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(focus)uni lübeck - Universität zu Lübeck

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| 29. JAHRGANG | HEFT 2 | OKTOBER 2012<br />

Stiftungs<strong>uni</strong>versität <strong>Lübeck</strong><br />

Antworten auf die zehn am häufigsten gestellten Fragen<br />

1. Welche Vorteile bringt die Umwandlung in eine Stiftungs<strong>uni</strong>versität?<br />

Die <strong>Universität</strong> gewinnt eine größere Selbstständigkeit, Flexibilität<br />

und Eigenverantwortung. Das steigert die Effizienz<br />

und Innovationsfähigkeit. Nur zwei Beispiele: Wirtschaftsführung<br />

und Rechnungswesen können nach kaufmännischen<br />

Grundsätzen durchgeführt werden, bei Bauangelegenheiten<br />

können wir uns die geeignetsten Anbieter suchen. Das<br />

Kostenbewusstsein wird geschärft. Besser als bisher können<br />

private und öffentliche Finanzmittel eingeworben werden.<br />

<strong>Lübeck</strong>, eine Stadt der Stiftungen und Stifter par excellence<br />

mit ausgeprägtem Bürgersinn, bietet dafür besonders gute<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen. Die Qualität von Forschung, Lehre, Studium<br />

und Weiterbildung wird dadurch insgesamt gesteigert.<br />

Am wichtigsten aber ist: wir versprechen uns eine noch höhere<br />

Motivation und Identifikation aller Mitglieder mit der<br />

<strong>Universität</strong>, weil sichtbar wird, dass mehr Selbstbestimmung<br />

gegeben ist und Initiativen vor Ort besser umgesetzt werden<br />

können.<br />

2. Welche rechtlichen und gesetzgeberischen Schritte sind<br />

für die Umwandlung in eine Stiftungs<strong>uni</strong>versität erforderlich?<br />

Wir gehen davon aus, dass die Landesregierung ein Gesetzgebungsverfahren<br />

<strong>zu</strong> einer Neufassung des schleswig-holsteinischen<br />

Hochschulgesetzes in Gang setzt, in dem die Einrichtung<br />

einer Stiftungs<strong>uni</strong>versität <strong>Lübeck</strong> geregelt würde.<br />

Der Landtag muss dieses Gesetz erlassen. Dies entspräche<br />

dem Verfahren in Hessen, wo mit der Neufassung des Hochschulgesetzes<br />

im Dezember 2009 die Errichtung der Stiftungs<strong>uni</strong>versität<br />

Frankfurt am Main vorgenommen wurde.<br />

Ein anderes denkbares Verfahren wäre die Verabschiedung<br />

eines eigenen Stiftungs<strong>uni</strong>versität-<strong>Lübeck</strong>-Gesetzes. Dies<br />

entspräche dem TU-Darmstadt-Gesetz vom Januar 2005. In<br />

jedem Fall aber ist <strong>zu</strong>vor erforderlich, dass der Senat unserer<br />

<strong>Universität</strong> der Umwandlungsabsicht mit qualifizierter Mehrheit<br />

<strong>zu</strong>stimmt. Die Stiftungs<strong>uni</strong>versität könnte dann voraussichtlich<br />

mit Jahresbeginn 2015 eingerichtet werden.<br />

3. Wie stehen die Landesregierung und die politischen Parteien<br />

<strong>zu</strong>m Plan einer Stiftungs<strong>uni</strong>versität?<br />

Nachdem das Wissenschaftsministerium der vorherigen Landesregierung<br />

im April 2012 mit seinem Eckpunktepapier die<br />

| 64<br />

(<strong>focus</strong>) <strong>uni</strong> <strong>lübeck</strong><br />

Aus der <strong>Universität</strong> |<br />

Weichen für die Umwandlung in eine Stiftungs<strong>uni</strong>versität gestellt<br />

hatte, hat sich auch die jetzige Regierung mit Ministerpräsident<br />

Torsten Albig und Wissenschaftsministerin Prof. Dr.<br />

Waltraud Wende klar dafür ausgesprochen. Die Regierungsparteien<br />

hatten in ihrem Koalitionsvertrag 2012 – 2017 „Bündnis<br />

für den Norden – Neue Horizonte für Schleswig-Holstein“<br />

die Bedingungen dafür genauer formuliert. Unseres Wissens<br />

hat die Umwandlung <strong>zu</strong> einer Stiftungs<strong>uni</strong>versität in allen<br />

Landtagsparteien Zustimmung.<br />

4. Wie werden die Gremien und Gruppen der <strong>Universität</strong><br />

in die Entscheidung für eine Stiftungs<strong>uni</strong>versität einbezogen?<br />

Alle Gruppen und Gremien der <strong>Universität</strong> sind vom Präsidium<br />

eingehend über die Pläne <strong>zu</strong> einer Stiftungs<strong>uni</strong>versität<br />

informiert worden: die Professorenschaft, die wissenschaftlichen<br />

und die nichtwissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeiter, vertreten durch die Personalräte, und die Studierenden.<br />

Der Senat der <strong>Universität</strong> muss sich in seiner Dezembersit<strong>zu</strong>ng<br />

mit deutlicher Mehrheit für eine Umwandlung<br />

aussprechen, sonst werden die Pläne nicht weiter verfolgt.<br />

5. Ist eine Stiftungs<strong>uni</strong>versität eine Privat<strong>uni</strong>versität und finanziert<br />

eine Stiftungs<strong>uni</strong>versität sich vollständig aus den<br />

Stiftungsgeldern?<br />

Nein, anders als amerikanische <strong>Universität</strong>en wie Harvard,<br />

Yale und Princeton, die sich vollständig aus ihren enormen<br />

Privatvermögen finanzieren könnten, handelt es sich bei Stiftungs<strong>uni</strong>versitäten<br />

in Deutschland um rechtsfähige Stiftungen<br />

des öffentlichen Rechts. Eine Stiftungs<strong>uni</strong>versität <strong>Lübeck</strong><br />

als so genannte Zuwendungsstiftung würde weiterhin in erster<br />

Linie aus Landesmitteln finanziert und wäre den übrigen<br />

schleswig-holsteinischen Hochschulen, was die öffentliche<br />

Finanzierung betrifft, gleichgestellt.<br />

6. Ist an einer Stiftungs<strong>uni</strong>versität die Freiheit von Forschung<br />

und Lehre eingeschränkt?<br />

Nein, das kann sie gar nicht. Sie ist ein hohes Rechtsgut und<br />

im Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert und wird auch in<br />

einer Stiftungs<strong>uni</strong>versität über die Rechtsaufsicht des Landes<br />

überwacht. Im Übrigen wird es an einer Stiftungs<strong>uni</strong>versität<br />

<strong>Lübeck</strong> für die Entgegennahme privater Gelder einen ver-

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