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LSV kompakt September 2009 - Die Landwirtschaftliche ...

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❘ ❘ ❘ ❘ ❘ ■ sicherheiT<br />

ZU JEDEr ZEit<br />

gEsEhEn WERdEn<br />

<strong>Landwirtschaftliche</strong> Fahrzeuge prägen im ländlichen raum das<br />

straßenbild. vor allem im herbst, wenn Feld- und transportfahrten<br />

zunehmen, steigen auch die Unfallzahlen.<br />

ich wusste gar nicht, was mir da<br />

entgegenkommt – so lautete die<br />

Aussage eines Autofahrers, der auf einer<br />

engen Landstraße von einer landwirtschaftlichen<br />

Zugmaschine gestreift<br />

worden war. Es war schon fast<br />

dunkel, als auf einer Kuppe plötzlich<br />

ein grelles Licht auftauchte, das ihn<br />

blendete. Der Pkw-Fahrer konnte nur<br />

die Konturen eines riesigen Fahrzeuges<br />

erkennen. Instinktiv lenkte er<br />

brinGT sicherheiT bei arbeiTen<br />

wie ernTe oder silierunG<br />

■ information (gegebenenfalls Beschilderung)<br />

vor Beginn der Arbeiten, damit sich<br />

jeder darauf einstellen kann; Polizei oder<br />

ordnungsbehörde fragen<br />

■ situationsbedingt langsamer fahren<br />

– spart sprit, senkt den Lärmpegel erheb-<br />

lich, macht die Arbeit sicherer<br />

■ zwischendurch und nach den Fahrten die<br />

straße von verschmutzungen durch Erde<br />

oder Ladungsverluste säubern<br />

■ möglichst bei tageslicht arbeiten<br />

■ bei unvermeidlichen Nachtfahrten Pau-<br />

senzeiten einhalten – verhindert stress,<br />

beugt Unfällen durch übermüdung vor<br />

14 lsV <strong>kompakt</strong> september i 09<br />

weit nach rechts und bremste. Trotzdem<br />

krachte es, sein Fahrzeug wurde<br />

zur Seite gestoßen und kam auf einer<br />

Wiese zum Stehen. Ein großer Schlepper<br />

mit Frontladerschaufel und Muldenkipper<br />

hatte ihn gestreift.<br />

<strong>Die</strong> Ermittlungen ergaben, dass das<br />

landwirtschaftliche Zugfahrzeug die<br />

Frontladerschaufel auf eine Höhe von<br />

etwa einem Meter abgesenkt und die<br />

Arbeitsscheinwerfer an der Kabine<br />

eingeschaltet hatte. Seine Geschwindigkeit<br />

zum Aufprallzeitpunkt betrug<br />

50 km / h. Eine Anzeige wegen<br />

mehrerer Verstöße gegen die StVO<br />

war die Folge.<br />

Fahrzeuge kenntlich machen<br />

An Schleppern müssen Fern- und<br />

Abblendlicht, Rücklicht sowie Fahrtrichtungsanzeiger<br />

und Warnblinklicht<br />

vorhanden sein. Zur Kennzeichnung<br />

der seitlichen Begrenzung sind<br />

Ackerschlepper nach vorn mit zwei<br />

Begrenzungsleuchten auszurüsten.<br />

Arbeitsscheinwerfer können unbegrenzt<br />

angebracht werden, dürfen<br />

aber auf öffentlichen Straßen nicht<br />

benutzt werden. <strong>Die</strong>s ist ausnahmsweise<br />

nur dann gestattet, wenn die<br />

vorderen Scheinwerfer durch Arbeitsgeräte<br />

verdeckt werden. In diesem<br />

Fall können zwei oben an der Kabine<br />

angebrachte Scheinwerfer zugeschaltet<br />

werden. Sie sind so einzustellen,<br />

dass andere nicht geblendet werden.<br />

anbaugeräte und anhänger<br />

nicht vergessen<br />

An Anbaugeräten sind gefährliche<br />

Teile (Zinken, Schneiden) vor der Straßenfahrt<br />

abzubauen oder wegzuklappen.<br />

Ist dies nicht möglich, müssen sie<br />

abgedeckt und deutlich kenntlich gemacht<br />

werden. Als nicht verkehrsgefährdend<br />

gelten Teile, die sich in einer<br />

lsV-info<br />

<strong>Die</strong> broschüre „<strong>Landwirtschaftliche</strong> fahr-<br />

zeuge im Straßenverkehr“ mit umfassenden<br />

informationen über ausrüstung und<br />

Vorschriften für diese fahrzeuge ist<br />

ge-gen entgelt zu erhalten beim<br />

aid-infodienst<br />

Heilsbachstraße 16, 53123 bonn<br />

telefon: 0228 8499-0 / fax: -177<br />

e-Mail: aid@aid.de<br />

Höhe von mehr als zwei Metern über<br />

der Fahrbahn befinden. Der Frontlader<br />

sollte deshalb auf der Straße immer<br />

über zwei Meter angehoben sein.<br />

Falls Anbaugeräte seitlich mehr als 40<br />

Zentimeter über die Begrenzungs- bzw.<br />

Schlussleuchten des Traktors hinausragen,<br />

müssen zusätzlich Beleuchtung<br />

und Warntafeln angebracht werden.<br />

Sofern es die Sichtverhältnisse erfordern,<br />

sind zusätzlich Begrenzungs-<br />

und Schlussleuchten sowie Rückstrahler<br />

anzubringen.<br />

Anhänger und Anhängegeräte müssen<br />

ständig mit Beleuchtungseinrichtungen<br />

versehen sein.<br />

Rücksicht nehmen<br />

<strong>Landwirtschaftliche</strong> Fahrzeuge sind<br />

von anderen Verkehrsteilnehmern nur<br />

schlecht einzuschätzen. Dabei können<br />

schon durch Erschrecken gefährliche<br />

Situationen entstehen. Schlechte Sichtverhältnisse<br />

bei Regen oder Dämmerung<br />

verstärken den Effekt. Freiwillige<br />

Maßnahmen (siehe Kasten) können<br />

für Sicherheit und Verständnis anderer<br />

Verkehrsteilnehmer sorgen.<br />

Fragen zum Thema beantworten die<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des<br />

Technischen Aufsichtsdienstes der<br />

land wirtschaftlichen Berufsgenossenschaft<br />

unter<br />

Telefon: 0511 8073-484<br />

E-Mail: tad@nb.lsv.de

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