Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen
Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen
Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Ergebnisse 85<br />
6.1. Anzahl und Art der Voreintragungen bei Jugendlichen und Heranwachsenden<br />
100%<br />
80%<br />
60%<br />
40%<br />
20%<br />
Abb. 6.1.1: Art der Folgeentscheidung <strong>nach</strong> Anzahl der Voreintragungen<br />
(Jugendliche/Heranwachsende)<br />
stationäre Folgeentscheidung ambulante Folgeentscheidung keine Folgeentscheidung *<br />
0%<br />
keine 1 2 3 bis 4 5 und mehr<br />
Voreintragungen<br />
* Der Übersicht halber wird die Sanktionsart der Folgeentscheidung hier in zwei Großgruppen erfasst: Als „ambulante“<br />
Folgeentscheidungen werden alle Reaktionen bezeichnet, die nicht eine vollstreckbare Jugendstrafe oder Freiheitsstrafe<br />
betreffen, also auch zur Bewährung ausgesetzte Jugend- und Freiheitsstrafen. Nur die unbedingten Jugendund<br />
Freiheitsstrafen gelten als „stationäre“ Folgeentscheidungen.<br />
Aus der Abbildung 6.1.1 (siehe Übersichtstabelle 6.1.1) geht hervor, dass mit zunehmender<br />
Anzahl an Voreintragungen auch die Wahrscheinlichkeit für eine Folgeentscheidung bei Jugendlichen<br />
und Heranwachsenden zunimmt. Während bei denjenigen Jugendlichen und Heranwachsenden,<br />
die keinerlei Voreintragungen aufweisen, für die also die Bezugsentscheidung<br />
die erste Sanktion ist, der überwiegende Teil (64%) keine Folgeentscheidung erhält, liegt die<br />
<strong>Legalbewährung</strong> bei denjenigen mit 5 oder mehr Voreintragungen nur noch bei knapp 15%. In<br />
derselben Richtung steigt auch der Anteil von stationären Folgeentscheidungen von gut 2%<br />
bei keiner auf knapp 40% bei 5 und mehr Voreintragungen.