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Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen

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12 Ziele und Anlage der Untersuchung<br />

2. Struktur der Rückfallstatistik<br />

2.1. Entstehung der Rückfallstatistik<br />

Die jetzige Rückfallstatistik hat einen wegweisenden Vorläufer, die Rückfallstatistik, die<br />

durch den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof - Dienststelle Bundeszentralregister<br />

- für die Basisjahre 1980 bis 1984 geführt worden war 2 . Aus Sicht der Forschung wies diese<br />

Statistik indessen noch eine Reihe von gravierenden Einschränkungen auf, u.a. hinsichtlich<br />

der Erfassung des Rückfallzeitraums sowie der isolierten Betrachtung der freiheitsentziehenden<br />

<strong>Sanktionen</strong>. Diese Defizite sollten durch ein geändertes und erweitertes<br />

Konzept überwunden werden, und eine Machbarkeitsstudie sollte prüfen, ob auf der Grundlage<br />

dieses Konzepts künftig eine periodische Rückfallstatistik etabliert werden könnte. Das<br />

neue Konzept sieht vor, sämtliche strafgerichtlichen Verurteilungen sowie die Eintragungen in<br />

das Erziehungsregister zu berücksichtigen. Die bisherige Beschränkung auf die<br />

freiheitsentziehenden Strafen wird aufgegeben zugunsten einer Erfassung aller Strafen<br />

(einschließlich der Entscheidungen gem. § 59 StGB, § 27 JGG), insbesondere auch der<br />

Geldstrafe, ferner aller Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel des JGG, der jugendrichterlichen<br />

Reaktion <strong>nach</strong> § 3 S. 2 JGG, der Überweisung an den Vormundschaftsrichter<br />

gemäß § 53 JGG, der Maßregeln der Besserung und Sicherung sowie der jugend<strong>strafrechtlichen</strong><br />

Verfahrenseinstellungen gem. §§ 45, 47 JGG. Damit wird das gesamte Reaktionsspektrum<br />

erfasst, ausgenommen die nicht in das BZR einzutragenden Verfahrenseinstellungen<br />

bei Erwachsenen gem. §§ 153 ff. StPO. Berücksichtigt werden sämtliche relevanten<br />

Eintragungen im BZR im jeweiligen Basisjahr. Bei freiheitsentziehenden Maßnahmen ist dies<br />

das Vollstreckungsende bzw. das Entlassdatum, bei ambulanten <strong>Sanktionen</strong> - einschließlich<br />

Strafaussetzung zur Bewährung - das Entscheidungsdatum. Wie bisher werden auch im<br />

jetzigen Konzept die Ausgangsdelikte sowie Alter, Geschlecht und Nationalität der<br />

Sanktionierten erfasst. Auf dieser Basis kann eine differenziertere und gehaltvollere<br />

Rückfallstatistik als Grundlage für rechtstatsächliche und kriminologische Untersuchungen<br />

erstellt werden. So kann die Legalbiographie vor und <strong>nach</strong> der Bezugsentscheidung weit<br />

umfänglicher und im Sinne der kriminologischen Sanktions- und Karriereforschung<br />

untersucht werden.<br />

Auf Veranlassung des Bundesministeriums der Justiz hat das Statistische Bundesamt im Jahr<br />

1999 den Auftrag zur Erstellung einer geänderten Rückfallstatistik drei miteinander<br />

kooperierenden Institutionen erteilt: Dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof -<br />

Dienststelle Bundeszentralregister (BZR) - oblag das Absammeln der benötigten Daten; Prof.<br />

Dr. Wolfgang Heinz und seinen Mitarbeitern, Universität Konstanz, die Aufbereitung der<br />

BZR-Einträge für die maschinelle Auswertung und die Umsetzung in statistisch<br />

weiterverarbeitbare Daten, Prof. Dr. Jörg-Martin Jehle und seinen Mitarbeitern, Universität<br />

Göttingen, das Erstellen eines Auswertungsprogramms sowie die tabellarische und graphische<br />

Aufbereitung und Präsentation der Ergebnisse. Der jetzt vorgelegten Version waren<br />

konzeptionelle Überlegungen an der Kriminologischen Zentralstelle, Wiesbaden, vorangegangen<br />

3 ; diese mündeten schließlich in einer ersten Pilotstudie, welche auch die auftretenden<br />

theoretischen und praktischen Probleme sichtbar machen sollte 4 . Die hieraus gewonnenen<br />

Erfahrungen sind in die jetzige Fassung eingeflossen.<br />

2 Uhlig, Das Bundeszentralregister und andere Zentralregister. Aufgaben und Nutzungsmöglichkeiten; sowie<br />

Seither, Voraussetzungen und Anlage der „Justizdaten zur Rückfalldelinquenz“ aus dem Bundeszentralregister,<br />

jeweils in: Kriminologie und Praxis, Band 4 (Hrsg. von Jörg-Martin Jehle), Wiesbaden 1989.<br />

3 Vgl. bereits Jehle, Aussagemöglichkeiten und Vorschläge zur Verbesserung der sogenannten Rückfallstatistik,<br />

Kriminologie und Praxis, Band 4 (Hrsg. von Jörg-Martin Jehle), Wiesbaden 1989.<br />

4 Unveröffentlichter Projektbericht an das Statistische Bundesamt Wiesbaden: Rückfallstatistik, Abschlußbericht<br />

einer Untersuchung gem. § 7 I BStatG, von Jörg-Martin Jehle in Zusammenarbeit mit Wolfgang

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