Gemeinderat - in Kirchdorf an der Krems

Gemeinderat - in Kirchdorf an der Krems Gemeinderat - in Kirchdorf an der Krems

22.09.2012 Aufrufe

Sämtliche Punkte wurden vom Architekturbüro geprüft und im Stadtrat behandelt und ergeht der einstimmige Beschluss an den Gemeinderat, diese Vergaben zu beschließen. Über Anfrage von GRE Huemer, ob diese Zusatzaufträge geplant waren, wird vom Referenten festgestellt, dass sich z.B. eine Auswechslung von normalen Haartrocknern in höhenverstellbare Haartrockner als notwendig erwiesen hat bzw. z.B. sich erst im nachhinein herausgestellt hat, dass eine Betonsanierung notwendig ist usw. Zur Anfrage von GR Sattlberger, ob es Kostenüberschreitungen oder Kostenersparnisse beim Hallenbadbau gibt bzw. ob man sich mit den Kosten innerhalb des Finanzierungsrahmens befindet, stellt Stadtrat Wimmer fest, dass man derzeit mit € 5.000,-- über der budgetierten Summe liegt und werden am 10.10. beim Sanierungsausschuss die aktuellen Kostenverfolgungsunterlagen vorliegen. GR Mag.Bodingbauer fragt an, ob für die vorgebrachten Aufträge eine Ausschreibung erfolgt ist und wird dazu mitgeteilt, dass es sich hier teilweise um Anschlussaufträge an bereits bestehende Aufträge handelt und teilweise Firmen aus Kirchdorf um Umgebung angeschrieben wurden (bei den Malerarbeiten wurden z.B. vier Firmen kontaktiert). StR Berger fragt an, ob bereits eine Kostenkontrolle durch das Land stattgefunden hat und wird dies verneint, da ohnehin beim Abschluss dieses Bauprojektes die Gesamtabrechnung vorgelegt werden muss. Die Abrechnung über die vom Referenten vorgetragenen Aufträge ergibt sodann einstimmige Annahme durch Handerheben. GR Hinterer ersucht, informiert zu werden, wenn es irgendwelche Änderungen gibt. 14. Der Vorsitzende berichtet, dass bereits im März dieses Jahres mit der Aufhebung dieses Bebauungsplanes begonnen wurde. Zwischenzeitlich wurden 60 Anrainer und sämtliche Institutionen darüber informiert und verliest der Vorsitzende vollinhaltlich die dazu eingegangenen Stellungnahmen, die allesamt positiv sind. Über Anfrage von StR Berger, ob es sich hier um eine ersatzlose Aufhebung handelt, wird vom Vorsitzenden mitgeteilt, dass in diesem Bereich nunmehr die Bauordnung gilt. GR Holzinger fragt an, wo das „Pumsenfeld“ liegt und ersucht er bei solchen Angaben in Zukunft um eine genaue Detaillierung bzw. einen Lageplan. Der Vorsitzende stellt fest, dass das „Pumsenfeld“ zwischen Villhaberstraße, Stelzhamerstraße, B 138 und Weberstraße gelegen ist. Nach Diskussion über die von GR Sattlberger angesprochene Notwendigkeit dieser Aufhebung bzw. über mögliche Folgewirkungen ergibt die Abstimmung über die Aufhebung des Bebauungsplanes „Pumsenfeld“ 1951/54 und Änderung 1972 einstimmige Annahme durch Handerheben. 15. Der Vorsitzende berichtet über den seit 1993 bestehenden digitalen Leitungskataster und die bisher bestandene Vereinbarung mit den verschiedenen Leitungsträgern. Aufgrund des Austrittes von einigen Leitungsträgern, wie z.B. der EnergieAG aus dieser gemeinsamen Vereinbarung mit dem RHV, die aber weiterhin mit der Stadtgemeinde zusammenarbeiten möchte, ist der Abschluss eines neuen Übereinkommens für den Austausch digitaler Daten notwendig. Die Stadtgemeinde übergibt somit jährlich Daten für Wasser, Kanal, Ortsbeleuchtung an die EnergieAG und erhält im Gegenzug deren Leitungsdaten. Zusätzliche Kosten entstehen der Stadtgemeinde Kirchdorf dadurch nicht. Zur Aussage von GR Holzinger, der nicht dafür ist, dass man der OKA „etwas schenkt“ stellen der Vorsitzende und GR Dobersberger fest, dass es sich hier um einen Austausch handelt, der auf Gegenseitigkeit erfolgt, sodass beide Datenlieferanten sich auf dem gleichen Stand befinden. Die abschließende Abstimmung über den Antrag des Bau- und Planungsausschusses, das vorliegende Übereinkommen über den Austausch digitaler Leitungsdaten mit der EnergieAG abzuschließen, ergibt einstimmige Annahme durch Handerheben. Um 20.20 Uhr wird die Sitzung für eine zehnminütige Pause unterbrochen. Seite 8 von 13

16. Der Vorsitzende erläutert, dass das Cafe Ohm seit acht Jahren betrieben wird und zu Beginn dem Betrieb eine Sperrstunde bis 02.00 Uhr unter Vorschreibung von Auflagen betreffend den Schall- und Lärmschutz genehmigt wurde. Diese Auflagen wurden vom Betreiber nicht erfüllt und wurde aufgrund einer Beschwerde der Bewohnerin Frau Tscheppe, die Gewerbebehörde aktiv, wobei diese sodann eine Verkürzung der Sperrstunde auf 22.00 Uhr festgelegt hat. Dagegen wurde beim UVS (unabhängiger Verwaltungssenat) berufen; allerdings hat dieser die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt und gegen Herrn Obert entschieden. Herr Obert hat sodann für einzelne Veranstaltungen um eine Ausweitung der Sperrstunde angesucht und wurde diese auch genehmigt. Allerdings erfolgte die im Bescheid von Herrn Obert verlangte Kontaktaufnahme mit den Mietern nicht in der gewünschten Art und Weise und gab es im übrigen auch weitere Vorkommnisse der Lärmbelästigung im Rahmen von nicht genehmigten Sperrstundenüberschreitungen (teilweise bis 04.00 Uhr) die von Frau Tscheppe anhand von Aufzeichnungen dokumentiert wurden. Aufgrund dieser wiederholten nachbarschaftlichen Ruhestörungen wurde eine weitere Untersuchung angestellt und gegen den Bescheid der Stadtgemeinde, der am 07.07., 14.07., 21.07. und 28.07. eine erweiterte Sperrstunde genehmigt hat, berufen. Der Gemeinderat soll nun entscheiden, ob der Berufung von Frau Tscheppe stattgegeben werden soll. GR Leidolt stellt fest, dass das Cafe Ohm vor fünf Jahren als Nachtlokal geplant war und auch für die Dauer von ca. zweieinhalb Jahren gut gelaufen ist. Durch die reduzierten Öffnungszeiten ist der Betreiber des Lokals nunmehr jedoch in seiner Existenz bedroht. Sie ist dafür, dass Frau Tscheppe ihr Recht bekommt, allerdings müsste es einen Weg geben, der alle Beteiligten zufrieden stellt. GR Mag.Wojakow wundert sich darüber, dass man Geschäftsbetreibern wie Herrn Obert derartige Schwierigkeiten macht und glaubt sie, dass hier gegenüber Privatpersonen (sie hat z.B. eine Nachbarsfamilie, die ständig 20 Leute zu Gast haben und ebenfalls einen entsprechenden Lärm verursachen) mit zweierlei Maß gemessen wird. GR Dobersberger erinnert an die rechtlichen Fakten, nämlich an die Entscheidung des UVS und daran, dass Herr Obert die ihm bescheidmäßig erlassenen Auflagen nicht erfüllt hat. Er kann sich auch eine Genehmigung für eine längere Sperrstunde einmal im Monat vorstellen, wenn Herr Obert die Auflagen der Gewerbebehörde erfüllt und ist er auch der Ansicht, dass dann vielleicht mit Frau Tscheppe eine Einigung für eine Ausweitung möglich ist. Herr Obert hat seiner Ansicht nach die mehrmaligen Chancen die ihm geboten wurden, nicht genutzt. Der Vorsitzende betont, dass die Stadtgemeinde sehr wohl hinter Herrn Obert gestanden hat und zählt er nochmals die Einzelheiten auf, wo dieser den Vorschreibungen der Behörden nicht gerecht geworden ist. GR Sattlberger ist der Ansicht, dass man Herrn Obert helfen sollte, jetzt aber in erster Linie die Gewerbebehörde am Zuge ist und das laufende Berufungsverfahren geregelt werden muss. Auf Anfrage von GR Mag.Bodingbauer wird festgestellt, dass der von der Stadtgemeinde Kirchdorf über die für Juli angesuchte Sperrstundenerweiterung erstellte Bescheid aufgrund der Berufung von Frau Tscheppe aufschiebende Wirkung erzielte. GR Holzinger glaubt, dass in dieser Sache grundsätzlich einiges schief gelaufen ist und sieht er auch Fehler bei der Bezirkshauptmannschaft, die sich nicht bereits zu Beginn darum gekümmert hat, dass die Auflagen erfüllt werden. GRE Dobersberger B. beanstandet hier jedoch die fehlende Eigenverantwortung von Herrn Obert. Über Anfrage von GRE Leitner über die durchgeführten Lärmmessungen, verliest der Vorsitzende die Details dazu aus dem Erkenntnis des UVS. GR Dobersberger stellt fest, dass man in der heutigen Diskussion zwar ausführlich darüber gesprochen hat, wie „arm“ Herr Obert ist, man jedoch scheinbar darauf vergisst, die Befindnisse einer älteren Frau zu berücksichtigen und weist er darauf hin, dass es bei dieser Sitzung nur darum geht, zu entscheiden, ob der vorliegenden Berufung stattgegeben wird oder nicht, worauf der Vorsitzende die Entscheidungsgründe des UVS zur Kenntnis bringt. GR Mag.Wojakow ist der Ansicht, dass hier Grundbedürfnisse von beiden Seiten da sind und möchte sie auch feststellen, dass es in diesem Gremium möglich sein muss, Fragen zu stellen, ohne sich maßregeln lassen zu müssen. Seite 9 von 13

Sämtliche Punkte wurden vom Architekturbüro geprüft und im Stadtrat beh<strong>an</strong>delt und<br />

ergeht <strong>der</strong> e<strong>in</strong>stimmige Beschluss <strong>an</strong> den <strong>Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at</strong>, diese Vergaben zu beschließen.<br />

Über Anfrage von GRE Huemer, ob diese Zusatzaufträge gepl<strong>an</strong>t waren, wird vom<br />

Referenten festgestellt, dass sich z.B. e<strong>in</strong>e Auswechslung von normalen<br />

Haartrocknern <strong>in</strong> höhenverstellbare Haartrockner als notwendig erwiesen hat bzw.<br />

z.B. sich erst im nachh<strong>in</strong>e<strong>in</strong> herausgestellt hat, dass e<strong>in</strong>e Betons<strong>an</strong>ierung notwendig<br />

ist usw.<br />

Zur Anfrage von GR Sattlberger, ob es Kostenüberschreitungen o<strong>der</strong> Kostenersparnisse<br />

beim Hallenbadbau gibt bzw. ob m<strong>an</strong> sich mit den Kosten <strong>in</strong>nerhalb des F<strong>in</strong><strong>an</strong>zierungsrahmens<br />

bef<strong>in</strong>det, stellt Stadtrat Wimmer fest, dass m<strong>an</strong> <strong>der</strong>zeit mit €<br />

5.000,-- über <strong>der</strong> budgetierten Summe liegt und werden am 10.10. beim S<strong>an</strong>ierungsausschuss<br />

die aktuellen Kostenverfolgungsunterlagen vorliegen.<br />

GR Mag.Bod<strong>in</strong>gbauer fragt <strong>an</strong>, ob für die vorgebrachten Aufträge e<strong>in</strong>e Ausschreibung<br />

erfolgt ist und wird dazu mitgeteilt, dass es sich hier teilweise um Anschlussaufträge<br />

<strong>an</strong> bereits bestehende Aufträge h<strong>an</strong>delt und teilweise Firmen aus <strong>Kirchdorf</strong> um Umgebung<br />

<strong>an</strong>geschrieben wurden (bei den Malerarbeiten wurden z.B. vier Firmen kontaktiert).<br />

StR Berger fragt <strong>an</strong>, ob bereits e<strong>in</strong>e Kostenkontrolle durch das L<strong>an</strong>d stattgefunden hat<br />

und wird dies verne<strong>in</strong>t, da ohneh<strong>in</strong> beim Abschluss dieses Bauprojektes die Gesamtabrechnung<br />

vorgelegt werden muss.<br />

Die Abrechnung über die vom Referenten vorgetragenen Aufträge ergibt sod<strong>an</strong>n e<strong>in</strong>stimmige<br />

Annahme durch H<strong>an</strong><strong>der</strong>heben.<br />

GR H<strong>in</strong>terer ersucht, <strong>in</strong>formiert zu werden, wenn es irgendwelche Än<strong>der</strong>ungen gibt.<br />

14. Der Vorsitzende berichtet, dass bereits im März dieses Jahres mit <strong>der</strong> Aufhebung dieses<br />

Bebauungspl<strong>an</strong>es begonnen wurde. Zwischenzeitlich wurden 60 Anra<strong>in</strong>er und<br />

sämtliche Institutionen darüber <strong>in</strong>formiert und verliest <strong>der</strong> Vorsitzende voll<strong>in</strong>haltlich<br />

die dazu e<strong>in</strong>geg<strong>an</strong>genen Stellungnahmen, die allesamt positiv s<strong>in</strong>d.<br />

Über Anfrage von StR Berger, ob es sich hier um e<strong>in</strong>e ersatzlose Aufhebung h<strong>an</strong>delt,<br />

wird vom Vorsitzenden mitgeteilt, dass <strong>in</strong> diesem Bereich nunmehr die Bauordnung<br />

gilt.<br />

GR Holz<strong>in</strong>ger fragt <strong>an</strong>, wo das „Pumsenfeld“ liegt und ersucht er bei solchen Angaben<br />

<strong>in</strong> Zukunft um e<strong>in</strong>e genaue Detaillierung bzw. e<strong>in</strong>en Lagepl<strong>an</strong>. Der Vorsitzende stellt<br />

fest, dass das „Pumsenfeld“ zwischen Villhaberstraße, Stelzhamerstraße, B 138 und<br />

Weberstraße gelegen ist.<br />

Nach Diskussion über die von GR Sattlberger <strong>an</strong>gesprochene Notwendigkeit dieser<br />

Aufhebung bzw. über mögliche Folgewirkungen ergibt die Abstimmung über die Aufhebung<br />

des Bebauungspl<strong>an</strong>es „Pumsenfeld“ 1951/54 und Än<strong>der</strong>ung 1972 e<strong>in</strong>stimmige<br />

Annahme durch H<strong>an</strong><strong>der</strong>heben.<br />

15. Der Vorsitzende berichtet über den seit 1993 bestehenden digitalen Leitungskataster<br />

und die bisher best<strong>an</strong>dene Vere<strong>in</strong>barung mit den verschiedenen Leitungsträgern. Aufgrund<br />

des Austrittes von e<strong>in</strong>igen Leitungsträgern, wie z.B. <strong>der</strong> EnergieAG aus dieser<br />

geme<strong>in</strong>samen Vere<strong>in</strong>barung mit dem RHV, die aber weiterh<strong>in</strong> mit <strong>der</strong> Stadtgeme<strong>in</strong>de<br />

zusammenarbeiten möchte, ist <strong>der</strong> Abschluss e<strong>in</strong>es neuen Übere<strong>in</strong>kommens für den<br />

Austausch digitaler Daten notwendig. Die Stadtgeme<strong>in</strong>de übergibt somit jährlich Daten<br />

für Wasser, K<strong>an</strong>al, Ortsbeleuchtung <strong>an</strong> die EnergieAG und erhält im Gegenzug<br />

<strong>der</strong>en Leitungsdaten. Zusätzliche Kosten entstehen <strong>der</strong> Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Kirchdorf</strong> dadurch<br />

nicht.<br />

Zur Aussage von GR Holz<strong>in</strong>ger, <strong>der</strong> nicht dafür ist, dass m<strong>an</strong> <strong>der</strong> OKA „etwas schenkt“<br />

stellen <strong>der</strong> Vorsitzende und GR Dobersberger fest, dass es sich hier um e<strong>in</strong>en Austausch<br />

h<strong>an</strong>delt, <strong>der</strong> auf Gegenseitigkeit erfolgt, sodass beide Datenliefer<strong>an</strong>ten sich auf<br />

dem gleichen St<strong>an</strong>d bef<strong>in</strong>den.<br />

Die abschließende Abstimmung über den Antrag des Bau- und Pl<strong>an</strong>ungsausschusses,<br />

das vorliegende Übere<strong>in</strong>kommen über den Austausch digitaler Leitungsdaten mit <strong>der</strong><br />

EnergieAG abzuschließen, ergibt e<strong>in</strong>stimmige Annahme durch H<strong>an</strong><strong>der</strong>heben.<br />

Um 20.20 Uhr wird die Sitzung für e<strong>in</strong>e zehnm<strong>in</strong>ütige Pause unterbrochen.<br />

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