B ekanntmachung - Gemeinde Senden
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Nr. 37<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
- Der Wahlleiter -<br />
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
B e k a n n t m a c h u n g<br />
über die Einteilung des Wahlgebietes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> in 17 Wahlbezirke für<br />
die im Jahre 2009 stattfindende Kommunalwahl gem. § 6 Kommunalwahlgesetz<br />
(KWahlG; SGV. NRW 1112) in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 3<br />
Abs. 2 Kommunalwahlordnung (KWahlO; SGV. NRW 1112) in der zurzeit gültigen<br />
Fassung.<br />
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 17.06.2008 das Wahlgebiet der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Senden</strong> gem. § 4 Abs. 1 KWahlG in die nachfolgend graphisch dargestellten<br />
17 Wahlbezirke eingeteilt.<br />
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