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Stand: OktOber 2012<br />
Die Hausordnung der<br />
<strong>Altonaer</strong> <strong>Spar</strong>- <strong>und</strong> <strong>Bauverein</strong> eG
„Gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
empfinde ich das<br />
nachbarschaftliche Zusammenleben in<br />
der Genossenschaft als gut. (…) Ich sehe die<br />
Hausordnung als eine Kommunikationsgr<strong>und</strong>lage,<br />
um mit Nachbarn ein Zusammenleben<br />
selbstständig zu händeln …“<br />
„<strong>Liebe</strong>s altoba-Team,<br />
was nützt die beste Hausordnung,<br />
wenn es vermehrt Mieter gibt, die<br />
meinen, eine Hausordnung gelte nur für<br />
die anderen, jedoch nicht für sie?“<br />
Inhalt:<br />
Die Hausordnung<br />
Allgemeines .................................................................... 04<br />
Wohnung ....................................................................... 05<br />
Haus-, Hof- <strong>und</strong> Gartenanlagen ...................................... 05<br />
Schadensverhütung ......................................................... 08<br />
Hausgemeinschaft ....................................................... 08<br />
Diese Broschüre enthält die überarbeitete Hausordnung der <strong>Altonaer</strong> <strong>Spar</strong>- <strong>und</strong> <strong>Bauverein</strong><br />
eG, Stand 1. Oktober 2012. Als Zitate sind einige Zuschriften unserer <strong>Mitglieder</strong> eingearbeitet,<br />
die sich an der Diskussion um die Hausordnung zahlreich beteiligten. Vielen Dank!
Guten Tag, liebe <strong>Mitglieder</strong>!<br />
„Alles in Ordnung?“, so fragt man häufig im Alltag. Und meint damit stets mehr als nur<br />
Ordnung <strong>und</strong> Sauberkeit. „Alles in Ordnung“ in einem Haus umfasst auch mehr als ein<br />
sauberes Treppenhaus <strong>und</strong> die Ruhe nach 20 Uhr. Auch das Wohlergehen der einzelnen<br />
Bewohner <strong>und</strong> ihr Umgang miteinander gehören dazu.<br />
Die Zeiten, in denen zahlreiche strenge Verbotsschilder für Ordnung im Haus sorgten, sind<br />
zum Glück vorbei. Heute dürfen Kinder auf dem Rasen spielen, unsere <strong>Mitglieder</strong> gehen in<br />
der Regel sorgsam mit dem genossenschaftlichen Eigentum um, <strong>und</strong> in vielen Hausgemeinschaften<br />
achtet man aufeinander <strong>und</strong> hilft sich auf kurzem Wege.<br />
Dennoch ist eine Hausordnung wichtig. Viele Zuschriften auf unsere Einladung, über eine<br />
„neue“ Hausordnung zu diskutieren, haben das gezeigt. Eine Hausordnung von heute, so<br />
der Tenor, soll zeitgemäß formuliert <strong>und</strong> möglichst auch nett gestaltet sein.<br />
Ganz in diesem Sinne haben wir die Hausordnung überarbeitet. Viele Anregungen aus den<br />
Zuschriften unserer <strong>Mitglieder</strong> sind dabei mit eingeflossen, gleichzeitig wurde der Sprachgebrauch<br />
heutigen Gewohnheiten so weit wie möglich angepasst. Der Aufsichtsrat hat die neue<br />
Fassung geprüft <strong>und</strong> ihr zugestimmt. Diese neue Hausordnung tritt am 1. Oktober 2012<br />
in Kraft <strong>und</strong> löst die bisherige ab. Sie ist Bestandteil des Nutzungsvertrags <strong>und</strong> liegt jedem<br />
neuen Vertrag bei.<br />
Wir wünschen Ihnen nun, dass „alles in Ordnung“ ist in Ihrem Haus. Dass Sie Ihre<br />
Nachbarn kennen <strong>und</strong> sich mit Ihnen verstehen. Und wenn es mal nicht klappt in Ihrem<br />
Haus – dann helfen hoffentlich ein direktes Gespräch <strong>und</strong> ein kurzer Blick in die<br />
Hausordnung.<br />
Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />
Holger Kowalski Petra Böhme<br />
3
4<br />
„Unsere gepflegten Garten-<br />
<strong>und</strong> Vorgartenflächen finde ich w<strong>und</strong>erbar<br />
– ein Luxus. Weite Fläche mit alten,<br />
schönen Bäumen, großen Büschen, Vögeln,<br />
Eichhörnchen <strong>und</strong> auch mal ausgeführten<br />
H<strong>und</strong>en oder Katzen …“<br />
Allgemeines<br />
„Ich möchte<br />
anregen, einen Zusatz mit<br />
aufzunehmen, dass man, wenn<br />
man in ein Haus einzieht, sich<br />
den Mietern vorstellt.“<br />
diese Hausordnung ist bestandteil Ihres Vertrags, den Sie mit der Genossenschaft<br />
„altonaer <strong>Spar</strong>- <strong>und</strong> bauverein“ als dauernutzungsvertrag geschlossen haben.<br />
Sie gilt für alle Häuser. diese Hausordnung berücksichtigt die Interessen der Wohnungsinhaber,<br />
der Hausgemeinschaft <strong>und</strong> des altonaer <strong>Spar</strong>- <strong>und</strong> bauvereins.<br />
Sie <strong>und</strong> Ihre angehörigen bilden mit den anderen Hausbewohnern eine Hausgemeinschaft.<br />
Gemeinsam können Sie daran mitwirken, ein fried liches <strong>und</strong> entspanntes<br />
Zusammenleben aller bewohner zu schaffen. Wichtigste Gr<strong>und</strong>lage<br />
ist gegenseitige rücksichtnahme.<br />
Wohnungsgenossenschaften sind die alternative zu Wohnungseigentum <strong>und</strong><br />
Mietwohnen.<br />
Genossenschaftlich ist, wenn alle bewohner aufeinander, auf ruhe, Ordnung<br />
<strong>und</strong> Sauberkeit achten <strong>und</strong> sich so verhalten, als wären Haus <strong>und</strong> Wohnung ihr<br />
eigentum.
Wohnung<br />
Lüftung <strong>und</strong> Beheizung<br />
Den besten hygienischen Schutz bieten frische<br />
Luft <strong>und</strong> Sauberkeit in Haus <strong>und</strong> Wohnung.<br />
Ausreichende Lüftung ist auch in der kalten Jahreszeit<br />
eine Selbstverständlichkeit – am besten<br />
mehrmals täglich durch eine kurze Lüftung.<br />
Lang andauerndes Lüften kühlt besonders im<br />
Winter die eigene Wohnung <strong>und</strong> auch anliegende<br />
Wohnungen aus. Bitte lüften Sie die<br />
Wohnung nicht ins Treppenhaus. Die Wohnung<br />
ist in der kalten Jahreszeit angemessen <strong>und</strong><br />
kontinuierlich zu beheizen.<br />
Trocknen von Wäsche<br />
Bitte vermeiden Sie Feuchtigkeitsbildung, die<br />
durch das Trocknen von Wäsche innerhalb der<br />
Wohnung entsteht. Achten Sie darauf, dass<br />
auf Gemeinschaftsflächen zum Trocknen aufgehängte<br />
Wäsche nicht mehr tropft. Nehmen Sie<br />
Ihre Wäsche nach dem Trockenwerden schnellst -<br />
möglich ab, damit auch andere Nutzer ihre Wäsche<br />
trocknen lassen können. Hängen Sie Wäsche<br />
auf dem Balkon, der Loggia oder der Terrasse bitte<br />
„<strong>Liebe</strong>s<br />
altoba-Team, in die Hausordnung<br />
sollte aufgenommen werden,<br />
dass in den Häusern der altoba ein respektvoller<br />
<strong>und</strong> höflicher Umgang erwünscht ist,<br />
dass die Treppenhäuser stets sauber zu halten<br />
sind <strong>und</strong> dass Rücksicht auf Nachbarn<br />
genommen werden sollte.“<br />
außerhalb des Sichtbereichs anderer auf. An<br />
Sonn- <strong>und</strong> Feiertagen soll keine Wäsche im Freien<br />
zum Trocknen aufgehängt werden.<br />
Blumen, Fenster- <strong>und</strong> Balkonschmuck<br />
Blumenkästen müssen aus Sicherheitsgründen<br />
sachgemäß auf den Innenseiten von Balkonen<br />
<strong>und</strong> Fen ster bänken angebracht werden. Bitte<br />
gießen Sie Ihre Blumen auf Balkonen <strong>und</strong> Fensterbänken<br />
so, dass kein Wasser an der Hauswand<br />
herunterläuft oder auf Fenster <strong>und</strong> Balkone<br />
der anderen Hausbewohner tropft.<br />
Das Anbringen eines Balkonsichtschutzes ist mit<br />
der Genossenschaft abzustimmen. Es ist nicht<br />
gestattet, Markisen zu montieren oder Schilder,<br />
Fahnen, Plakate <strong>und</strong> dergleichen auf Balkonen<br />
<strong>und</strong> in Fenstern anzubringen. Diese beeinträchtigen<br />
den Gesamteindruck des Hauses.<br />
Haus-, Hof- <strong>und</strong> Gartenanlagen<br />
Treppenhaus<br />
Das Treppenhaus sollte immer gepflegt <strong>und</strong><br />
sauber sein.<br />
Zuständigkeiten <strong>und</strong> Organisation der Treppen-<br />
5
„<strong>Liebe</strong> altoba, (…) natürlich<br />
ist das Empfinden für Sauberkeit<br />
(<strong>und</strong> Flurreinigung) unterschiedlich, aber<br />
wenn Spinnweben von der Decke hängen <strong>und</strong><br />
der Sand unter den Schuhsohlen knirscht,<br />
ist es wohl so weit. Das merkt doch<br />
fast jeder.“<br />
6<br />
hausreinigung – sofern der <strong>Altonaer</strong> <strong>Spar</strong>- <strong>und</strong><br />
<strong>Bauverein</strong> keinen Dritten damit beauftragt:<br />
Wohnen mehrere Parteien auf einer Etage, so<br />
wechseln sich die Parteien beim Reinigen<br />
wöchentlich ab. Die Hausbewohner erstellen<br />
gemeinsam einen Reinigungsplan, der allen<br />
Hausbewohnern zugänglich gemacht wird.<br />
Wohnungen im Erdgeschoss: Die Bewohner fegen<br />
den Zugang zum Haus <strong>und</strong> wischen die<br />
Haustreppe sowie die Treppen ihrer Etage.<br />
Wohnungen in den oberen Stockwerken: Die<br />
Bewohner wischen die Treppe <strong>und</strong> den dazugehörigen<br />
Flur <strong>und</strong> reinigen die Treppenhausfenster<br />
zu ihrer Etage.<br />
Wohnungen im obersten Stockwerk: Die Bewohner<br />
wischen die zum Boden führende Treppe,<br />
die darunter liegende Treppe, reinigen die<br />
Treppenhausfenster <strong>und</strong> den Vorboden.<br />
Bei starker Verschmutzung fegen die in der<br />
Woche zuständigen Bewohner zusätzlich das<br />
Treppenhaus, die Dachböden <strong>und</strong> den Hofausgang.<br />
Das Säubern der Treppenhausfenster <strong>und</strong> die<br />
Beseitigung von Spinn weben an den Treppengeländern<br />
gehören zur wöchentlichen Reinigung.<br />
„Bloß keine<br />
Reinigungspläne aufhängen!<br />
Der Konflikt ist vorprogrammiert.“<br />
Das Öffnen der Fenster im Treppenhaus zwecks<br />
Lüftung soll den Witterungsverhältnissen angemessen<br />
erfolgen.<br />
Sonstige zur gemeinsamen Benutzung bestim<br />
m te Räume, die Kellertreppe, der Kellerdurchgang<br />
<strong>und</strong>, falls vorhanden, der Aufzug<br />
werden ebenfalls in regelmäßigem Wechsel gereinigt.<br />
Bitte sprechen Sie sich untereinander ab.<br />
Bitte sorgen Sie dafür, dass auch während Ihrer<br />
Abwesenheit die Reinigung ordnungsgemäß<br />
durchgeführt wird.<br />
Die Schnee- <strong>und</strong> Glatteisbeseitigung wird von<br />
der Genossenschaft durchgeführt. Die beauftragten<br />
Firmen <strong>und</strong> Mitarbeiter der Genossenschaft<br />
befreien alle Hauseingänge von Schnee<br />
<strong>und</strong> Eis. Da dies nicht überall gleichzeitig geschehen<br />
kann, sollen die Hausbewohner die<br />
Hauseingänge bei Glätte frei halten. So werden<br />
Unfälle vermieden.<br />
Aufzüge<br />
Sofern Aufzüge vorhanden sind, gelten die<br />
Benutzungshinweise. Bitte achten Sie darauf,<br />
dass Kinder unter zehn Jahren den Aufzug nur<br />
in Begleitung Erwachsener benutzen. Der Auf-
zug ist zu jedem Zeitpunkt <strong>und</strong> nach besonderer<br />
Nutzung sauber zu halten.<br />
Pflege von Fußböden<br />
Die Fußböden in der Wohnung sowie im Treppenhaus<br />
sind je nach Gegebenheit vor Ort mit<br />
geeigneten Mitteln zu pflegen <strong>und</strong> so zu behandeln,<br />
dass keine Schäden auftreten. Das<br />
feste Verkleben von Teppichböden <strong>und</strong> Auslegware<br />
auf den vorhandenen Fußboden ist unzulässig.<br />
Empfohlen wird das lose Verlegen oder<br />
Verspannen von Teppichböden.<br />
Sanitäre Anlagen<br />
Sanitäre Anlagen müssen aus ges<strong>und</strong>heitlichen<br />
Gründen immer sauber gehalten werden.<br />
Haus- <strong>und</strong> Küchenabfälle, Hygieneartikel usw.<br />
entsorgen Sie bitte nicht über die sanitären<br />
Anlagen. Auch Feuchttücher <strong>und</strong> Katzenstreu<br />
entsorgen Sie bitte über den Hausmüll. Dennoch<br />
eintretende Verstopfungen müssen sofort<br />
auf Kosten des Wohnungsinhabers beseitigt<br />
werden. Schmutz- <strong>und</strong> Abwässer gießen<br />
„Gemeinschaftsräume<br />
werden wiederholt als Sperrmüllabladeplatz<br />
genutzt, damit man nicht die<br />
Kosten der ordnungsgemäßen Abfuhr tragen<br />
muss, von einer Reinigung nach der<br />
Benutzung kaum zu reden.“<br />
Sie bitte nicht in Dach- <strong>und</strong> Regenrinnen. Bedenken<br />
Sie, dass Küchenabfälle in den Abwasserleitungen<br />
Ratten anlocken.<br />
Treppenhaus/Gemeinschaftsräume<br />
<strong>und</strong> -flächen<br />
Treppenhäuser, Kellergänge <strong>und</strong> Gemeinschaftsräume<br />
müssen frei von Gegenständen<br />
wie zum Beispiel Schuhregalen, Sperrmüll oder<br />
Mülltüten sein. Das Abstellen von Fahrrädern in<br />
Hausfluren ist nicht gestattet. Geh- <strong>und</strong> Kinderwagen<br />
sowie sonstige Gegenstände dürfen<br />
die Durchgangs- <strong>und</strong> Fluchtwege in <strong>und</strong> vor<br />
dem Haus aus Brandschutz- <strong>und</strong> Sicherheitsgründen<br />
nicht behindern. Das Abstellen von<br />
Motorrädern <strong>und</strong> Mopeds in Wohnung, Haus,<br />
Garten oder vor Hauseingängen ist nicht erlaubt.<br />
Eingänge <strong>und</strong> Toreinfahrten<br />
Bitte achten Sie darauf, dass Haus- <strong>und</strong> Hofeingänge<br />
nicht zugeparkt oder auf andere Weise<br />
versperrt werden.<br />
7
8<br />
Waschhaus <strong>und</strong> Wascheinrichtungen<br />
Die zur Wohnanlage gehörenden Wascheinrichtungen<br />
stehen allen Hausbewohnern gemäß<br />
Waschplan zur Verfügung.<br />
Die Wascheinrichtungen sind gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
verschlossen zu halten, damit Unbefugte keinen<br />
Zutritt haben. Sie sind nach dem Waschen<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich zu reinigen. Pläne mit vereinbarten<br />
Waschzeiten sowie die ausgehängten Bedienungsanleitungen<br />
für Wasch- <strong>und</strong> Trockengeräte<br />
sind zu beachten. Die Nutzungszeiten<br />
sind gemäß den Aushängen in den Wascheinrichtungen<br />
einzuhalten.<br />
Schadensverhütung<br />
Frostgefahr<br />
Bitte achten Sie beim Absinken der Außentemperaturen<br />
unter den Gefrierpunkt darauf, dass<br />
die zur Wohnung gehörenden Wasserleitungen<br />
<strong>und</strong> Abflussrohre nicht einfrieren. Halten Sie<br />
bitte die Keller- <strong>und</strong> Bodenfenster von Oktober<br />
bis März geschlossen. Dachfenster sind bei<br />
Regen <strong>und</strong> Unwetter zu verschließen <strong>und</strong> zu<br />
verriegeln. Bei längerer Abwesenheit, beispielsweise<br />
im Urlaub, ist die Wohnung weiterhin angemessen<br />
zu beheizen.<br />
Brandgefahr<br />
Wegen starker Brandgefahr darf im Keller <strong>und</strong><br />
auf dem Boden nicht geraucht <strong>und</strong> kein offenes<br />
Feuer verwendet werden. Aus dem gleichen<br />
Gr<strong>und</strong> sind Keller <strong>und</strong> Boden keine Aufbewahrungsorte<br />
für feuergefährliche Stoffe <strong>und</strong> Sperrmüll.<br />
Der Gebrauch von elektrischen Geräten<br />
wie Wäschetrocknern, Heizgeräten, Akku-Ladegeräten<br />
<strong>und</strong> andere sind auf dem Dachboden<br />
<strong>und</strong> im Keller nicht gestattet. Das Rauchen ist<br />
im Treppenhaus, in Kellergängen <strong>und</strong> auf Dachbodenflächen<br />
untersagt.<br />
Rauchwarnmelder<br />
Rauchwarnmelder dienen der eigenen Sicherheit<br />
<strong>und</strong> der Hausgemeinschaft. Fehlalarm der<br />
Rauchwarnmelder im Treppenhaus sind dem<br />
zuständigen Wartungsunternehmen über die<br />
im Treppenhaus angegebene Nummer zu<br />
melden. Die Rauchwarnmelder in der eigenen<br />
Wohnung dürfen nicht abgebaut werden. Bei<br />
größerer Staubentwicklung in der Wohnung,<br />
zum Beispiel beim Renovieren oder bei Schleifarbeiten,<br />
sind diese Geräte gegen Staub zu<br />
schützen.<br />
Beleuchtung<br />
Wenn die Treppenhausbeleuchtung ausfällt, informieren<br />
Sie bitte sofort die Genossenschaft.<br />
Anzeige von Schäden<br />
Treten Schäden in Ihrer Wohnung, in den gemeinsam<br />
benutzten Räumen oder am Haus auf,<br />
dann informieren Sie bitte umgehend die Genossenschaft<br />
bzw. die Notdienst-Zentrale.<br />
Balkone <strong>und</strong> Dachterrassen<br />
Es ist darauf zu achten, dass die Balkonentwässerung<br />
gewährleistet ist. Unkraut <strong>und</strong><br />
Laub sind vom Balkon <strong>und</strong> aus Ablaufrinnen<br />
zu entfernen, um Verstopfungen zu vermeiden.<br />
Um eine Versandung des Kiesbetts der Dachterrassen<br />
zu vermeiden, sind auch hier Laub<br />
<strong>und</strong> Unkraut zu entfernen. Außerdem muss gewährleistet<br />
sein, dass aus den Pflanzkübeln<br />
<strong>und</strong> Pflanzschalen kein Mutterboden aus-<br />
gespült wird <strong>und</strong> sich im Kiesbett festsetzt.<br />
Denn das Kiesbett dient der Entwässerung des<br />
Balkons.<br />
Wandgestaltung<br />
Wände <strong>und</strong> Decken in Wohnungen dürfen nicht<br />
mit Öl- <strong>und</strong> Latexfarbe gestrichen werden.<br />
Hausgemeinschaft<br />
Lärm<br />
Niemand muss in seiner Wohnung übermäßigen<br />
Lärm ertragen. Dieses Recht bedeutet für
jeden Bewohner auch die Pflicht, ruhestörenden<br />
Lärm selber zu vermeiden. Rücksichtnahme<br />
ist auch in den nicht besonders geschützten<br />
Zeiten selbstverständlich. Bitte vermeiden Sie<br />
alles, was zu einer Belästigung anderer führt.<br />
Besonders an Sonn- <strong>und</strong> Feiertagen ist Rücksicht<br />
auf das Ruhebedürfnis der Mitbewohner<br />
zu nehmen, ebenso dann, wenn sich Schwerkranke<br />
im Haus befinden.<br />
Die allgemeine Hausruhe gilt von 14 bis 15 Uhr<br />
<strong>und</strong> von 22 bis 7 Uhr (an Sonn- <strong>und</strong> Feiertagen<br />
bis 10 Uhr). Akustische <strong>und</strong> elektronische Medien<br />
wie Fernsehen, Radio <strong>und</strong> andere mehr dürfen<br />
nur in solcher Lautstärke benutzt werden,<br />
dass sie für unbeteiligte Personen nicht störend<br />
hörbar sind – gegebenenfalls sind hier Kopfhörer<br />
zu verwenden. Musikinstrumente benutzen<br />
Sie bitte nur außerhalb der Ruhezeiten. Dieses<br />
gilt auch für sämtliche Tätigkeiten, die die Ruhe<br />
Dritter stören können (zum Beispiel Rasenmähen<br />
<strong>und</strong> Staubsaugen). Für Handwerksunternehmen,<br />
die für die Genossenschaft tätig sind,<br />
ebenso wie für firmeninterne Handwerker gilt<br />
die Haus ruhe zwischen 14 <strong>und</strong> 15 Uhr aus wirtschaftlichen<br />
Gründen nicht.<br />
„Hier ist<br />
auch das Waschhaus anzusprechen,<br />
wo es völlig in Vergessenheit<br />
geraten ist, dass man eine benutzte Waschmaschine<br />
ordentlich für den nächsten Nutzer<br />
hinterlässt, also verschüttetes Waschmittel<br />
beseitigt <strong>und</strong> die Einspülkammer<br />
reinigt.“<br />
Spielen von Kindern<br />
Spielen ist ein natürliches Bedürfnis von Kindern<br />
<strong>und</strong> dient ihrer Entwicklung. Das erfordert<br />
mitunter Geduld. Dennoch: Spielen sollen Kinder<br />
aus Sicherheitsgründen <strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> des<br />
Lärmschutzes nicht in Treppenhäusern, Kellern<br />
oder Bodenräumen, auf Garagendächern, auf<br />
Dächern von Fahrradhäusern, vor Garagen <strong>und</strong><br />
auf Kfz-Stellplätzen. Auch beim Spielen in der<br />
Wohnung sollen Kinder angehalten werden,<br />
auf die übrigen Hausbewohner Rücksicht zu<br />
nehmen. Das Spielen von Kindern auf den<br />
Rasen flächen ist erlaubt. Hier wird um Rücksichtnahme<br />
auf Anwohner gebeten. Die Einhaltung<br />
von vorgegebenen Ruhezeiten ist erforderlich,<br />
damit ein gemeinschaftliches Miteinander<br />
gefördert wird.<br />
Schutz der Bewohner <strong>und</strong> des Hauses<br />
Halten Sie bitte die Haustür <strong>und</strong> die übrigen Zugänge<br />
zum Haus in der Zeit von 22 bis 6 Uhr unbedingt<br />
geschlossen. Die Türen zum Hof, zum<br />
Vorboden <strong>und</strong> zum Vorkeller müssen stets abgeschlossen<br />
sein.<br />
9
10<br />
Grillen auf dem Balkon <strong>und</strong> in Innenhöfen<br />
Das Grillen auf dem Balkon mit Elektro-<br />
grill geräten oder in Innenhöfen ist unter Rücksichtnahme<br />
auf andere Nutzer der Wohnan-<br />
lage gestattet. Achten Sie darauf, dass Rauch<br />
<strong>und</strong> Grillgerüche nicht in die Wohnungen der<br />
Nachbarn ziehen <strong>und</strong> dass diese sich nicht<br />
durch die Rauchentwicklung gestört fühlen<br />
können. Lärm belästigungen beim Grillen, besonders<br />
durch Gruppen in Innenhöfen, sind zu<br />
vermeiden.<br />
Tierhaltung / Fütterung von Tauben<br />
Die Haltung von größeren Haustieren, zum<br />
Beispiel Katzen <strong>und</strong> H<strong>und</strong>en, ist nach den allgemeinen<br />
Vertragsbestimmungen des Dauernutzungsvertrags<br />
zustimmungspflichtig. Die<br />
Genossenschaft muss der Tierhaltung schriftlich<br />
zugestimmt haben. Eine einmal erteilte<br />
Genehmigung kann durch die Genossenschaft<br />
widerrufen werden, sobald sich die Voraussetzungen<br />
maßgeblich geändert haben – etwa<br />
wenn Auflagen nicht eingehalten werden oder<br />
wenn sich andere Bewohner über das Tier oder<br />
deren Haltung beschweren.<br />
„Das Leben klappt in<br />
unserem Haus glücklicherweise gut, da<br />
anscheinend alle ein ähnliches Verständnis von<br />
Rücksicht haben. Nichtsdestotrotz finde ich weiterhin<br />
eine Festlegung von Ruhezeiten wichtig, da unsere<br />
Häuser sehr hellhörig sind <strong>und</strong> es möglich sein<br />
muss, sich zu Hause zu erholen.“<br />
„Für mich mit einer<br />
Arbeitswoche von ca. 45 bis 50<br />
St<strong>und</strong>en ist es kaum machbar, die<br />
Hausarbeiten wie Staubsaugen <strong>und</strong><br />
Wäschewaschen bis 20 Uhr zu<br />
erledigen …“<br />
H<strong>und</strong>e sind innerhalb der Wohnanlagen gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
an der Leine zu führen <strong>und</strong> von Spielplätzen<br />
sowie Grünflächen fernzuhalten. Verunreinigungen<br />
durch H<strong>und</strong>e <strong>und</strong> Katzen sind<br />
sofort zu beseitigen, indem ihre Besitzer die<br />
Hinterlassenschaften ihrer Tiere in einem<br />
„Sackerl“ aufnehmen.<br />
Kosten, welche durch Verunreinigungen von<br />
Sandkisten durch Katzen <strong>und</strong> H<strong>und</strong>e entstehen,<br />
werden den Besitzern der Tiere in Rechnung gestellt.<br />
Tauben <strong>und</strong> Möwen dürfen aufgr<strong>und</strong> von Ges<strong>und</strong>heitsgefährdung,<br />
Belästigung von Bewohnern<br />
sowie der Verschmutzung von Gebäuden<br />
nicht gefüttert werden.
„Zum<br />
Thema ,Grillen‘: Ich<br />
finde es nervig, im Sommer die<br />
Fenster schließen zu müssen, um nicht<br />
im Bratwurstgestank schlafen zu<br />
müssen. Ich finde es o. k., wenn es<br />
nicht erlaubt ist.“<br />
„Unser Balkon geht zu<br />
einem schönen ruhigen Hinterhof raus,<br />
<strong>und</strong> ich finde es sehr schön, dass dieser von<br />
Sommer zu Sommer mehr von den Kindern der<br />
Nachbarhäuser genutzt wird. Gegrillt wird bei uns<br />
so gut wie nie. Gr<strong>und</strong>sätzlich hätte ich aber<br />
überhaupt nichts dagegen.“<br />
Die berühmteste <strong>und</strong> kürzeste „Hausordnung“ stammt von Immanuel Kant, heißt:<br />
„kategorischer Imperativ“ <strong>und</strong> wird im Alltag meist so formuliert: „Was du nicht willst,<br />
das man dir tu, das füg auch keinem anderen zu!“<br />
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen ein gutes Zusammenleben in Ihrem Haus.
Die neue Hausordnung <strong>und</strong> ihre Entstehungsgeschichte<br />
Von 2010 bis 2012 überarbeitete der <strong>Altonaer</strong> <strong>Spar</strong>- <strong>und</strong> <strong>Bauverein</strong> die<br />
Hausordnung mit Beteiligung der <strong>Mitglieder</strong><br />
„Die Überarbeitung der Hausordnung hat sich über einen Zeitraum von zwei Jahren<br />
erstreckt“, berichtet Dennis Voss, Leiter des Mietercentrums des <strong>Altonaer</strong> <strong>Spar</strong>- <strong>und</strong> <strong>Bauverein</strong>s.<br />
„Denn wir wollten Zeit genug haben, um Anregungen unserer <strong>Mitglieder</strong> aufzunehmen.“<br />
Eingeladen wurde hierzu mit Aufrufen in der Mieterzeitung „bei uns“, durch<br />
Informationen auf der Homepage <strong>und</strong> eine schriftliche Befragung in der Geschäftsstelle.<br />
Selten hat ein Thema so viel Anklang gef<strong>und</strong>en – die <strong>Mitglieder</strong> der altoba meldeten sich<br />
zahlreich zu Wort, äußerten sich häufig anerkennend – „Ich wohne gern bei Ihnen“ –,<br />
aber auch kritisch: „In manchen Punkten finde ich die Hausordnung veraltet.“ Es gab<br />
viele konkrete Vorschläge, was die „Dauerbrenner“-Themen angeht. Dazu zählen Treppenhausreinigung,<br />
Ruhestörungen <strong>und</strong> das Grillen im Hof, aber auch Fahrrad-Parkplätze<br />
<strong>und</strong> der Umgang mit den genossenschaftlichen Waschmaschinen.<br />
Ein Mitarbeiter-Team <strong>und</strong> Texter arbeiteten eng zusammen, um eine neue Fassung der<br />
Hausordnung zu erarbeiten. Nach r<strong>und</strong> zwei Jahren wurde das Ergebnis dem Vorstand <strong>und</strong><br />
dem Aufsichtsrat vorgelegt.<br />
Gefragt, was denn neu sei an der aktualisierten Hausordnung, betont Dennis Voss vor<br />
allem die moderne Sprache <strong>und</strong> die Haltung: „Diese Hausordnung spricht nicht von oben<br />
herab. Dennoch gibt es klare Regeln. Zugleich werben wir für Verständnis innerhalb der<br />
Nachbarschaft. Das entspricht auch vielen der Zuschriften.“<br />
Konkret geändert wurden vor allem die Ruhezeiten. Sie gelten nun von 14 bis 15 Uhr<br />
tagsüber <strong>und</strong> an Werktagen von 22 Uhr abends bis 7 Uhr, sonntags bis 10 Uhr morgens.<br />
Außerdem findet man nun den zeitgemäßen Hinweis auf Rauchwarnmelder, dafür entfiel<br />
das Teppichklopfen. Es wird um Verständnis für das Spielen von Kindern geworben <strong>und</strong><br />
das Grillen auf dem Balkon ist gestattet – mit einem Elektrogrill.<br />
An den Start geht die Hausordnung in zwei Varianten: als nett gestaltete Broschüre sowie<br />
als Textausdruck, der ab sofort jedem neuen Nutzungsvertrag beiliegt. Gültig ist die neue<br />
Hausordnung ab 1. Oktober 2012.
<strong>Liebe</strong> <strong>Mitglieder</strong>,<br />
Sie wissen ja: Nach dem Spiel ist vor dem Spiel! Wir leben in schnelllebigen<br />
Zeiten. Gewiss wird diese Hausordnung auch wieder bearbeitet werden. Oder ist<br />
das gar nicht nötig, was meinen Sie? Dazu drei Fragen zum Schluss:<br />
1. Nichts ist so gut, dass es nicht noch besser geht. Was fehlt Ihnen in<br />
der neuen Hausordnung?<br />
2. Sollte eine Hausordnung immer wieder überarbeitet werden?<br />
Wenn ja – auf welche Weise sollte die altoba das tun?<br />
3. Eine Hausordnung ist gut – eine nette Nachbarschaft ist besser. Daher<br />
möchten wir gern den „Blumenstrauß für nette Nachbarn“ als Dankeschön<br />
für nette Nachbarschaftshilfe einführen. Wen schlagen Sie vor?<br />
Unter allen Zuschriften bis zum 31. 12. 2012 verlosen wir:<br />
– einen Essensgutschein für das Lokal „Mamma Mia“<br />
in Ottensen im Wert von 100,- E<br />
– einen Gutschein für die „FABRIK“ im Wert von 50,- E<br />
– einen Gutschein für eine Zeise-Kino-Card im Wert von 30,- E<br />
– zehn Bücher „Eine Genossenschaft <strong>und</strong> ihre Stadt. Die Geschichte des<br />
<strong>Altonaer</strong> <strong>Spar</strong>- <strong>und</strong> <strong>Bauverein</strong>s“, Hamburg, 2012<br />
Auch im Anschluss sind uns Anregungen zur Hausordnung jederzeit willkommen.<br />
Bitte schicken Sie Ihre Zuschriften per E-Mail an info@altoba.de oder per Post an die<br />
<strong>Altonaer</strong> <strong>Spar</strong>- <strong>und</strong> <strong>Bauverein</strong> eG mit dem Stichwort: „Hausordnung“.<br />
Wir freuen uns auf Ihre Einsendungen!
„Wir freuen uns über Leben<br />
im Hinterhof. Es stört uns nicht, wenn sich dort<br />
Menschen treffen <strong>und</strong> gemeinsam essen oder spielen. Im<br />
Gegenteil! Wir leben hier, weil wir mit Menschen zusammenwohnen<br />
möchten. Zu viele Regeln zerstören das Gefühl von<br />
,zu Hause sein‘. Miteinander reden, nicht übereinander, aber das<br />
ist in manchen Nachbarschaften leider unmöglich. Bei uns<br />
klappt es gut. Vielen Dank <strong>und</strong> schöne Grüße!“<br />
Dies schrieb uns ein Mitglied aus dem Hohenzollernring.<br />
altonaer <strong>Spar</strong>- <strong>und</strong> bauverein eG · Max-brauer-allee 69 · 22765 Hamburg<br />
telefon 040 / 38 90 10 - 0 · www.altoba.de