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Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen

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3.6. Rückfallzeitraum<br />

Ziele und Anlage der Untersuchung<br />

Der Zeitraum für die Messung des Rückfalls dauert personenbezogen maximal 4 Jahre. Abhängig<br />

von der Art der Entscheidung gibt es unterschiedliche Zeitpunkte für den Beginn der<br />

Berechnung des Rückfallzeitraums: Die Berechnung orientiert sich an dem Datum, das zur<br />

Auswahl einer Entscheidung als Bezugsentscheidung ausschlaggebend war, also bei<br />

ambulanten Entscheidungen am Entscheidungsdatum, im übrigen an der Strafrestaussetzung<br />

bzw. am Vollstreckungsende, also dem Zeitpunkt des Risikoeintritts.<br />

3.7. Voreintragungen<br />

Die zeitlich vor der Bezugsentscheidung liegenden Eintragungen werden als Voreintragungen<br />

gewertet. Ausgewiesen wird die Anzahl der Voreintragungen sowie die Sanktionsart der -<br />

gemessen an der Sanktion - schwersten Voreintragung (sofern es mehrere Voreintragungen<br />

gibt).<br />

3.8. Sonstige Merkmale<br />

Neben der Art der Bezugsentscheidung und der Folgeentscheidung werden weitere Merkmale<br />

erfasst: Geschlecht, Nationalität sowie das Alter zum Zeitpunkt der letzten der Bezugsentscheidung<br />

zugrundeliegenden Tat. Weitere Erläuterungen zu diesen Merkmalen finden sich<br />

in den betreffenden Abschnitten.<br />

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