Christof Helfrich - BME
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Staat aufweist, in dem der Vertragspartner, der die vertragscharakteristische Leistung zu erbringen<br />
hat, seinen Sitz hat. Bei Kaufverträgen ist dies in der Regel der Verkäufer. Somit käme<br />
ausländisches Recht zur Anwendung.<br />
TIPP!<br />
In Verträgen sollte ausdrücklich eine Rechtswahlklausel eingefügt werden,<br />
die die Anwendung deutschen Rechts (BGB) vorschreibt.<br />
Mit verschiedenen Richtlinienvorschlägen versucht gegenwärtig die Europäische Union mehr<br />
Rechtssicherheit im Electronic Commerce beim grenzüberschreitenden Handel zu schaffen.<br />
Als Ergänzung zum Richtlinienvorschlag für elektronische Signaturen ist vorgesehen, elektronische<br />
Verträge bis auf wenige Ausnahmen den 'Papierverträgen' rechtlich gleichzustellen.<br />
Als Zeitpunkt des Vertragsabschlusses soll der Moment gelten, in dem der Kunde den Eingang<br />
der Empfangsbestätigung seiner eigenen Erklärung (Online-Bestellung) nochmals gegenüber<br />
dem Anbieter bestätigt hat. Folgendes Procedere ist danach notwendig:<br />
Folie aus: e-Procurement-Leitfaden für Einkäufer (Version 4)<br />
Zustandekommen eines Vertrages<br />
Online-<br />
Bestellung<br />
1<br />
Klick!<br />
Anbieter<br />
2<br />
Online-<br />
Bestätigung<br />
Besteller<br />
© <strong>Helfrich</strong><br />
Seite 69<br />
Online-<br />
Bestätigung<br />
bestätigen<br />
Ein Großteil der Vorschläge sind in Deutschland bereits in geltendes Recht umgesetzt worden.<br />
Die Multimediagesetze von 1997 (IuKDG = Informations- und Kommunikations Dienst-<br />
3<br />
Klick!