(focus)uni lübeck - Universität zu Lübeck
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| 29. JAHRGANG | HEFT 2 | OKTOBER 2012<br />
Stiftungs<strong>uni</strong>versität <strong>Lübeck</strong><br />
Antworten auf die zehn am häufigsten gestellten Fragen<br />
1. Welche Vorteile bringt die Umwandlung in eine Stiftungs<strong>uni</strong>versität?<br />
Die <strong>Universität</strong> gewinnt eine größere Selbstständigkeit, Flexibilität<br />
und Eigenverantwortung. Das steigert die Effizienz<br />
und Innovationsfähigkeit. Nur zwei Beispiele: Wirtschaftsführung<br />
und Rechnungswesen können nach kaufmännischen<br />
Grundsätzen durchgeführt werden, bei Bauangelegenheiten<br />
können wir uns die geeignetsten Anbieter suchen. Das<br />
Kostenbewusstsein wird geschärft. Besser als bisher können<br />
private und öffentliche Finanzmittel eingeworben werden.<br />
<strong>Lübeck</strong>, eine Stadt der Stiftungen und Stifter par excellence<br />
mit ausgeprägtem Bürgersinn, bietet dafür besonders gute<br />
Vorausset<strong>zu</strong>ngen. Die Qualität von Forschung, Lehre, Studium<br />
und Weiterbildung wird dadurch insgesamt gesteigert.<br />
Am wichtigsten aber ist: wir versprechen uns eine noch höhere<br />
Motivation und Identifikation aller Mitglieder mit der<br />
<strong>Universität</strong>, weil sichtbar wird, dass mehr Selbstbestimmung<br />
gegeben ist und Initiativen vor Ort besser umgesetzt werden<br />
können.<br />
2. Welche rechtlichen und gesetzgeberischen Schritte sind<br />
für die Umwandlung in eine Stiftungs<strong>uni</strong>versität erforderlich?<br />
Wir gehen davon aus, dass die Landesregierung ein Gesetzgebungsverfahren<br />
<strong>zu</strong> einer Neufassung des schleswig-holsteinischen<br />
Hochschulgesetzes in Gang setzt, in dem die Einrichtung<br />
einer Stiftungs<strong>uni</strong>versität <strong>Lübeck</strong> geregelt würde.<br />
Der Landtag muss dieses Gesetz erlassen. Dies entspräche<br />
dem Verfahren in Hessen, wo mit der Neufassung des Hochschulgesetzes<br />
im Dezember 2009 die Errichtung der Stiftungs<strong>uni</strong>versität<br />
Frankfurt am Main vorgenommen wurde.<br />
Ein anderes denkbares Verfahren wäre die Verabschiedung<br />
eines eigenen Stiftungs<strong>uni</strong>versität-<strong>Lübeck</strong>-Gesetzes. Dies<br />
entspräche dem TU-Darmstadt-Gesetz vom Januar 2005. In<br />
jedem Fall aber ist <strong>zu</strong>vor erforderlich, dass der Senat unserer<br />
<strong>Universität</strong> der Umwandlungsabsicht mit qualifizierter Mehrheit<br />
<strong>zu</strong>stimmt. Die Stiftungs<strong>uni</strong>versität könnte dann voraussichtlich<br />
mit Jahresbeginn 2015 eingerichtet werden.<br />
3. Wie stehen die Landesregierung und die politischen Parteien<br />
<strong>zu</strong>m Plan einer Stiftungs<strong>uni</strong>versität?<br />
Nachdem das Wissenschaftsministerium der vorherigen Landesregierung<br />
im April 2012 mit seinem Eckpunktepapier die<br />
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(<strong>focus</strong>) <strong>uni</strong> <strong>lübeck</strong><br />
Aus der <strong>Universität</strong> |<br />
Weichen für die Umwandlung in eine Stiftungs<strong>uni</strong>versität gestellt<br />
hatte, hat sich auch die jetzige Regierung mit Ministerpräsident<br />
Torsten Albig und Wissenschaftsministerin Prof. Dr.<br />
Waltraud Wende klar dafür ausgesprochen. Die Regierungsparteien<br />
hatten in ihrem Koalitionsvertrag 2012 – 2017 „Bündnis<br />
für den Norden – Neue Horizonte für Schleswig-Holstein“<br />
die Bedingungen dafür genauer formuliert. Unseres Wissens<br />
hat die Umwandlung <strong>zu</strong> einer Stiftungs<strong>uni</strong>versität in allen<br />
Landtagsparteien Zustimmung.<br />
4. Wie werden die Gremien und Gruppen der <strong>Universität</strong><br />
in die Entscheidung für eine Stiftungs<strong>uni</strong>versität einbezogen?<br />
Alle Gruppen und Gremien der <strong>Universität</strong> sind vom Präsidium<br />
eingehend über die Pläne <strong>zu</strong> einer Stiftungs<strong>uni</strong>versität<br />
informiert worden: die Professorenschaft, die wissenschaftlichen<br />
und die nichtwissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und<br />
Mitarbeiter, vertreten durch die Personalräte, und die Studierenden.<br />
Der Senat der <strong>Universität</strong> muss sich in seiner Dezembersit<strong>zu</strong>ng<br />
mit deutlicher Mehrheit für eine Umwandlung<br />
aussprechen, sonst werden die Pläne nicht weiter verfolgt.<br />
5. Ist eine Stiftungs<strong>uni</strong>versität eine Privat<strong>uni</strong>versität und finanziert<br />
eine Stiftungs<strong>uni</strong>versität sich vollständig aus den<br />
Stiftungsgeldern?<br />
Nein, anders als amerikanische <strong>Universität</strong>en wie Harvard,<br />
Yale und Princeton, die sich vollständig aus ihren enormen<br />
Privatvermögen finanzieren könnten, handelt es sich bei Stiftungs<strong>uni</strong>versitäten<br />
in Deutschland um rechtsfähige Stiftungen<br />
des öffentlichen Rechts. Eine Stiftungs<strong>uni</strong>versität <strong>Lübeck</strong><br />
als so genannte Zuwendungsstiftung würde weiterhin in erster<br />
Linie aus Landesmitteln finanziert und wäre den übrigen<br />
schleswig-holsteinischen Hochschulen, was die öffentliche<br />
Finanzierung betrifft, gleichgestellt.<br />
6. Ist an einer Stiftungs<strong>uni</strong>versität die Freiheit von Forschung<br />
und Lehre eingeschränkt?<br />
Nein, das kann sie gar nicht. Sie ist ein hohes Rechtsgut und<br />
im Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert und wird auch in<br />
einer Stiftungs<strong>uni</strong>versität über die Rechtsaufsicht des Landes<br />
überwacht. Im Übrigen wird es an einer Stiftungs<strong>uni</strong>versität<br />
<strong>Lübeck</strong> für die Entgegennahme privater Gelder einen ver-