1 - Hessischer Landkreistag
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6.2 WS 2: „Kooperationspartner Gericht: Zusammenarbeit auf Augenhöhe -<br />
Eine Illusion?"<br />
Die Diskussion der Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Workshop erfolgte ergebnis-<br />
orientiert mit dem Ziel, sich darüber auszutauschen, unter welchen Bedingungen 1<br />
Voraussetzungen und mit welchen Aktivitäten das Ziel der Kooperation „auf Augenhö-<br />
he" erreicht werden kann.<br />
Dem voraus ging eine Verständigung der Teilnehmer und Teilnehmerinnen zur Defini-<br />
tion des Begriffs ,,Kooperation auf Augenhöhe".<br />
1. Begriffsbestimmung<br />
Kooperation bedeutet aus Sicht der Teilnehmer vor allem<br />
> sich sachlich mit den unterschiedlichen Perspektiven und Rollen von Jugend-<br />
amt und Familiengericht auseinander zu setzen und auszutauschen. Dies gilt<br />
sowohl für den Einzelfall als auch für übergreifend zu regelnde gemeinsame<br />
Aufgabenfelder.<br />
> eine Verantwortungsgemeinschaft bilden.<br />
Der Begriff „Augenhöheu ist bestimmt von<br />
> jeweils eigenen Werten, Haltungen und Einstellungen der Kooperationspartner<br />
> dem Grad der Bereitschaft, sich auf diese Augenhöhe einzulassen.<br />
2. Voraussetzunqen I Bedingungen<br />
Als Voraussetzungen zur Zielerreichung wurden insbesondere benannt:<br />
P Respekt vor der Fachlichkeit der anderen Seite;<br />
> Bereitschaft, jeweils für die andere Seite im Einzelfall nachvollziehbare Begrün-<br />
dungen zu geben, eventuell auch unter Bezugnahme auf Fachliteratur usw.<br />
Dies kann auch bedeuten, dass das Jugendamt in die Beschwerde geht, sofern<br />
aus Sicht des Jugendamtes falsche Entscheidungen durch das Gericht getrof-<br />
fen wurden;<br />
> Transparenz auf beiden Seiten, z.B. durch wechselseitiges Kennen der Ar-<br />
beitsweise und der internen Arbeitsabläufe;<br />
> berücksichtigen, dass beide Seiten verschieden Ausbildungen haben und<br />
manchmal auch eine andere Sprache sprechen:<br />
(Jugendhilfe: prozessorientiert 1 Familiengericht: ergebnisorientiert).<br />
Ein regelmäßiger Austausch bis hin zu kurzzeitigen Hospitationen und Fortbildungen<br />
(Fachtage) im jeweils anderen Arbeitsfeld sowie Arbeitskreise, die für beide Seiten<br />
verpflichtend sind, könnten Instrumente und Aktivitäten sein, um auch fallunspezifi-<br />
sche Absprachen und Regularien der Zusammenarbeit auf Augenhöhe gemeinsam zu<br />
entwickeln und diese dann in der alltäglichen Praxis zu „lebenu.