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Gemeinderat - in Kirchdorf an der Krems

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16. Der Vorsitzende erläutert, dass das Cafe Ohm seit acht Jahren betrieben wird und zu<br />

Beg<strong>in</strong>n dem Betrieb e<strong>in</strong>e Sperrstunde bis 02.00 Uhr unter Vorschreibung von Auflagen<br />

betreffend den Schall- und Lärmschutz genehmigt wurde. Diese Auflagen wurden vom<br />

Betreiber nicht erfüllt und wurde aufgrund e<strong>in</strong>er Beschwerde <strong>der</strong> Bewohner<strong>in</strong> Frau<br />

Tscheppe, die Gewerbebehörde aktiv, wobei diese sod<strong>an</strong>n e<strong>in</strong>e Verkürzung <strong>der</strong> Sperrstunde<br />

auf 22.00 Uhr festgelegt hat. Dagegen wurde beim UVS (unabhängiger Verwaltungssenat)<br />

berufen; allerd<strong>in</strong>gs hat dieser die erst<strong>in</strong>st<strong>an</strong>zliche Entscheidung bestätigt<br />

und gegen Herrn Obert entschieden.<br />

Herr Obert hat sod<strong>an</strong>n für e<strong>in</strong>zelne Ver<strong>an</strong>staltungen um e<strong>in</strong>e Ausweitung <strong>der</strong> Sperrstunde<br />

<strong>an</strong>gesucht und wurde diese auch genehmigt. Allerd<strong>in</strong>gs erfolgte die im Bescheid<br />

von Herrn Obert verl<strong>an</strong>gte Kontaktaufnahme mit den Mietern nicht <strong>in</strong> <strong>der</strong> gewünschten<br />

Art und Weise und gab es im übrigen auch weitere Vorkommnisse <strong>der</strong><br />

Lärmbelästigung im Rahmen von nicht genehmigten Sperrstundenüberschreitungen<br />

(teilweise bis 04.00 Uhr) die von Frau Tscheppe <strong>an</strong>h<strong>an</strong>d von Aufzeichnungen dokumentiert<br />

wurden. Aufgrund dieser wie<strong>der</strong>holten nachbarschaftlichen Ruhestörungen<br />

wurde e<strong>in</strong>e weitere Untersuchung <strong>an</strong>gestellt und gegen den Bescheid <strong>der</strong> Stadtgeme<strong>in</strong>de,<br />

<strong>der</strong> am 07.07., 14.07., 21.07. und 28.07. e<strong>in</strong>e erweiterte Sperrstunde genehmigt<br />

hat, berufen. Der <strong>Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at</strong> soll nun entscheiden, ob <strong>der</strong> Berufung von<br />

Frau Tscheppe stattgegeben werden soll.<br />

GR Leidolt stellt fest, dass das Cafe Ohm vor fünf Jahren als Nachtlokal gepl<strong>an</strong>t war<br />

und auch für die Dauer von ca. zweie<strong>in</strong>halb Jahren gut gelaufen ist. Durch die reduzierten<br />

Öffnungszeiten ist <strong>der</strong> Betreiber des Lokals nunmehr jedoch <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Existenz<br />

bedroht. Sie ist dafür, dass Frau Tscheppe ihr Recht bekommt, allerd<strong>in</strong>gs müsste es<br />

e<strong>in</strong>en Weg geben, <strong>der</strong> alle Beteiligten zufrieden stellt.<br />

GR Mag.Wojakow wun<strong>der</strong>t sich darüber, dass m<strong>an</strong> Geschäftsbetreibern wie Herrn<br />

Obert <strong>der</strong>artige Schwierigkeiten macht und glaubt sie, dass hier gegenüber Privatpersonen<br />

(sie hat z.B. e<strong>in</strong>e Nachbarsfamilie, die ständig 20 Leute zu Gast haben und<br />

ebenfalls e<strong>in</strong>en entsprechenden Lärm verursachen) mit zweierlei Maß gemessen wird.<br />

GR Dobersberger er<strong>in</strong>nert <strong>an</strong> die rechtlichen Fakten, nämlich <strong>an</strong> die Entscheidung des<br />

UVS und dar<strong>an</strong>, dass Herr Obert die ihm bescheidmäßig erlassenen Auflagen nicht<br />

erfüllt hat. Er k<strong>an</strong>n sich auch e<strong>in</strong>e Genehmigung für e<strong>in</strong>e längere Sperrstunde e<strong>in</strong>mal<br />

im Monat vorstellen, wenn Herr Obert die Auflagen <strong>der</strong> Gewerbebehörde erfüllt und ist<br />

er auch <strong>der</strong> Ansicht, dass d<strong>an</strong>n vielleicht mit Frau Tscheppe e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>igung für e<strong>in</strong>e<br />

Ausweitung möglich ist. Herr Obert hat se<strong>in</strong>er Ansicht nach die mehrmaligen Ch<strong>an</strong>cen<br />

die ihm geboten wurden, nicht genutzt.<br />

Der Vorsitzende betont, dass die Stadtgeme<strong>in</strong>de sehr wohl h<strong>in</strong>ter Herrn Obert gest<strong>an</strong>den<br />

hat und zählt er nochmals die E<strong>in</strong>zelheiten auf, wo dieser den Vorschreibungen<br />

<strong>der</strong> Behörden nicht gerecht geworden ist.<br />

GR Sattlberger ist <strong>der</strong> Ansicht, dass m<strong>an</strong> Herrn Obert helfen sollte, jetzt aber <strong>in</strong> erster<br />

L<strong>in</strong>ie die Gewerbebehörde am Zuge ist und das laufende Berufungsverfahren geregelt<br />

werden muss.<br />

Auf Anfrage von GR Mag.Bod<strong>in</strong>gbauer wird festgestellt, dass <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Stadtgeme<strong>in</strong>de<br />

<strong>Kirchdorf</strong> über die für Juli <strong>an</strong>gesuchte Sperrstundenerweiterung erstellte Bescheid<br />

aufgrund <strong>der</strong> Berufung von Frau Tscheppe aufschiebende Wirkung erzielte.<br />

GR Holz<strong>in</strong>ger glaubt, dass <strong>in</strong> dieser Sache grundsätzlich e<strong>in</strong>iges schief gelaufen ist und<br />

sieht er auch Fehler bei <strong>der</strong> Bezirkshauptm<strong>an</strong>nschaft, die sich nicht bereits zu Beg<strong>in</strong>n<br />

darum gekümmert hat, dass die Auflagen erfüllt werden.<br />

GRE Dobersberger B. be<strong>an</strong>st<strong>an</strong>det hier jedoch die fehlende Eigenver<strong>an</strong>twortung von<br />

Herrn Obert.<br />

Über Anfrage von GRE Leitner über die durchgeführten Lärmmessungen, verliest <strong>der</strong><br />

Vorsitzende die Details dazu aus dem Erkenntnis des UVS.<br />

GR Dobersberger stellt fest, dass m<strong>an</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> heutigen Diskussion zwar ausführlich<br />

darüber gesprochen hat, wie „arm“ Herr Obert ist, m<strong>an</strong> jedoch sche<strong>in</strong>bar darauf vergisst,<br />

die Bef<strong>in</strong>dnisse e<strong>in</strong>er älteren Frau zu berücksichtigen und weist er darauf h<strong>in</strong>,<br />

dass es bei dieser Sitzung nur darum geht, zu entscheiden, ob <strong>der</strong> vorliegenden Berufung<br />

stattgegeben wird o<strong>der</strong> nicht, worauf <strong>der</strong> Vorsitzende die Entscheidungsgründe<br />

des UVS zur Kenntnis br<strong>in</strong>gt.<br />

GR Mag.Wojakow ist <strong>der</strong> Ansicht, dass hier Grundbedürfnisse von beiden Seiten da<br />

s<strong>in</strong>d und möchte sie auch feststellen, dass es <strong>in</strong> diesem Gremium möglich se<strong>in</strong> muss,<br />

Fragen zu stellen, ohne sich maßregeln lassen zu müssen.<br />

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