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Unser evd-info - evd energieversorgung dormagen gmbh

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6 <strong>evd</strong>-<strong>info</strong><br />

Wartung<br />

Erdgas – einfach sicher:<br />

Was unsere Kunden wissen sollten<br />

Die <strong>evd</strong> <strong>energieversorgung</strong> <strong>dormagen</strong> <strong>gmbh</strong> versorgt ihre Kunden zuverlässig<br />

mit Erdgas und hält ihre eigenen Erdgasanlagen und -leitungen auf einem<br />

hohen technischen Sicherheitsstand. Der Zuständigkeitsbereich der <strong>evd</strong> endet<br />

jedoch an der Hauptabsperreinrichtung des Gasanschlusses: Ab dem „Hauptschalter“,<br />

meist im Keller, muss der Hauseigentümer für die Sicherheit der<br />

Gasinstallation sorgen.<br />

Im eigenen Interesse, aber auch im Rahmen<br />

der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht<br />

ist der Hauseigentümer dazu verpflichtet,<br />

„für den ordnungsgemäßen Betrieb<br />

und die ordnungsgemäße Instandhaltung<br />

seiner Hausanlage“ zu sorgen.<br />

Das gilt auch, wenn die Anlage in einem<br />

Mietshaus steht oder aus anderen Gründen<br />

von einem Dritten benutzt wird.<br />

Zu den Pflichten des Hauseigentümers<br />

gehören laut Kapitel V der Technischen Regeln<br />

für Gasinstallationen (TRGI 2008):<br />

Jährliche Sichtprüfung (Hausschau)<br />

der gesamten Gasinstallation<br />

durch den Betreiber oder dessen<br />

Beauftragten<br />

Eine regelmäßige Gasgeräte-Inspektion/Wartung<br />

gemäß den Herstellerangaben<br />

durch ein bei einem<br />

Versorgungsunternehmen eingetragenes<br />

Vertragsinstallationsunternehmen<br />

oder ein zertifiziertes Wartungsunternehmen<br />

Gebrauchsfähigkeitsprüfung<br />

der Leitungsanlage alle 12 Jahre<br />

durch das Vertragsinstallationsunternehmen<br />

Jährliche Sichtprüfung<br />

(Hausschau)<br />

In der Vergangenheit wurde den <strong>evd</strong>-Kunden<br />

eine jährliche Überprüfung auf freiwilliger<br />

Basis und in Form einer Sichtkontrolle<br />

nahegelegt. Mit der Änderung<br />

der Technischen Regeln für Gasinstallationen<br />

(TRGI) im Jahr 2008 wurde die<br />

jährliche Überprüfung dann jedoch zur<br />

Pflicht.<br />

Die jährliche Sichtprüfung (Hausschau)<br />

kann vom Betreiber selbst oder einem<br />

von ihm Beauftragten vorgenommen werden.<br />

Wichtig ist, dass sachgerechte und<br />

regelmäßige Überprüfungen stattfinden<br />

und diese auch entsprechend dokumentiert<br />

werden. Nur so sind Hauseigentümer<br />

gegenüber Schadensersatzansprüchen entlastet.<br />

Kunden, die einen Wartungsvertrag für<br />

ihre Gasgeräte mit einem Installateur haben,<br />

sollten die Hausschau direkt damit<br />

verbinden. Allen Hauseigentümern, die<br />

planen, die Hausschau selber vorzunehmen,<br />

stellt die <strong>evd</strong> gern eine Checkliste<br />

mit Dokumentationsnachweis zur Verfügung.<br />

Werden bei der Sichtkontrolle Mängel<br />

an der Gasanlage festgestellt, dürfen die<br />

notwendigen Arbeiten nur von einem im<br />

Installationsverzeichnis eines Versorgungsunternehmens<br />

eingetragenen Vertragsinstallateur<br />

ausgeführt werden.<br />

Inspektion/Wartung<br />

Moderne Technik leistet viel, aber der<br />

Dauerbetrieb hinterlässt irgendwann Spuren.<br />

Ein Gasheizgerät läuft im Jahr im<br />

Schnitt immerhin zirka 1.200 Stunden.<br />

Im Vergleich: Ein Auto ist – bei durchschnittlich<br />

15.000 km Fahrleistung mit<br />

50 km/h – im Jahr nur 300 Stunden in<br />

Betrieb und muss trotzdem regelmäßig<br />

zur Inspektion. Deshalb ist die Wartung<br />

der Erdgasgeräte gemäß den Herstellerangaben<br />

Pflicht. Und dass man bei Störungen<br />

oder Auffälligkeiten umgehend<br />

einen Installateur mit einer Inspektion<br />

oder Wartung beauftragt, versteht sich von<br />

selbst.<br />

Gebrauchsfähigkeitsprüfung<br />

alle 12 Jahre<br />

Die Funktionsfähigkeit der Anlage wird<br />

durch eine Druckprobe festgestellt, die nur<br />

von einem zugelassenen Vertragsinstallationsunternehmen<br />

ausgeführt werden darf.<br />

Diese Gebrauchsfähigkeits- oder Dichtigkeitsprüfung<br />

erfolgt erstmals, wenn der<br />

Erdgasanschluss in Betrieb genommen<br />

wird – sonst wird der Anschluss von der<br />

<strong>evd</strong> nicht freigegeben. Sie muss dann alle<br />

12 Jahre von einem eingetragenen Installationsunternehmen<br />

wiederholt werden.<br />

Ärgerlich ist es nämlich, wenn die Fachleute<br />

der <strong>evd</strong> bei einer der regelmäßigen<br />

Überprüfungen des Versorgungsnetzes<br />

Mängel in der Kundenanlage feststellen.<br />

Dann muss diese im Zweifel von der Erdgasversorgung<br />

getrennt und außer Betrieb<br />

genommen werden.<br />

Die vier goldenen Regeln<br />

für den sicheren Umgang mit<br />

Erdgas:<br />

Bei Störungen oder Schäden<br />

an Erdgasgeräten oder -leitungen<br />

immer einen Fachmann hinzuziehen.<br />

Erdgasgeräte regelmäßig durch<br />

einen Fachmann überprüfen lassen.<br />

Die jährliche Hausschau und<br />

Dokumentation nicht vergessen.<br />

Alle 12 Jahre eine Dichtheits- bzw.<br />

Gebrauchsfähigkeitsprüfung durch<br />

ein qualifi ziertes Fachunternehmen<br />

vornehmen lassen.<br />

Wer diese einfachen Regeln einhält,<br />

sorgt für ein Höchstmaß an Sicherheit.<br />

Fragen Sie die Energieexperten<br />

der <strong>evd</strong>!<br />

Auch Ihre Gasanlage ist schon älter<br />

und bedarf einer umfassenderen<br />

Prüfung?<br />

Die <strong>evd</strong> unterstützt Sie gern. Als<br />

Netzprofi stehen wir Ihnen für<br />

alle Ihre Fragen rund um die Gas-,<br />

Wasser- und Strominstallation<br />

in Ihrem Gebäude zur Verfügung.<br />

Melden Sie sich einfach bei:<br />

Detlef Spitzenberg<br />

Telefon 02133 971-45<br />

Wartung <strong>evd</strong>-<strong>info</strong> 7

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