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Gemeinderat - in Kirchdorf an der Krems

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Die K<strong>in</strong><strong>der</strong>gartenbeiträge sollen auf € 94,--, € 78,--, € 61,-- und € 36,50 gerundet<br />

werden.<br />

Der Absetzbetrag soll mit € 3.035,-- beziffert werden.<br />

Die Jahrese<strong>in</strong>kommensermäßigungstabelle soll auf € 13.100,--, € 19.200,-- und<br />

€ 25.200,-- <strong>an</strong>gehoben werden.<br />

Weiters s<strong>in</strong>d die vom Leiter <strong>der</strong> F<strong>in</strong><strong>an</strong>zabteilung, Herrn Schedlberger, erarbeiteten<br />

Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>gartentarifordnung, die als Anlage diesem Protokoll beiliegen<br />

und <strong>an</strong> <strong>der</strong> Amtstafel kundgemacht werden, zu beschließen.<br />

GR Mag.Bod<strong>in</strong>gbauer regt zum besseren Verständnis <strong>an</strong>, da die K<strong>in</strong><strong>der</strong>gartenbeiträge<br />

absteigend dargestellt wurden, im Gegenzug dazu auch die Jahrese<strong>in</strong>kommen absteigend<br />

darzustellen, um e<strong>in</strong>e klare Beziehung herstellen zu können.<br />

Die Abstimmung über die vorgeschlagenen Än<strong>der</strong>ungen ergibt sod<strong>an</strong>n e<strong>in</strong>stimmige<br />

Annahme durch H<strong>an</strong><strong>der</strong>heben.<br />

Die Punkte 7 b) und 8 werden aufgrund des ähnlichen Inhaltes gleichzeitig beh<strong>an</strong>delt.<br />

b)<br />

8. Vizebürgermeister Veitz stellt fest, dass bei <strong>der</strong> Überprüfung des Rechnungsabschlusses<br />

2005 durch die Bezirkshauptm<strong>an</strong>nschaft festgestellt wurde, dass bei <strong>der</strong> Verrechnung<br />

des Elternbeitrages für die Mittagessen die Tr<strong>an</strong>sportkosten bisher ke<strong>in</strong>e Berücksichtigung<br />

f<strong>an</strong>den und erg<strong>in</strong>g die Empfehlung <strong>an</strong> die Stadtgeme<strong>in</strong>de, ab<br />

01.10.2006 den Tarif für die Schülerausspeisung (Kr<strong>an</strong>kenhausküche) von € 2,60 auf<br />

€ 2,80 (mit dieser € 0,20-Erhöhung wären die Tr<strong>an</strong>sportkosten, nicht jedoch die Personalkosten<br />

bei <strong>der</strong> Essensausgabe abgedeckt) und den Tarif für die K<strong>in</strong><strong>der</strong>gartenausspeisung<br />

(Fa.Schaufl<strong>in</strong>ger) von € 2,10 auf € 2,25 zu erhöhen.<br />

Nach kurzer Diskussion ergibt die Abstimmung über die vorgeschlagene Erhöhung<br />

e<strong>in</strong>stimmige Annahme durch H<strong>an</strong><strong>der</strong>heben.<br />

9. Der F<strong>in</strong><strong>an</strong>zreferent erläutert, dass <strong>in</strong> <strong>der</strong> letzten GR-Sitzung e<strong>in</strong>e Zwischenf<strong>in</strong><strong>an</strong>zierung<br />

für den W<strong>in</strong>tergarten des Hallenbades durch die SPK <strong>Krems</strong>tal-Pyhrn (die Rückzahlung<br />

erfolgt über die Kapitalraten <strong>der</strong> Dividende Sparkasse) beschlossen wurde.<br />

Für die Z<strong>in</strong>senfreistellung (die Dividenden beg<strong>in</strong>nen erst im Jahre 2010 zu fließen)<br />

möchte die SPK <strong>Krems</strong>tal-Pyhrn im Gegenzug e<strong>in</strong>e Sponsorvere<strong>in</strong>barung abschließen<br />

(Beilage) und br<strong>in</strong>gt <strong>der</strong> F<strong>in</strong><strong>an</strong>zreferent dem <strong>Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at</strong> diese für den Zeitraum vom<br />

01.01.2007 bis 31.12.2015 abzuschließende Vere<strong>in</strong>barung zur Kenntnis.<br />

Diese Vere<strong>in</strong>barung wurde im Stadtrat diskutiert und ergeht <strong>der</strong> Antrag <strong>an</strong> den <strong>Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at</strong>,<br />

diese wie vorliegend zu bestätigen.<br />

Anschließend ergibt sich e<strong>in</strong>e ausführliche Debatte über gewisse E<strong>in</strong>zelheiten (wie z.B.<br />

Schulver<strong>an</strong>staltungen, wo auch <strong>an</strong><strong>der</strong>en B<strong>an</strong>ken die Möglichkeit gegeben werden soll,<br />

diese zu sponsern – die l<strong>an</strong>ge Laufzeit bis 2015, die jedoch bed<strong>in</strong>gt ist aufgrund <strong>der</strong><br />

Laufzeit <strong>der</strong> Rückzahlungen – die Frage, was genau m<strong>an</strong> unter „…..alle Möglichkeiten<br />

<strong>der</strong> Werbung…“versteht etc.) aus diesem Vertrag und verweist <strong>der</strong> F<strong>in</strong><strong>an</strong>zreferent<br />

darauf, dass dezidiert festgehalten ist, dass die Art <strong>der</strong> Werbung im Vorfeld mit <strong>der</strong><br />

Stadtgeme<strong>in</strong>de abgesprochen werden muss und auch ihrer Genehmigung bedarf.<br />

Angefragt wird auch, ob nicht die Verrechnung e<strong>in</strong>es Tarifes für Werbeabgaben aufgrund<br />

<strong>der</strong> l<strong>an</strong>gen Laufzeit e<strong>in</strong>en höheren Betrag erzielen würde und wird dies verne<strong>in</strong>t,<br />

da es hier schließlich um e<strong>in</strong>e Summe von € 15.400,-- geht. Weiters stellt <strong>der</strong><br />

Vorsitzende fest, dass es sich um ke<strong>in</strong>e Dauerbewerbung, wie z.B. durch e<strong>in</strong>e aufstellte<br />

Werbetafel h<strong>an</strong>delt.<br />

Es wird abschließend zur Diskussion vom Vorsitzenden noch e<strong>in</strong>mal festgestellt, dass<br />

jeweils vor Anbr<strong>in</strong>gung e<strong>in</strong>er Werbung die Absprache mit <strong>der</strong> Stadtgeme<strong>in</strong>de erfor<strong>der</strong>lich<br />

ist und sieht er daher ke<strong>in</strong>e Problematik. Bei Werbemaßnahmen, die Energie<br />

(Licht) erfor<strong>der</strong>n sollten, werden diese Kosten <strong>der</strong> SPK <strong>in</strong> Rechnung gestellt.<br />

Die abschließende Abstimmung über den Abschluss <strong>der</strong> vorliegenden Sponsorvere<strong>in</strong>barung<br />

ergibt e<strong>in</strong>stimmige Annahme durch H<strong>an</strong><strong>der</strong>heben.<br />

10. Der Vorsitzende erläutert, dass die Besitzer <strong>der</strong> Liegenschaft EZ 752 GB 49105 <strong>Kirchdorf</strong><br />

(Mag.Hildegard Pött<strong>in</strong>ger und Andrea Oberdammer) <strong>an</strong> die Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Kirchdorf</strong><br />

das Ersuchen gestellt haben, das auf diesem Grundstück zu Gunsten <strong>der</strong> Stadt-<br />

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