Unser evd-info - evd energieversorgung dormagen gmbh
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6 <strong>evd</strong>-<strong>info</strong><br />
Wartung<br />
Erdgas – einfach sicher:<br />
Was unsere Kunden wissen sollten<br />
Die <strong>evd</strong> <strong>energieversorgung</strong> <strong>dormagen</strong> <strong>gmbh</strong> versorgt ihre Kunden zuverlässig<br />
mit Erdgas und hält ihre eigenen Erdgasanlagen und -leitungen auf einem<br />
hohen technischen Sicherheitsstand. Der Zuständigkeitsbereich der <strong>evd</strong> endet<br />
jedoch an der Hauptabsperreinrichtung des Gasanschlusses: Ab dem „Hauptschalter“,<br />
meist im Keller, muss der Hauseigentümer für die Sicherheit der<br />
Gasinstallation sorgen.<br />
Im eigenen Interesse, aber auch im Rahmen<br />
der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht<br />
ist der Hauseigentümer dazu verpflichtet,<br />
„für den ordnungsgemäßen Betrieb<br />
und die ordnungsgemäße Instandhaltung<br />
seiner Hausanlage“ zu sorgen.<br />
Das gilt auch, wenn die Anlage in einem<br />
Mietshaus steht oder aus anderen Gründen<br />
von einem Dritten benutzt wird.<br />
Zu den Pflichten des Hauseigentümers<br />
gehören laut Kapitel V der Technischen Regeln<br />
für Gasinstallationen (TRGI 2008):<br />
Jährliche Sichtprüfung (Hausschau)<br />
der gesamten Gasinstallation<br />
durch den Betreiber oder dessen<br />
Beauftragten<br />
Eine regelmäßige Gasgeräte-Inspektion/Wartung<br />
gemäß den Herstellerangaben<br />
durch ein bei einem<br />
Versorgungsunternehmen eingetragenes<br />
Vertragsinstallationsunternehmen<br />
oder ein zertifiziertes Wartungsunternehmen<br />
Gebrauchsfähigkeitsprüfung<br />
der Leitungsanlage alle 12 Jahre<br />
durch das Vertragsinstallationsunternehmen<br />
Jährliche Sichtprüfung<br />
(Hausschau)<br />
In der Vergangenheit wurde den <strong>evd</strong>-Kunden<br />
eine jährliche Überprüfung auf freiwilliger<br />
Basis und in Form einer Sichtkontrolle<br />
nahegelegt. Mit der Änderung<br />
der Technischen Regeln für Gasinstallationen<br />
(TRGI) im Jahr 2008 wurde die<br />
jährliche Überprüfung dann jedoch zur<br />
Pflicht.<br />
Die jährliche Sichtprüfung (Hausschau)<br />
kann vom Betreiber selbst oder einem<br />
von ihm Beauftragten vorgenommen werden.<br />
Wichtig ist, dass sachgerechte und<br />
regelmäßige Überprüfungen stattfinden<br />
und diese auch entsprechend dokumentiert<br />
werden. Nur so sind Hauseigentümer<br />
gegenüber Schadensersatzansprüchen entlastet.<br />
Kunden, die einen Wartungsvertrag für<br />
ihre Gasgeräte mit einem Installateur haben,<br />
sollten die Hausschau direkt damit<br />
verbinden. Allen Hauseigentümern, die<br />
planen, die Hausschau selber vorzunehmen,<br />
stellt die <strong>evd</strong> gern eine Checkliste<br />
mit Dokumentationsnachweis zur Verfügung.<br />
Werden bei der Sichtkontrolle Mängel<br />
an der Gasanlage festgestellt, dürfen die<br />
notwendigen Arbeiten nur von einem im<br />
Installationsverzeichnis eines Versorgungsunternehmens<br />
eingetragenen Vertragsinstallateur<br />
ausgeführt werden.<br />
Inspektion/Wartung<br />
Moderne Technik leistet viel, aber der<br />
Dauerbetrieb hinterlässt irgendwann Spuren.<br />
Ein Gasheizgerät läuft im Jahr im<br />
Schnitt immerhin zirka 1.200 Stunden.<br />
Im Vergleich: Ein Auto ist – bei durchschnittlich<br />
15.000 km Fahrleistung mit<br />
50 km/h – im Jahr nur 300 Stunden in<br />
Betrieb und muss trotzdem regelmäßig<br />
zur Inspektion. Deshalb ist die Wartung<br />
der Erdgasgeräte gemäß den Herstellerangaben<br />
Pflicht. Und dass man bei Störungen<br />
oder Auffälligkeiten umgehend<br />
einen Installateur mit einer Inspektion<br />
oder Wartung beauftragt, versteht sich von<br />
selbst.<br />
Gebrauchsfähigkeitsprüfung<br />
alle 12 Jahre<br />
Die Funktionsfähigkeit der Anlage wird<br />
durch eine Druckprobe festgestellt, die nur<br />
von einem zugelassenen Vertragsinstallationsunternehmen<br />
ausgeführt werden darf.<br />
Diese Gebrauchsfähigkeits- oder Dichtigkeitsprüfung<br />
erfolgt erstmals, wenn der<br />
Erdgasanschluss in Betrieb genommen<br />
wird – sonst wird der Anschluss von der<br />
<strong>evd</strong> nicht freigegeben. Sie muss dann alle<br />
12 Jahre von einem eingetragenen Installationsunternehmen<br />
wiederholt werden.<br />
Ärgerlich ist es nämlich, wenn die Fachleute<br />
der <strong>evd</strong> bei einer der regelmäßigen<br />
Überprüfungen des Versorgungsnetzes<br />
Mängel in der Kundenanlage feststellen.<br />
Dann muss diese im Zweifel von der Erdgasversorgung<br />
getrennt und außer Betrieb<br />
genommen werden.<br />
Die vier goldenen Regeln<br />
für den sicheren Umgang mit<br />
Erdgas:<br />
Bei Störungen oder Schäden<br />
an Erdgasgeräten oder -leitungen<br />
immer einen Fachmann hinzuziehen.<br />
Erdgasgeräte regelmäßig durch<br />
einen Fachmann überprüfen lassen.<br />
Die jährliche Hausschau und<br />
Dokumentation nicht vergessen.<br />
Alle 12 Jahre eine Dichtheits- bzw.<br />
Gebrauchsfähigkeitsprüfung durch<br />
ein qualifi ziertes Fachunternehmen<br />
vornehmen lassen.<br />
Wer diese einfachen Regeln einhält,<br />
sorgt für ein Höchstmaß an Sicherheit.<br />
Fragen Sie die Energieexperten<br />
der <strong>evd</strong>!<br />
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Prüfung?<br />
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Detlef Spitzenberg<br />
Telefon 02133 971-45<br />
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