Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen
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3.6. Rückfallzeitraum<br />
Ziele und Anlage der Untersuchung<br />
Der Zeitraum für die Messung des Rückfalls dauert personenbezogen maximal 4 Jahre. Abhängig<br />
von der Art der Entscheidung gibt es unterschiedliche Zeitpunkte für den Beginn der<br />
Berechnung des Rückfallzeitraums: Die Berechnung orientiert sich an dem Datum, das zur<br />
Auswahl einer Entscheidung als Bezugsentscheidung ausschlaggebend war, also bei<br />
ambulanten Entscheidungen am Entscheidungsdatum, im übrigen an der Strafrestaussetzung<br />
bzw. am Vollstreckungsende, also dem Zeitpunkt des Risikoeintritts.<br />
3.7. Voreintragungen<br />
Die zeitlich vor der Bezugsentscheidung liegenden Eintragungen werden als Voreintragungen<br />
gewertet. Ausgewiesen wird die Anzahl der Voreintragungen sowie die Sanktionsart der -<br />
gemessen an der Sanktion - schwersten Voreintragung (sofern es mehrere Voreintragungen<br />
gibt).<br />
3.8. Sonstige Merkmale<br />
Neben der Art der Bezugsentscheidung und der Folgeentscheidung werden weitere Merkmale<br />
erfasst: Geschlecht, Nationalität sowie das Alter zum Zeitpunkt der letzten der Bezugsentscheidung<br />
zugrundeliegenden Tat. Weitere Erläuterungen zu diesen Merkmalen finden sich<br />
in den betreffenden Abschnitten.<br />
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