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ZDB Direkt 5-2011.pdf - Zentralverband Deutsches Baugewerbe

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16<br />

Engagiert in Europa<br />

Aus der Verbandsarbeit ist Brüssel<br />

mittlerweile nicht mehr wegzudenken.<br />

Etwa drei Viertel aller<br />

deutschen Gesetze werden hier<br />

geprägt und Entscheidungen,<br />

die einmal in Brüssel getroffen<br />

wurden, haben in vielen Fällen<br />

erhebliche Auswirkungen auf<br />

das nationale Recht. Die Mitgliedstaaten<br />

haben beispielsweise<br />

den Inhalt europäischer<br />

Richtlinien ordnungsgemäß in<br />

deutsches Recht umzusetzen.<br />

Hierbei müssen sie sich jedoch<br />

innerhalb der Grenzen der Richtlinie<br />

bewegen.<br />

Beispiel: Nach dem derzeitigen<br />

Entwurf der ICT-Richtlinie wird<br />

das <strong>Baugewerbe</strong> von dem Anwendungsbereich<br />

der Richtlinie<br />

miterfasst. Würde die Richtlinie<br />

in ihrer jetzigen Fassung verbschiedet<br />

werden, so könnte<br />

Deutschland bei Umsetzung der<br />

Richtlinie in nationales Recht<br />

Was bringt das EU-Vertragsrecht?<br />

Verordnungsvorschlag für ein optionales europäisches Vertragsrecht geplant<br />

Mit voller Kraft forciert die<br />

Europäische Kommission ein<br />

„fakultatives Vertragsrechtsinstrument“,<br />

welches nach der<br />

Konsultation im Juli 2010 nunmehr<br />

in einem Verordnungsvorschlag<br />

geregelt werden soll, den<br />

die Kommission Mitte Oktober<br />

2011 vorlegen will. Hiernach soll<br />

das europäische Vertragsrecht<br />

neben die bestehenden Rechtsordnungen<br />

der 27 Mitgliedstaaten<br />

treten und quasi als 28.<br />

Rechtsordnung freiwillig von<br />

den Vertragsparteien angewendet<br />

werden dürfen.<br />

Begründet wird das Erfordernis<br />

eines europäischen Vertragsrechts<br />

mit der Stärkung des Europäischen<br />

Binnenmarktes: „Das<br />

Vertragsrecht ist das Fundament<br />

Die Bedeutung Brüssels für die Arbeit des <strong>ZDB</strong><br />

das <strong>Baugewerbe</strong> nicht mehr aus<br />

dem Anwendungsbereich ausschließen.<br />

Aufgrund dieser Bedeutung ist<br />

mittlerweile eine Vielzahl von<br />

Verbänden in Brüssel vertreten.<br />

Diese haben insbesondere das<br />

Ziel, frühzeitig Informationen<br />

über anstehende Gesetzgebungsvorhaben<br />

auf europäischer<br />

Ebene zu erlangen und<br />

mit diesem Wissen möglichst<br />

zeitnah Einfluss auf angedachte<br />

Maßnahmen der europäischen<br />

Institutionen zu nehmen. Um<br />

diese Informationen zu erhalten,<br />

ist eine Vertretung vor Ort unerlässlich,<br />

da nur auf diese Weise<br />

der Kontakt zu Abgeordneten<br />

bzw. sachkundigen Ansprechpartnern<br />

in den europäischen<br />

Institutionen gepflegt werden<br />

kann.<br />

des europäischen Binnenmarkts.<br />

Unternehmen – vor allem kleinere<br />

und mittlere Unternehmen<br />

– werden bei ihren Verkäufen<br />

ins EU-Ausland jedoch durch<br />

das unterschiedliche Vertragsrecht<br />

der 27 EU-Mitgliedstaaten<br />

behindert. Dies ist weitgehend<br />

auf rechtliche Barrieren und<br />

Unsicherheiten bezüglich des<br />

anzuwendenden Rechts zurückzuführen.<br />

[...] Ziel ist mehr<br />

Rechtssicherheit für Unternehmen<br />

und eine einfachere Regelung<br />

für Verbraucher.“<br />

Auch wenn die von der Kommission<br />

genannten Ziele und<br />

Gründe für das Erfordernis eines<br />

europäischen Vertragsrechts<br />

grundsätzlich nachvollziehbar<br />

und zutreffend sind, so stellt<br />

Auch der <strong>ZDB</strong> ist in Brüssel gut<br />

aufgestellt. Auf europäischer<br />

Ebene tritt er nicht nur alleine<br />

von Berlin aus direkt gegenüber<br />

europäischen Institutionen auf,<br />

sondern bringt seine Interessen<br />

vor Ort auch über andere Verbände<br />

in die Diskussionen mit<br />

ein. Von besonderer Bedeutung<br />

ist hier insbesondere sowohl<br />

die Zusammenarbeit des <strong>ZDB</strong><br />

mit der BDA, die die baugewerblichen<br />

Interessen über BUSI-<br />

NESSEUROPE – einem europäischen<br />

Sozialpartner mit<br />

besonderen Anhörungsrechten<br />

im Gesetzgebungsverfahren<br />

- einbringt als auch die Mitgliedschaft<br />

bei der FIEC - dem<br />

Verband der Europäischen Bauwirtschaft.<br />

Daneben werden<br />

die Interessen des <strong>Baugewerbe</strong>s<br />

seit dem 1. Juli 2011 von Herrn<br />

Krögel wahrgenommen, der den<br />

<strong>ZDB</strong> direkt vor Ort vertritt. (ka)<br />

sich doch die Frage, ob dies mit<br />

dem avisierten Verordnungsvorschlag<br />

erreicht werden kann.<br />

Von vielen Seiten wird die (berechtigte)<br />

Kritik laut, dass der<br />

Mehrwert einer solchen 28.<br />

Rechtsordnung bislang nicht erkennbar<br />

ist. Notwendig wäre die<br />

breite Akzeptanz eines solchen<br />

Instruments. Nur dann kommt<br />

es zur praktischen Anwendung<br />

des neuen Vertragsrechts unter<br />

den europäischen Unternehmen<br />

und Verbrauchern. Ein fakultatives<br />

Vertragsrecht, welches<br />

von den Betroffenen nicht<br />

verstanden und daher nicht angewendet<br />

wird, kann die beabsichtigten<br />

Ziele der Stärkung des<br />

Europäischen Binnenmarktes<br />

nicht erreichen. (bs)

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