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Die Burgergemeinde Bern - Burgerbibliothek Bern

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höriger der Gesellschaft zu Schuhmachern, Grossrat<br />

und Nationalrat (1866-1894], einer der Hauptexponenten<br />

der <strong>Bern</strong>er Radikalen, hervortat.<br />

1863 wandten sich Rudolf Brunner, Karl Gustav<br />

König, Carl Schärer, Wilhelm von Graffenried und<br />

Ludwig Fischer mit einer Petition an den Grossen<br />

Rat, in der sie - als Vertreter einer Versammlung<br />

von <strong>Bern</strong>burgern vom 21. August 1863 - den<br />

Wunsch ausdrückten, eine neue Gemeindeverfassung<br />

solle im Kanton <strong>Bern</strong> die Verschmelzung der<br />

Burger- mit den Einwohnergemeinden herbeiführen,<br />

wobei das bürgerliche Nutzungsgut zu liquidieren<br />

sei - allerdings unter Rücksichtnahme auf die<br />

privatrechtlichen Interessen der Bürgerschaft.<br />

Der Burgerrat - von der Direktion des Innern zur<br />

Stellungnahme aufgefordert - hielt sich in seiner<br />

Antwort an eine Darstellung Eduard von Wattenwyls,<br />

die insbesondere die Bedeutung heraushob,<br />

welche das Ortsbürgerrecht, also die erbliche Heimatberechtigung,<br />

seit Jahrhunderten für unser Land<br />

als solide Basis gespielt habe, und lehnte ein Eintreten<br />

auf die Petition ab. Mit grosser Erregung wurde<br />

nun in der <strong>Burgergemeinde</strong> und darüber hinaus in<br />

der breiten Öffentlichkeit diskutiert. Am 17. Februar<br />

1864 schloss sich eine überaus zahlreich besuchte<br />

<strong>Burgergemeinde</strong>versammlung mit 329:33 Stimmen<br />

der Haltung des Burgerrates an, wobei allerdings<br />

der Burgerrat sich bereit erklärte, Vorschläge für<br />

die Erleichterung der Burgerannahme zu studieren<br />

und zur Beschaffung von Geldmitteln zur freiwilligen<br />

Unterstützung von öffentlichen Werken auch<br />

die Veräusserung von Grundeigentum aus den Nutzungsgütern<br />

ins Auge zu fassen.<br />

Angesichts der eindeutigen Haltung der <strong>Burgergemeinde</strong>versammlung<br />

zogen hierauf die Petenten<br />

ihre Eingabe an den Grossen Rat zurück, die auch -<br />

und das ist für den weiteren Verlauf der Burgerfrage<br />

von Bedeutung - «in allen Kantonstheilen, welche<br />

noch Burgergüter besitzen, einen Schrei der Entrüstung»<br />

hervorgerufen hatte. Aber das Thema Nutzungsgüter<br />

blieb nicht ruhen. Am 27. Juli 1866 erklärte<br />

der Grosse Rat eine Motion der Grossräte Jakob<br />

Gygax, Bleienbach, und Felix Gräub, Lotzwil,<br />

100 erheblich, mit welcher ein Gesetz gefordert wurde,<br />

das die Nutzungsberechtigung auf alle in der<br />

Schweiz wohnhaften Burger ausdehnt. Regierungsrat<br />

Kurz erklärte in der Debatte, dass «die ganze<br />

Frage betreffend die <strong>Burgergemeinde</strong>n einer Untersuchung<br />

zu unterwerfen» sei. Als aber das verlangte<br />

«Gesetz über die Benutzung der Burgergüter» im<br />

Grossen Rat am 26. November 1868 zur ersten Beratung<br />

kommen sollte, wurde der Antrag auf Verschiebung<br />

auf unbestimmte Zeit akzeptiert. Es war<br />

klar geworden, dass das Problem der Verteilung des<br />

Burgernutzens tatsächlich nur ein vordergründiges<br />

war; in der Tat ging es um die weitere Existenz der<br />

<strong>Burgergemeinde</strong>n überhaupt. <strong>Die</strong> Angelegenheit<br />

kam zu neuer Aktualität im Zusammenhang mit<br />

einer Beschwerde der <strong>Burgergemeinde</strong> Lamlingen<br />

(Lamboing) vom 31. Oktober 1872 an den Grossen<br />

Rat gegen den Entscheid des Regierungsrates vom<br />

2. November 1871, der die Nutzungsberechtigung<br />

der ausserhalb der <strong>Burgergemeinde</strong> Lamboing<br />

wohnhaften Bürger bejaht hatte.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Burgergemeinde</strong> <strong>Bern</strong> hatte sich mit dem<br />

gleichen Problemkreis zu befassen, nachdem Albert<br />

Rätzer (Metzgern], wohnhaft in Konstanz, zusammen<br />

mit 45 weiteren Burgern am 4. März 1872 den<br />

Antrag an die <strong>Burgergemeinde</strong> gestellt hatte, alle<br />

Burger seien ungeachtet ihres Wohnsitzes in gleicher<br />

Weise nutzungsberechtigt zu erklären; später<br />

schlössen sich diesem Antrag noch 108 weitere Bürger<br />

an. Am 3. April 1872 wurde aber von der <strong>Burgergemeinde</strong>versammlung<br />

der Antrag Rätzer mit 229<br />

zu 32 Stimmen abgewiesen. Jetzt begann der Zug<br />

durch die Instanzen! Beschwerde Rätzers an den<br />

Regierungsstatthalter, von diesem am 2. Juli 1872 abgewiesen.<br />

Rekurs an den Regierungsrat, worauf dieser<br />

mit Beschluss vom 18. Januar 1873 die <strong>Burgergemeinde</strong><br />

<strong>Bern</strong> anwies, neue Nutzungsreglemente im<br />

Sinne einer Erweiterung auszuarbeiten und dem<br />

Regierungsrat zur Sanktion vorzulegen! Darauf sogleich<br />

Beschwerde des Burgerrates an den Grossen<br />

Rat, welche von der <strong>Burgergemeinde</strong> am 9. April<br />

1873 mit allen gegen eine Stimme gutgeheissen<br />

wurde. Im Grossen Rate aber wurde das Geschäft<br />

vorerst nicht behandelt! Im ganzen Lande herum<br />

war man in Burgerkreisen hellhörig geworden: was

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