1 - Hessischer Landkreistag

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31.12.2012 Aufrufe

3. Erwartungen an die Kooperation 3.1 Erwartungen und Wünsche des Jugendamtes an das Familiengericht, vor allem: 9 Verständnis für Abläufe und Arbeitsbedingungen im Jugendamt; 9 Bereitschaft, Termine und Präsenz des Jugendamtes miteinander abzustim- men; 9 Weiterqualifizierung im Rahmen von (gemeinsamen) Fortbildungen, z. B. für den Bereich der Gesprächsführung mit Kindern; 9 Kein ,,Vorführen" der Mitarbeiter / -innen des Jugendamtes im Gerichtstermin, die nicht selten von den Rechtsvertretern der Parteien angegriffen werden; (Bemerkung von Richterin Fendler: Um nicht den Anschein eines Bündnisses von Gericht und Jugendamt zu erwecken, kann und sollte der Richter / die Richterin eher nicht Partei für das Jugendamt ergreifen und z.B. vor verbalen ,,Übergriffenu schützen.) 9 Zeitnahe Entscheidungen des Familiengerichts. 3.2 Erwartungen an die Kooperation mit dem Jugendamt (s. Vortragsunterlagen von Frau Heidi Fendler) mit folgenden Ergänzungen: Hilfreich wäre es bspw., bei den Anhörungsterminen seitens des Jugendamtes schon so präpariert zu sein, dass den Parteien bzw. Antragstellern konkrete Unterstützungs- und Beratungsleistungen rasch zugänglich gemacht werden können, z.B. indem schon terminliche Optionen für ein Erstgespräch in der Beratungsstelle durch das Jugendamt benannt werden können.

WS 3: „Was ist prozesshaftes Begleiten? Die Aufgaben des ASD im neuen Familienverfahren Amrhuig des mit auvWaiicher Slähngnahne? I% Neues in unserem Sinn A Jtnielderkundungen sind Varausseizm! . Wer klärI, wie es weiter - mit dem Gericht . EinstweigeA0. g 157 Aüs. 3 Fam F0 . Hitfeprozessmitdern I Anhörung des JA im frühen ersten Termin, g 155 Abs. 2 S. 3 Farn FG Überprüfung, wenn kein Sorgerechtsenizug; gp 166 FamFG, 1696 Abs. 3 S. 2 BGB :richt fragt beUn JA nat L , Hebt in der Garanten < st des Zid des ersten Tmi Kein Einvernehmen, p 156 Abs. 3 FamFG - C hemldw -J beim erst6 - min ff Y.+ ,' EB bzw. JA teilt Stand der Bi- Trennung und Scheidung Trennung und Scheidun 2. ÄbprachenFestlegung I des weiteren Vomeverantvhung mit dem Gericht 3. Einsiweaige A0,S 156 Alis 3 FamFC. 4. C F

3. Erwartungen an die Kooperation<br />

3.1 Erwartungen und Wünsche des Jugendamtes an das Familiengericht, vor allem:<br />

9 Verständnis für Abläufe und Arbeitsbedingungen im Jugendamt;<br />

9 Bereitschaft, Termine und Präsenz des Jugendamtes miteinander abzustim-<br />

men;<br />

9 Weiterqualifizierung im Rahmen von (gemeinsamen) Fortbildungen, z. B. für<br />

den Bereich der Gesprächsführung mit Kindern;<br />

9 Kein ,,Vorführen" der Mitarbeiter / -innen des Jugendamtes im Gerichtstermin,<br />

die nicht selten von den Rechtsvertretern der Parteien angegriffen werden;<br />

(Bemerkung von Richterin Fendler: Um nicht den Anschein eines<br />

Bündnisses von Gericht und Jugendamt zu erwecken, kann<br />

und sollte der Richter / die Richterin eher nicht Partei für das Jugendamt<br />

ergreifen und z.B. vor verbalen ,,Übergriffenu schützen.)<br />

9 Zeitnahe Entscheidungen des Familiengerichts.<br />

3.2 Erwartungen an die Kooperation mit dem Jugendamt<br />

(s. Vortragsunterlagen von Frau Heidi Fendler) mit folgenden Ergänzungen:<br />

Hilfreich wäre es bspw., bei den Anhörungsterminen seitens des Jugendamtes schon<br />

so präpariert zu sein, dass den Parteien bzw. Antragstellern konkrete Unterstützungs-<br />

und Beratungsleistungen rasch zugänglich gemacht werden können, z.B. indem schon<br />

terminliche Optionen für ein Erstgespräch in der Beratungsstelle durch das Jugendamt<br />

benannt werden können.

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