Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen

Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen

31.12.2012 Aufrufe

38 Ergebnisse Übersichtstabelle 2: Schwerste Folgeentscheidung nach Sanktionsgruppe in Prozent Sanktionsgruppen der Bezusentscheidungen gesamt FS o.B. FS m.B. JS o.B. JS m.B. GS Sonst. JGG Fälle insgesamt 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Keine Folgeentsch. 64,29 43,59 55,33 22,17 40,36 69,83 55,60 FE, darunter 35,71 56,41 44,67 77,83 59,64 30,17 44,40 A. Freiheitsstrafe 11,55 42,33 28,30 57,55 29,37 10,20 4,57 o. Bew. gesamt 4,29 29,39 14,82 41,35 15,70 2,65 1,50 m. Bew. gesamt 7,26 12,94 13,48 16,20 13,67 7,55 3,07 ü. 5 J. 0,14 1,18 0,32 1,72 0,48 0,10 0,04 ü. 2 - 5 J. 0,76 5,35 1,68 10,05 3,37 0,55 0,33 ü. 1 - 2 J. o.B. 0,83 7,08 2,58 12,71 3,98 0,46 0,33 m.B. 0,71 1,49 1,13 2,60 2,03 0,69 0,45 6 - 12 M. o.B. 1,53 10,71 5,90 12,74 5,58 0,88 0,51 m.B. 3,05 6,77 6,61 8,97 7,03 2,90 1,48 bis u. 6 M. o.B. 1,03 5,07 4,34 4,13 2,29 0,66 0,29 m.B. 3,49 4,67 5,74 4,62 4,61 3,95 1,13 B. Jugendstrafe 1,71 0,00 0,01 5,18 3,86 0,08 7,01 o. Bew. gesamt 0,67 0,00 0,01 3,71 1,63 0,03 2,70 m. Bew. gesamt 1,62 0,00 0,00 6,63 5,54 0,08 7,74 ü. 5 J. 0,01 0,00 0,00 0,12 0,01 0,00 0,04 ü. 2 - 5 J. 0,27 0,00 0,00 1,38 0,56 0,01 1,09 ü. 1 - 2 J. o.B. 0,27 0,00 0,00 1,56 0,53 0,01 1,10 m.B. 0,34 0,00 0,00 0,89 0,84 0,02 1,40 6 - 12 M. o.B. 0,12 0,00 0,00 0,64 0,52 0,00 0,47 m.B. 0,70 0,00 0,00 0,58 1,39 0,03 2,90 C. Geldstrafe 16,93 13,89 16,28 14,09 19,89 19,78 9,34 D. Sonst. Entsch. JGG 5,49 0,02 0,02 0,92 6,42 0,09 23,47 Jugendarrest 0,94 0,00 0,00 0,40 2,33 0,02 3,93 jrichterl. Maßn. 2,12 0,01 0,00 0,25 2,19 0,04 9,09 Entsch. §§ 45, 47 2,43 0,01 0,02 0,28 1,90 0,03 10,44 E. Maßr./Nstr. StGB 8,97 14,10 12,56 16,51 12,46 9,07 6,55 Sicherungsverw. 0,00 0,18 0,00 0,00 0,01 0,00 0,00 U. in psych. Kkh. 0,00 0,18 0,00 0,00 0,01 0,00 0,00 U. in Entzanst. 0,14 1,11 0,41 1,47 0,35 0,09 0,07 Führungsaufs. 0,11 0,98 0,28 1,19 0,28 0,07 0,04 Entz.FE/Sperre 6,86 8,72 9,24 10,38 9,22 0,07 4,83 Fahrverbot 1,04 1,45 1,52 0,92 1,19 0,99 0,96 FE: Folgeentscheidung (alle Entscheidungen unter A, B, C, D, isolierte Maßregeln sowie Ver- warnung mit Strafvorbehalt) FS Freiheitsstrafe GS Geldstrafe JS Jugendstrafe ü: über J.: Jahre M.: Monate o.B.: ohne Bewährung m.B.: mit Bewährung Sonst. JGG: Sonstige Entscheidungen nach JGG (alle, auch § 3 S. 2, ausser Jugendstrafe) jrichterl. Maßn.: jugendrichterliche Maßnahmen (Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel, § 27 JGG) Entsch. §§ 45, 47: Entscheidung nach §§ 45, 47 (JGG) Maßr./Nstr. StGB: Maßregeln / Nebenstrafen nach StGB Sicherungsverw.: Sicherungsverwahrung U. in psych. Kkh: Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus U. in Entzanst.: Unterbringung in Entziehungsanstalt Führungsaufs.: Führungsaufsicht Entz. FE / Sperre: Entziehung der Fahrerlaubnis / Sperre

3. Persönliche Merkmale 3.1. Alter Ergebnisse 39 Alter 19 im Sinne der Rückfallstatistik bedeutet die Differenz in Jahren zwischen dem Geburtsdatum und dem Zeitpunkt der (letzten) Tat der Bezugsentscheidung. Falls das Datum der Tat nicht vorhanden ist, gilt die Differenz zum Zeitpunkt der Urteilsentscheidung. Nur in ca. 6% der Fälle ist das Tatdatum nicht vorhanden. 100% 80% 60% 40% 20% 0% Abb. 3.1.1a: Art der Folgeentscheidung nach Altersgruppen stationäre Folgeentscheidung ambulante Folgeentscheidung keine Folgeentscheidung * 14-17 18-20 21-24 25-29 30-34 35-39 40-44 45-49 50-59 ab 60 Alter in Jahren * Der Übersicht halber wird die Sanktionsart der Folgeentscheidung hier in zwei Großgruppen erfasst: Als „ambulante“ Folgeentscheidungen werden alle Reaktionen bezeichnet, die nicht eine vollstreckbare Jugendstrafe oder Freiheitsstrafe betreffen, also auch zur Bewährung ausgesetzte Jugend- und Freiheitsstrafen. Nur die unbedingten Jugend- und Freiheitsstrafen gelten als „stationäre“ Folgeentscheidungen. Schon bei der vergleichsweise hohen Rückfallbelastung der zu Jugendstrafe Verurteilten (vgl. Abb. 2.3.) legte sich die Vermutung nahe, dass die Rückfallquote in starkem Maß altersabhängig ist. Die Auswertung nach allen Altersgruppen in Abb. 3.1.1. (siehe auch Übersichtstabelle 3.1.1.) bestätigt dies in eindrücklicher Weise: Die Folgeentscheidungsquote für die Gruppe der 14- bis 17-jährigen (Jugendliche) liegt mit dem hohen Niveau von 45% etwa gleich mit dem in der Gruppe der Achtzehn- bis 20-jährigen (Heranwachsende), nimmt in der Gruppe der 21- bis 24-jährigen und in der Gruppe der 25- bis 29-jährigen mit 40% bzw. 36% leicht ab, um sich dann in den folgenden Altersgruppen in kleineren Abschwüngen zwischen 3 und 6 Prozentpunkten auf 14% bei den über 60-jährigen einzufinden. Ähnlich ist der Verlauf, wenn man nur die Folgeentscheidung zu stationären Sanktionen betrachtet, mit Ausnahme der Jugendlichen, die deutlich weniger Folgeentscheidungen aufweisen als Heranwachsende. 19 Im Folgenden müssen 4.813 Fälle ohne Altersangabe ausgeschlossen werden.

3. Persönliche Merkmale<br />

3.1. Alter<br />

Ergebnisse 39<br />

Alter 19 im Sinne der Rückfallstatistik bedeutet die Differenz in Jahren zwischen dem Geburtsdatum<br />

und dem Zeitpunkt der (letzten) Tat der Bezugsentscheidung. Falls das Datum der Tat<br />

nicht vorhanden ist, gilt die Differenz zum Zeitpunkt der Urteilsentscheidung. Nur in ca. 6%<br />

der Fälle ist das Tatdatum nicht vorhanden.<br />

100%<br />

80%<br />

60%<br />

40%<br />

20%<br />

0%<br />

Abb. 3.1.1a: Art der Folgeentscheidung <strong>nach</strong> Altersgruppen<br />

stationäre Folgeentscheidung ambulante Folgeentscheidung keine Folgeentscheidung *<br />

14-17 18-20 21-24 25-29 30-34 35-39 40-44 45-49 50-59 ab 60<br />

Alter in Jahren<br />

* Der Übersicht halber wird die Sanktionsart der Folgeentscheidung hier in zwei Großgruppen erfasst: Als „ambulante“<br />

Folgeentscheidungen werden alle Reaktionen bezeichnet, die nicht eine vollstreckbare Jugendstrafe oder Freiheitsstrafe<br />

betreffen, also auch zur Bewährung ausgesetzte Jugend- und Freiheitsstrafen. Nur die unbedingten Jugend-<br />

und Freiheitsstrafen gelten als „stationäre“ Folgeentscheidungen.<br />

Schon bei der vergleichsweise hohen Rückfallbelastung der zu Jugendstrafe Verurteilten (vgl.<br />

Abb. 2.3.) legte sich die Vermutung nahe, dass die Rückfallquote in starkem Maß altersabhängig<br />

ist. Die Auswertung <strong>nach</strong> allen Altersgruppen in Abb. 3.1.1. (siehe auch Übersichtstabelle<br />

3.1.1.) bestätigt dies in eindrücklicher Weise: Die Folgeentscheidungsquote für die Gruppe<br />

der 14- bis 17-jährigen (Jugendliche) liegt mit dem hohen Niveau von 45% etwa gleich mit<br />

dem in der Gruppe der Achtzehn- bis 20-jährigen (Heranwachsende), nimmt in der Gruppe<br />

der 21- bis 24-jährigen und in der Gruppe der 25- bis 29-jährigen mit 40% bzw. 36% leicht<br />

ab, um sich dann in den folgenden Altersgruppen in kleineren Abschwüngen zwischen 3 und<br />

6 Prozentpunkten auf 14% bei den über 60-jährigen einzufinden. Ähnlich ist der Verlauf,<br />

wenn man nur die Folgeentscheidung zu stationären <strong>Sanktionen</strong> betrachtet, mit Ausnahme der<br />

Jugendlichen, die deutlich weniger Folgeentscheidungen aufweisen als Heranwachsende.<br />

19 Im Folgenden müssen 4.813 Fälle ohne Altersangabe ausgeschlossen werden.

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