Die Burgergemeinde Bern - Burgerbibliothek Bern
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höriger der Gesellschaft zu Schuhmachern, Grossrat<br />
und Nationalrat (1866-1894], einer der Hauptexponenten<br />
der <strong>Bern</strong>er Radikalen, hervortat.<br />
1863 wandten sich Rudolf Brunner, Karl Gustav<br />
König, Carl Schärer, Wilhelm von Graffenried und<br />
Ludwig Fischer mit einer Petition an den Grossen<br />
Rat, in der sie - als Vertreter einer Versammlung<br />
von <strong>Bern</strong>burgern vom 21. August 1863 - den<br />
Wunsch ausdrückten, eine neue Gemeindeverfassung<br />
solle im Kanton <strong>Bern</strong> die Verschmelzung der<br />
Burger- mit den Einwohnergemeinden herbeiführen,<br />
wobei das bürgerliche Nutzungsgut zu liquidieren<br />
sei - allerdings unter Rücksichtnahme auf die<br />
privatrechtlichen Interessen der Bürgerschaft.<br />
Der Burgerrat - von der Direktion des Innern zur<br />
Stellungnahme aufgefordert - hielt sich in seiner<br />
Antwort an eine Darstellung Eduard von Wattenwyls,<br />
die insbesondere die Bedeutung heraushob,<br />
welche das Ortsbürgerrecht, also die erbliche Heimatberechtigung,<br />
seit Jahrhunderten für unser Land<br />
als solide Basis gespielt habe, und lehnte ein Eintreten<br />
auf die Petition ab. Mit grosser Erregung wurde<br />
nun in der <strong>Burgergemeinde</strong> und darüber hinaus in<br />
der breiten Öffentlichkeit diskutiert. Am 17. Februar<br />
1864 schloss sich eine überaus zahlreich besuchte<br />
<strong>Burgergemeinde</strong>versammlung mit 329:33 Stimmen<br />
der Haltung des Burgerrates an, wobei allerdings<br />
der Burgerrat sich bereit erklärte, Vorschläge für<br />
die Erleichterung der Burgerannahme zu studieren<br />
und zur Beschaffung von Geldmitteln zur freiwilligen<br />
Unterstützung von öffentlichen Werken auch<br />
die Veräusserung von Grundeigentum aus den Nutzungsgütern<br />
ins Auge zu fassen.<br />
Angesichts der eindeutigen Haltung der <strong>Burgergemeinde</strong>versammlung<br />
zogen hierauf die Petenten<br />
ihre Eingabe an den Grossen Rat zurück, die auch -<br />
und das ist für den weiteren Verlauf der Burgerfrage<br />
von Bedeutung - «in allen Kantonstheilen, welche<br />
noch Burgergüter besitzen, einen Schrei der Entrüstung»<br />
hervorgerufen hatte. Aber das Thema Nutzungsgüter<br />
blieb nicht ruhen. Am 27. Juli 1866 erklärte<br />
der Grosse Rat eine Motion der Grossräte Jakob<br />
Gygax, Bleienbach, und Felix Gräub, Lotzwil,<br />
100 erheblich, mit welcher ein Gesetz gefordert wurde,<br />
das die Nutzungsberechtigung auf alle in der<br />
Schweiz wohnhaften Burger ausdehnt. Regierungsrat<br />
Kurz erklärte in der Debatte, dass «die ganze<br />
Frage betreffend die <strong>Burgergemeinde</strong>n einer Untersuchung<br />
zu unterwerfen» sei. Als aber das verlangte<br />
«Gesetz über die Benutzung der Burgergüter» im<br />
Grossen Rat am 26. November 1868 zur ersten Beratung<br />
kommen sollte, wurde der Antrag auf Verschiebung<br />
auf unbestimmte Zeit akzeptiert. Es war<br />
klar geworden, dass das Problem der Verteilung des<br />
Burgernutzens tatsächlich nur ein vordergründiges<br />
war; in der Tat ging es um die weitere Existenz der<br />
<strong>Burgergemeinde</strong>n überhaupt. <strong>Die</strong> Angelegenheit<br />
kam zu neuer Aktualität im Zusammenhang mit<br />
einer Beschwerde der <strong>Burgergemeinde</strong> Lamlingen<br />
(Lamboing) vom 31. Oktober 1872 an den Grossen<br />
Rat gegen den Entscheid des Regierungsrates vom<br />
2. November 1871, der die Nutzungsberechtigung<br />
der ausserhalb der <strong>Burgergemeinde</strong> Lamboing<br />
wohnhaften Bürger bejaht hatte.<br />
<strong>Die</strong> <strong>Burgergemeinde</strong> <strong>Bern</strong> hatte sich mit dem<br />
gleichen Problemkreis zu befassen, nachdem Albert<br />
Rätzer (Metzgern], wohnhaft in Konstanz, zusammen<br />
mit 45 weiteren Burgern am 4. März 1872 den<br />
Antrag an die <strong>Burgergemeinde</strong> gestellt hatte, alle<br />
Burger seien ungeachtet ihres Wohnsitzes in gleicher<br />
Weise nutzungsberechtigt zu erklären; später<br />
schlössen sich diesem Antrag noch 108 weitere Bürger<br />
an. Am 3. April 1872 wurde aber von der <strong>Burgergemeinde</strong>versammlung<br />
der Antrag Rätzer mit 229<br />
zu 32 Stimmen abgewiesen. Jetzt begann der Zug<br />
durch die Instanzen! Beschwerde Rätzers an den<br />
Regierungsstatthalter, von diesem am 2. Juli 1872 abgewiesen.<br />
Rekurs an den Regierungsrat, worauf dieser<br />
mit Beschluss vom 18. Januar 1873 die <strong>Burgergemeinde</strong><br />
<strong>Bern</strong> anwies, neue Nutzungsreglemente im<br />
Sinne einer Erweiterung auszuarbeiten und dem<br />
Regierungsrat zur Sanktion vorzulegen! Darauf sogleich<br />
Beschwerde des Burgerrates an den Grossen<br />
Rat, welche von der <strong>Burgergemeinde</strong> am 9. April<br />
1873 mit allen gegen eine Stimme gutgeheissen<br />
wurde. Im Grossen Rate aber wurde das Geschäft<br />
vorerst nicht behandelt! Im ganzen Lande herum<br />
war man in Burgerkreisen hellhörig geworden: was