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Die Burgergemeinde Bern - Burgerbibliothek Bern

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gerlichen Nutzungsgüter an die Einwohnergemeinden<br />

[allerdings gegen Entschädigung), wobei in der<br />

Zwischenzeit die Nutzungsberechtigung auf alle<br />

Burger auszudehnen sei; der Regierungsrat war bereit,<br />

«die ganze Frage der bürgerlichen Nutzungen<br />

durch ein allgemeines Gesetz zu regeln» und den<br />

Entwurf schon in der Novembersession vorzulegen.<br />

Aber im November beschloss der Grosse Rat Verschiebung<br />

auf 1876. Am 19. Mai 1876 kam es zur Vorlage<br />

des «Gesetzesentwurfes über die Liquidation<br />

der Burgergüter und die Verwendung des Ertrags<br />

dieser Güter». Schon der Artikel 1 des regierungsrätlichen<br />

Entwurfes liess die Stossrichtung erkennen:<br />

«Den <strong>Burgergemeinde</strong>n und übrigen bürgerlichen<br />

Korporationen wird es freigestellt, ihre Auflösung<br />

sowie die Liquidation ihrer Güter zu beschliessen».<br />

Falls aber eine <strong>Burgergemeinde</strong> sich nicht auflösen<br />

wollte, regelten Artikel 16 und 17 die Nutzung<br />

der Güter:<br />

«Art. 16<br />

Alle <strong>Burgergemeinde</strong>n und bürgerlichen Korporationen<br />

haben bis zur Liquidation ihres Vermögens<br />

die Hälfte des reinen Ertrags derjenigen bürgerlichen<br />

Nutzungsgüter, welche im Falle einer Liquidation<br />

zwischen Einwohner- und <strong>Burgergemeinde</strong> zu<br />

theilen wären, soweit derselbe nicht zu Armenpflegezwecken<br />

verwendet werden muss, den Einwohnergemeinden<br />

zu öffentlichen Ortszwecken abzutreten.<br />

Art. 17<br />

Der hernach noch verbleibende Ertrag der fraglichen<br />

Güter ist an alle Genossen innerhalb und ausserhalb<br />

der Gemeindemarche möglichst gleichmässig<br />

zu vertheilen.»<br />

Der Grosse Rat aber beschloss nach kurzer Diskussion,<br />

«zur Zeit» auf den Gesetzesentwurf nicht<br />

einzutreten! Damit hatten die über zehnjährigen<br />

politischen Gefechte um den Burgernutzen und die<br />

<strong>Burgergemeinde</strong>n ganz allgemein, die in die stadtbernische<br />

Geschichte als «Burgersturm» eingegangen<br />

sind, ein vorläufiges Ende gefunden.<br />

Aber die dauernde Existenz der <strong>Burgergemeinde</strong>n<br />

war noch nicht endgültig gesichert. Im Zusammenhang<br />

mit der wenig erfolgreichen bernischen<br />

Eisenbahnpolitik kam es in der zweiten Hälfte der<br />

Siebzigerjahre zu einer kantonalen Finanzkrise, die<br />

sich dann - als am 26. August 1877 das <strong>Bern</strong>ervolk<br />

den Sanierungs-Finanzplan der Regierung mit einer<br />

Zweidrittelsmehrheit verworfen hatte - zu einer<br />

Staatskrise ausweitete. Der Regierungsrat trat gesamthaft<br />

zurück! Bis 1882 war es nicht mehr möglich,<br />

einen vollständigen Regierungsrat von 9 Mitgliedern<br />

aufzustellen! Es liegt auf der Hand, dass<br />

darauf der Gedanke, mit einer Verfassungsrevision<br />

eine neue Grundlage für die kantonale Politik zu<br />

schaffen, lebendig wurde. Ein erster - von radikaler<br />

Seite unternommener - Versuch scheiterte am<br />

13. Januar 1878 am Volksnein. <strong>Die</strong> tiefgreifende Spaltung<br />

des <strong>Bern</strong>ervolkes in zwei Blöcke: Radikale und<br />

Konservative führte zwar zur Bildung einer Koalitionsregierung,<br />

die sich bemühte, die Gegensätze<br />

abzubauen. Aber auch die konservative Gruppe<br />

war nicht einheitlich: neben die stadtbernischen<br />

Konservativen trat - besonders als nach 1880 Ulrich<br />

Dürrenmatt mit seiner «Buchsizytig» auf die bernische<br />

Politik vehement und scharfzüngig Einfluss zu<br />

nehmen begann - eine ländliche Gruppierung, die<br />

sich dann zur bernischen Volkspartei erweiterte.<br />

<strong>Die</strong>se Volkspartei griff 1883 den Revisionsgedanken<br />

taktisch geschickt auf, am 3. Juni 1883 stimmte das<br />

<strong>Bern</strong>ervolk zu, am 3. September begann ein Verfassungsrat<br />

seine Arbeit, aber mit einer radikalen<br />

Mehrheit! <strong>Die</strong>se erörterte nun wieder die Frage der<br />

Burgergüter. <strong>Die</strong> <strong>Burgergemeinde</strong>n wurden als fortschrittshemmender<br />

Anachronismus bezeichnet<br />

(1880 lebten nur noch 41 % aller <strong>Bern</strong>er in ihrer <strong>Burgergemeinde</strong>),<br />

nach dem Grundsatz «ubi bene, ibi<br />

patria» wollte man gar allein die Staatszugehörigkeit<br />

als Grundlage des Bürgerrechts annehmen und<br />

die Gemeinden als soziale Einheit beseitigen. Rudolf<br />

Brunner meinte: «Man muss die Bürger auf den<br />

Aussterbeetat setzen».<br />

So wurde die Verfassungsrevisionsfrage in weiten<br />

Kreisen des Volkes auf die Burgerfrage reduziert.<br />

Am 16. Dezember 1883 kam es zu einer Pro-

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