(focus)uni lübeck - Universität zu Lübeck
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| Aus der <strong>Universität</strong><br />
bindlichen Kodex geben, mit dem jede ungewollte Einflussnahme<br />
von außen auf die Geschicke der <strong>Universität</strong> verhindert<br />
wird.<br />
7. Wird es an einer Stiftungs<strong>uni</strong>versität <strong>Lübeck</strong> Studiengebühren<br />
geben?<br />
Nein - das hängt ausschließlich und nur vom Land ab. Solange<br />
es in Schleswig-Holstein generell keine Studiengebühren<br />
gibt – und dies wird von keiner der im Landtag vertretenen<br />
politischen Parteien angestrebt -, wird es sie auch einer Stiftungs<strong>uni</strong>versität<br />
<strong>Lübeck</strong> nicht geben.<br />
8. Was ändert sich durch eine Umwandlung an den Arbeitsverhältnissen<br />
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?<br />
In den Auswirkungen für die einzelnen nichts. Jeder erhält<br />
<strong>zu</strong>nächst das Recht, selbst <strong>zu</strong> entscheiden, ob er der Stiftung<br />
beitritt oder nicht. Für diejenigen, die ihr beitreten, gilt: Beamtinnen,<br />
Beamte und die Beschäftigten werden Beamtinnen,<br />
Beamte und Beschäftigte der Stiftungs<strong>uni</strong>versität. Die<br />
Stiftungs<strong>uni</strong>versität wird die geltenden tariflichen Regelungen<br />
vollständig übernehmen. Dienstvereinbarungen gelten<br />
fort. Es werden keine Haustarifverträge ausgehandelt und<br />
abgeschlossen. Betriebsbedingte Kündigungen aus Anlass<br />
des Formwechsels in eine Stiftung sind ausgeschlossen. Die<br />
Altersversorgung bleibt unverändert.<br />
Inh. Christiane Rux-Droste<br />
Buchbindermeisterin & Restauratorin<br />
29. JAHRGANG | HEFT 2 | OKTOBER 2012 |<br />
9. Gibt es an einer Stiftungs<strong>uni</strong>versität leistungsbezogene<br />
Gehälter?<br />
Auch hier gelten die bisherigen Bestimmungen fort. Künftige<br />
allgemeine Änderungen des Beamten- und Tarifrechts werden<br />
entsprechend auf die Stiftungs<strong>uni</strong>versität übertragen. Es<br />
wird in keinem Fall eine untertarifliche Bezahlung oder eine<br />
Schlechterstellung gegenüber der bisherigen Anstellung an<br />
der <strong>Universität</strong> geben.<br />
10. Bietet eine Stiftungs<strong>uni</strong>versität endgültige Sicherheit<br />
vor einer künftigen Schließung der <strong>Universität</strong>?<br />
Nein, auch ein Stiftungsgesetz oder die mit einem neuen<br />
Hochschulgesetz geregelte Umwandlung in eine Stiftungs<strong>uni</strong>versität<br />
könnte mit einer entsprechenden Landtagsmehrheit<br />
wieder rückgängig gemacht werden. Wie wir<br />
aber 2010 erlebt haben, gibt der Rückhalt von Unterstützern<br />
und Stiftern der <strong>Universität</strong> eine ausgesprochen starke<br />
Lobby. Mit der Umwandlung in eine Stiftungs<strong>uni</strong>versität<br />
versuchen wir das Verhältnis <strong>zu</strong> diesen uns unterstützenden<br />
Gruppen noch enger <strong>zu</strong> gestalten. Mit jeder Einzelperson,<br />
die uns vielleicht auch nur mit einem geringen Betrag<br />
finanziell unterstützt, wird der Bestand der <strong>Universität</strong> ein<br />
Stück sicherer.<br />
Das Präsidium der <strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Lübeck</strong>, Oktober 2012<br />
Buchbinderei Buchbinderei Rux<br />
Schönböckener Str. 62a ● 23556 <strong>Lübeck</strong> ● Tel. 0451/476071 ● E-Mail: bbrux@arcor.de<br />
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