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Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen

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3.3. Nationalität<br />

Prozent<br />

90<br />

80<br />

70<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

Ergebnisse 49<br />

Abb. 3.3: Rückfallrate <strong>nach</strong> Sanktionsart der Bezugsentscheidung<br />

Deutsche Nichtdeutsche<br />

Gesamt FS o. Bew. FS m. Bew. JS o. Bew. JS m. Bew. Geldstrafe Sonst.<br />

Bezugsentscheidung<br />

Entscheidungen<br />

n. JGG<br />

Getrennt dargestellt werden Deutsche und Nichtdeutsche. Nichtdeutsche sind Personen mit<br />

ausländischer Staatsbürgerschaft (n=239.020) sowie Staaten- bzw. Heimatlose (n=1.010).<br />

Probanden, die sowohl die deutsche als auch eine weitere Staatsangehörigkeit haben, sind als<br />

Deutsche ausgewiesen. Nur in den Übersichtstabellen, die nicht <strong>nach</strong> Nationalität differenzieren,<br />

sind zusätzlich diejenigen Probanden verzeichnet, deren Herkunft ungeklärt (n=1.466) ist<br />

bzw. über die keine Angaben bzgl. der Nationalität verfügbar sind (n=7.124).<br />

Abb. 3.3. (siehe auch Übersichtstabelle 3.3.) zeigt die Unterschiede der Rückfallraten <strong>nach</strong><br />

Sanktionsart der Bezugsentscheidung für Deutsche und Nichtdeutsche getrennt auf und ermöglicht<br />

interessante Vergleiche.<br />

Nichtdeutsche stellen 25% aller Verurteilten dar; ihre allgemeine Rückfallrate unterscheidet<br />

sich nur unbedeutend von denen der Deutschen, liegt sogar etwas niedriger. Augenfällig ist<br />

aber ein großer Unterschied, wenn als Bezugsentscheidung eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung<br />

zugrunde liegt. Hier ist die Rückfallrate der Nichtdeutschen bedeutend niedriger (um 27<br />

Prozentpunkte) als die der Deutschen. Die lässt sich mehr oder minder ausgeprägt bei allen<br />

freiheitsentziehenden Sanktionsarten der Bezugsentscheidung ausmachen - im Gegensatz zur<br />

Geldstrafe (lediglich 1,4 Prozentpunkte) und zu den sonstigen Entscheidungen <strong>nach</strong> JGG (nur<br />

1,5 Prozentpunkte). Eine Erklärung könnte u.a. darin liegen, dass viele Nichtdeutsche deswegen<br />

ohne registrierten Rückfall bleiben, weil sie <strong>nach</strong> Sanktionierung (insbesondere bei Freiheitsstrafen)<br />

ausgewiesen oder abgeschoben und damit in Deutschland nicht mehr registriert<br />

werden.

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