Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen
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Ziele und Anlage der Untersuchung 27<br />
4.4. Anzahl der untersuchten Fälle im Vergleich mit StVS-Daten<br />
Die oben geschilderten Methoden der Ermittlung der Bezugsentscheidung und Erfassung von<br />
Fällen ergeben notwendigerweise von der StVS abweichende Ergebnisse. Die Tabelle B 5<br />
zeigt deutlich, dass die geringsten Abweichungen entstehen, wenn, wie dies in der StVS der<br />
Fall ist, bei ambulanten <strong>Sanktionen</strong> auf das Entscheidungsdatum abgestellt wird (Geldstrafe,<br />
bedingte Freiheitsstrafe). Umgekehrt entstehen die höchsten Abweichungen, wenn auf die<br />
Entlassungsdaten (Erledigung der Strafvollstreckung) gemäß Eintrag im BZR abgestellt wird<br />
(unbedingte Freiheitsstrafe). Betrachtet man besonders die Freiheitsstrafen, ergeben sich die<br />
größten Abweichungen bei den unbedingten Freiheitsstrafen. Die Differenzen sind umso<br />
größer, je geringer die Strafdauer ist (mit Ausnahme der mehr als fünfjährigen<br />
Freiheitsstrafe). Am auffälligsten tritt dies bei den unbedingten Freiheitsstrafen bis unter 6<br />
Monaten zu Tage.<br />
Abbildung B 5: Anzahl der untersuchten Fälle im Vergleich mit StVS- Daten<br />
Sanktion In die Rückfalluntersuchung<br />
94<br />
einbezogene<br />
Fälle<br />
Verteilungen<br />
<strong>nach</strong> der StVS<br />
94<br />
Abweichung<br />
Geldstrafe insg.: 507.234 578.419 12%<br />
Freiheitsstrafen insg.: 75.378 114.749 34%<br />
unbedingte Freiheitsstrafen (FS): 18.326 35.577 48%<br />
bedingte Freiheitsstrafen (FS): 75.783 79.172 4%<br />
unbed. FS/StrA 1 bis unter 6 M. 3.350 9.545 65%<br />
bedingte FS/StrA bis unter 6 M. 32.627 35.902 9%<br />
unbed. FS/StrA 6-12 Monate 5.275 11.831 55%<br />
bedingte FS/StrA 6-12 Monate 32.809 33.677 3%<br />
unbed. FS 1-2 Jahre 3.872 6.003 35%<br />
bedingte FS 1-2 J. 10.347 9.593 8%<br />
FS 2-5 Jahre 4.820 6.712 28%<br />
zeitige FS mehr als 5 Jahre 953 1.486 36%<br />
1 Strafarrest <strong>nach</strong> Wehrstrafgesetz.