Gruppenmerkblätter für Friseurkosmetika - IKW

Gruppenmerkblätter für Friseurkosmetika - IKW Gruppenmerkblätter für Friseurkosmetika - IKW

03.01.2013 Aufrufe

GRUPPENMERKBLATT Haarsprays, -lacke (Pumpzerstäuber) Bitte dieses Gruppenmerkblatt nie einzeln, sondern nur zusammen mit den zugehörigen allgemeinen Hinweisen sowie der anhängenden Liste der Giftinformationszentralen weitergeben. Zuletzt aktualisiert am: 22.04.2010 Entsprechende Rahmenrezeptur(en): 2.13 1. Produktbeschreibung Klare alkoholische Lösung von filmbildenden Polymeren; Zerstäubersysteme mit manueller oder elektrischer Pumpe. 2. Mögliche Gefahren Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch ist das Produkt gemäß den rechtlichen Vorgaben (Artikel 2 der EG-Kosmetik-Richtlinie) sicher und verträglich. Die folgenden Angaben gelten für den versehentlichen Fehlgebrauch bzw. Unfall sowie gegebenenfalls für die gewerbliche Verwendung. Produkt ist entzündlich. Reizwirkung nach Augenkontakt möglich. 3. Zusammensetzung Maximal 98 % Ethanol und/oder Isopropanol, maximal 10 % Polymere, maximal 3 % Neutralisierungs- mittel, je maximal 1 % weitere Inhaltsstoffe wie Siliconöl und Parfumöle, maximal 1 % Weichmacher, Wasser ad 100 %. 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen Maßnahmen bei ■■ ■■ ■■ ■■ versehentlichem Kontakt mit den Augen: sofort gründlich mit viel handwarmem Wasser ausspülen; bei verbleibenden Reizungen vorsorglich Augenarzt konsultieren. versehentlichem Verschlucken größerer Mengen: kein Erbrechen auslösen. Mundhöhle ausspülen und ca. 1 Glas Wasser trinken. Gegebenenfalls zuständige Giftinformationszentrale oder Arzt konsul- tieren. Beschwerden beim Kontakt von unverdünntem Produkt mit der Haut: sofort mit Wasser und Seife abspülen; Hautpflege. Bei länger anhaltenden Hautreizungen Arzt konsultieren. intensiver Inhalation (Einatmen): betroffene Person an die frische Luft bringen; bei anhaltenden Beschwerden Giftinformationszentrale oder Arzt konsultieren. Beim Konsultieren eines Arztes bzw. einer Giftinformationszentrale bitte stets Verpackung oder Etikett und ggf. Beipackzettel bereithalten. 5. Maßnahmen bei Bränden Alle gebräuchlichen Löschmittel sind geeignet. 36

6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung; Entsorgung Bei Verschütten/Auslaufen: Hauptmenge mit Lappen aufnehmen; Lappen oder Aufwischmaterial bei grö- ßeren Mengen der geordneten Entsorgung zuführen – Brandgefahr. Rest mit viel Wasser und gebräuchli- chem Reinigungsmittel entfernen. Verpackungen sollten der Wertstoffsammlung restentleert zugeführt werden, wobei geringe Produktres- te eventuell ausgespült werden können. Gefüllte, nicht verwendete Packungen müssen separat entspre- chend den Abfallrichtlinien der Gemeinde entsorgt werden. 7. Angaben zur Handhabung und Lagerung Unbedingt nach Gebrauchsanweisung des Herstellers anwenden. Gegebenenfalls Warnhinweise auf der Verpackung beachten. Nicht in die Augen sprühen. Intensive Inhalation (Einatmen) vermeiden. Für ausreichende Be- und Entlüf- tung sorgen. Kühl und trocken lagern (Raumtemperatur). Entzündlich oder hochentzündlich. Nicht gegen Flamme oder auf glühenden Gegenstand sprühen. Von Zündquellen fernhalten – Nicht rauchen. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50 °C schüt- zen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Lagerung nach TRG 300, bei Großlagern (> 30 t Flüssiggas-Anteil) ggf. nach 4. BImSchV. 8. Sonstige Angaben Siehe Angaben zu Anwendungsbedingungen sowie gegebenenfalls Warnhinweise auf Produkt oder Ver- packung. Zur Beratung im Vergiftungsfall liegen den Giftinformationszentralen weitere Angaben zu den einzelnen Produkten vor. Beim Konsultieren einer Giftinformationszentrale bitte stets Verpackung oder Etikett und ggf. Beipackzettel bereithalten. Kontaktdaten der Giftinformationszentralen siehe Anhang. 37

6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung; Entsorgung<br />

Bei Verschütten/Auslaufen: Hauptmenge mit Lappen aufnehmen; Lappen oder Aufwischmaterial bei grö-<br />

ßeren Mengen der geordneten Entsorgung zuführen – Brandgefahr. Rest mit viel Wasser und gebräuchli-<br />

chem Reinigungsmittel entfernen.<br />

Verpackungen sollten der Wertstoffsammlung restentleert zugeführt werden, wobei geringe Produktres-<br />

te eventuell ausgespült werden können. Gefüllte, nicht verwendete Packungen müssen separat entspre-<br />

chend den Abfallrichtlinien der Gemeinde entsorgt werden.<br />

7. Angaben zur Handhabung und Lagerung<br />

Unbedingt nach Gebrauchsanweisung des Herstellers anwenden. Gegebenenfalls Warnhinweise auf der<br />

Verpackung beachten.<br />

Nicht in die Augen sprühen. Intensive Inhalation (Einatmen) vermeiden. Für ausreichende Be- und Entlüf-<br />

tung sorgen.<br />

Kühl und trocken lagern (Raumtemperatur).<br />

Entzündlich oder hochentzündlich. Nicht gegen Flamme oder auf glühenden Gegenstand sprühen. Von<br />

Zündquellen fernhalten – Nicht rauchen. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50 °C schüt-<br />

zen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen. Darf nicht in die Hände von Kindern<br />

gelangen. Lagerung nach TRG 300, bei Großlagern (> 30 t Flüssiggas-Anteil) ggf. nach 4. BImSchV.<br />

8. Sonstige Angaben<br />

Siehe Angaben zu Anwendungsbedingungen sowie gegebenenfalls Warnhinweise auf Produkt oder Ver-<br />

packung.<br />

Zur Beratung im Vergiftungsfall liegen den Giftinformationszentralen weitere Angaben zu den einzelnen<br />

Produkten vor. Beim Konsultieren einer Giftinformationszentrale bitte stets Verpackung oder Etikett und<br />

ggf. Beipackzettel bereithalten.<br />

Kontaktdaten der Giftinformationszentralen siehe Anhang.<br />

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