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Matthias Schultze ist der neue Geschäftsführer des GCB!

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INFOBÖRSE HOTELS<br />

❚ Experte gibt Tipps für<br />

Umgang mit Internetbewertungen<br />

1.<br />

Warum sollte ich Bewertungen zu<br />

meinem Hotel im Auge behalten?<br />

Je<strong>der</strong> Hotelier sollte darüber Bescheid wis-<br />

sen, wie sein Hotel von den Gästen bewer -<br />

tet wird. Immerhin informieren sich mehr<br />

als 85 Prozent aller Kunden bereits im Netz<br />

über Angebot und Qualität, bevor sie sich<br />

für ein Hotel entscheiden. Wie<strong>der</strong>holte<br />

schlechte Bewertungen sind da oft ein<br />

K.-o.-Kriterium. Für Hoteliers <strong>ist</strong> es <strong>des</strong>halb<br />

immens wichtig, den Ruf ihres Hauses<br />

im Internet genau zu beobachten und<br />

zu überprüfen, was Gäste über ihren Aufenthalt<br />

schreiben und veröffentlichen.<br />

2.<br />

Wo kann ich sehen, wie mein Hotel<br />

bewertet wird?<br />

Das Internet bietet eine Vielzahl an Foren,<br />

Blogs und Social Media Communities,<br />

auf denen Hotels bewertet werden<br />

können. Bekannte Namen sind hier HolidayCheck,<br />

Tripadvisor o<strong>der</strong> HRS. Alle<br />

Portale einzeln zu untersuchen und Bewertungen<br />

zu Hotels nachzulesen, <strong>ist</strong> nahezu<br />

unmöglich. Einen zeitsparenden<br />

Überblick über alle Reviews zum eigenen<br />

Hotel liefern Online-Programme wie<br />

TrustYou-Analytics. Hier findet man,<br />

siehe auch unten, alle Bewertungen zum<br />

eigenen Hotel gebündelt auf einen Blick.<br />

3.<br />

Eine Bewertung zu meinem Hotel<br />

scheint gefälscht – Was kann ich tun?<br />

In einigen Fällen lässt sich sehr deutlich<br />

erkennen, dass eine Bewertung gefälscht<br />

<strong>ist</strong>, wenn z.B. ein Hotel übermäßig positiv<br />

bzw. negativ bewertet wurde. In diesem<br />

Fall führt kein Weg am Betreiber <strong>der</strong> Originalseite,<br />

auf dem die Bewertung hinterlegt<br />

wurde, vorbei, um eine Löschung<br />

<strong>des</strong> Eintrags zu beantragen. Nur so kann<br />

gewährle<strong>ist</strong>et werden, dass <strong>der</strong> Artikel<br />

dauerhaft von <strong>der</strong> Seite verschwindet.<br />

4.<br />

50<br />

Wie wird mein Haus im Internet bewertet, was kann ich machen, damit es stärker<br />

bewertet wird und wie soll ich reagieren, wenn es jemand negativ beurteilt hat?<br />

Diese und ähnliche Fragen stellen sich immer mehr Hoteliers und wissen oft nicht,<br />

wie sie sich in <strong>der</strong> wachsenden Flut an Informationen aus Web 2.0 und Social<br />

Media einen Überblick verschaffen können. Benjamin Jost, <strong>Geschäftsführer</strong> <strong>der</strong><br />

Bewertungs-Suchmaschine www.trustyou.com hat sechs Ratschläge parat:<br />

Ich bin mit einer Bewertung nicht<br />

zufrieden und würde den Sach verhalt<br />

gerne klarstellen. Wie sollte ich reagieren?<br />

Bewertungsportale mit einer Funktion<br />

zum öffentlichen Kommentar bieten die<br />

Möglichkeit, für alle sichtbar Stellung zu<br />

nehmen. Bei berechtigten negativen Bewertungen<br />

erscheint eine angemessene<br />

Reaktion durchaus sinnvoll, z.B. um sich<br />

für eventuelle Mängel zu entschuldigen<br />

und Besserung zu geloben. Hier gilt: Der<br />

Ton macht die Musik. Abweisend auf negative<br />

Kritik zu reagieren, kann den Ruf<br />

<strong>des</strong> Hotels nachhaltig schädigen. Ein kurzer<br />

Kommentar <strong>ist</strong> völlig ausreichend.<br />

Möchte <strong>der</strong> Gast dennoch in eine Diskussion<br />

einsteigen, sollte die Kommunikation<br />

aus dem für alle sichtbaren Raum auf<br />

eine nichtöffentliche Ebene wie E-Mails<br />

o<strong>der</strong> Telefonat umgeleitet werden.<br />

5.<br />

Wie kann ich meine Gäste mobili sieren,<br />

Bewertungen zum Hotel abzugeben?<br />

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, die Gäste<br />

eines Hotels aktiv darauf aufmerksam zu<br />

machen, eine Bewertung im Internet abzugeben.<br />

Sie sollten motiviert sein und<br />

daher nicht lange suchen müssen, wo sie<br />

im Netz dazu die Gelegenheit haben. Hinweise<br />

können in E-Mails, z.B. bei <strong>der</strong> Buchungsbestätigung,<br />

im Hotelzimmer o<strong>der</strong><br />

auf <strong>der</strong> eigenen Homepage platziert werden.<br />

Sie können in Flyern und Broschüren<br />

beworben o<strong>der</strong> im direk ten Kontakt<br />

mit den Gästen beim Check-out übermittelt<br />

werden. Es gibt zudem eine Vielzahl<br />

an Online-Bewertungsportalen wie<br />

HolidayCheck, die dazu schon spezielle<br />

Lösungen für den Hotelier bereitstellen.<br />

6.<br />

Was habe ich als Hotelier für<br />

Möglichkeiten, die Bewertungen<br />

im Internet zu untersuchen?<br />

Das Online-Programm TrustYou-Analytics<br />

<strong>ist</strong> aktuell <strong>der</strong> einzige deutschsprachige<br />

Anbieter mit <strong>der</strong> Funktion, alle hinterleg ten<br />

Bewertungen – ob als Noten abgegeben o<strong>der</strong><br />

in einem Text formuliert – im Internet zu<br />

untersuchen. Kunden <strong>des</strong> Analysetools<br />

erhalten somit ein vollstän diges und unabhängiges<br />

Bild <strong>des</strong> eigenen Unternehmens<br />

im Internet und können auf einen<br />

Blick die Stärken und Schwächen erkennen<br />

und so richtig und zeitnah reagieren.<br />

❚ BMF-Schreiben<br />

berücksichtigt<br />

VDR-Vorschläge<br />

Das am 5. März veröffentlichte Schreiben<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>min<strong>ist</strong>eriums für Finanzen<br />

zur umsatz- und lohnsteuerrechtlichen<br />

Behandlung <strong>der</strong> Mehrwertsteuer-<br />

Senkung für Hotels <strong>ist</strong> ein Meilenstein:<br />

Bekanntlich hatten die unterschiedlichen<br />

Steuersätze für Übernachtungs- und Verpflegungsle<strong>ist</strong>ungen<br />

zu einem erheblichen<br />

Verwaltungsaufwand und damit zu<br />

Mehrkosten in deutschen Unternehmen<br />

geführt. Dies wie<strong>der</strong>um entfachte einen<br />

Proteststurm in <strong>der</strong> Fachöffentlichkeit –<br />

mit dem GeschäftsreiseVerband VDR an<br />

<strong>der</strong> Spitze.<br />

Das Schreiben <strong>des</strong> BMF vereinfacht nun<br />

die aufwändigen Prozesse, die die Regelung<br />

seit 1. Januar 2010 erfor<strong>der</strong>t hatte. So<br />

kann das Frühstück jetzt mit an<strong>der</strong>en Nebenle<strong>ist</strong>ungen<br />

zusammengefasst werden,<br />

die als Reisenebenkosten anerkannt werden;<br />

<strong>der</strong> getrennte Ausweis von Übernachtungsle<strong>ist</strong>ung<br />

und einem Pauschalbetrag<br />

für Nebenle<strong>ist</strong>ungen erlaubt, dass die sogenannte<br />

„Vereinfachungsregelung“ ange -<br />

wendet wird. Weil <strong>der</strong> Frühstücksanteil<br />

so nicht mehr zu identifizieren <strong>ist</strong>, kann<br />

das Frühstück weiterhin mit dem Pausch-<br />

betrag von 4,80 Euro berücksichtigt wer-<br />

den. „Werden sonstige Le<strong>ist</strong>ungen wie Früh-<br />

stück, Internet und Parkplatz nutzung als<br />

Business-Package zusammen gefasst und<br />

getrennt vom Übernachtungsanteil ausgewiesen,<br />

erleichtert das enorm die inter -<br />

nen Prozesse und entlastet den Arbeitnehmer“,<br />

so VDR-Präsident Dirk Gerdom.<br />

Voraussetzung <strong>ist</strong>, dass die Hotels entspre -<br />

chende Pakete anbieten. Schwierig wird<br />

es bei kleineren Häusern, die keine Business-Packages<br />

anbieten können. Um den<br />

Reisenden trotzdem zu entlasten, müssen<br />

Unternehmen darauf achten, dass die sogenannte<br />

„Arbeitgeberveranlassung“ greift.<br />

Das BMF-Schreiben entschärft dafür die<br />

Vorgaben: Künftig reicht es aus, wenn das<br />

Unternehmen festlegt, wer buchen darf.<br />

So genügt es, wenn in <strong>der</strong> Reiserichtlinie<br />

festgeschrieben <strong>ist</strong>, dass je<strong>der</strong> Reisende<br />

seinen Hotelaufenthalt selbst buchen<br />

kann o<strong>der</strong> ein vorgeschriebenes Online-<br />

Buchungstool im Un ternehmen genutzt<br />

wird. Unabhängig von den unterschiedlichen<br />

Steuersätzen kann beim Hotelfrühstück<br />

dann wie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Sachbezugswert<br />

von 1,57 Euro angesetzt werden.

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