Die Burgergemeinde Bern - Burgerbibliothek Bern
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<strong>Die</strong> Aufgaben der <strong>Burgergemeinde</strong><br />
Der <strong>Burgergemeinde</strong> als öffentlich-rechtlicher Körperschaft<br />
obliegen die Fürsorge und die Vormundschaftspflege<br />
für die im Kanton ansässigen Burger,<br />
soweit diese nicht einer der 13 bürgerlichen Gesellschaften<br />
angehören, denen diese Aufgaben durch<br />
das Gemeindegesetz übertragen sind. Sie haftet jedoch<br />
subsidiär für die sich aus der fürsorgerischen<br />
Tätigkeit der Gesellschaften ergebenden finanziellen<br />
Verpflichtungen, ohne selbst auf die Massnahmen<br />
der Fürsorgebehörde der Gesellschaften Einfluss<br />
zu nehmen.<br />
Allgemein verpflichtet das Gemeindegesetz die<br />
<strong>Burgergemeinde</strong>n, bei der Verwaltung ihres Vermögens<br />
und bei der Verwendung von dessen Ertrag<br />
die Bedürfnisse der Einwohnergemeinden zu beachten<br />
(Art. 111 Abs. 2 und 3).<br />
Zu den genannten gesetzlichen Aufgaben kommen<br />
die aufgrund des Ausscheidungsvertrages und<br />
anderer Vereinbarungen übernommenen Verpflichtungen<br />
gemeinnütziger und kultureller Art, welche<br />
der gesamten bernischen Öffentlichkeit zugute<br />
kommen. Dazu gehören die Pflege des Grossteils<br />
der die Stadt <strong>Bern</strong> umgebenden Wälder, die Führung<br />
des Naturhistorischen Museums, des Casinos<br />
als Konzert- und Gesellschaftsbaus und der <strong>Burgerbibliothek</strong><br />
sowie die partnerschaftliche Beteiligung<br />
an der Führung und Finanzierung des <strong>Bern</strong>ischen<br />
Historischen Museums und der Stadt- und Universitätsbibliothek.<br />
Zusammenfassend darf man feststellen, dass alle<br />
von der <strong>Burgergemeinde</strong> wahrgenommenen Aufgaben<br />
direkt oder indirekt der Allgemeinheit dienen.<br />
Fürsorge- und Vormundschaftspflege<br />
Zuständige Behörde der Fürsorge- und Vormundschaftspflege<br />
für die Bürger ohne Gesellschaftsangehörigkeit<br />
ist die Burgerkommission. Sie besteht aus<br />
sieben Mitgliedern, dem nebenberuflich tätigen Almosner<br />
und Amtsvormund sowie dem Burgerratsschreiber<br />
als Sekretär. <strong>Die</strong> Kommission untersteht<br />
für ihre Fürsorge- und Vormundschaftstätigkeit der<br />
Oberwaisenkammer, deren Mitglieder vom Regierungsrat<br />
auf Vorschlag des Kleinen Burgerrats gewählt<br />
werden. <strong>Die</strong> bei rund 1950 Burgern ohne Gesellschaftsangehörigkeit<br />
leicht überblickbare Zahl<br />
der Fürsorge- und Vormundschaftsfälle - im Durchschnitt<br />
der Jahre 1980-1985 waren es gesamthaft<br />
28 - gewährleistet eine individuelle Betreuung.<br />
<strong>Die</strong> Kosten für die Unterstützung, für Beiträge an<br />
den Lebensunterhalt und für Ausbildungshilfen gehen<br />
zu Lasten des Allgemeinen bürgerlichen Armengutes.<br />
An Fürsorgeeinrichtungen, die der Bürgerschaft<br />
dienen, unterhält die <strong>Burgergemeinde</strong> das Waisenhaus<br />
und das Burgerspital. Der Altersfürsorge im<br />
weiteren Sinn ist das Burgerheim gewidmet.<br />
Aus freien Stücken übernahm die <strong>Burgergemeinde</strong><br />
im Verein mit den bürgerlichen Gesellschaften<br />
und anderen <strong>Burgergemeinde</strong>n und Korporationen<br />
des Kantons die Verpflichtung zur Bevorschussung<br />
von Alimenten für die ihrer Fürsorge<br />
unterstehenden Angehörigen. Damit entlastet sie<br />
die an sich hiefür zuständigen Einwohnergemeinden<br />
nicht nur in finanzieller, sondern auch in betreuerischer<br />
Hinsicht.