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Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen

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4.2. Geldstrafe<br />

100%<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

Ergebnisse 53<br />

Abb. 4.2: Art der Folgeentscheidung <strong>nach</strong> Geldstrafe<br />

stationäre Folgeentscheidung ambulante Folgeentscheidung keine Folgeentscheidung *<br />

Gesamt 0-15 16-30 31-50 51-90 mehr als 90<br />

Anzahl der Tagessätze -Bezugsentscheidung-<br />

* Der Übersicht halber wird die Sanktionsart der Folgeentscheidung hier in zwei Großgruppen erfasst: Als „ambulante“<br />

Folgeentscheidungen werden alle Reaktionen bezeichnet, die nicht eine vollstreckbare Jugendstrafe oder Freiheitsstrafe<br />

betreffen, also auch zur Bewährung ausgesetzte Jugend- und Freiheitsstrafen. Nur die unbedingten Jugend-<br />

und Freiheitsstrafen gelten als „stationäre“ Folgeentscheidungen.<br />

Ganz allgemein liegt die Rückfallrate <strong>nach</strong> Geldstrafen vergleichsweise niedrig bei gut 30%<br />

(siehe Übersichtstabelle 4.2.) Soweit Folgeentscheidungen geschehen, belassen sie die Rückfälligen<br />

ganz überwiegend in Freiheit, nur ein Bruchteil wird später zu einer „stationären“,<br />

d.h. einer vollstreckbaren Freiheitsstrafe verurteilt (2,7 %). Die Anzahl der Tagessätze, die das<br />

Maß der Schuld ausdrücken, bringen wenig an differentiellen Ergebnissen: Dort, wo sich die<br />

Masse der Geldstrafen bewegt, nämlich bis zu 50 Tagessätzen, sind die Rückfallraten kaum<br />

unterschiedlich; dagegen steigen sie deutlich bei den schwereren Gruppen mit 51 - 90 und<br />

mehr als 90 Tagessätzen.

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