsorge- und Vormundschaftsfälle - im Durchschnitt<br />

der Jahre 1980-1985 waren es gesamthaft<br />

28 - gewährleistet eine individuelle Betreuung.<br />

<strong>Die</strong> Kosten für die Unterstützung, für Beiträge an<br />

den Lebensunterhalt und für Ausbildungshilfen gehen<br />

zu Lasten des Allgemeinen bürgerlichen Armengutes.<br />

An Fürsorgeeinrichtungen, die der Bürgerschaft<br />

dienen, unterhält die <strong>Burgergemeinde</strong> das Waisenhaus<br />

und das Burgerspital. Der Altersfürsorge im<br />

weiteren Sinn ist das Burgerheim gewidmet.<br />

Aus freien Stücken übernahm die <strong>Burgergemeinde</strong><br />

im Verein mit den bürgerlichen Gesellschaften<br />

und anderen <strong>Burgergemeinde</strong>n und Korporationen<br />

des Kantons die Verpflichtung zur Bevorschussung<br />

von Alimenten für die ihrer Fürsorge<br />

unterstehenden Angehörigen. Damit entlastet sie<br />

die an sich hiefür zuständigen Einwohnergemeinden<br />

nicht nur in finanzieller, sondern auch in betreuerischer<br />

Hinsicht.

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