(8,89 MB) - .PDF - Rohrbach an der Lafnitz
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Information 16<br />
Konsumentenschutz<br />
Der geschenkte Gaul<br />
„Einem geschenkten Gaul schaut m<strong>an</strong> nicht ins Maul“ heißt es so schön. Doch wer das nicht tut, k<strong>an</strong>n böse Überraschungen<br />
erleben, wie aktuelle Fälle aus <strong>der</strong> Konsumentenberatung zeigen.<br />
Ich bin in meiner Beratung als Gewerkschaftssekretär auch öfters mit Konsumentenschutzfragen konfrontiert und hole mir<br />
immer wie<strong>der</strong> Rat bei meinen Kollegen in <strong>der</strong> Arbeiterkammer. Aus diesem Grund möchte ich Sie/Euch über einige Fälle<br />
informieren, da ich in unserer Gemeinde immer wie<strong>der</strong> mit Jugendlichen und Eltern diverse Fälle bespreche. Vielen konnten<br />
wir schon helfen, ihr Geld zurück zu bekommen! Aber lei<strong>der</strong> nicht allen!<br />
Fall 1: Das geschenkte H<strong>an</strong>dy<br />
Eine Konsumentin bekam zum neuen Auto als Präsent ein H<strong>an</strong>dy. Die Frau nahm ihre Sim-Karte aus dem alten H<strong>an</strong>dy, schob sie ins<br />
supermo<strong>der</strong>ne Gerät und beg<strong>an</strong>n zu telefonieren. Die böse Überraschung kam mit <strong>der</strong> nächsten Rechnung – mehr als 200 Euro sollte sie<br />
für Internet-Verbindungen bezahlen, weil das H<strong>an</strong>dy so eingestellt war, dass es sich regelmäßig automatisch ins Internet eingewählt hat.<br />
Ihr Telefonbetreiber war zu keiner Kul<strong>an</strong>z-Lösung bereit. Schließlich habe sie das H<strong>an</strong>dy nicht im Shop gekauft und sei auch nicht<br />
falsch beraten worden. Sie hätte sich selbst darum kümmern müssen, welche Funktionen bei dem H<strong>an</strong>dy aktiviert waren, hieß es.<br />
Fall 2: Die gewonnene Reise<br />
Ein junger M<strong>an</strong>n erhielt eine E-Mail mit <strong>der</strong> Nachricht, er habe eine Türkei-Reise gewonnen. Flug, Tr<strong>an</strong>sfer und Hotelaufenthalt<br />
samt Frühstück seien für ihn gratis, hieß es. Dieses Angebot wollte sich dieser Jugendliche nicht entgehen lassen. Er wählte<br />
einen Reisetermin und schickte die Buchung ab. Erst am darauffolgenden Wochenende f<strong>an</strong>d er im Internet zufällig Berichte<br />
über <strong>der</strong>artige Gewinnreisen. Von enormen Zusatzkosten war da die Rede. Er las die Gewinn-Nachricht diesmal genau durch,<br />
nahm den Kugelschreiber zur H<strong>an</strong>d und beg<strong>an</strong>n zu rechnen. Knapp 500 Euro würde ihn die „Gewinn-Reise“ kosten, nachdem<br />
er die verschiedensten Gebühren, die Kosten für die Verpflegung und das Ausflugspaket zusammengerechnet hatte. Als er<br />
stornieren wollte, wies die Firma darauf hin, dass die Stornokosten vom Wert <strong>der</strong> Reise zu bezahlen wären. Die Mühe, sich mit<br />
einer deutschen Firma herumzustreiten, wollte <strong>der</strong> Konsument d<strong>an</strong>n doch nicht eingehen. Er beschloss, die Reise <strong>an</strong>zutreten<br />
und das „Beste“ daraus zu machen.<br />
Fall 3: Sie haben 500 Euro gewonnen<br />
„Einmal im Leben hab ich Glück und gewinne etwas“, freute sich<br />
eine Bek<strong>an</strong>nte von mir. Sie hatte einen Anruf erhalten und erfahren,<br />
dass sie als Merkur-Kundin 500 Euro gewonnen habe. Sie<br />
müsse nur ihre B<strong>an</strong>kdaten bek<strong>an</strong>nt geben, damit m<strong>an</strong> den Betrag<br />
überweisen könne. Als die Konsumentin 3 Monate später wie<strong>der</strong><br />
einmal ihre Kontoauszüge kontrollierte, stellte sie mit Schrecken<br />
fest, dass von ihrem Konto von fünf verschiedenen Firmen jeden<br />
Monat Beträge zwischen 49 und 98 Euro eingezogen worden<br />
waren. Diese Frau hat noch einmal Glück gehabt – denn werden<br />
vom Konto Beträge zu Unrecht eingezogen, k<strong>an</strong>n m<strong>an</strong> sie 56 Tage<br />
l<strong>an</strong>g ohne Angabe von Gründen zurückbuchen lassen. Hat die<br />
Firma keine Einzugsermächtigung – wie im Fall <strong>der</strong> Frau – hat<br />
m<strong>an</strong> sogar 13 Monate Zeit, die Beträge zurückzuholen.<br />
Unser Tipp:<br />
Bewahren Sie kühlen Kopf, wenn Sie überraschend<br />
über Gewinne o<strong>der</strong> Geschenke informiert werden!<br />
Telefon und Internet werden von unzähligen unseriösen<br />
Firmen genützt um Konsumenten über den Tisch<br />
zu ziehen. Wer unbekümmert seine Daten preisgibt,<br />
muss damit rechnen, jede Menge Ärger zu bekommen!<br />
Sind Sie bereits in die Falle getappt, wenden Sie sich <strong>an</strong> die<br />
Konsumentenberatung <strong>der</strong> Arbeiterkammer. Dort kennt m<strong>an</strong><br />
die meisten Tricks und sagt Ihnen, wie Sie sich gegen unseriöse<br />
Firmen wehren können!<br />
Bleibt <strong>der</strong> Tipp: Schauen Sie einem geschenkten Gaul sehr<br />
wohl ins Maul! Es k<strong>an</strong>n sein, dass sich darin jede Menge faule<br />
Zähne befinden!