ZDB Direkt 5-2011.pdf - Zentralverband Deutsches Baugewerbe
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16<br />
Engagiert in Europa<br />
Aus der Verbandsarbeit ist Brüssel<br />
mittlerweile nicht mehr wegzudenken.<br />
Etwa drei Viertel aller<br />
deutschen Gesetze werden hier<br />
geprägt und Entscheidungen,<br />
die einmal in Brüssel getroffen<br />
wurden, haben in vielen Fällen<br />
erhebliche Auswirkungen auf<br />
das nationale Recht. Die Mitgliedstaaten<br />
haben beispielsweise<br />
den Inhalt europäischer<br />
Richtlinien ordnungsgemäß in<br />
deutsches Recht umzusetzen.<br />
Hierbei müssen sie sich jedoch<br />
innerhalb der Grenzen der Richtlinie<br />
bewegen.<br />
Beispiel: Nach dem derzeitigen<br />
Entwurf der ICT-Richtlinie wird<br />
das <strong>Baugewerbe</strong> von dem Anwendungsbereich<br />
der Richtlinie<br />
miterfasst. Würde die Richtlinie<br />
in ihrer jetzigen Fassung verbschiedet<br />
werden, so könnte<br />
Deutschland bei Umsetzung der<br />
Richtlinie in nationales Recht<br />
Was bringt das EU-Vertragsrecht?<br />
Verordnungsvorschlag für ein optionales europäisches Vertragsrecht geplant<br />
Mit voller Kraft forciert die<br />
Europäische Kommission ein<br />
„fakultatives Vertragsrechtsinstrument“,<br />
welches nach der<br />
Konsultation im Juli 2010 nunmehr<br />
in einem Verordnungsvorschlag<br />
geregelt werden soll, den<br />
die Kommission Mitte Oktober<br />
2011 vorlegen will. Hiernach soll<br />
das europäische Vertragsrecht<br />
neben die bestehenden Rechtsordnungen<br />
der 27 Mitgliedstaaten<br />
treten und quasi als 28.<br />
Rechtsordnung freiwillig von<br />
den Vertragsparteien angewendet<br />
werden dürfen.<br />
Begründet wird das Erfordernis<br />
eines europäischen Vertragsrechts<br />
mit der Stärkung des Europäischen<br />
Binnenmarktes: „Das<br />
Vertragsrecht ist das Fundament<br />
Die Bedeutung Brüssels für die Arbeit des <strong>ZDB</strong><br />
das <strong>Baugewerbe</strong> nicht mehr aus<br />
dem Anwendungsbereich ausschließen.<br />
Aufgrund dieser Bedeutung ist<br />
mittlerweile eine Vielzahl von<br />
Verbänden in Brüssel vertreten.<br />
Diese haben insbesondere das<br />
Ziel, frühzeitig Informationen<br />
über anstehende Gesetzgebungsvorhaben<br />
auf europäischer<br />
Ebene zu erlangen und<br />
mit diesem Wissen möglichst<br />
zeitnah Einfluss auf angedachte<br />
Maßnahmen der europäischen<br />
Institutionen zu nehmen. Um<br />
diese Informationen zu erhalten,<br />
ist eine Vertretung vor Ort unerlässlich,<br />
da nur auf diese Weise<br />
der Kontakt zu Abgeordneten<br />
bzw. sachkundigen Ansprechpartnern<br />
in den europäischen<br />
Institutionen gepflegt werden<br />
kann.<br />
des europäischen Binnenmarkts.<br />
Unternehmen – vor allem kleinere<br />
und mittlere Unternehmen<br />
– werden bei ihren Verkäufen<br />
ins EU-Ausland jedoch durch<br />
das unterschiedliche Vertragsrecht<br />
der 27 EU-Mitgliedstaaten<br />
behindert. Dies ist weitgehend<br />
auf rechtliche Barrieren und<br />
Unsicherheiten bezüglich des<br />
anzuwendenden Rechts zurückzuführen.<br />
[...] Ziel ist mehr<br />
Rechtssicherheit für Unternehmen<br />
und eine einfachere Regelung<br />
für Verbraucher.“<br />
Auch wenn die von der Kommission<br />
genannten Ziele und<br />
Gründe für das Erfordernis eines<br />
europäischen Vertragsrechts<br />
grundsätzlich nachvollziehbar<br />
und zutreffend sind, so stellt<br />
Auch der <strong>ZDB</strong> ist in Brüssel gut<br />
aufgestellt. Auf europäischer<br />
Ebene tritt er nicht nur alleine<br />
von Berlin aus direkt gegenüber<br />
europäischen Institutionen auf,<br />
sondern bringt seine Interessen<br />
vor Ort auch über andere Verbände<br />
in die Diskussionen mit<br />
ein. Von besonderer Bedeutung<br />
ist hier insbesondere sowohl<br />
die Zusammenarbeit des <strong>ZDB</strong><br />
mit der BDA, die die baugewerblichen<br />
Interessen über BUSI-<br />
NESSEUROPE – einem europäischen<br />
Sozialpartner mit<br />
besonderen Anhörungsrechten<br />
im Gesetzgebungsverfahren<br />
- einbringt als auch die Mitgliedschaft<br />
bei der FIEC - dem<br />
Verband der Europäischen Bauwirtschaft.<br />
Daneben werden<br />
die Interessen des <strong>Baugewerbe</strong>s<br />
seit dem 1. Juli 2011 von Herrn<br />
Krögel wahrgenommen, der den<br />
<strong>ZDB</strong> direkt vor Ort vertritt. (ka)<br />
sich doch die Frage, ob dies mit<br />
dem avisierten Verordnungsvorschlag<br />
erreicht werden kann.<br />
Von vielen Seiten wird die (berechtigte)<br />
Kritik laut, dass der<br />
Mehrwert einer solchen 28.<br />
Rechtsordnung bislang nicht erkennbar<br />
ist. Notwendig wäre die<br />
breite Akzeptanz eines solchen<br />
Instruments. Nur dann kommt<br />
es zur praktischen Anwendung<br />
des neuen Vertragsrechts unter<br />
den europäischen Unternehmen<br />
und Verbrauchern. Ein fakultatives<br />
Vertragsrecht, welches<br />
von den Betroffenen nicht<br />
verstanden und daher nicht angewendet<br />
wird, kann die beabsichtigten<br />
Ziele der Stärkung des<br />
Europäischen Binnenmarktes<br />
nicht erreichen. (bs)