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Liebe Mitglieder - Startseite - Altonaer Spar und Bauverein

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Stand: OktOber 2012<br />

Die Hausordnung der<br />

<strong>Altonaer</strong> <strong>Spar</strong>- <strong>und</strong> <strong>Bauverein</strong> eG


„Gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

empfinde ich das<br />

nachbarschaftliche Zusammenleben in<br />

der Genossenschaft als gut. (…) Ich sehe die<br />

Hausordnung als eine Kommunikationsgr<strong>und</strong>lage,<br />

um mit Nachbarn ein Zusammenleben<br />

selbstständig zu händeln …“<br />

„<strong>Liebe</strong>s altoba-Team,<br />

was nützt die beste Hausordnung,<br />

wenn es vermehrt Mieter gibt, die<br />

meinen, eine Hausordnung gelte nur für<br />

die anderen, jedoch nicht für sie?“<br />

Inhalt:<br />

Die Hausordnung<br />

Allgemeines .................................................................... 04<br />

Wohnung ....................................................................... 05<br />

Haus-, Hof- <strong>und</strong> Gartenanlagen ...................................... 05<br />

Schadensverhütung ......................................................... 08<br />

Hausgemeinschaft ....................................................... 08<br />

Diese Broschüre enthält die überarbeitete Hausordnung der <strong>Altonaer</strong> <strong>Spar</strong>- <strong>und</strong> <strong>Bauverein</strong><br />

eG, Stand 1. Oktober 2012. Als Zitate sind einige Zuschriften unserer <strong>Mitglieder</strong> eingearbeitet,<br />

die sich an der Diskussion um die Hausordnung zahlreich beteiligten. Vielen Dank!


Guten Tag, liebe <strong>Mitglieder</strong>!<br />

„Alles in Ordnung?“, so fragt man häufig im Alltag. Und meint damit stets mehr als nur<br />

Ordnung <strong>und</strong> Sauberkeit. „Alles in Ordnung“ in einem Haus umfasst auch mehr als ein<br />

sauberes Treppenhaus <strong>und</strong> die Ruhe nach 20 Uhr. Auch das Wohlergehen der einzelnen<br />

Bewohner <strong>und</strong> ihr Umgang miteinander gehören dazu.<br />

Die Zeiten, in denen zahlreiche strenge Verbotsschilder für Ordnung im Haus sorgten, sind<br />

zum Glück vorbei. Heute dürfen Kinder auf dem Rasen spielen, unsere <strong>Mitglieder</strong> gehen in<br />

der Regel sorgsam mit dem genossenschaftlichen Eigentum um, <strong>und</strong> in vielen Hausgemeinschaften<br />

achtet man aufeinander <strong>und</strong> hilft sich auf kurzem Wege.<br />

Dennoch ist eine Hausordnung wichtig. Viele Zuschriften auf unsere Einladung, über eine<br />

„neue“ Hausordnung zu diskutieren, haben das gezeigt. Eine Hausordnung von heute, so<br />

der Tenor, soll zeitgemäß formuliert <strong>und</strong> möglichst auch nett gestaltet sein.<br />

Ganz in diesem Sinne haben wir die Hausordnung überarbeitet. Viele Anregungen aus den<br />

Zuschriften unserer <strong>Mitglieder</strong> sind dabei mit eingeflossen, gleichzeitig wurde der Sprachgebrauch<br />

heutigen Gewohnheiten so weit wie möglich angepasst. Der Aufsichtsrat hat die neue<br />

Fassung geprüft <strong>und</strong> ihr zugestimmt. Diese neue Hausordnung tritt am 1. Oktober 2012<br />

in Kraft <strong>und</strong> löst die bisherige ab. Sie ist Bestandteil des Nutzungsvertrags <strong>und</strong> liegt jedem<br />

neuen Vertrag bei.<br />

Wir wünschen Ihnen nun, dass „alles in Ordnung“ ist in Ihrem Haus. Dass Sie Ihre<br />

Nachbarn kennen <strong>und</strong> sich mit Ihnen verstehen. Und wenn es mal nicht klappt in Ihrem<br />

Haus – dann helfen hoffentlich ein direktes Gespräch <strong>und</strong> ein kurzer Blick in die<br />

Hausordnung.<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />

Holger Kowalski Petra Böhme<br />

3


4<br />

„Unsere gepflegten Garten-<br />

<strong>und</strong> Vorgartenflächen finde ich w<strong>und</strong>erbar<br />

– ein Luxus. Weite Fläche mit alten,<br />

schönen Bäumen, großen Büschen, Vögeln,<br />

Eichhörnchen <strong>und</strong> auch mal ausgeführten<br />

H<strong>und</strong>en oder Katzen …“<br />

Allgemeines<br />

„Ich möchte<br />

anregen, einen Zusatz mit<br />

aufzunehmen, dass man, wenn<br />

man in ein Haus einzieht, sich<br />

den Mietern vorstellt.“<br />

diese Hausordnung ist bestandteil Ihres Vertrags, den Sie mit der Genossenschaft<br />

„altonaer <strong>Spar</strong>- <strong>und</strong> bauverein“ als dauernutzungsvertrag geschlossen haben.<br />

Sie gilt für alle Häuser. diese Hausordnung berücksichtigt die Interessen der Wohnungsinhaber,<br />

der Hausgemeinschaft <strong>und</strong> des altonaer <strong>Spar</strong>- <strong>und</strong> bauvereins.<br />

Sie <strong>und</strong> Ihre angehörigen bilden mit den anderen Hausbewohnern eine Hausgemeinschaft.<br />

Gemeinsam können Sie daran mitwirken, ein fried liches <strong>und</strong> entspanntes<br />

Zusammenleben aller bewohner zu schaffen. Wichtigste Gr<strong>und</strong>lage<br />

ist gegenseitige rücksichtnahme.<br />

Wohnungsgenossenschaften sind die alternative zu Wohnungseigentum <strong>und</strong><br />

Mietwohnen.<br />

Genossenschaftlich ist, wenn alle bewohner aufeinander, auf ruhe, Ordnung<br />

<strong>und</strong> Sauberkeit achten <strong>und</strong> sich so verhalten, als wären Haus <strong>und</strong> Wohnung ihr<br />

eigentum.


Wohnung<br />

Lüftung <strong>und</strong> Beheizung<br />

Den besten hygienischen Schutz bieten frische<br />

Luft <strong>und</strong> Sauberkeit in Haus <strong>und</strong> Wohnung.<br />

Ausreichende Lüftung ist auch in der kalten Jahreszeit<br />

eine Selbstverständlichkeit – am besten<br />

mehrmals täglich durch eine kurze Lüftung.<br />

Lang andauerndes Lüften kühlt besonders im<br />

Winter die eigene Wohnung <strong>und</strong> auch anliegende<br />

Wohnungen aus. Bitte lüften Sie die<br />

Wohnung nicht ins Treppenhaus. Die Wohnung<br />

ist in der kalten Jahreszeit angemessen <strong>und</strong><br />

kontinuierlich zu beheizen.<br />

Trocknen von Wäsche<br />

Bitte vermeiden Sie Feuchtigkeitsbildung, die<br />

durch das Trocknen von Wäsche innerhalb der<br />

Wohnung entsteht. Achten Sie darauf, dass<br />

auf Gemeinschaftsflächen zum Trocknen aufgehängte<br />

Wäsche nicht mehr tropft. Nehmen Sie<br />

Ihre Wäsche nach dem Trockenwerden schnellst -<br />

möglich ab, damit auch andere Nutzer ihre Wäsche<br />

trocknen lassen können. Hängen Sie Wäsche<br />

auf dem Balkon, der Loggia oder der Terrasse bitte<br />

„<strong>Liebe</strong>s<br />

altoba-Team, in die Hausordnung<br />

sollte aufgenommen werden,<br />

dass in den Häusern der altoba ein respektvoller<br />

<strong>und</strong> höflicher Umgang erwünscht ist,<br />

dass die Treppenhäuser stets sauber zu halten<br />

sind <strong>und</strong> dass Rücksicht auf Nachbarn<br />

genommen werden sollte.“<br />

außerhalb des Sichtbereichs anderer auf. An<br />

Sonn- <strong>und</strong> Feiertagen soll keine Wäsche im Freien<br />

zum Trocknen aufgehängt werden.<br />

Blumen, Fenster- <strong>und</strong> Balkonschmuck<br />

Blumenkästen müssen aus Sicherheitsgründen<br />

sachgemäß auf den Innenseiten von Balkonen<br />

<strong>und</strong> Fen ster bänken angebracht werden. Bitte<br />

gießen Sie Ihre Blumen auf Balkonen <strong>und</strong> Fensterbänken<br />

so, dass kein Wasser an der Hauswand<br />

herunterläuft oder auf Fenster <strong>und</strong> Balkone<br />

der anderen Hausbewohner tropft.<br />

Das Anbringen eines Balkonsichtschutzes ist mit<br />

der Genossenschaft abzustimmen. Es ist nicht<br />

gestattet, Markisen zu montieren oder Schilder,<br />

Fahnen, Plakate <strong>und</strong> dergleichen auf Balkonen<br />

<strong>und</strong> in Fenstern anzubringen. Diese beeinträchtigen<br />

den Gesamteindruck des Hauses.<br />

Haus-, Hof- <strong>und</strong> Gartenanlagen<br />

Treppenhaus<br />

Das Treppenhaus sollte immer gepflegt <strong>und</strong><br />

sauber sein.<br />

Zuständigkeiten <strong>und</strong> Organisation der Treppen-<br />

5


„<strong>Liebe</strong> altoba, (…) natürlich<br />

ist das Empfinden für Sauberkeit<br />

(<strong>und</strong> Flurreinigung) unterschiedlich, aber<br />

wenn Spinnweben von der Decke hängen <strong>und</strong><br />

der Sand unter den Schuhsohlen knirscht,<br />

ist es wohl so weit. Das merkt doch<br />

fast jeder.“<br />

6<br />

hausreinigung – sofern der <strong>Altonaer</strong> <strong>Spar</strong>- <strong>und</strong><br />

<strong>Bauverein</strong> keinen Dritten damit beauftragt:<br />

Wohnen mehrere Parteien auf einer Etage, so<br />

wechseln sich die Parteien beim Reinigen<br />

wöchentlich ab. Die Hausbewohner erstellen<br />

gemeinsam einen Reinigungsplan, der allen<br />

Hausbewohnern zugänglich gemacht wird.<br />

Wohnungen im Erdgeschoss: Die Bewohner fegen<br />

den Zugang zum Haus <strong>und</strong> wischen die<br />

Haustreppe sowie die Treppen ihrer Etage.<br />

Wohnungen in den oberen Stockwerken: Die<br />

Bewohner wischen die Treppe <strong>und</strong> den dazugehörigen<br />

Flur <strong>und</strong> reinigen die Treppenhausfenster<br />

zu ihrer Etage.<br />

Wohnungen im obersten Stockwerk: Die Bewohner<br />

wischen die zum Boden führende Treppe,<br />

die darunter liegende Treppe, reinigen die<br />

Treppenhausfenster <strong>und</strong> den Vorboden.<br />

Bei starker Verschmutzung fegen die in der<br />

Woche zuständigen Bewohner zusätzlich das<br />

Treppenhaus, die Dachböden <strong>und</strong> den Hofausgang.<br />

Das Säubern der Treppenhausfenster <strong>und</strong> die<br />

Beseitigung von Spinn weben an den Treppengeländern<br />

gehören zur wöchentlichen Reinigung.<br />

„Bloß keine<br />

Reinigungspläne aufhängen!<br />

Der Konflikt ist vorprogrammiert.“<br />

Das Öffnen der Fenster im Treppenhaus zwecks<br />

Lüftung soll den Witterungsverhältnissen angemessen<br />

erfolgen.<br />

Sonstige zur gemeinsamen Benutzung bestim<br />

m te Räume, die Kellertreppe, der Kellerdurchgang<br />

<strong>und</strong>, falls vorhanden, der Aufzug<br />

werden ebenfalls in regelmäßigem Wechsel gereinigt.<br />

Bitte sprechen Sie sich untereinander ab.<br />

Bitte sorgen Sie dafür, dass auch während Ihrer<br />

Abwesenheit die Reinigung ordnungsgemäß<br />

durchgeführt wird.<br />

Die Schnee- <strong>und</strong> Glatteisbeseitigung wird von<br />

der Genossenschaft durchgeführt. Die beauftragten<br />

Firmen <strong>und</strong> Mitarbeiter der Genossenschaft<br />

befreien alle Hauseingänge von Schnee<br />

<strong>und</strong> Eis. Da dies nicht überall gleichzeitig geschehen<br />

kann, sollen die Hausbewohner die<br />

Hauseingänge bei Glätte frei halten. So werden<br />

Unfälle vermieden.<br />

Aufzüge<br />

Sofern Aufzüge vorhanden sind, gelten die<br />

Benutzungshinweise. Bitte achten Sie darauf,<br />

dass Kinder unter zehn Jahren den Aufzug nur<br />

in Begleitung Erwachsener benutzen. Der Auf-


zug ist zu jedem Zeitpunkt <strong>und</strong> nach besonderer<br />

Nutzung sauber zu halten.<br />

Pflege von Fußböden<br />

Die Fußböden in der Wohnung sowie im Treppenhaus<br />

sind je nach Gegebenheit vor Ort mit<br />

geeigneten Mitteln zu pflegen <strong>und</strong> so zu behandeln,<br />

dass keine Schäden auftreten. Das<br />

feste Verkleben von Teppichböden <strong>und</strong> Auslegware<br />

auf den vorhandenen Fußboden ist unzulässig.<br />

Empfohlen wird das lose Verlegen oder<br />

Verspannen von Teppichböden.<br />

Sanitäre Anlagen<br />

Sanitäre Anlagen müssen aus ges<strong>und</strong>heitlichen<br />

Gründen immer sauber gehalten werden.<br />

Haus- <strong>und</strong> Küchenabfälle, Hygieneartikel usw.<br />

entsorgen Sie bitte nicht über die sanitären<br />

Anlagen. Auch Feuchttücher <strong>und</strong> Katzenstreu<br />

entsorgen Sie bitte über den Hausmüll. Dennoch<br />

eintretende Verstopfungen müssen sofort<br />

auf Kosten des Wohnungsinhabers beseitigt<br />

werden. Schmutz- <strong>und</strong> Abwässer gießen<br />

„Gemeinschaftsräume<br />

werden wiederholt als Sperrmüllabladeplatz<br />

genutzt, damit man nicht die<br />

Kosten der ordnungsgemäßen Abfuhr tragen<br />

muss, von einer Reinigung nach der<br />

Benutzung kaum zu reden.“<br />

Sie bitte nicht in Dach- <strong>und</strong> Regenrinnen. Bedenken<br />

Sie, dass Küchenabfälle in den Abwasserleitungen<br />

Ratten anlocken.<br />

Treppenhaus/Gemeinschaftsräume<br />

<strong>und</strong> -flächen<br />

Treppenhäuser, Kellergänge <strong>und</strong> Gemeinschaftsräume<br />

müssen frei von Gegenständen<br />

wie zum Beispiel Schuhregalen, Sperrmüll oder<br />

Mülltüten sein. Das Abstellen von Fahrrädern in<br />

Hausfluren ist nicht gestattet. Geh- <strong>und</strong> Kinderwagen<br />

sowie sonstige Gegenstände dürfen<br />

die Durchgangs- <strong>und</strong> Fluchtwege in <strong>und</strong> vor<br />

dem Haus aus Brandschutz- <strong>und</strong> Sicherheitsgründen<br />

nicht behindern. Das Abstellen von<br />

Motorrädern <strong>und</strong> Mopeds in Wohnung, Haus,<br />

Garten oder vor Hauseingängen ist nicht erlaubt.<br />

Eingänge <strong>und</strong> Toreinfahrten<br />

Bitte achten Sie darauf, dass Haus- <strong>und</strong> Hofeingänge<br />

nicht zugeparkt oder auf andere Weise<br />

versperrt werden.<br />

7


8<br />

Waschhaus <strong>und</strong> Wascheinrichtungen<br />

Die zur Wohnanlage gehörenden Wascheinrichtungen<br />

stehen allen Hausbewohnern gemäß<br />

Waschplan zur Verfügung.<br />

Die Wascheinrichtungen sind gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

verschlossen zu halten, damit Unbefugte keinen<br />

Zutritt haben. Sie sind nach dem Waschen<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich zu reinigen. Pläne mit vereinbarten<br />

Waschzeiten sowie die ausgehängten Bedienungsanleitungen<br />

für Wasch- <strong>und</strong> Trockengeräte<br />

sind zu beachten. Die Nutzungszeiten<br />

sind gemäß den Aushängen in den Wascheinrichtungen<br />

einzuhalten.<br />

Schadensverhütung<br />

Frostgefahr<br />

Bitte achten Sie beim Absinken der Außentemperaturen<br />

unter den Gefrierpunkt darauf, dass<br />

die zur Wohnung gehörenden Wasserleitungen<br />

<strong>und</strong> Abflussrohre nicht einfrieren. Halten Sie<br />

bitte die Keller- <strong>und</strong> Bodenfenster von Oktober<br />

bis März geschlossen. Dachfenster sind bei<br />

Regen <strong>und</strong> Unwetter zu verschließen <strong>und</strong> zu<br />

verriegeln. Bei längerer Abwesenheit, beispielsweise<br />

im Urlaub, ist die Wohnung weiterhin angemessen<br />

zu beheizen.<br />

Brandgefahr<br />

Wegen starker Brandgefahr darf im Keller <strong>und</strong><br />

auf dem Boden nicht geraucht <strong>und</strong> kein offenes<br />

Feuer verwendet werden. Aus dem gleichen<br />

Gr<strong>und</strong> sind Keller <strong>und</strong> Boden keine Aufbewahrungsorte<br />

für feuergefährliche Stoffe <strong>und</strong> Sperrmüll.<br />

Der Gebrauch von elektrischen Geräten<br />

wie Wäschetrocknern, Heizgeräten, Akku-Ladegeräten<br />

<strong>und</strong> andere sind auf dem Dachboden<br />

<strong>und</strong> im Keller nicht gestattet. Das Rauchen ist<br />

im Treppenhaus, in Kellergängen <strong>und</strong> auf Dachbodenflächen<br />

untersagt.<br />

Rauchwarnmelder<br />

Rauchwarnmelder dienen der eigenen Sicherheit<br />

<strong>und</strong> der Hausgemeinschaft. Fehlalarm der<br />

Rauchwarnmelder im Treppenhaus sind dem<br />

zuständigen Wartungsunternehmen über die<br />

im Treppenhaus angegebene Nummer zu<br />

melden. Die Rauchwarnmelder in der eigenen<br />

Wohnung dürfen nicht abgebaut werden. Bei<br />

größerer Staubentwicklung in der Wohnung,<br />

zum Beispiel beim Renovieren oder bei Schleifarbeiten,<br />

sind diese Geräte gegen Staub zu<br />

schützen.<br />

Beleuchtung<br />

Wenn die Treppenhausbeleuchtung ausfällt, informieren<br />

Sie bitte sofort die Genossenschaft.<br />

Anzeige von Schäden<br />

Treten Schäden in Ihrer Wohnung, in den gemeinsam<br />

benutzten Räumen oder am Haus auf,<br />

dann informieren Sie bitte umgehend die Genossenschaft<br />

bzw. die Notdienst-Zentrale.<br />

Balkone <strong>und</strong> Dachterrassen<br />

Es ist darauf zu achten, dass die Balkonentwässerung<br />

gewährleistet ist. Unkraut <strong>und</strong><br />

Laub sind vom Balkon <strong>und</strong> aus Ablaufrinnen<br />

zu entfernen, um Verstopfungen zu vermeiden.<br />

Um eine Versandung des Kiesbetts der Dachterrassen<br />

zu vermeiden, sind auch hier Laub<br />

<strong>und</strong> Unkraut zu entfernen. Außerdem muss gewährleistet<br />

sein, dass aus den Pflanzkübeln<br />

<strong>und</strong> Pflanzschalen kein Mutterboden aus-<br />

gespült wird <strong>und</strong> sich im Kiesbett festsetzt.<br />

Denn das Kiesbett dient der Entwässerung des<br />

Balkons.<br />

Wandgestaltung<br />

Wände <strong>und</strong> Decken in Wohnungen dürfen nicht<br />

mit Öl- <strong>und</strong> Latexfarbe gestrichen werden.<br />

Hausgemeinschaft<br />

Lärm<br />

Niemand muss in seiner Wohnung übermäßigen<br />

Lärm ertragen. Dieses Recht bedeutet für


jeden Bewohner auch die Pflicht, ruhestörenden<br />

Lärm selber zu vermeiden. Rücksichtnahme<br />

ist auch in den nicht besonders geschützten<br />

Zeiten selbstverständlich. Bitte vermeiden Sie<br />

alles, was zu einer Belästigung anderer führt.<br />

Besonders an Sonn- <strong>und</strong> Feiertagen ist Rücksicht<br />

auf das Ruhebedürfnis der Mitbewohner<br />

zu nehmen, ebenso dann, wenn sich Schwerkranke<br />

im Haus befinden.<br />

Die allgemeine Hausruhe gilt von 14 bis 15 Uhr<br />

<strong>und</strong> von 22 bis 7 Uhr (an Sonn- <strong>und</strong> Feiertagen<br />

bis 10 Uhr). Akustische <strong>und</strong> elektronische Medien<br />

wie Fernsehen, Radio <strong>und</strong> andere mehr dürfen<br />

nur in solcher Lautstärke benutzt werden,<br />

dass sie für unbeteiligte Personen nicht störend<br />

hörbar sind – gegebenenfalls sind hier Kopfhörer<br />

zu verwenden. Musikinstrumente benutzen<br />

Sie bitte nur außerhalb der Ruhezeiten. Dieses<br />

gilt auch für sämtliche Tätigkeiten, die die Ruhe<br />

Dritter stören können (zum Beispiel Rasenmähen<br />

<strong>und</strong> Staubsaugen). Für Handwerksunternehmen,<br />

die für die Genossenschaft tätig sind,<br />

ebenso wie für firmeninterne Handwerker gilt<br />

die Haus ruhe zwischen 14 <strong>und</strong> 15 Uhr aus wirtschaftlichen<br />

Gründen nicht.<br />

„Hier ist<br />

auch das Waschhaus anzusprechen,<br />

wo es völlig in Vergessenheit<br />

geraten ist, dass man eine benutzte Waschmaschine<br />

ordentlich für den nächsten Nutzer<br />

hinterlässt, also verschüttetes Waschmittel<br />

beseitigt <strong>und</strong> die Einspülkammer<br />

reinigt.“<br />

Spielen von Kindern<br />

Spielen ist ein natürliches Bedürfnis von Kindern<br />

<strong>und</strong> dient ihrer Entwicklung. Das erfordert<br />

mitunter Geduld. Dennoch: Spielen sollen Kinder<br />

aus Sicherheitsgründen <strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> des<br />

Lärmschutzes nicht in Treppenhäusern, Kellern<br />

oder Bodenräumen, auf Garagendächern, auf<br />

Dächern von Fahrradhäusern, vor Garagen <strong>und</strong><br />

auf Kfz-Stellplätzen. Auch beim Spielen in der<br />

Wohnung sollen Kinder angehalten werden,<br />

auf die übrigen Hausbewohner Rücksicht zu<br />

nehmen. Das Spielen von Kindern auf den<br />

Rasen flächen ist erlaubt. Hier wird um Rücksichtnahme<br />

auf Anwohner gebeten. Die Einhaltung<br />

von vorgegebenen Ruhezeiten ist erforderlich,<br />

damit ein gemeinschaftliches Miteinander<br />

gefördert wird.<br />

Schutz der Bewohner <strong>und</strong> des Hauses<br />

Halten Sie bitte die Haustür <strong>und</strong> die übrigen Zugänge<br />

zum Haus in der Zeit von 22 bis 6 Uhr unbedingt<br />

geschlossen. Die Türen zum Hof, zum<br />

Vorboden <strong>und</strong> zum Vorkeller müssen stets abgeschlossen<br />

sein.<br />

9


10<br />

Grillen auf dem Balkon <strong>und</strong> in Innenhöfen<br />

Das Grillen auf dem Balkon mit Elektro-<br />

grill geräten oder in Innenhöfen ist unter Rücksichtnahme<br />

auf andere Nutzer der Wohnan-<br />

lage gestattet. Achten Sie darauf, dass Rauch<br />

<strong>und</strong> Grillgerüche nicht in die Wohnungen der<br />

Nachbarn ziehen <strong>und</strong> dass diese sich nicht<br />

durch die Rauchentwicklung gestört fühlen<br />

können. Lärm belästigungen beim Grillen, besonders<br />

durch Gruppen in Innenhöfen, sind zu<br />

vermeiden.<br />

Tierhaltung / Fütterung von Tauben<br />

Die Haltung von größeren Haustieren, zum<br />

Beispiel Katzen <strong>und</strong> H<strong>und</strong>en, ist nach den allgemeinen<br />

Vertragsbestimmungen des Dauernutzungsvertrags<br />

zustimmungspflichtig. Die<br />

Genossenschaft muss der Tierhaltung schriftlich<br />

zugestimmt haben. Eine einmal erteilte<br />

Genehmigung kann durch die Genossenschaft<br />

widerrufen werden, sobald sich die Voraussetzungen<br />

maßgeblich geändert haben – etwa<br />

wenn Auflagen nicht eingehalten werden oder<br />

wenn sich andere Bewohner über das Tier oder<br />

deren Haltung beschweren.<br />

„Das Leben klappt in<br />

unserem Haus glücklicherweise gut, da<br />

anscheinend alle ein ähnliches Verständnis von<br />

Rücksicht haben. Nichtsdestotrotz finde ich weiterhin<br />

eine Festlegung von Ruhezeiten wichtig, da unsere<br />

Häuser sehr hellhörig sind <strong>und</strong> es möglich sein<br />

muss, sich zu Hause zu erholen.“<br />

„Für mich mit einer<br />

Arbeitswoche von ca. 45 bis 50<br />

St<strong>und</strong>en ist es kaum machbar, die<br />

Hausarbeiten wie Staubsaugen <strong>und</strong><br />

Wäschewaschen bis 20 Uhr zu<br />

erledigen …“<br />

H<strong>und</strong>e sind innerhalb der Wohnanlagen gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

an der Leine zu führen <strong>und</strong> von Spielplätzen<br />

sowie Grünflächen fernzuhalten. Verunreinigungen<br />

durch H<strong>und</strong>e <strong>und</strong> Katzen sind<br />

sofort zu beseitigen, indem ihre Besitzer die<br />

Hinterlassenschaften ihrer Tiere in einem<br />

„Sackerl“ aufnehmen.<br />

Kosten, welche durch Verunreinigungen von<br />

Sandkisten durch Katzen <strong>und</strong> H<strong>und</strong>e entstehen,<br />

werden den Besitzern der Tiere in Rechnung gestellt.<br />

Tauben <strong>und</strong> Möwen dürfen aufgr<strong>und</strong> von Ges<strong>und</strong>heitsgefährdung,<br />

Belästigung von Bewohnern<br />

sowie der Verschmutzung von Gebäuden<br />

nicht gefüttert werden.


„Zum<br />

Thema ,Grillen‘: Ich<br />

finde es nervig, im Sommer die<br />

Fenster schließen zu müssen, um nicht<br />

im Bratwurstgestank schlafen zu<br />

müssen. Ich finde es o. k., wenn es<br />

nicht erlaubt ist.“<br />

„Unser Balkon geht zu<br />

einem schönen ruhigen Hinterhof raus,<br />

<strong>und</strong> ich finde es sehr schön, dass dieser von<br />

Sommer zu Sommer mehr von den Kindern der<br />

Nachbarhäuser genutzt wird. Gegrillt wird bei uns<br />

so gut wie nie. Gr<strong>und</strong>sätzlich hätte ich aber<br />

überhaupt nichts dagegen.“<br />

Die berühmteste <strong>und</strong> kürzeste „Hausordnung“ stammt von Immanuel Kant, heißt:<br />

„kategorischer Imperativ“ <strong>und</strong> wird im Alltag meist so formuliert: „Was du nicht willst,<br />

das man dir tu, das füg auch keinem anderen zu!“<br />

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen ein gutes Zusammenleben in Ihrem Haus.


Die neue Hausordnung <strong>und</strong> ihre Entstehungsgeschichte<br />

Von 2010 bis 2012 überarbeitete der <strong>Altonaer</strong> <strong>Spar</strong>- <strong>und</strong> <strong>Bauverein</strong> die<br />

Hausordnung mit Beteiligung der <strong>Mitglieder</strong><br />

„Die Überarbeitung der Hausordnung hat sich über einen Zeitraum von zwei Jahren<br />

erstreckt“, berichtet Dennis Voss, Leiter des Mietercentrums des <strong>Altonaer</strong> <strong>Spar</strong>- <strong>und</strong> <strong>Bauverein</strong>s.<br />

„Denn wir wollten Zeit genug haben, um Anregungen unserer <strong>Mitglieder</strong> aufzunehmen.“<br />

Eingeladen wurde hierzu mit Aufrufen in der Mieterzeitung „bei uns“, durch<br />

Informationen auf der Homepage <strong>und</strong> eine schriftliche Befragung in der Geschäftsstelle.<br />

Selten hat ein Thema so viel Anklang gef<strong>und</strong>en – die <strong>Mitglieder</strong> der altoba meldeten sich<br />

zahlreich zu Wort, äußerten sich häufig anerkennend – „Ich wohne gern bei Ihnen“ –,<br />

aber auch kritisch: „In manchen Punkten finde ich die Hausordnung veraltet.“ Es gab<br />

viele konkrete Vorschläge, was die „Dauerbrenner“-Themen angeht. Dazu zählen Treppenhausreinigung,<br />

Ruhestörungen <strong>und</strong> das Grillen im Hof, aber auch Fahrrad-Parkplätze<br />

<strong>und</strong> der Umgang mit den genossenschaftlichen Waschmaschinen.<br />

Ein Mitarbeiter-Team <strong>und</strong> Texter arbeiteten eng zusammen, um eine neue Fassung der<br />

Hausordnung zu erarbeiten. Nach r<strong>und</strong> zwei Jahren wurde das Ergebnis dem Vorstand <strong>und</strong><br />

dem Aufsichtsrat vorgelegt.<br />

Gefragt, was denn neu sei an der aktualisierten Hausordnung, betont Dennis Voss vor<br />

allem die moderne Sprache <strong>und</strong> die Haltung: „Diese Hausordnung spricht nicht von oben<br />

herab. Dennoch gibt es klare Regeln. Zugleich werben wir für Verständnis innerhalb der<br />

Nachbarschaft. Das entspricht auch vielen der Zuschriften.“<br />

Konkret geändert wurden vor allem die Ruhezeiten. Sie gelten nun von 14 bis 15 Uhr<br />

tagsüber <strong>und</strong> an Werktagen von 22 Uhr abends bis 7 Uhr, sonntags bis 10 Uhr morgens.<br />

Außerdem findet man nun den zeitgemäßen Hinweis auf Rauchwarnmelder, dafür entfiel<br />

das Teppichklopfen. Es wird um Verständnis für das Spielen von Kindern geworben <strong>und</strong><br />

das Grillen auf dem Balkon ist gestattet – mit einem Elektrogrill.<br />

An den Start geht die Hausordnung in zwei Varianten: als nett gestaltete Broschüre sowie<br />

als Textausdruck, der ab sofort jedem neuen Nutzungsvertrag beiliegt. Gültig ist die neue<br />

Hausordnung ab 1. Oktober 2012.


<strong>Liebe</strong> <strong>Mitglieder</strong>,<br />

Sie wissen ja: Nach dem Spiel ist vor dem Spiel! Wir leben in schnelllebigen<br />

Zeiten. Gewiss wird diese Hausordnung auch wieder bearbeitet werden. Oder ist<br />

das gar nicht nötig, was meinen Sie? Dazu drei Fragen zum Schluss:<br />

1. Nichts ist so gut, dass es nicht noch besser geht. Was fehlt Ihnen in<br />

der neuen Hausordnung?<br />

2. Sollte eine Hausordnung immer wieder überarbeitet werden?<br />

Wenn ja – auf welche Weise sollte die altoba das tun?<br />

3. Eine Hausordnung ist gut – eine nette Nachbarschaft ist besser. Daher<br />

möchten wir gern den „Blumenstrauß für nette Nachbarn“ als Dankeschön<br />

für nette Nachbarschaftshilfe einführen. Wen schlagen Sie vor?<br />

Unter allen Zuschriften bis zum 31. 12. 2012 verlosen wir:<br />

– einen Essensgutschein für das Lokal „Mamma Mia“<br />

in Ottensen im Wert von 100,- E<br />

– einen Gutschein für die „FABRIK“ im Wert von 50,- E<br />

– einen Gutschein für eine Zeise-Kino-Card im Wert von 30,- E<br />

– zehn Bücher „Eine Genossenschaft <strong>und</strong> ihre Stadt. Die Geschichte des<br />

<strong>Altonaer</strong> <strong>Spar</strong>- <strong>und</strong> <strong>Bauverein</strong>s“, Hamburg, 2012<br />

Auch im Anschluss sind uns Anregungen zur Hausordnung jederzeit willkommen.<br />

Bitte schicken Sie Ihre Zuschriften per E-Mail an info@altoba.de oder per Post an die<br />

<strong>Altonaer</strong> <strong>Spar</strong>- <strong>und</strong> <strong>Bauverein</strong> eG mit dem Stichwort: „Hausordnung“.<br />

Wir freuen uns auf Ihre Einsendungen!


„Wir freuen uns über Leben<br />

im Hinterhof. Es stört uns nicht, wenn sich dort<br />

Menschen treffen <strong>und</strong> gemeinsam essen oder spielen. Im<br />

Gegenteil! Wir leben hier, weil wir mit Menschen zusammenwohnen<br />

möchten. Zu viele Regeln zerstören das Gefühl von<br />

,zu Hause sein‘. Miteinander reden, nicht übereinander, aber das<br />

ist in manchen Nachbarschaften leider unmöglich. Bei uns<br />

klappt es gut. Vielen Dank <strong>und</strong> schöne Grüße!“<br />

Dies schrieb uns ein Mitglied aus dem Hohenzollernring.<br />

altonaer <strong>Spar</strong>- <strong>und</strong> bauverein eG · Max-brauer-allee 69 · 22765 Hamburg<br />

telefon 040 / 38 90 10 - 0 · www.altoba.de

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