(8,89 MB) - .PDF - Rohrbach an der Lafnitz
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Aus <strong>der</strong> Gemeinde 5<br />
Neues Hilfs- und Pflegepersonal in<br />
unseren Schulen<br />
Frau Ingrid Resch aus <strong>Rohrbach</strong> a.d.L. 342 wurde als<br />
neue Hilfs- und Pflegeperson in Volks- und Hauptschule<br />
aufgenommen. Für SchülerInnen mit beson<strong>der</strong>em Betreuungsbedarf<br />
wird vom Bezirksschulrat per Bescheid<br />
ein auf das jeweilige Kind abgestimmtes Wochenstundenkontingent<br />
für dessen Betreuung festgelegt.<br />
Der Schulerhalter – sprich, die Gemeinde – hat für das<br />
entsprechende Personal zu sorgen; die Kosten werden von<br />
<strong>der</strong> Gemeinde vorfin<strong>an</strong>ziert und vom Sozialhilfeverb<strong>an</strong>d<br />
zurückerstattet.<br />
Aufgabe je<strong>der</strong> dieser Personen ist es, das ihr <strong>an</strong>vertraute Kind<br />
in seinen Tätigkeiten des täglichen Lebens zu unterstützen<br />
und zu för<strong>der</strong>n. Das k<strong>an</strong>n Dinge wie zum Bus bringen,<br />
Besuch <strong>der</strong> Toilette, aber auch einfache Hilfestellungen im<br />
Unterricht beinhalten. Derzeit stehen den vier Kin<strong>der</strong>n in<br />
unserer Volks- und Hauptschule drei Damen als Hilfspersonen<br />
zur Seite: neben Ingrid Resch sind bereits seit längerem<br />
M<strong>an</strong>uela Gleichweit und Sabine Reiterer in unseren beiden<br />
Schulen tätig.<br />
Mit <strong>der</strong> Einführung von Urnensäulen am Friedhof war auch<br />
eine entsprechende Ergänzung <strong>der</strong> Friedhofsordnung erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Im Folgenden <strong>der</strong> ab sofort gültige Verordnungstext:<br />
Urnenstelen<br />
Urnen können in Gräbern o<strong>der</strong> in den Urnennischen <strong>der</strong><br />
Urnenstelen beigesetzt werden. Eine Urnenstele besitzt vier<br />
überein<strong>an</strong><strong>der</strong> liegende Urnennischen, in denen jeweils bis zu<br />
vier Urnen beigesetzt werden können. Die Urnenstele ist ein<br />
bewusst einfach gestaltetes Grabdenkmal, in dem lediglich<br />
Kerzen in die dafür vorgesehenen Hinterglasnischen gestellt<br />
werden können. Blumen- o<strong>der</strong> sonstiger Schmuck auf, <strong>an</strong> o<strong>der</strong><br />
neben <strong>der</strong> Urnenstele ist nicht gestattet.<br />
Die Beschriftung <strong>der</strong> Schil<strong>der</strong> <strong>an</strong> den einzelnen Urnennischen<br />
hat mittels einheitlicher Gravur ohne Färbung zu erfolgen.<br />
Das Schriftbild ist frei wählbar, ein Gestaltungsvorschlag ist<br />
am Gemeindeamt erhältlich. Vor Anfertigung <strong>der</strong> Gravur ist<br />
beim Friedhoferhalter mittels maßstäblicher Darstellung um<br />
Verlässlichkeit<br />
hat einen<br />
Namen<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Friedhofsordnung<br />
Nahwärme <strong>Rohrbach</strong>-Süd<br />
Es dürfte bek<strong>an</strong>nt sein, dass unser Nahwärmenetz <strong>der</strong>zeit<br />
von Norden her bis zur Firma PKS reicht. In Richtung<br />
Süden engt sich unser Gemeindegebiet enorm ein, sodass<br />
hier die Errichtung einer l<strong>an</strong>gen Nahwärmeleitung ohne<br />
potentielle Abnehmer erfor<strong>der</strong>lich wäre, die aufgrund dieser<br />
Umstände von Bund und L<strong>an</strong>d nicht för<strong>der</strong>fähig wäre.<br />
Im Bestreben, diese vorteilhafte Energiequelle „Nahwärme“<br />
nach Möglichkeit allen Bewohnern unseres Ortes <strong>an</strong>bieten zu<br />
können, suchen Gemeinde und Betreiberfirma <strong>der</strong>zeit nach<br />
einer Möglichkeit, den südlichen Bereich unseres Gemeindegebietes<br />
zu erschließen.<br />
Als ersten Schritt in diese Richtung werden wir in absehbarer<br />
Zeit <strong>an</strong> alle Hausbesitzer etwa von <strong>der</strong> Dorfstraße beginnend<br />
in Richtung Süden persönlich her<strong>an</strong> treten, um von ihnen<br />
zu erfahren, ob sofort, innerhalb <strong>der</strong> nächsten 5, 10 o<strong>der</strong> 15<br />
Jahren – o<strong>der</strong> überhaupt nicht – Interesse am Anschluss <strong>an</strong><br />
die örtliche Nahwärmeversorgung besteht. Daraus hoffen<br />
wir zu ersehen, ob eine Möglichkeit <strong>der</strong> Vorfin<strong>an</strong>zierung<br />
dieser Versorgungsleitung mit einem Kostenaufw<strong>an</strong>d von<br />
geschätzten 300.000 Euro besteht.<br />
die Genehmigung <strong>an</strong>zusuchen.<br />
Die Kosten für eine Urnennische betragen erstmalig EUR 900,00<br />
(Erwerbsgebühr für 10 Jahre). Die Verlängerungsgebühr je weiterer<br />
10 Jahre ist gleich hoch wie die Verlängerungsgebühr für<br />
ein zweistelliges Familiengrab (dzt. EUR 56,00)<br />
Gleichzeitig wurde vom Gemein<strong>der</strong>at auch die jährliche Friedhoferhaltungsgebühr<br />
ab 01.01.2011 von <strong>der</strong>zeit EUR 10,00 auf<br />
EUR 20,00 <strong>an</strong>gehoben.<br />
Wir weisen in diesem Zusammenh<strong>an</strong>g auch darauf hin, dass<br />
gemäß <strong>der</strong> bestehenden Friedhofsordnung jede Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Grabgestaltung genehmigungspflichtig ist. Dies betrifft aktuell<br />
vor allem jene Gräber, die in letzter Zeit mit einer Kiesschüttung<br />
versehen wurden. Der Gemein<strong>der</strong>at hat diesbezüglich reagiert<br />
und eine Bekiesung einer Grabfläche im Ausmaß von mehr<br />
als 50 % für unzulässig erklärt. Generell untersagt wurde die<br />
Aufbringung von Glassplittern, aber auch von Rindenmulch,<br />
Hackschnitzel und <strong>der</strong>gleichen auf den Gräbern.<br />
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