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1. Allgemeines<br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen der<br />
KSM ServiceTechnik GmbH<br />
(Stand: 1. Juni 2004)<br />
1.1 Diese AGB sind Bestandteil aller unserer Angebote und der mit uns abgeschlossenen Kauf-, Werk- und Werklieferungsverträge.<br />
Für Dienstverträge gelten die Ziffern 1, 2, 5, 8 und 9 entsprechend. Entgegenstehende oder von unseren<br />
Bedingungen abweichende Bedingungen unserer Kunden erkennen wir nicht an, sofern wir diesen nicht ausdrücklich<br />
schriftlich zustimmen. Unsere Bedingungen gelten auch, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender<br />
Bedingungen des Kunden unsere Lieferung/Leistung vorbehaltlos erbringen.<br />
1.2 Ist Gegenstand unserer vertraglichen Leistungspflicht nicht (allein) die Lieferung von Waren, sondern auch die Erbringung<br />
sonstiger Leistungen (Dienst- oder Werkleistungen), gelten unsere für die Lieferung von Waren vorgesehenen<br />
Regelungen entsprechend, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist.<br />
1.3 Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend und unverbindlich. Erst mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung<br />
oder mit der Ausführung der Lieferung oder Leistung gilt das Angebot als angenommen.<br />
1.4 Warenrücknahmen und Warentausch bedürfen unserer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung und werden, wenn es<br />
sich nicht um Gewährleistungsfälle handelt (Punkt 4 und 4a), nur gegen Erstattung der Rücknahmekosten und einer<br />
etwaigen Wertminderung vorgenommen.<br />
2. Lieferung, Versand, Preise und Gefahrübergang<br />
2.1 Die Berechnung erfolgt zu den am Tage der Lieferung gültigen Listenpreisen zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die<br />
Listenpreise enthalten nicht den Versand und die Transportverpackung.<br />
2.2 Erfüllungsort ist der Ort, in dem die Niederlassung, die den Auftrag ausführt, ihren Sitz hat. Der Versand erfolgt auf<br />
Kosten und Gefahr des Kunden. Die Auswahl des Transportmittels und des Transporteurs steht in unserem billigen<br />
Ermessen.<br />
2.3 Wenn sich nach Abschluss des Vertrages die im Verhältnis zu unseren Lieferanten geltenden Konditionen verändern<br />
und dies bei Abschluss des Vertrages mit unserem Kunden nicht absehbar war, so sind wir berechtigt, unsere Preise<br />
entsprechend diesen Änderungen zu erhöhen, jedoch auch verpflichtet, bei für uns günstigen Änderungen dieser Konditionen<br />
unsere Preise angemessen zu senken. Dieser Punkt gilt nur im Verhältnis zu Unternehmern im Sinne des § 1<br />
Abs. 2 KSchG.<br />
2.4 Angaben zu Lieferzeitpunkten sind nur dann bindend, wenn wir diese als verbindliche Lieferfrist ausdrücklich zugesagt<br />
haben.<br />
2.5 Beruht die Nichteinhaltung einer Lieferfrist auf höherer Gewalt und anderen von uns nicht zu vertretenden Ereignissen<br />
(Krieg, terroristische Anschläge, Arbeitskämpfe etc), auch sofern sie unsere Zulieferer betreffen, verlängert sich die<br />
Lieferfrist angemessen.<br />
2.6 Befinden wir uns mit unserer Lieferung im Verzug, hat der Kunde auf unsere Aufforderung hin innerhalb einer angemessenen<br />
Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadensersatz<br />
statt der Leistung verlangt oder auf der Lieferung besteht. Für Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzögerung<br />
der Lieferung gilt Ziffer 5. entsprechend.<br />
2.7 Wir sind zu Teillieferungen und entsprechenden Teilberechnungen jederzeit berechtigt, es sei denn, der Kunde hat ein<br />
berechtigtes Interesse, die Annahme der Teillieferung abzulehnen.<br />
1
3. Beanstandungen und Mängelrügen (die gesamte Ziffer 3 gilt nur im Verhältnis zu Unternehmern im Sinne des<br />
§ 1 Abs. 2 KSchG)<br />
3.1 Wenn nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder einer entsprechenden Vereinbarung eine Abnahme unserer Leistung<br />
zu erfolgen hat, gilt unsere Warenlieferung (Kauf- und Werklieferungsvertrag) als genehmigt, wenn der Kunde<br />
seine Untersuchungs- und Rügepflichten nach §§ 377, 378 HGB nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen<br />
nicht eingehalten hat.<br />
3.2 Der Kunde hat jede Warenlieferung unverzüglich nach deren Ablieferung zu untersuchen und Sachmängel, die bei<br />
einer ordnungsgemäßen Untersuchung erkennbar sind, unverzüglich, spätestens aber innerhalb von drei Arbeitstagen,<br />
schriftlich unter Angabe der konkreten Beanstandungen (Fehler, Transportschaden, Mengenabweichung, Falschlieferung<br />
etc) mitzuteilen.<br />
3.3 Sachmängel, die auch bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbar sind (versteckte Sachmängel), hat der<br />
Kunde unverzüglich, spätestens aber innerhalb von drei Arbeitstagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich unter Angabe<br />
der konkreten Beanstandungen mitzuteilen.<br />
3.4 Bei Nachtzustellungen hat der Kunde die betreffende Warenlieferung unverzüglich zu untersuchen. Bei einer ordnungsgemäßen<br />
Untersuchung erkennbare Transportschäden, Mengenabweichungen, Falschlieferungen und Verluste<br />
sind spätestens bis 10.00 Uhr des Anlieferungstages bzw., wenn dieser ein Samstag oder Feiertag ist, bis 10.00 Uhr<br />
des nächsten Werktages zu rügen. Für andere Mängel gelten auch hier die Regelungen der Ziffern 3.1 bis 3.3.<br />
4. Sachmängel/Rechtsmängel (die gesamte Ziffer 4 gilt nur im Verhältnis zu Unternehmern im Sinne des § 1<br />
Abs. 2 KSchG)<br />
4.1 Bei Beachtung der Untersuchungs- und Rügepflichten (Ziffer 3.) leisten wir beim Vorliegen eines Sachmangels, dessen<br />
Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, innerhalb der Verjährungsfrist Gewähr für die Sachmängelfreiheit<br />
nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.<br />
4.2 Die Verjährung von Ansprüchen wegen eines Sachmangels beträgt bei neu hergestellten Sachen (sowohl bewegliche<br />
als auch unbewegliche Sachen) ein Jahr. Bei der Lieferung gebrauchter Waren sind Ansprüche wegen eines Sachmangels,<br />
sofern keine Arglist vorliegt, ausgeschlossen.<br />
4.3 Im Rahmen der Gewährleistung steht es uns frei, den Kunden gegen Abtretung der entsprechenden Ansprüche darauf<br />
zu verweisen, zunächst gegen unseren Lieferanten vorzugehen. Dies gilt nicht, wenn der Sitz unseres Lieferanten oder<br />
seine die Lieferung ausführende Niederlassung nicht im Bereich der Europäischen Union liegt und dem Kunden die<br />
Rechtsverfolgung an den möglichen Gerichtsständen nicht zumutbar ist. Kann der Kunde trotz gerichtlicher Inanspruchnahme<br />
die abgetretenen Ansprüche nicht gegen den Lieferanten durchsetzen, steht es ihm frei, uns in Anspruch<br />
zu nehmen.<br />
4.4 Bei Ansprüchen des Kunden wegen eines Sachmangels steht diesem zunächst ein Anspruch auf Nacherfüllung zu,<br />
sofern sie nicht für uns mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Im Rahmen der Nacherfüllung<br />
sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den Mangel zu beseitigen (Verbesserung) oder eine mangelfreie Sache zu liefern<br />
(Austausch). Ist die Nacherfüllung unmöglich, wird sie von uns verweigert, schlägt sie fehl oder ist sie für unseren<br />
Kunden unzumutbar, kann dieser - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - Minderung verlangen oder von<br />
dem Vertrag zurücktreten.<br />
4.5 Im Falle der Nacherfüllung sind wir verpflichtet, alle zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen zu tragen. Dies gilt<br />
nicht, soweit sich die Aufwendungen erhöhen, weil die Warenlieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung<br />
des Kunden gebracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entsprach einem bestimmungsgemäßen<br />
Gebrauch. Hat der Kunde einen Sachmangel entdeckt, hat er uns vor der Verursachung weiterer Kosten innerhalb angemessener<br />
Frist Gelegenheit zu geben, über die Art und Weise der Nacherfüllung zu entscheiden und etwa erforderliche<br />
Maßnahmen selbst oder durch von uns beauftragte Dritte auszuführen.<br />
4.6 Unsere Pflicht aufgrund von Sachmängeln Schadenersatz und Ersatz jener vergeblichen Aufwendungen zu leisten, die<br />
der Kunde im Vertrauen auf den Erhalt der mängelfreien Leistung gemacht hat oder billigerweise machten durfte, wenn<br />
der Zweck dieser Aufwendungen <strong>ohne</strong> unsere Pflichtverletzung erreicht worden wäre, richtet sich im Übrigen nach Ziffer<br />
5.<br />
4.7 Für Rechtsmängel, die nicht auf einer Verletzung von Schutzrechten Dritter beruhen, gelten die Bestimmungen der<br />
Ziffer 4. sinngemäß.<br />
4.8 Für unsere Leistungen im Rahmen von Werk- und Werklieferungsverträgen gelten die Ziffern 4.2, 4.4, 4.5, 4.6 und 4.7<br />
sinngemäß.<br />
4a. Sachmängel/Rechtsmängel (die gesamte Ziffer 4a gilt nur im Verhältnis zu Konsumenten im Sinne des § 1<br />
Abs. 1 KSchG)<br />
4a.1 Im Anwendungsbereich des Konsumentenschutzgesetzes gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte (§ 922ff des<br />
ABGB).<br />
AGB der KSM ServiceTechnik GmbH 2<br />
(Stand: 1. Juni 2004)
5. Haftung<br />
5.1 Soweit sich aus diesen Bedingungen oder aus ergänzenden Vereinbarungen mit dem Kunden nicht etwas anderes<br />
ergibt, haften wir bei Pflichtverletzungen unserer Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf Schadensersatz und Ersatz jener<br />
vergeblichen Aufwendungen, die der Kunde im Vertrauen auf den Erhalt der mängelfreien Leistung gemacht hat oder<br />
billigerweise machten durfte, wenn der Zweck dieser Aufwendungen <strong>ohne</strong> unsere Pflichtverletzung erreicht worden wäre<br />
(im Folgenden gemeinsam als „Schadensersatz“ bezeichnet), nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.<br />
5.2 Wir haften für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden.<br />
5.3 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Verletzung einer vertragswesentlichen<br />
Pflicht handelt. Diese Haftung ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.<br />
5.4 Soweit wir für leichte Fahrlässigkeit haften, ist unsere Haftung der Höhe nach je Schadensfall bei Sachschäden auf<br />
einen Betrag von € 500.000,00 und bei Vermögensschäden auf einen Betrag von € 100.000,00 begrenzt.<br />
5.5 Diese Haftungsregelung gilt sowohl für die Verletzung vertraglicher als auch außervertraglicher Pflichten und unabhängig<br />
von der Rechtsgrundlage.<br />
5.6 Die Haftung bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (Personenschäden) wird dadurch nicht<br />
eingeschränkt.<br />
6. Installation von Software<br />
6.1 Sofern wir nicht ausdrücklich eine Pflicht zur Installation von Software übernehmen, ist der Kunde für die Installation<br />
selbst verantwortlich.<br />
6.2 Unabhängig davon, von wem die Installation vorgenommen wird, ist der Kunde dazu verpflichtet, vor der Installation<br />
geeignete Maßnahmen (insbesondere eine umfassende Datensicherung) zu ergreifen, um bei evtl. auftretenden Problemen<br />
den Ursprungszustand seines Systems wieder herstellen zu können.<br />
6.3 Die grundsätzliche Installierbarkeit und ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit der Software ist nicht in jeder Systemumgebung<br />
gewährleistet. Es obliegt dem Anwender, die vorgegebenen Systemvoraussetzungen und etwaigen Installationsanweisungen<br />
zu beachten.<br />
7. Eigentumsvorbehalt und Sicherheiten<br />
7.1 Bis zur vollständigen Befriedigung sämtlicher Ansprüche aus Verkauf und Lieferung von Waren behalten wir uns das<br />
Eigentum an diesen Waren vor.<br />
7.2 Der Kunde ist zur Verarbeitung oder Verbindung der von uns gelieferten Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen<br />
Geschäftsgangs berechtigt. An den durch die Verarbeitung oder Verbindung entstehenden Erzeugnissen erwerben wir<br />
Miteigentum, das der Kunde uns schon jetzt überträgt. Der Kunde wird die unter Miteigentumsvorbehalt stehenden<br />
Gegenstände unentgeltlich für uns verwahren. Die Miteigentumsanteile bestimmen sich nach dem Verhältnis des<br />
Werts der von uns gelieferten Ware zum Wert des neu entstandenen Erzeugnisses. Maßgebend ist der Wert im Zeitpunkt<br />
der Verarbeitung oder Verbindung. Wir gestatten unseren Kunden widerruflich die Weiterveräußerung im gewöhnlichen<br />
Geschäftsgang gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt. Der Kunde tritt uns schon jetzt alle ihm<br />
aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten zur Sicherung der in Ziffer 7.1 genannten<br />
Ansprüche ab. Sind wir nur Miteigentümer der weiterveräußerten Sache, ist nur der entsprechende Teilbetrag der Forderung<br />
an uns abgetreten. An uns abgetretene Geldforderungen dürfen vom Kunden im Rahmen des ordnungsgemäßen<br />
Geschäftsganges eingezogen werden. Auf unser Verlangen hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich mitzuteilen,<br />
an wen er Ware veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Veräußerung zustehen, sowie uns auf seine Kosten<br />
öffentlich beglaubigte Urkunden über die Abtretung der Forderung auszustellen. Die Rechte nach Ziffer 7.2 können<br />
wir widerrufen, wenn der Kunde seinen Vertragspflichten uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt, insbesondere<br />
wenn er in Zahlungsverzug gerät. Stellt der Kunde seine Zahlungen nicht nur vorübergehend ein, erlischt das<br />
Recht auch <strong>ohne</strong> unseren ausdrücklichen Widerruf.<br />
7.3 Zu anderen Verfügungen über die in unserem Vorbehalts- oder Miteigentum stehenden Gegenstände oder über die an<br />
uns abgetretenen Forderungen ist der Kunde nicht berechtigt. Pfändungen oder sonstige Rechtsbeeinträchtigungen<br />
der uns ganz oder teilweise gehörenden Sachen hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich mitzuteilen.<br />
7.4 Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug oder einer sonstigen schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten<br />
seitens des Kunden die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. In diesem Fall können wir die Vorbehaltsware<br />
sofort beim Kunden abholen. Zu diesem Zweck sind wir befugt, ungehindert die Geschäfts- und Lagerräume des Kunden<br />
zu betreten.<br />
7.5 Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt uns, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe<br />
der Eigentumsvorbehaltsware zu verlangen.<br />
AGB der KSM ServiceTechnik GmbH 3<br />
(Stand: 1. Juni 2004)
8. Zahlungen<br />
8.1 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, hat die Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum <strong>ohne</strong> jeden<br />
Abzug zu erfolgen. Wir können die Lieferung aber auch von der Zahlung Zug um Zug oder von einer Vorleistung (Vorauszahlung,<br />
Bankgarantie etc) abhängig machen.<br />
8.2 Die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist für den Kunden nur mit<br />
anerkannten und rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Konsumenten sind darüber hinaus auch zur<br />
Aufrechnung berechtigt, wenn die Gegenforderung im rechtlichen Zusammenhang mit ihrer Verbindlichkeit steht.<br />
8.3 Zahlung durch Wechsel ist nur nach vorheriger Vereinbarung mit uns zulässig. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber<br />
angenommen. Diskont-, Wechselspesen und Kosten trägt der Auftraggeber.<br />
8.4 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder verschlechtert sich seine Vermögenslage nach Vertragsabschluß wesentlich<br />
oder werden uns nach Vertragsabschluß Anhaltspunkte für eine von vornherein ungünstige Vermögenslage bekannt,<br />
so können wir für alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung, auch soweit sie gestundet sind, sofortige Barzahlung<br />
verlangen; unter den gleichen Voraussetzungen können wir bei allen laufenden Geschäften Vorauszahlung<br />
oder Sicherheitsleistung verlangen; dies gilt auch, wenn wir Wechsel oder Schecks hereingenommen haben.<br />
8.5 Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, werden unbeschadet weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von<br />
8 % über dem Basiszinssatz berechnet.<br />
9. Sonstiges<br />
9.1 Mit Unternehmern im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG wird als Gerichtstand Wien oder nach unserer Wahl der Sitz der<br />
Betriebsstätte, die den Auftrag ausführt, vereinbart. Bei Konsumenten gelten die gesetzlichen Regelungen.<br />
9.2 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt unter Ausschluss von Verweisungsnormen (IPRG und<br />
EVÜ) österreichisches Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen<br />
Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.<br />
9.3 Sofern Regelungen dieser Bedingungen und etwaiger weiterer Vereinbarungen unwirksam sind oder werden, wird<br />
dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine Regelung<br />
ersetzt, die dem ursprünglich angestrebten Zweck so nahe wie rechtlich möglich kommt. Entsprechendes gilt für<br />
die Ausfüllung einer Vertragslücke.<br />
AGB der KSM ServiceTechnik GmbH 4<br />
(Stand: 1. Juni 2004)