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Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen

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8 Zusammenfassung<br />

Abbildung A1: Grafischer Überblick<br />

Freiheits-, Jugendstrafe ohne Bewährung Freiheits-, Jugendstrafe mit Bewährung<br />

Geldstrafe Sonstige jugendrichterliche Entscheidungen<br />

Absehen von Verfolg., Einstell., §§ 45, 47 JGG keine Folgeentscheidung<br />

100%<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

Bezugsentscheidung Folgeentscheidung<br />

4 Jahre Rückfallzeitraum<br />

Aus wissenschaftlicher Perspektive werden für alle Sanktionierten insgesamt wie auch <strong>nach</strong><br />

verschiedenen Deliktsgruppen differenzierbar erstmals deskriptive Daten über die Rückfallraten<br />

<strong>nach</strong> Sanktionsart und -höhe, Alter, Geschlecht und strafrechtlicher Vorbelastung geboten.<br />

Mit diesen Basisraten wird ein breites Fundament geschaffen, um spezielle, regional und zeitlich<br />

begrenzte Rückfallstudien einordnen zu können. Darüber hinaus bietet das Datenmaterial<br />

Auswertungsmöglichkeiten z.B. unter einem quasi-experimentellen Ansatz (soweit <strong>nach</strong> dem<br />

Gesetz verschiedene Rechtsfolgen möglich sind) oder hinsichtlich der Analyse von Verlaufsmustern<br />

in der Abfolge von <strong>Sanktionen</strong>.<br />

4. Zur Zukunft der Rückfallstatistik<br />

Aus der Sicht der Bearbeiter ist es unbedingt lohnenswert, das Vorhaben einer Rückfallstatistik<br />

weiter zu verfolgen. Für die künftige Gestaltung ist zu überlegen, wie weit die bisher aufgetretenen<br />

Beschränkungen aufgrund der Eigenart der Bundeszentralregisterdaten und der Untersuchungsanlage<br />

behoben werden können, indem man z.B. zusätzliche Daten, etwa aus dem<br />

Strafverfahrensregister, heranzieht. Eine längerfristige Konzeption der Rückfallstatistik als periodische<br />

Statistik hätte den Vorzug, dass sich die Datenauslese nicht nur auf ein bestimmtes<br />

Bezugsjahr bezieht, sondern der weitere Verlauf im Längsschnitt beobachtet werden kann.

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