Christof Helfrich - BME
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Wie aus obigem Schaubild ersichtlich ist, wird das eigentliche Dokument damit ‚offen‘, also<br />
nicht verschlüsselt, übertragen. Die Signatur dient der eineindeutigen Authentifizierung des<br />
Senders und der stellt den Beweis dar, dass das Dokument nicht manipuliert wurde.<br />
Wenn Sie nun eine Vereinbarung mit Ihrem Lieferanten der Gestalt treffen, dass nur Bestellungen<br />
mit digitaler Signatur anerkannt werden, dürfte die Beweissicherung vor Gericht keinerlei<br />
Probleme darstellen.<br />
Dienstleister zum Thema ‚digitale Signatur’<br />
(Exkurs Ende; Anmerkung des Verfassers)<br />
http://www.global-esign.de<br />
Rechtsnatur elektronischer Willenserklärungen<br />
Zum Schluss stellt sich für den Besteller noch die Frage, welches Recht denn bei der Bestellung<br />
via Internet zur Anwendung kommt?<br />
Deutsches Recht<br />
Die Frage ist schnell beantwortet, wenn sowohl Käufer als auch Verkäufer ihren Sitz in<br />
Deutschland haben. Schwieriger wird die Frage zu beantworten sein, wenn zum Beispiel der<br />
Verkäufer im Ausland seinen Sitz hat.<br />
UN-Kaufrecht<br />
Sind Käufer und Verkäufer aus Mitgliedsstaaten des UN-Kaufrechtsabkommens (CISG) und<br />
wurde keine bestimmte Rechtswahl getroffen bzw. die Anwendung des UN-Kaufrechts ausgeschlossen,<br />
so regelt diesen Fall das UN-Kaufrecht. Leider wird dieses Recht (aus Einkäufersicht)<br />
zu selten vorgeschrieben, denn dieses Recht sieht Schadensersatzansprüche unabhängig<br />
vom Verschulden vor und stärkt damit die Rechtsposition des Einkäufers.<br />
Die Anwendung des UN-Kaufrechts auf Verbraucherverträge ist ausgeschlossen.<br />
Deutsches internationales Privatrecht (IRP)<br />
Kommt das UN-Kaufrecht nicht zur Anwendung, so bestimmt sich die Rechtswahl nach dem<br />
deutschen internationalen Privatrecht. Durch die Normen des IRP wird festgelegt, welches<br />
Recht anzuwenden ist (Verweisregeln). Das kann deutsches oder ausländisches Recht sein. In<br />
unserem Fall (Verkauf übers Internet) greift das Recht, das die engste Verbindung mit dem<br />
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