Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen
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8 Zusammenfassung<br />
Abbildung A1: Grafischer Überblick<br />
Freiheits-, Jugendstrafe ohne Bewährung Freiheits-, Jugendstrafe mit Bewährung<br />
Geldstrafe Sonstige jugendrichterliche Entscheidungen<br />
Absehen von Verfolg., Einstell., §§ 45, 47 JGG keine Folgeentscheidung<br />
100%<br />
90%<br />
80%<br />
70%<br />
60%<br />
50%<br />
40%<br />
30%<br />
20%<br />
10%<br />
Bezugsentscheidung Folgeentscheidung<br />
4 Jahre Rückfallzeitraum<br />
Aus wissenschaftlicher Perspektive werden für alle Sanktionierten insgesamt wie auch <strong>nach</strong><br />
verschiedenen Deliktsgruppen differenzierbar erstmals deskriptive Daten über die Rückfallraten<br />
<strong>nach</strong> Sanktionsart und -höhe, Alter, Geschlecht und strafrechtlicher Vorbelastung geboten.<br />
Mit diesen Basisraten wird ein breites Fundament geschaffen, um spezielle, regional und zeitlich<br />
begrenzte Rückfallstudien einordnen zu können. Darüber hinaus bietet das Datenmaterial<br />
Auswertungsmöglichkeiten z.B. unter einem quasi-experimentellen Ansatz (soweit <strong>nach</strong> dem<br />
Gesetz verschiedene Rechtsfolgen möglich sind) oder hinsichtlich der Analyse von Verlaufsmustern<br />
in der Abfolge von <strong>Sanktionen</strong>.<br />
4. Zur Zukunft der Rückfallstatistik<br />
Aus der Sicht der Bearbeiter ist es unbedingt lohnenswert, das Vorhaben einer Rückfallstatistik<br />
weiter zu verfolgen. Für die künftige Gestaltung ist zu überlegen, wie weit die bisher aufgetretenen<br />
Beschränkungen aufgrund der Eigenart der Bundeszentralregisterdaten und der Untersuchungsanlage<br />
behoben werden können, indem man z.B. zusätzliche Daten, etwa aus dem<br />
Strafverfahrensregister, heranzieht. Eine längerfristige Konzeption der Rückfallstatistik als periodische<br />
Statistik hätte den Vorzug, dass sich die Datenauslese nicht nur auf ein bestimmtes<br />
Bezugsjahr bezieht, sondern der weitere Verlauf im Längsschnitt beobachtet werden kann.