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Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen

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102<br />

Anhang: Übersichtstabellen<br />

Übersichtstabelle 5.2.1a: Schwerste Folgeentscheidung <strong>nach</strong> Verurteilung aufgrund<br />

von § 242 StGB......................................................................................................... 136<br />

Übersichtstabelle 5.2.2a: Schwerste Folgeentscheidung <strong>nach</strong> Verurteilung aufgrund<br />

von §§ 243, 244 StGB............................................................................................... 137<br />

Übersichtstabelle 5.2.3a: Schwerste Folgeentscheidung <strong>nach</strong> Verurteilung aufgrund<br />

von BtMG.................................................................................................................. 138<br />

Übersichtstabelle 6.1.a: Schwerste Folgeentscheidung <strong>nach</strong> Anzahl und Art der<br />

schwersten Voreintragungen mit einbezogenen<br />

(Jugendliche und Heranwachsende).......................................................................... 139<br />

Übersichtstabelle 6.2a.: Schwerste Folgeentscheidung <strong>nach</strong> Anzahl und Art der<br />

schwersten Voreintragungen mit einbezogenen (Erwachsene) ................................. 140<br />

Übersichtstabelle 6.3.1a: Schwerste Folgeentscheidung <strong>nach</strong> Art der schwersten<br />

Voreintragungen und Sanktion der Bezugsentscheidung (Erwachsene)................... 141<br />

Übersichtstabelle 6.3.2a: Schwerste Folgeentscheidung <strong>nach</strong> Art der schwersten<br />

Voreintragungen und Sanktion der Bezugsentscheidung<br />

(Jugendliche und Heranwachsende).......................................................................... 142<br />

* Die im vorliegenden Band präsentierten Zahlen beruhen auf Grundauszählungen, die im wesentlichen <strong>nach</strong><br />

den einzelnen Bezugsentscheidungen und Altersgruppen differenziert sind. Diese 102 sogenannten Grundtabellen<br />

sind nicht abgedruckt, jedoch für Interessenten beim Bundesministerium der Justiz erhältlich.

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