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Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen

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Ergebnisse 91<br />

6.3. Folgeentscheidungen <strong>nach</strong> Art der Voreintragung und Art der Bezugsentscheidung<br />

Als letzte Stufe kann man versuchen, die retrospektive und prospektive Betrachtungsweise<br />

miteinander zu verbinden, indem man die Ebenen der Voreintragungen, der Bezugsentscheidung<br />

und der Folgeentscheidung miteinander verknüpft. Im folgenden wird ein grobes Typisierungsmodell<br />

vorgestellt, das zwischen Voreintragung und Bezugsentscheidung eine bestimmte<br />

Einteilung anhand der Sanktionsschwere festlegt und prospektiv da<strong>nach</strong> schaut, wie<br />

die Folgeentscheidungen ausfallen. Es handelt sich um vier Typen, die schematisch in Abb.<br />

6.3.0 dargestellt sind. Diese vier Typen bilden keineswegs den gesamten Datensatz ab, sondern<br />

sind vier theoretische - und empirisch unterscheidbare - Verlaufsformen innerhalb von<br />

Sanktionskarrieren, die freilich auf einen Großteil der im Datensatz untersuchten Probanden<br />

zutreffen dürften.<br />

Sanktionsart<br />

stationäre<br />

ambulante<br />

keine<br />

Abb. 6.3.0.: Typen von „Sanktionskarrieren“<br />

Typ 1<br />

Typ 2<br />

Typ 4<br />

Voreintragung<br />

Typ 1 = "wiederholt Inhaftierte"<br />

Typ 2 = "ansteigende Sanktionsschwere"<br />

Typ 3<br />

Bezugsentscheidung<br />

?<br />

?<br />

?<br />

Folgeentscheidung<br />

Typ 3 = "abnehmende Sanktionsschwere"<br />

Typ 4 = "erstmals Straffälliger“

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