31.12.2012 Aufrufe

Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen

Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen

Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

100%<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

Ergebnisse 89<br />

Abb. 6.2.2: Art der Folgeentscheidung <strong>nach</strong> Art der Voreintragung (Erwachsene)<br />

stationäre Folgeentscheidung ambulante Folgeentscheidung keine Folgeentscheidung *<br />

FS o. Bew. FS m. Bew. JS o. Bew. JS m. Bew. Geldstrafe Sonst. Einsch.<br />

n. JGG<br />

schwerste Voreintragung<br />

* Der Übersicht halber wird die Sanktionsart der Folgeentscheidung hier in zwei Großgruppen erfasst: Als „ambulante“<br />

Folgeentscheidungen werden alle Reaktionen bezeichnet, die nicht eine vollstreckbare Jugendstrafe oder Freiheitsstrafe<br />

betreffen, also auch zur Bewährung ausgesetzte Jugend- und Freiheitsstrafen. Nur die unbedingten Jugend-<br />

und Freiheitsstrafen gelten als „stationäre“ Folgeentscheidungen.<br />

Auch für Erwachsene (siehe Übersichtstabelle 6.2) zeigen sich Beziehungen zwischen Art und<br />

Anzahl der Voreintragungen mit der Art der späteren Folgeentscheidung: Je stärker die<br />

Vorbelastung, d.h. je mehr Voreintragungen und je schwerer die Voreintragung, desto größer<br />

ist auch die Rate späterer Folgeentscheidung und desto höher der Anteil der stationären <strong>Sanktionen</strong>.<br />

Einzige Ausnahme bilden hier die Sonstigen Entscheidungen <strong>nach</strong> JGG.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!