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Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen

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58 Ergebnisse<br />

4.4. Dauer freiheitsentziehender <strong>Sanktionen</strong><br />

Prozent<br />

Abb. 4.4: Rückfallrate <strong>nach</strong> der Dauer unbedingter Freiheits- und Jugendstrafen<br />

der Bezugsentscheidung<br />

90<br />

80<br />

70<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

Gesamt bis unter 6 Monate 6 bis einschl. 12<br />

Monate<br />

Jugendstrafe Freiheitsstrafe<br />

über 1 bis einschl. 2<br />

Jahre<br />

über 2 bis einschl. 5<br />

Jahre<br />

Dauer der unbedingten Freiheits- oder Jugendstrafe der Bezugsentscheidung<br />

über 5 Jahre lebenslang<br />

Abb. 4.4. (siehe auch Übersichtstabelle 4.4.) vergleicht die Rückfallraten zwischen Jugend-<br />

und Freiheitsstrafen, indem <strong>nach</strong> der Dauer 22 der Freiheitsentziehung differenziert wird. Ganz<br />

generell zeigen sich - wie bereits unter 2.3 dargestellt - höhere Rückfallwerte für Jugend- als<br />

für Freiheitsstrafen; diese Differenz bleibt auch erhalten, wenn man die Dauer der jeweiligen<br />

Freiheitsentziehung berücksichtigt. Im übrigen lässt sich für beide Sanktionsarten derselbe<br />

Trend beobachten: Bei den stark besetzten mittleren Dauergruppen von 6 - 12 Monaten und<br />

von 1 bis 2 Jahren ist die Rückfallrate am höchsten. Mit zunehmender Dauer sinkt sie ab; bei<br />

lebenslanger Freiheitsstrafe auf einen Wert, der unter der Rückfallhäufigkeit bei Geldstrafen<br />

bleibt. Vermutlich hängen die differentiellen Ergebnisse auch mit unterschiedlichen Mustern<br />

krimineller Karrieren bei kürzer oder länger Inhaftierten zusammen.<br />

22 Wegen fehlender Informationen zur Dauer wurden hier zwei Freiheitsstrafen aus der Analyse ausgeschlossen.

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