22.09.2012 Aufrufe

[PDF] Preisliste Elektronik 2012 - Johnson Controls

[PDF] Preisliste Elektronik 2012 - Johnson Controls

[PDF] Preisliste Elektronik 2012 - Johnson Controls

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

10.8 Die Frist für die Mängelhaftung verlängert sich um die Dauer der Betriebsunterbrechung,<br />

die dadurch eintritt, dass Nachbesserungsarbeiten oder Lieferung/Leistung<br />

von Ersatzstücken erforderlich werden, für diejenigen Anlageteile,<br />

die wegen der Unterbrechung nicht zweckdienlich betrieben werden<br />

können, wenn die Betriebsunterbrechung insgesamt mehr als einen Monat<br />

überschreitet.<br />

10.9 Für Nachbesserungsarbeiten und Ersatzstücke haftet der Lieferer im gleichen<br />

Umfang wie für den ursprünglichen Liefer-/Leistungsgegenstand, und zwar<br />

nur bis zum Ablauf der für den ursprünglichen Liefergegenstand geltenden<br />

Gewährleistungsfrist.<br />

10.10 Die, durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden, unmittelbaren<br />

Kosten trägt der Lieferer insoweit, als sich die Beanstandung als berechtigt<br />

herausstellt; sowie die Kosten des Ersatzstückes, einschließlich des Versandes.<br />

Die Kosten des Aus-und Einbaues und der Gestellung seiner Monteure<br />

und Hilfskräfte trägt der Besteller. Für wesentliche Fremderzeugnisse<br />

beschränkt sich die Haftung des Lieferers auf die Abtretung der Haftungsansprüche,<br />

die ihm gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen.<br />

10.11 Weitere Ansprüche des Bestellers gegen den Lieferer und dessen sonstige<br />

Gehilfen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an<br />

dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nicht. Dies gilt nicht,<br />

soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens<br />

zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.<br />

10.12 Insbesondere haftet der Lieferer für Mangelfolgeschäden bzw. Vermögensschäden<br />

nur im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger, adäquater Verursachung.<br />

10.13 Die Garantie-/Gewährleistungsfrist beginnt mit der Unterzeichnung des<br />

Übernahmeprotokolls bzw. der Nutzung und gilt für 12 Monate ab Lieferung.<br />

10.14 Die Ziffern 1 bis 13 gelten entsprechend für solche Ansprüche des Bestellers<br />

auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Schadenersatz, die durch vor oder<br />

nach Vertragsabschluß liegende Vorschläge oder Beratung oder durch Verletzung<br />

vertraglicher Nebenpflichten durch den Lieferer entstanden sind.<br />

10.15 Die Ersatzpflicht für aus dem Produkthaftungsgesetz resultierende Sachschäden<br />

sowie Produktionshaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen<br />

abgeleitet werden können, sind ausgeschlossen.<br />

11. Unmöglichkeit, Vertragsanpassung:<br />

Wird dem Lieferer oder Besteller die ihm obliegende Lieferung oder Leistung unmöglich,<br />

so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der folgenden Maßgabe:<br />

11.1 Ist die Unmöglichkeit auf Verschulden des Lieferers zurückzuführen, so ist der<br />

Besteller berechtigt, Schadenersatz zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der<br />

Schadenersatzanspruch des Bestellers auf 10% des Wertes desjenigen Teils<br />

der Lieferung oder Leistung, welcher wegen der Unmöglichkeit nicht in<br />

zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Das Recht des Bestellers<br />

zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt; falls der Besteller jedoch vom<br />

Rücktrittsrecht Gebrauch macht, steht ihm darüber hinaus kein Schadenersatzanspruch<br />

zu.<br />

11.2 Sofern unvorhergesehene Ereignisse im Sinne von Punkt 6 / 3, die wirtschaftliche<br />

Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung oder Leistung erheblich verändern<br />

oder auf den Betrieb des Lieferers erheblich einwirken, wird der Vertrag<br />

angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht<br />

dem Lieferer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Beabsichtigt der Lieferer<br />

von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen, so hat er dies nach Erkennen<br />

der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen,<br />

und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung<br />

der Lieferzeit vereinbart gewesen war.<br />

Allgemeine Verkaufs-und Lieferbedingungen<br />

<strong>Johnson</strong> <strong>Controls</strong> Austria GmbH & CO OG<br />

Seite 4 / 4<br />

Stand 11 /2007<br />

12. Sonstige Schadenersatzansprüche:<br />

Schadenersatzansprüche des Bestellers gegen den Lieferer, seine Erfüllungs-und<br />

Besorgungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit<br />

sie über den im Punkt 10. ausdrücklich geregelten Umfang hinausgehen.<br />

13. Rücktritt vom Vertrag:<br />

Der Lieferer ist, unbeschadet sonstiger vertraglicher oder gesetzlicher Rechte, jedenfalls<br />

in folgenden Fällen zum Rücktritt berechtigt::<br />

13.1 Falls über das Vermögen des Bestellers das Konkurs-oder Ausgleichsverfahren<br />

eröffnet wird, ist der Lieferer berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist<br />

vom Vertrag zurückzutreten.<br />

13.2 Bis zur Auslieferung der Ware ist der Lieferer auch berechtigt, jederzeit vom<br />

Vertrag zurückzutreten, wenn dem Lieferer bei der Kalkulation des Angebotes<br />

oder bei Preisauskünften ein wesentlicher Irrtum unterlaufen sein sollte;<br />

dem Besteller stehen daraus keine Ansprüche gegen den Lieferer zu.<br />

14. Gerichtsstand, Rechtswahl:<br />

Gerichtsstand für alle aus den Rechtsverhältnissen mittelbar oder unmittelbar entstehenden<br />

Streitigkeiten ist Wien. Der Lieferer ist auch berechtigt, am Sitz des Bestellers<br />

zu klagen. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller<br />

findet ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes<br />

Anwendung.<br />

15. Geltungsbereich:<br />

Die Bedingungen des Lieferers gelten, sofern abweichende Vereinbarungen nicht<br />

schriftlich getroffen werden, auch für alle weiteren Lieferungen und Leistungen, die<br />

zum oder am gleichen Gegenstand vom Lieferer auf Verlangen und Kosten des Bestellers<br />

ausgeführt werden, mit der Einschränkung, dass die Gewährleistungsfristfür<br />

Wiederinstandsetzungen, nach Ablauf der Gewährleistungsfrist für den ursprünglichen<br />

Liefergegenstand, 12 Monate beträgt.<br />

16. Salvatorische Klausel:<br />

Sollte(n) eine oder mehrere Bestimmungen dieser Verkaufs-und Lieferbedingungen<br />

unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen.<br />

Ungültige Bestimmungen sind durch solche Regelungen zu ersetzen, die dem<br />

Sinn und Zweck der ungültigen Regelung am nächsten kommen. Diese Verkaufsund<br />

Lieferbedingungen sind integrierender Bestandteil jedes mit <strong>Johnson</strong> <strong>Controls</strong><br />

geschlossenen Kaufvertrages. Geschäftsbedingungen welcher Art immer, insbesondere<br />

Einkaufsbedingungen, die mit diesem Verkaufs-und Lieferbedingungen in<br />

Widerspruch stehen, sind in vollem Umfang unwirksam.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!