OBJEKT HERRENBERG KOCHERSTRASSE 16 - Die EUSA ...
OBJEKT HERRENBERG KOCHERSTRASSE 16 - Die EUSA ...
OBJEKT HERRENBERG KOCHERSTRASSE 16 - Die EUSA ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Jede Investition enthält Risiken. Eine Investition<br />
in eine Immobilie ist attraktiv wegen ihrer<br />
Aussicht auf Wertbeständigkeit und Sicherheit.<br />
Investoren wählen diesen Weg zur Absicherung<br />
bzw. gegebenenfalls Vermehrung ihres Vermögens.<br />
Der Käufer kauft die Wohnung und das damit<br />
verbundene Sondereigentum in dem zum Zeitpunkt<br />
des Kaufvertragsabschlußes befindlichen<br />
Zustand.<br />
Das Objekt befindet sich in einem altersbedingten<br />
Zustand. Mängel sind dem Verkäufer<br />
nicht bekannt, bzw. wurden die ihm bekannten<br />
Mängel behoben. Jedoch kann der Verkäufer bei<br />
einem Bestandsobjekt nicht ausschließen, dass<br />
im Laufe der Jahre Renovierungsmaßnahmen<br />
notwendig werden. Z.B. können Sie heute einen<br />
Heizungskessel oder eine Therme von einem<br />
Fachbetrieb überprüfen lassen, doch trotzdem<br />
kann dieser Kessel oder diese Therme innerhalb<br />
des darauf folgenden Jahres aufgrund eines<br />
Defektes durch Abnutzung erneuert werden<br />
müssen.<br />
Hierfür kann der Verkäufer keine Gewährleistung<br />
übernehmen. Um diesem etwas vorzubeugen,<br />
wird für später anfallende Kosten im<br />
Rahmen der Instandhaltung eine laufende<br />
Instandhaltungsrücklage gebildet. <strong>Die</strong> Höhe<br />
dieser Instandhaltungsrücklage wird von der<br />
Eigentümergemeinschaft festgelegt.<br />
<strong>Die</strong> in den Berechnungen zugrunde gelegte<br />
Instandhaltungsrücklage für die anfängliche<br />
Bewirtschaftungsphase entspricht den Werten,<br />
die bei vergleichbaren Wohnanlagen von den<br />
Eigentümergemeinschaften beschlossen wurden.<br />
Der Käufer tritt ab Übergabe in alle Rechte und<br />
Pflichten der Eigentümergemeinschaft ein.<br />
Ein weiteres Risiko liegt im Finanzierungsbereich.<br />
Alle Einzelheiten diesbezüglich regelt der<br />
mit der finanzierenden Bank abzuschließende<br />
Darlehensvertrag.<br />
Nach den Beleihungsgrundsätzen der Bank wird<br />
die Einzelkreditentscheidung nicht ausschließlich<br />
auf die Werthaltigkeit des Objektes, sondern<br />
auch und insbesondere auf die persönliche<br />
Bonität des Erwerbers und ggfs. auf Zusatzsicherheiten<br />
gestützt. Der Erwerber übernimmt<br />
die persönliche Schuldhaft für das gewährte<br />
Darlehen. In Höhe des bzw. der Darlehen wird<br />
die erworbene Immobilie mit Grundpfandrechten<br />
belegt. Dabei ist zwischen dem sogenannten<br />
Real- und Personalkreditanteil zu unterscheiden.<br />
Eheleute mit gesetzlichem Güterstand müssen<br />
sich grundsätzlich gemeinsam verpflichten und<br />
unterwerfen. Bei vereinbarter Gütertrennung<br />
Ihr zuverlässiger Partner für Ihr Eigenheim!<br />
risikenhinweis<br />
behält sich die Bank bezüglich der Mitverpflichtung<br />
des Ehegatten die Entscheidung vor.<br />
Es wird vorausgesetzt, dass der Erwerber<br />
über eine einwandfreie Bonität verfügt. Eine<br />
Finanzierungs-zusage wurde dem Erwerber<br />
nicht gemacht. Es obliegt ihm, eine Finanzierung<br />
zu erhalten.<br />
Nach Ablauf der ersten Zinsfestschreibung ist<br />
der Anleger gehalten, entsprechend der dann<br />
gegebenen Situation am Kapitalmarkt neue<br />
Konditionen mit oder ohne Festlegung eines<br />
weiteren Disagios zu vereinbaren.<br />
Selbstverständlich kann auch auf eine Festschreibung<br />
der Zinsen verzichtet werden. In diesem<br />
Fall bleiben dann die Zinsen variabel, entsprechend<br />
dem vorhandenen Zinsgefüge. Wird nach<br />
Ablauf der Zinsfestschreibung kein Disagio<br />
vereinbart, wird sich der in der Berechnung<br />
angesetzte Nominalzinsbetrag entsprechend<br />
den dann gültigen Kapitalmarktverhältnissen<br />
wahrscheinlich erhöhen. Das liegt daran, dass<br />
wir zurzeit ein sehr niedriges Zinsniveau haben<br />
und dieses in 5 oder 10 Jahren, also nach Ablauf<br />
der Zinsfestschreibung, nicht mehr der Fall sein<br />
dürfte.<br />
Soweit das aufgenommene Darlehen durch<br />
den Abschluss einer Kapitallebensversicherung<br />
getilgt werden soll, besteht grundsätzlich das<br />
Risiko, dass die in der Regel auf der Basis der Ergebnisse<br />
der Vergangenheit kalkulierten Beträge<br />
nicht bzw. nur teilweise erreicht werden, so dass<br />
bei Fälligkeit der ursprünglich kalkulierte Betrag<br />
nicht voll zur Auszahlung gelangt. In diesem Fall<br />
anfallende, zur vollständigen Tilgung des Darlehens<br />
erforderliche Differenzbeträge sind dann<br />
zusätzlich vom Erwerber aufzubringen.<br />
Nicht exakt prognostiziert werden können naturgemäß<br />
auch Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungs-<br />
und Renovierungsaufwendungen. Es<br />
empfiehlt sich, durch Bildung einer angemessenen<br />
Instandhaltungsrücklage entsprechend<br />
Vorsorge zu treffen. Langfristig ist davon auszugehen,<br />
dass die Aufwendungen von ca. 10-20%<br />
des jeweiligen Mietzinses ausreichend sind.<br />
Um vor unliebsamen Überraschungen geschützt<br />
zu sein, empfiehlt es sich, die Höhe<br />
der Instandhaltungsrücklage dem jeweiligen<br />
Alter und Zustand des Gebäudes anzupassen.<br />
Spätestens nach fünf Jahren sollte jedoch die<br />
Eigentümergemeinschaft, sollten bis dahin noch<br />
keine Renovierungen durchgeführte worden<br />
sein, eine entsprechende Anpassung beschließen<br />
und gegebenenfalls nach zehn Jahren eine<br />
weitere Erhöhung der Instandhaltungsrücklage<br />
vornehmen.<br />
Ein weiteres Risiko einer Anlage in Immobilien<br />
liegt in der dauerhaften Vermietbarkeit. <strong>Die</strong><br />
Wohnungen sind z.Zt. alle vermietet. Aufgrund<br />
der innerstädtischen Lage ist unserer Meinung<br />
nach eine gute Vermietbarkeit gegeben.<br />
Freigewordene Wohnungen sind innerhalb einer<br />
akzeptablen Zeit neu vermietet worden.<br />
<strong>Die</strong> Entwicklung des Mietzinses hängt im Wesentlichen<br />
von der Nachfrage in der Zukunft ab.<br />
<strong>Die</strong>se kann naturgemäß nicht exakt vorher-gesehen<br />
werden. Der Erwerber trägt das Mietrisiko<br />
(Leerstand, Mietausfall und Nebenkosten, die<br />
vom Mieter zu tragen sind). Gleichwohl ist ein<br />
Mietausfall - z.B. bei Insolvenz des Mieters -<br />
niemals völlig auszuschließen.<br />
Um hier gezielt vorzubeugen, empfehlen wir Ihnen,<br />
die beauftragte Hausverwaltungsgesellschaft<br />
- gegen eine monatliche Gebühr - auch mit<br />
der Sondereigentumsverwaltung zu betrauen.<br />
<strong>Die</strong>se wird für Sie nicht nur das sehr aufwendige<br />
Umlagenverfahren für Ihre Wohnung übernehmen,<br />
sondern im Rahmen ihrer Aufgaben u.a.<br />
darauf achten, dass an solvente Mieter vermietet<br />
wird und deren Mietzahlung regelmäßig erfolgt<br />
sowie darauf, dass bei Einzug eines Mieters eine<br />
Kaution hinterlegt wird.<br />
Grundsätzlich soll eine Immobilieninvestition<br />
als langfristiges Engagement betrachtet werden.<br />
Der Preis im Falle einer Veräußerung richtet<br />
sich ebenso wie beim Kauf nach Angebot und<br />
Nachfrage. Eine Veräußerung, insbesondere eine<br />
kurzfristige, kann wirtschaftlich nachteilig sein<br />
und darüber hinaus die Anerkennung negativer<br />
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in<br />
Frage stellen. <strong>Die</strong> Wertermittlung von derartigen<br />
Immobilien kann – insbesondere bei kurzfristiger<br />
Veräußerung - nicht exakt prognostiziert<br />
werden. Erhaltungsumlagen, Mietausfälle, etwaige<br />
Neuvermietung unter der Höhe der bisherigen<br />
Miete können zu erhöhten, insbesondere für<br />
Erwerber mit niedrigen Einkommen evtl. nicht<br />
mehr tragbaren Belastungen führen.<br />
<strong>Die</strong> bisherige Entwicklung des Immobilienmarktes<br />
hat offenbart, dass auf der einen Seite<br />
in bestimmten Regionen Preisrückgänge zu<br />
verzeichnen waren, andererseits bei bedarfsgerechten<br />
Objekten an guten Standorten Wertsteigerungen<br />
erzielt werden konnten, die den<br />
altersbedingten Wertverzehr kompensiert und<br />
ggfs. auch übertroffen haben.<br />
Entscheidende Bedeutung für die Entwicklung<br />
des Marktwertes der Immobilien in der Zukunft<br />
haben darüber hinaus laufende Werterhaltungsmaßnahmen<br />
und die Ertragskraft (d.h. die nachhaltig<br />
erzielbaren Mieteinnahmen) des Objektes.<br />
Seite <strong>16</strong> von 18