3.1 Physikalische Grundlagen - Institut für Elektrische Anlagen
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1 Einleitung Seite 8<br />
nen Maßnahmen war u.a. die Senkung der Treibhausgas-Emissionen von Seiten der "Industriestaaten"<br />
(Annex 1 der Konvention) bis zum Jahre 2000 auf das Niveau von 1990.<br />
1995 fand die erste Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention (COP1, Conference<br />
of the Parties) in Berlin statt. Im dort verabschiedeten "Berliner Mandat" wurde festgestellt, dass<br />
die Verpflichtungen aus der Klimarahmenkonvention nicht ausreichen würden, um Klimaveränderungen<br />
zu verhindern. So wurde die so genannte "Ad Hoc Gruppe zum Berliner Mandat"<br />
(AGBM, Ad Hoc Group on the Berlin Mandate) gegründet. Diese wurde beauftragt, bis zur dritten<br />
Vertragsstaaten-Konferenz im Jahre 1997 verbindliche Zeit- und Zielvorgaben zur Reduktion<br />
der Treibhausgas-Emissionen zu erarbeiten.<br />
Ende 1995 veröffentlichte der IPCC seinen zweiten Bericht über die wissenschaftlichen Erkenntnisse<br />
zum Treibhauseffekt (SAR, Second Assessment Report), der die Arbeiten von über<br />
2000 Wissenschaftern aus aller Welt zusammenfasste. Diese Zusammenfassung war eine kleine<br />
Revolution, da zum ersten Mal ein wissenschaftlicher Zusammenhang zwischen den von Menschen<br />
gemachten Emissionen von Treibhausgasen und den Klimaveränderungen hergestellt wurde:<br />
"Die Abwägung der Erkenntnisse legt einen erkennbaren menschlichen Einfluss auf das Klima<br />
nahe."<br />
1997, auf der dritten Vertragsstaaten-Konferenz (COP3) in Kyoto wurde das Kyoto-Protokoll<br />
verabschiedet. Dieses schreibt u.a. eine verbindliche Reduktion der Emissionen der Industrienationen<br />
von insgesamt sechs Treibhausgasen (CO2, CH4, N2O, FKW, HFKW, SF6) um mindestens<br />
5% zwischen 2008 und 2012 im Vergleich zu den Emissionen von 1990 vor. Leider blieben in<br />
diesem Protokoll aber einige wichtige Punkte ungeklärt: So sieht das Protokoll u.a. die Möglichkeit<br />
vor, einen Teil der Reduktions-Verpflichtungen durch Projekte in anderen Ländern zu erreichen<br />
(joint implementation). Auch wurden die prinzipiellen Grundsteine <strong>für</strong> ein Handelssystem<br />
mit Emissionsrechten gelegt. Wie jedoch dieses System tatsächlich funktionieren soll, konnte in<br />
Kyoto nicht mehr geklärt werden.<br />
1998, auf der vierten Vertragsstaaten-Konferenz (COP4) in Buenos Aires, wurde ein Aktionsplan<br />
(Buenos Aires Plan of Action) verabschiedet. Dieser bestand aus einer langen Liste von<br />
ungeklärten Punkten aus dem Kyoto-Protokoll sowie aus der Festlegung, dass diese offenen<br />
Punkte bis zur sechsten Vertragsstaatenkonferenz (COP6) geklärt sein müssen.<br />
1999, fand die fünfte Vertragsstaaten-Konferenz (COP5) in Bonn statt, diese war letztendlich nur<br />
eine Zwischenkonferenz auf dem Weg zur sechsten Vertragsstaaten-Konferenz. Viele der dort<br />
vertretenen Umweltminister haben sich <strong>für</strong> das In-Kraft-Treten des Kyoto-Protokolls spätestens<br />
2002 ausgesprochen.<br />
Walter Hipp Diplomarbeit