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(8,89 MB) - .PDF - Rohrbach an der Lafnitz

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Aus <strong>der</strong> Gemeinde 5<br />

Neues Hilfs- und Pflegepersonal in<br />

unseren Schulen<br />

Frau Ingrid Resch aus <strong>Rohrbach</strong> a.d.L. 342 wurde als<br />

neue Hilfs- und Pflegeperson in Volks- und Hauptschule<br />

aufgenommen. Für SchülerInnen mit beson<strong>der</strong>em Betreuungsbedarf<br />

wird vom Bezirksschulrat per Bescheid<br />

ein auf das jeweilige Kind abgestimmtes Wochenstundenkontingent<br />

für dessen Betreuung festgelegt.<br />

Der Schulerhalter – sprich, die Gemeinde – hat für das<br />

entsprechende Personal zu sorgen; die Kosten werden von<br />

<strong>der</strong> Gemeinde vorfin<strong>an</strong>ziert und vom Sozialhilfeverb<strong>an</strong>d<br />

zurückerstattet.<br />

Aufgabe je<strong>der</strong> dieser Personen ist es, das ihr <strong>an</strong>vertraute Kind<br />

in seinen Tätigkeiten des täglichen Lebens zu unterstützen<br />

und zu för<strong>der</strong>n. Das k<strong>an</strong>n Dinge wie zum Bus bringen,<br />

Besuch <strong>der</strong> Toilette, aber auch einfache Hilfestellungen im<br />

Unterricht beinhalten. Derzeit stehen den vier Kin<strong>der</strong>n in<br />

unserer Volks- und Hauptschule drei Damen als Hilfspersonen<br />

zur Seite: neben Ingrid Resch sind bereits seit längerem<br />

M<strong>an</strong>uela Gleichweit und Sabine Reiterer in unseren beiden<br />

Schulen tätig.<br />

Mit <strong>der</strong> Einführung von Urnensäulen am Friedhof war auch<br />

eine entsprechende Ergänzung <strong>der</strong> Friedhofsordnung erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Im Folgenden <strong>der</strong> ab sofort gültige Verordnungstext:<br />

Urnenstelen<br />

Urnen können in Gräbern o<strong>der</strong> in den Urnennischen <strong>der</strong><br />

Urnenstelen beigesetzt werden. Eine Urnenstele besitzt vier<br />

überein<strong>an</strong><strong>der</strong> liegende Urnennischen, in denen jeweils bis zu<br />

vier Urnen beigesetzt werden können. Die Urnenstele ist ein<br />

bewusst einfach gestaltetes Grabdenkmal, in dem lediglich<br />

Kerzen in die dafür vorgesehenen Hinterglasnischen gestellt<br />

werden können. Blumen- o<strong>der</strong> sonstiger Schmuck auf, <strong>an</strong> o<strong>der</strong><br />

neben <strong>der</strong> Urnenstele ist nicht gestattet.<br />

Die Beschriftung <strong>der</strong> Schil<strong>der</strong> <strong>an</strong> den einzelnen Urnennischen<br />

hat mittels einheitlicher Gravur ohne Färbung zu erfolgen.<br />

Das Schriftbild ist frei wählbar, ein Gestaltungsvorschlag ist<br />

am Gemeindeamt erhältlich. Vor Anfertigung <strong>der</strong> Gravur ist<br />

beim Friedhoferhalter mittels maßstäblicher Darstellung um<br />

Verlässlichkeit<br />

hat einen<br />

Namen<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Friedhofsordnung<br />

Nahwärme <strong>Rohrbach</strong>-Süd<br />

Es dürfte bek<strong>an</strong>nt sein, dass unser Nahwärmenetz <strong>der</strong>zeit<br />

von Norden her bis zur Firma PKS reicht. In Richtung<br />

Süden engt sich unser Gemeindegebiet enorm ein, sodass<br />

hier die Errichtung einer l<strong>an</strong>gen Nahwärmeleitung ohne<br />

potentielle Abnehmer erfor<strong>der</strong>lich wäre, die aufgrund dieser<br />

Umstände von Bund und L<strong>an</strong>d nicht för<strong>der</strong>fähig wäre.<br />

Im Bestreben, diese vorteilhafte Energiequelle „Nahwärme“<br />

nach Möglichkeit allen Bewohnern unseres Ortes <strong>an</strong>bieten zu<br />

können, suchen Gemeinde und Betreiberfirma <strong>der</strong>zeit nach<br />

einer Möglichkeit, den südlichen Bereich unseres Gemeindegebietes<br />

zu erschließen.<br />

Als ersten Schritt in diese Richtung werden wir in absehbarer<br />

Zeit <strong>an</strong> alle Hausbesitzer etwa von <strong>der</strong> Dorfstraße beginnend<br />

in Richtung Süden persönlich her<strong>an</strong> treten, um von ihnen<br />

zu erfahren, ob sofort, innerhalb <strong>der</strong> nächsten 5, 10 o<strong>der</strong> 15<br />

Jahren – o<strong>der</strong> überhaupt nicht – Interesse am Anschluss <strong>an</strong><br />

die örtliche Nahwärmeversorgung besteht. Daraus hoffen<br />

wir zu ersehen, ob eine Möglichkeit <strong>der</strong> Vorfin<strong>an</strong>zierung<br />

dieser Versorgungsleitung mit einem Kostenaufw<strong>an</strong>d von<br />

geschätzten 300.000 Euro besteht.<br />

die Genehmigung <strong>an</strong>zusuchen.<br />

Die Kosten für eine Urnennische betragen erstmalig EUR 900,00<br />

(Erwerbsgebühr für 10 Jahre). Die Verlängerungsgebühr je weiterer<br />

10 Jahre ist gleich hoch wie die Verlängerungsgebühr für<br />

ein zweistelliges Familiengrab (dzt. EUR 56,00)<br />

Gleichzeitig wurde vom Gemein<strong>der</strong>at auch die jährliche Friedhoferhaltungsgebühr<br />

ab 01.01.2011 von <strong>der</strong>zeit EUR 10,00 auf<br />

EUR 20,00 <strong>an</strong>gehoben.<br />

Wir weisen in diesem Zusammenh<strong>an</strong>g auch darauf hin, dass<br />

gemäß <strong>der</strong> bestehenden Friedhofsordnung jede Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Grabgestaltung genehmigungspflichtig ist. Dies betrifft aktuell<br />

vor allem jene Gräber, die in letzter Zeit mit einer Kiesschüttung<br />

versehen wurden. Der Gemein<strong>der</strong>at hat diesbezüglich reagiert<br />

und eine Bekiesung einer Grabfläche im Ausmaß von mehr<br />

als 50 % für unzulässig erklärt. Generell untersagt wurde die<br />

Aufbringung von Glassplittern, aber auch von Rindenmulch,<br />

Hackschnitzel und <strong>der</strong>gleichen auf den Gräbern.<br />

Kr<strong>an</strong>kentr<strong>an</strong>sporte<br />

Flughafentr<strong>an</strong>sfer<br />

Botendienste<br />

Hausabholung<br />

8234 <strong>Rohrbach</strong> a. d. <strong>Lafnitz</strong> 101 • 7423 Kroisegg 61 • Tel.: 0664 / 918 25 40 o<strong>der</strong> 0664 / 312 30 06

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