Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen
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Ergebnisse 35<br />
Abb. 2.1. (s. Übersichtstabelle 2) zeigt die Größenordnung und Art der <strong>strafrechtlichen</strong> Reaktionen,<br />
die sämtlichen Bezugsentscheidungen <strong>nach</strong>folgen. Dabei ist zu beachten, dass nur die<br />
jeweils schwerste der <strong>Sanktionen</strong>, die der Bezugsentscheidung zeitlich <strong>nach</strong>folgen, als sog.<br />
Folgeentscheidung erfasst wird. Das bedeutet, dass beim Zusammentreffen mehrerer Folgeentscheidungen<br />
die leichteren keinen statistischen Ausdruck finden.<br />
Fast zwei Drittel aller von einer Bezugsentscheidung in 1994 betroffenen Personen weisen<br />
hier<strong>nach</strong> keine Folgeentscheidung auf, d.h. es wird in einem Vierjahreszeitraum nur ein Drittel<br />
rückfällig. Auffallend ist, dass der größere Anteil der Folgeentscheidungen ambulante Reaktionen<br />
betrifft, Geldstrafe mit 17% und sonstige Entscheidungen <strong>nach</strong> dem JGG mit 5%.<br />
Zählt man noch die zur Bewährung ausgesetzten Freiheits- und Jugendstrafen hinzu (8%),<br />
bleibt nur noch ein kleiner Teil von Rückfälligen, die freiheitsentziehende Maßnahmen verbüßen<br />
müssen (Jugendstrafe 1%, Freiheitsstrafe 4%). Die meisten Rückfälle sind also nicht<br />
von so großem Gewicht, dass die Strafjustiz mit vollstreckbaren Freiheitsentziehungen reagieren<br />
würde.<br />
Abb. 2.2: Verteilung der Folgeentscheidungen 18 für alle Bezugsentscheidungen<br />
Freiheitsstrafe<br />
darunter:<br />
ü. 5 J.<br />
ü. 2 - 5 J.<br />
ü. 1 - 2 J. o.B.<br />
ü. 1 - 2 J. m.B.<br />
ü. 6 - 12 M. o.B.<br />
ü. 6 - 12 M. m.B.<br />
bis u. 6 M. o.B.<br />
bis u. 6 M. m.B.<br />
Jugendstrafe<br />
darunter:<br />
ü. 5 J.<br />
ü. 2 - 5 J.<br />
ü. 1 - 2 J. o.B.<br />
ü. 1 - 2 J. m.B.<br />
ü. 6 - 12 M. o.B.<br />
ü. 6 - 12 M. m.B.<br />
Geldstrafe<br />
Sonst. Entsch. n. JGG<br />
darunter:<br />
Jugendarrest<br />
Sonstige jrichterliche Maßn.<br />
Entsch. §§ 45,47<br />
0% 2% 4% 6% 8% 10% 12% 14% 16%<br />
Abküzungsverzeichnis:<br />
ü: über<br />
u: unter<br />
J.: Jahre<br />
M.: Monate<br />
o.B.: ohne Bewährung<br />
m.B.: mit Bewährung<br />
Sonst. Entsch. n. JGG: Sonstige Entscheidungen <strong>nach</strong> JGG<br />
jrichterl. Maßn.: jugendrichterliche Maßnahmen<br />
Entsch. §§ 45, 47: Entscheidung <strong>nach</strong> §§ 45, 47 (JGG)<br />
18<br />
ohne sonstige Entscheidungen <strong>nach</strong> allgemeinem Strafrecht, insbesondere isolierter Anordnung einer Maßregel<br />
(n=1.243).