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1 - Hessischer Landkreistag

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6.2 WS 2: „Kooperationspartner Gericht: Zusammenarbeit auf Augenhöhe -<br />

Eine Illusion?"<br />

Die Diskussion der Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Workshop erfolgte ergebnis-<br />

orientiert mit dem Ziel, sich darüber auszutauschen, unter welchen Bedingungen 1<br />

Voraussetzungen und mit welchen Aktivitäten das Ziel der Kooperation „auf Augenhö-<br />

he" erreicht werden kann.<br />

Dem voraus ging eine Verständigung der Teilnehmer und Teilnehmerinnen zur Defini-<br />

tion des Begriffs ,,Kooperation auf Augenhöhe".<br />

1. Begriffsbestimmung<br />

Kooperation bedeutet aus Sicht der Teilnehmer vor allem<br />

> sich sachlich mit den unterschiedlichen Perspektiven und Rollen von Jugend-<br />

amt und Familiengericht auseinander zu setzen und auszutauschen. Dies gilt<br />

sowohl für den Einzelfall als auch für übergreifend zu regelnde gemeinsame<br />

Aufgabenfelder.<br />

> eine Verantwortungsgemeinschaft bilden.<br />

Der Begriff „Augenhöheu ist bestimmt von<br />

> jeweils eigenen Werten, Haltungen und Einstellungen der Kooperationspartner<br />

> dem Grad der Bereitschaft, sich auf diese Augenhöhe einzulassen.<br />

2. Voraussetzunqen I Bedingungen<br />

Als Voraussetzungen zur Zielerreichung wurden insbesondere benannt:<br />

P Respekt vor der Fachlichkeit der anderen Seite;<br />

> Bereitschaft, jeweils für die andere Seite im Einzelfall nachvollziehbare Begrün-<br />

dungen zu geben, eventuell auch unter Bezugnahme auf Fachliteratur usw.<br />

Dies kann auch bedeuten, dass das Jugendamt in die Beschwerde geht, sofern<br />

aus Sicht des Jugendamtes falsche Entscheidungen durch das Gericht getrof-<br />

fen wurden;<br />

> Transparenz auf beiden Seiten, z.B. durch wechselseitiges Kennen der Ar-<br />

beitsweise und der internen Arbeitsabläufe;<br />

> berücksichtigen, dass beide Seiten verschieden Ausbildungen haben und<br />

manchmal auch eine andere Sprache sprechen:<br />

(Jugendhilfe: prozessorientiert 1 Familiengericht: ergebnisorientiert).<br />

Ein regelmäßiger Austausch bis hin zu kurzzeitigen Hospitationen und Fortbildungen<br />

(Fachtage) im jeweils anderen Arbeitsfeld sowie Arbeitskreise, die für beide Seiten<br />

verpflichtend sind, könnten Instrumente und Aktivitäten sein, um auch fallunspezifi-<br />

sche Absprachen und Regularien der Zusammenarbeit auf Augenhöhe gemeinsam zu<br />

entwickeln und diese dann in der alltäglichen Praxis zu „lebenu.

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