03.01.2013 Aufrufe

Die Burgergemeinde Bern - Burgerbibliothek Bern

Die Burgergemeinde Bern - Burgerbibliothek Bern

Die Burgergemeinde Bern - Burgerbibliothek Bern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Die</strong> <strong>Burgergemeinde</strong> <strong>Bern</strong> und die Burgerschaft<br />

<strong>Die</strong> <strong>Burgergemeinde</strong> <strong>Bern</strong> ist als Körperschaft des<br />

öffentlichen Rechts nach bernischer Staatsverfas-<br />

sung und bernischem Gemeindegesetz eine Hei-<br />

matgemeinde. Sie setzt sich aus den Angehörigen<br />

der 13 bürgerlichen Gesellschaften - auch Zünfte<br />

oder Zunftgesellschaften genannt - und den Bür-<br />

gern ohne Zunftangehörigkeit zusammen. <strong>Die</strong> Ge-<br />

sellschaften bilden ihrerseits öffentlich-rechtliche<br />

Körperschaften, die der kantonalen Aufsicht direkt<br />

unterstehen. Begriff, Aufgaben und Einrichtungen<br />

der <strong>Burgergemeinde</strong> <strong>Bern</strong> wie auch die Organe mit<br />

ihren Kompetenzen sind in den Satzungen festge-<br />

legt, welche in ihrer letzten Fassung am 17. Dezem-<br />

ber 1980 von der <strong>Burgergemeinde</strong>versammlung ge-<br />

nehmigt worden sind.<br />

Im Gegensatz zur Einwohnergemeinde verfügt<br />

die <strong>Burgergemeinde</strong> weder über ein ihrer Autono-<br />

mie unterworfenes Territorium - sie ist eine reine<br />

Personalgemeinde - noch über die Steuerhoheit.<br />

Soweit ihr Vermögen und dessen Ertrag nicht der<br />

Fürsorge oder dem Gemeinwohl dienen, untersteht<br />

die <strong>Burgergemeinde</strong> der allgemeinen Steuerpflicht.<br />

<strong>Die</strong> Zugehörigkeit zur <strong>Burgergemeinde</strong> gründet<br />

auf dem Burgerrecht. <strong>Die</strong>ses ist ein Heimatrecht und<br />

wird wie jedes andere Gemeindebürgerrecht nach<br />

Massgabe eidgenössischen Rechts (ZGB und BüG)<br />

durch Abstammung, Adoption und Eheschliessung<br />

erworben. <strong>Die</strong> Bürgerschaft ist somit weder ein<br />

Interessenverband noch ein Zusammenschluss<br />

Gleichgesinnter und unterliegt in ihrer gesellschaft-<br />

lichen Struktur den gleichen Gesetzen wie die An-<br />

gehörigen anderer Heimatgemeinden. Sie steht<br />

auch nicht im Genuss von Vorrechten gegenüber<br />

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!