Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen
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12 Ziele und Anlage der Untersuchung<br />
2. Struktur der Rückfallstatistik<br />
2.1. Entstehung der Rückfallstatistik<br />
Die jetzige Rückfallstatistik hat einen wegweisenden Vorläufer, die Rückfallstatistik, die<br />
durch den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof - Dienststelle Bundeszentralregister<br />
- für die Basisjahre 1980 bis 1984 geführt worden war 2 . Aus Sicht der Forschung wies diese<br />
Statistik indessen noch eine Reihe von gravierenden Einschränkungen auf, u.a. hinsichtlich<br />
der Erfassung des Rückfallzeitraums sowie der isolierten Betrachtung der freiheitsentziehenden<br />
<strong>Sanktionen</strong>. Diese Defizite sollten durch ein geändertes und erweitertes<br />
Konzept überwunden werden, und eine Machbarkeitsstudie sollte prüfen, ob auf der Grundlage<br />
dieses Konzepts künftig eine periodische Rückfallstatistik etabliert werden könnte. Das<br />
neue Konzept sieht vor, sämtliche strafgerichtlichen Verurteilungen sowie die Eintragungen in<br />
das Erziehungsregister zu berücksichtigen. Die bisherige Beschränkung auf die<br />
freiheitsentziehenden Strafen wird aufgegeben zugunsten einer Erfassung aller Strafen<br />
(einschließlich der Entscheidungen gem. § 59 StGB, § 27 JGG), insbesondere auch der<br />
Geldstrafe, ferner aller Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel des JGG, der jugendrichterlichen<br />
Reaktion <strong>nach</strong> § 3 S. 2 JGG, der Überweisung an den Vormundschaftsrichter<br />
gemäß § 53 JGG, der Maßregeln der Besserung und Sicherung sowie der jugend<strong>strafrechtlichen</strong><br />
Verfahrenseinstellungen gem. §§ 45, 47 JGG. Damit wird das gesamte Reaktionsspektrum<br />
erfasst, ausgenommen die nicht in das BZR einzutragenden Verfahrenseinstellungen<br />
bei Erwachsenen gem. §§ 153 ff. StPO. Berücksichtigt werden sämtliche relevanten<br />
Eintragungen im BZR im jeweiligen Basisjahr. Bei freiheitsentziehenden Maßnahmen ist dies<br />
das Vollstreckungsende bzw. das Entlassdatum, bei ambulanten <strong>Sanktionen</strong> - einschließlich<br />
Strafaussetzung zur Bewährung - das Entscheidungsdatum. Wie bisher werden auch im<br />
jetzigen Konzept die Ausgangsdelikte sowie Alter, Geschlecht und Nationalität der<br />
Sanktionierten erfasst. Auf dieser Basis kann eine differenziertere und gehaltvollere<br />
Rückfallstatistik als Grundlage für rechtstatsächliche und kriminologische Untersuchungen<br />
erstellt werden. So kann die Legalbiographie vor und <strong>nach</strong> der Bezugsentscheidung weit<br />
umfänglicher und im Sinne der kriminologischen Sanktions- und Karriereforschung<br />
untersucht werden.<br />
Auf Veranlassung des Bundesministeriums der Justiz hat das Statistische Bundesamt im Jahr<br />
1999 den Auftrag zur Erstellung einer geänderten Rückfallstatistik drei miteinander<br />
kooperierenden Institutionen erteilt: Dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof -<br />
Dienststelle Bundeszentralregister (BZR) - oblag das Absammeln der benötigten Daten; Prof.<br />
Dr. Wolfgang Heinz und seinen Mitarbeitern, Universität Konstanz, die Aufbereitung der<br />
BZR-Einträge für die maschinelle Auswertung und die Umsetzung in statistisch<br />
weiterverarbeitbare Daten, Prof. Dr. Jörg-Martin Jehle und seinen Mitarbeitern, Universität<br />
Göttingen, das Erstellen eines Auswertungsprogramms sowie die tabellarische und graphische<br />
Aufbereitung und Präsentation der Ergebnisse. Der jetzt vorgelegten Version waren<br />
konzeptionelle Überlegungen an der Kriminologischen Zentralstelle, Wiesbaden, vorangegangen<br />
3 ; diese mündeten schließlich in einer ersten Pilotstudie, welche auch die auftretenden<br />
theoretischen und praktischen Probleme sichtbar machen sollte 4 . Die hieraus gewonnenen<br />
Erfahrungen sind in die jetzige Fassung eingeflossen.<br />
2 Uhlig, Das Bundeszentralregister und andere Zentralregister. Aufgaben und Nutzungsmöglichkeiten; sowie<br />
Seither, Voraussetzungen und Anlage der „Justizdaten zur Rückfalldelinquenz“ aus dem Bundeszentralregister,<br />
jeweils in: Kriminologie und Praxis, Band 4 (Hrsg. von Jörg-Martin Jehle), Wiesbaden 1989.<br />
3 Vgl. bereits Jehle, Aussagemöglichkeiten und Vorschläge zur Verbesserung der sogenannten Rückfallstatistik,<br />
Kriminologie und Praxis, Band 4 (Hrsg. von Jörg-Martin Jehle), Wiesbaden 1989.<br />
4 Unveröffentlichter Projektbericht an das Statistische Bundesamt Wiesbaden: Rückfallstatistik, Abschlußbericht<br />
einer Untersuchung gem. § 7 I BStatG, von Jörg-Martin Jehle in Zusammenarbeit mit Wolfgang