Die Burgergemeinde Bern - Burgerbibliothek Bern
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fiskalische Mittel auffangen können, muss die <strong>Burgergemeinde</strong>,<br />
die ja keine Steuerhoheit besitzt, ihre<br />
Mittel durch eine langfristige und werterhaltende<br />
Domänenverwaltung beschaffen, will sie ihre Aktivitäten<br />
für das Gemeinwohl auch für die Zukunft sichern.<br />
In dieser Beziehung hat es die Forstverwaltung in<br />
der heutigen Zeit leichter. Jedermann sieht ein,<br />
welch grossen Beitrag die Wälder der <strong>Burgergemeinde</strong><br />
zur Erhaltung einer gesunden Umwelt, aber<br />
auch als Erholungsgebiet leisten. Dafür mag wiederum<br />
ein Beispiel genügen: 1977 haben bei drei<br />
bürgerlichen Waldhütten 366 Veranstaltungen mit<br />
über 10000 Personen stattgefunden.<br />
<strong>Die</strong> Betreuung der bürgerlichen Waldungen - sie<br />
umfassen rund 2% aller bernischen Wälder - war<br />
stets von grossem Verantwortungsbewusstsein geprägt,<br />
entsprechend dem hohen Stand, den schon<br />
die Waldwirtschaft des Alten <strong>Bern</strong> erreicht hatte; so<br />
schrieb denn 1882 die kantonale Forstdirektion im<br />
Staatsverwaltungsbericht von der bernburgerlichen<br />
Forstverwaltung «bekanntlich für eine rationelle,<br />
das öffentliche Wohl berücksichtigende Forstwirtschaft<br />
eine der staatlichen Bewirtschaftung ebenbürtige<br />
Garantie bietend»! Einrichtungen wie das<br />
1976 bezogene Forstzentrum Bremgartenwald bezeugen,<br />
dass dieses Urteil wohl auch 100 Jahre später<br />
noch seine Gültigkeit hat.<br />
Neben dem Burgerspital mit insgesamt 69 Vollund<br />
85 Teilzeitangestellten (Zahlen von Ende 1984)<br />
ist das Forstamt mit 68 Voll- und 59 Teilzeitangestellten<br />
der <strong>Die</strong>nstzweig mit der zweithöchsten Zahl<br />
an Mitarbeitern, und dies obwohl alle Möglichkeiten<br />
zur Rationalisierung der Arbeit mit Maschinen<br />
ausgeschöpft werden.<br />
Es ist hier angezeigt, darauf hinzuweisen, dass<br />
die <strong>Burgergemeinde</strong> ein recht grosser Arbeitgeber<br />
ist mit 281 Voll- und 249 Teilzeitangestellten, darunter<br />
50 Beamte. So sehr die <strong>Burgergemeinde</strong> gegenüber<br />
ihren Gliedern die Prinzipien ehrenamtlicher<br />
«Miliz»-arbeit hochhält, ihren Mitarbeitern gegenüber<br />
zeigte sie schon im 19. Jahrhundert soziale Aufgeschlossenheit.<br />
So wurde z.B. bereits 1860 zugunsten<br />
des Forstpersonals eine Krankenkasse einge-<br />
führt; im Jahre 1914 sorgte die <strong>Burgergemeinde</strong> dafür,<br />
dass ihr mobilisiertes Personal keine Besoldungseinbusse<br />
erlitt; seit 1924 existiert die bürgerliche<br />
Personalfürsorgekasse, nachdem schon früher<br />
(z.B. ab 1897 für das Forstpersonal] eine Ruhegehaltskasse<br />
- ohne Arbeitnehmerbeiträge - bestanden<br />
hatte.<br />
<strong>Die</strong> innere Entwicklung<br />
der <strong>Burgergemeinde</strong><br />
Nachdem sie dank des glücklichen Ausgangs der<br />
Verfassungsrevisions-Abstimmung von 1885 in ihrer<br />
Existenz gesichert war, konnte sich die <strong>Burgergemeinde</strong><br />
in den letzten 100 Jahren unangefochten<br />
dem innern Ausbau ihrer Institutionen widmen.<br />
<strong>Die</strong> Reformen von 1888/89 hatten zwei wesentliche<br />
Neuerungen gebracht: Es gab nun Burger ohne<br />
Zunftangehörigkeit, und der persönliche Burgernutzen<br />
war durch bis 1913 befristete Rentenverträge<br />
abgelöst worden. Schon 1892 setzten Bestrebungen<br />
ein, die Bürger ohne Zunftangehörigkeit zu einer<br />
«14. Abteilung» zu vereinigen; am 5. April 1910<br />
wurde dann die Burgergesellschaft als Familienverband<br />
zunftfreier Bürger geschaffen. <strong>Die</strong> Bemühungen,<br />
die Burgergesellschaft zu einer eigentlichen<br />
14. Gesellschaft/Zunft als öffentlichrechtliche Korporation<br />
umzuformen, führten ab 1941 zu vielfältigen<br />
juristischen und politischen Abklärungen,<br />
endeten jedoch 1952 mit dem Entscheid, am status<br />
quo festzuhalten, nicht zuletzt deshalb, weil man<br />
den 1889 abgeschafften Zunftzwang nicht wieder<br />
einführen wollte.<br />
<strong>Die</strong> Rentenverträge liefen Ende 1913 aus. Im letzten<br />
Jahr hatte es noch 2364 Berechtigte (1889: 4482]<br />
gegeben, an die 109 200 Franken (1889: 185 760 Franken]<br />
ausbezahlt worden waren. Ab 1909 wurde darüber<br />
diskutiert, wie in anderer Form eine finanzielle<br />
Beihilfe an Bürger nach 1913 weitergeführt werden<br />
könnte. Ein im September 1914 eingereichter Vorschlag<br />
einer Spezialkommission sah vor, jährlich einen<br />
Betrag von 100 000 Franken für Beiträge an Erziehung,<br />
Förderung der beruflichen Ausbildung und