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OBJEKT HERRENBERG KOCHERSTRASSE 16 - Die EUSA ...

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Jede Investition enthält Risiken. Eine Investition<br />

in eine Immobilie ist attraktiv wegen ihrer<br />

Aussicht auf Wertbeständigkeit und Sicherheit.<br />

Investoren wählen diesen Weg zur Absicherung<br />

bzw. gegebenenfalls Vermehrung ihres Vermögens.<br />

Der Käufer kauft die Wohnung und das damit<br />

verbundene Sondereigentum in dem zum Zeitpunkt<br />

des Kaufvertragsabschlußes befindlichen<br />

Zustand.<br />

Das Objekt befindet sich in einem altersbedingten<br />

Zustand. Mängel sind dem Verkäufer<br />

nicht bekannt, bzw. wurden die ihm bekannten<br />

Mängel behoben. Jedoch kann der Verkäufer bei<br />

einem Bestandsobjekt nicht ausschließen, dass<br />

im Laufe der Jahre Renovierungsmaßnahmen<br />

notwendig werden. Z.B. können Sie heute einen<br />

Heizungskessel oder eine Therme von einem<br />

Fachbetrieb überprüfen lassen, doch trotzdem<br />

kann dieser Kessel oder diese Therme innerhalb<br />

des darauf folgenden Jahres aufgrund eines<br />

Defektes durch Abnutzung erneuert werden<br />

müssen.<br />

Hierfür kann der Verkäufer keine Gewährleistung<br />

übernehmen. Um diesem etwas vorzubeugen,<br />

wird für später anfallende Kosten im<br />

Rahmen der Instandhaltung eine laufende<br />

Instandhaltungsrücklage gebildet. <strong>Die</strong> Höhe<br />

dieser Instandhaltungsrücklage wird von der<br />

Eigentümergemeinschaft festgelegt.<br />

<strong>Die</strong> in den Berechnungen zugrunde gelegte<br />

Instandhaltungsrücklage für die anfängliche<br />

Bewirtschaftungsphase entspricht den Werten,<br />

die bei vergleichbaren Wohnanlagen von den<br />

Eigentümergemeinschaften beschlossen wurden.<br />

Der Käufer tritt ab Übergabe in alle Rechte und<br />

Pflichten der Eigentümergemeinschaft ein.<br />

Ein weiteres Risiko liegt im Finanzierungsbereich.<br />

Alle Einzelheiten diesbezüglich regelt der<br />

mit der finanzierenden Bank abzuschließende<br />

Darlehensvertrag.<br />

Nach den Beleihungsgrundsätzen der Bank wird<br />

die Einzelkreditentscheidung nicht ausschließlich<br />

auf die Werthaltigkeit des Objektes, sondern<br />

auch und insbesondere auf die persönliche<br />

Bonität des Erwerbers und ggfs. auf Zusatzsicherheiten<br />

gestützt. Der Erwerber übernimmt<br />

die persönliche Schuldhaft für das gewährte<br />

Darlehen. In Höhe des bzw. der Darlehen wird<br />

die erworbene Immobilie mit Grundpfandrechten<br />

belegt. Dabei ist zwischen dem sogenannten<br />

Real- und Personalkreditanteil zu unterscheiden.<br />

Eheleute mit gesetzlichem Güterstand müssen<br />

sich grundsätzlich gemeinsam verpflichten und<br />

unterwerfen. Bei vereinbarter Gütertrennung<br />

Ihr zuverlässiger Partner für Ihr Eigenheim!<br />

risikenhinweis<br />

behält sich die Bank bezüglich der Mitverpflichtung<br />

des Ehegatten die Entscheidung vor.<br />

Es wird vorausgesetzt, dass der Erwerber<br />

über eine einwandfreie Bonität verfügt. Eine<br />

Finanzierungs-zusage wurde dem Erwerber<br />

nicht gemacht. Es obliegt ihm, eine Finanzierung<br />

zu erhalten.<br />

Nach Ablauf der ersten Zinsfestschreibung ist<br />

der Anleger gehalten, entsprechend der dann<br />

gegebenen Situation am Kapitalmarkt neue<br />

Konditionen mit oder ohne Festlegung eines<br />

weiteren Disagios zu vereinbaren.<br />

Selbstverständlich kann auch auf eine Festschreibung<br />

der Zinsen verzichtet werden. In diesem<br />

Fall bleiben dann die Zinsen variabel, entsprechend<br />

dem vorhandenen Zinsgefüge. Wird nach<br />

Ablauf der Zinsfestschreibung kein Disagio<br />

vereinbart, wird sich der in der Berechnung<br />

angesetzte Nominalzinsbetrag entsprechend<br />

den dann gültigen Kapitalmarktverhältnissen<br />

wahrscheinlich erhöhen. Das liegt daran, dass<br />

wir zurzeit ein sehr niedriges Zinsniveau haben<br />

und dieses in 5 oder 10 Jahren, also nach Ablauf<br />

der Zinsfestschreibung, nicht mehr der Fall sein<br />

dürfte.<br />

Soweit das aufgenommene Darlehen durch<br />

den Abschluss einer Kapitallebensversicherung<br />

getilgt werden soll, besteht grundsätzlich das<br />

Risiko, dass die in der Regel auf der Basis der Ergebnisse<br />

der Vergangenheit kalkulierten Beträge<br />

nicht bzw. nur teilweise erreicht werden, so dass<br />

bei Fälligkeit der ursprünglich kalkulierte Betrag<br />

nicht voll zur Auszahlung gelangt. In diesem Fall<br />

anfallende, zur vollständigen Tilgung des Darlehens<br />

erforderliche Differenzbeträge sind dann<br />

zusätzlich vom Erwerber aufzubringen.<br />

Nicht exakt prognostiziert werden können naturgemäß<br />

auch Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungs-<br />

und Renovierungsaufwendungen. Es<br />

empfiehlt sich, durch Bildung einer angemessenen<br />

Instandhaltungsrücklage entsprechend<br />

Vorsorge zu treffen. Langfristig ist davon auszugehen,<br />

dass die Aufwendungen von ca. 10-20%<br />

des jeweiligen Mietzinses ausreichend sind.<br />

Um vor unliebsamen Überraschungen geschützt<br />

zu sein, empfiehlt es sich, die Höhe<br />

der Instandhaltungsrücklage dem jeweiligen<br />

Alter und Zustand des Gebäudes anzupassen.<br />

Spätestens nach fünf Jahren sollte jedoch die<br />

Eigentümergemeinschaft, sollten bis dahin noch<br />

keine Renovierungen durchgeführte worden<br />

sein, eine entsprechende Anpassung beschließen<br />

und gegebenenfalls nach zehn Jahren eine<br />

weitere Erhöhung der Instandhaltungsrücklage<br />

vornehmen.<br />

Ein weiteres Risiko einer Anlage in Immobilien<br />

liegt in der dauerhaften Vermietbarkeit. <strong>Die</strong><br />

Wohnungen sind z.Zt. alle vermietet. Aufgrund<br />

der innerstädtischen Lage ist unserer Meinung<br />

nach eine gute Vermietbarkeit gegeben.<br />

Freigewordene Wohnungen sind innerhalb einer<br />

akzeptablen Zeit neu vermietet worden.<br />

<strong>Die</strong> Entwicklung des Mietzinses hängt im Wesentlichen<br />

von der Nachfrage in der Zukunft ab.<br />

<strong>Die</strong>se kann naturgemäß nicht exakt vorher-gesehen<br />

werden. Der Erwerber trägt das Mietrisiko<br />

(Leerstand, Mietausfall und Nebenkosten, die<br />

vom Mieter zu tragen sind). Gleichwohl ist ein<br />

Mietausfall - z.B. bei Insolvenz des Mieters -<br />

niemals völlig auszuschließen.<br />

Um hier gezielt vorzubeugen, empfehlen wir Ihnen,<br />

die beauftragte Hausverwaltungsgesellschaft<br />

- gegen eine monatliche Gebühr - auch mit<br />

der Sondereigentumsverwaltung zu betrauen.<br />

<strong>Die</strong>se wird für Sie nicht nur das sehr aufwendige<br />

Umlagenverfahren für Ihre Wohnung übernehmen,<br />

sondern im Rahmen ihrer Aufgaben u.a.<br />

darauf achten, dass an solvente Mieter vermietet<br />

wird und deren Mietzahlung regelmäßig erfolgt<br />

sowie darauf, dass bei Einzug eines Mieters eine<br />

Kaution hinterlegt wird.<br />

Grundsätzlich soll eine Immobilieninvestition<br />

als langfristiges Engagement betrachtet werden.<br />

Der Preis im Falle einer Veräußerung richtet<br />

sich ebenso wie beim Kauf nach Angebot und<br />

Nachfrage. Eine Veräußerung, insbesondere eine<br />

kurzfristige, kann wirtschaftlich nachteilig sein<br />

und darüber hinaus die Anerkennung negativer<br />

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in<br />

Frage stellen. <strong>Die</strong> Wertermittlung von derartigen<br />

Immobilien kann – insbesondere bei kurzfristiger<br />

Veräußerung - nicht exakt prognostiziert<br />

werden. Erhaltungsumlagen, Mietausfälle, etwaige<br />

Neuvermietung unter der Höhe der bisherigen<br />

Miete können zu erhöhten, insbesondere für<br />

Erwerber mit niedrigen Einkommen evtl. nicht<br />

mehr tragbaren Belastungen führen.<br />

<strong>Die</strong> bisherige Entwicklung des Immobilienmarktes<br />

hat offenbart, dass auf der einen Seite<br />

in bestimmten Regionen Preisrückgänge zu<br />

verzeichnen waren, andererseits bei bedarfsgerechten<br />

Objekten an guten Standorten Wertsteigerungen<br />

erzielt werden konnten, die den<br />

altersbedingten Wertverzehr kompensiert und<br />

ggfs. auch übertroffen haben.<br />

Entscheidende Bedeutung für die Entwicklung<br />

des Marktwertes der Immobilien in der Zukunft<br />

haben darüber hinaus laufende Werterhaltungsmaßnahmen<br />

und die Ertragskraft (d.h. die nachhaltig<br />

erzielbaren Mieteinnahmen) des Objektes.<br />

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