Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen
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Ergebnisse 89<br />
Abb. 6.2.2: Art der Folgeentscheidung <strong>nach</strong> Art der Voreintragung (Erwachsene)<br />
stationäre Folgeentscheidung ambulante Folgeentscheidung keine Folgeentscheidung *<br />
FS o. Bew. FS m. Bew. JS o. Bew. JS m. Bew. Geldstrafe Sonst. Einsch.<br />
n. JGG<br />
schwerste Voreintragung<br />
* Der Übersicht halber wird die Sanktionsart der Folgeentscheidung hier in zwei Großgruppen erfasst: Als „ambulante“<br />
Folgeentscheidungen werden alle Reaktionen bezeichnet, die nicht eine vollstreckbare Jugendstrafe oder Freiheitsstrafe<br />
betreffen, also auch zur Bewährung ausgesetzte Jugend- und Freiheitsstrafen. Nur die unbedingten Jugend-<br />
und Freiheitsstrafen gelten als „stationäre“ Folgeentscheidungen.<br />
Auch für Erwachsene (siehe Übersichtstabelle 6.2) zeigen sich Beziehungen zwischen Art und<br />
Anzahl der Voreintragungen mit der Art der späteren Folgeentscheidung: Je stärker die<br />
Vorbelastung, d.h. je mehr Voreintragungen und je schwerer die Voreintragung, desto größer<br />
ist auch die Rate späterer Folgeentscheidung und desto höher der Anteil der stationären <strong>Sanktionen</strong>.<br />
Einzige Ausnahme bilden hier die Sonstigen Entscheidungen <strong>nach</strong> JGG.