Hochgelegene Arbeitsplätze - Die BG ETEM
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<strong>Hochgelegene</strong> <strong>Arbeitsplätze</strong><br />
6<br />
Beim Verfahren – insbesondere auf Baustellen – kann<br />
ein Kippen des Gerüstes nie ganz ausgeschlossen<br />
werden.<br />
Es dürfen sich beim Verfahren keine Personen oder lose<br />
Gegenstände auf dem Gerüst befinden.<br />
Das Verfahren darf nur in Längsrichtung oder über Eck<br />
erfolgen.<br />
Behelfsgerüste sind ein Behelf und können kein<br />
Kleingerüst ersetzen.<br />
Deshalb sind nur Arbeiten geringen Umfangs erlaubt.<br />
Auflage (Bohle) nicht höher als 2 m.<br />
Auflage nicht höher als 3. Sprossenpaar von oben.<br />
Erforderliche Bohlenstärke richtet sich nach der<br />
Stützweite.<br />
Seitlicher Überstand der Bohle mindestens 10 cm.<br />
Sind Absturzgefahren wegen fehlender baulicher<br />
Schutzeinrichtungen gegeben, kann die Sicherheits -<br />
lücke keinesfalls durch erhöhte Aufmerksamkeit<br />
geschlossen werden!<br />
Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz<br />
benutzen. Hierzu gehören stets<br />
– Auffanggurt<br />
– Falldämpfer<br />
– Verbindungsmittel<br />
Geeignete Anschlagpunkte auswählen, die oberhalb des<br />
eigenen Standortes liegen.