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Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen

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Abb. 6.3.2: Art der Folgeentscheidung <strong>nach</strong> Typen ‚Sanktionskarriere'<br />

(Jugendliche und Heranwachsende)<br />

stationäre Folgeentscheidung ambulante Folgeentscheidung keine Folgeentscheidung *<br />

"wiederholt Inhaftierter"<br />

Typ 1<br />

"ansteigende<br />

Sanktionsschwere"<br />

Typ 2<br />

Bezugsentscheidung<br />

"abnehmende<br />

Sanktionsschwere"<br />

Typ 3<br />

"erstmals Straffälliger"<br />

Typ 4<br />

* Der Übersicht halber wird die Sanktionsart der Folgeentscheidung hier in zwei Großgruppen erfasst: Als „ambulante“<br />

Folgeentscheidungen werden alle Reaktionen bezeichnet, die nicht eine vollstreckbare Jugendstrafe oder Freiheitsstrafe<br />

betreffen, also auch zur Bewährung ausgesetzte Jugend- und Freiheitsstrafen. Nur die unbedingten Jugend-<br />

und Freiheitsstrafen gelten als „stationäre“ Folgeentscheidungen.<br />

In Abb. 6.3.2 (siehe Übersichtstabelle 6.3.2) richtet sich das Interesse auf die Verläufe der<br />

Sanktionsabfolge bei Jugendlichen und Heranwachsenden. Es zeigen sich deutlich anders gestaltete<br />

Verlaufsformen als bei den Erwachsenen in Abb. 6.3.1, wenn auch manche Tendenzen<br />

ähnlich sind: Wiederum weisen die im Beobachtungszeitraum erstmals Registrierten (Typ 4)<br />

nicht nur die geringste Rückfallquote auf; sie tragen auch das geringste Risiko, in der Folge zu<br />

einer stationären Sanktion wieder verurteilt zu werden. Den drei anderen Verlaufsformen<br />

gemeinsam ist die auffällig hohe Rückfallrate um 80%. Der höchste Anteil an stationären<br />

Folgeentscheidungen von über 50% wird <strong>nach</strong> wiederholter Verurteilung zu stationären <strong>Sanktionen</strong><br />

(Typ 1) beobachtet, etwas geringer ist dieser Anteil bei den Typen 2 und 3 (ansteigender<br />

oder abnehmender Sanktionsschwere).

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