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Hochgelegene Arbeitsplätze - Die BG ETEM

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<strong>Hochgelegene</strong> <strong>Arbeitsplätze</strong><br />

6<br />

Beim Verfahren – insbesondere auf Baustellen – kann<br />

ein Kippen des Gerüstes nie ganz ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Es dürfen sich beim Verfahren keine Personen oder lose<br />

Gegenstände auf dem Gerüst befinden.<br />

Das Verfahren darf nur in Längsrichtung oder über Eck<br />

erfolgen.<br />

Behelfsgerüste sind ein Behelf und können kein<br />

Kleingerüst ersetzen.<br />

Deshalb sind nur Arbeiten geringen Umfangs erlaubt.<br />

Auflage (Bohle) nicht höher als 2 m.<br />

Auflage nicht höher als 3. Sprossenpaar von oben.<br />

Erforderliche Bohlenstärke richtet sich nach der<br />

Stützweite.<br />

Seitlicher Überstand der Bohle mindestens 10 cm.<br />

Sind Absturzgefahren wegen fehlender baulicher<br />

Schutzeinrichtungen gegeben, kann die Sicherheits -<br />

lücke keinesfalls durch erhöhte Aufmerksamkeit<br />

geschlossen werden!<br />

Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz<br />

benutzen. Hierzu gehören stets<br />

– Auffanggurt<br />

– Falldämpfer<br />

– Verbindungsmittel<br />

Geeignete Anschlagpunkte auswählen, die oberhalb des<br />

eigenen Standortes liegen.

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