[PDF] Preisliste Elektronik 2012 - Johnson Controls
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10.8 Die Frist für die Mängelhaftung verlängert sich um die Dauer der Betriebsunterbrechung,<br />
die dadurch eintritt, dass Nachbesserungsarbeiten oder Lieferung/Leistung<br />
von Ersatzstücken erforderlich werden, für diejenigen Anlageteile,<br />
die wegen der Unterbrechung nicht zweckdienlich betrieben werden<br />
können, wenn die Betriebsunterbrechung insgesamt mehr als einen Monat<br />
überschreitet.<br />
10.9 Für Nachbesserungsarbeiten und Ersatzstücke haftet der Lieferer im gleichen<br />
Umfang wie für den ursprünglichen Liefer-/Leistungsgegenstand, und zwar<br />
nur bis zum Ablauf der für den ursprünglichen Liefergegenstand geltenden<br />
Gewährleistungsfrist.<br />
10.10 Die, durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden, unmittelbaren<br />
Kosten trägt der Lieferer insoweit, als sich die Beanstandung als berechtigt<br />
herausstellt; sowie die Kosten des Ersatzstückes, einschließlich des Versandes.<br />
Die Kosten des Aus-und Einbaues und der Gestellung seiner Monteure<br />
und Hilfskräfte trägt der Besteller. Für wesentliche Fremderzeugnisse<br />
beschränkt sich die Haftung des Lieferers auf die Abtretung der Haftungsansprüche,<br />
die ihm gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen.<br />
10.11 Weitere Ansprüche des Bestellers gegen den Lieferer und dessen sonstige<br />
Gehilfen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an<br />
dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nicht. Dies gilt nicht,<br />
soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens<br />
zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.<br />
10.12 Insbesondere haftet der Lieferer für Mangelfolgeschäden bzw. Vermögensschäden<br />
nur im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger, adäquater Verursachung.<br />
10.13 Die Garantie-/Gewährleistungsfrist beginnt mit der Unterzeichnung des<br />
Übernahmeprotokolls bzw. der Nutzung und gilt für 12 Monate ab Lieferung.<br />
10.14 Die Ziffern 1 bis 13 gelten entsprechend für solche Ansprüche des Bestellers<br />
auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Schadenersatz, die durch vor oder<br />
nach Vertragsabschluß liegende Vorschläge oder Beratung oder durch Verletzung<br />
vertraglicher Nebenpflichten durch den Lieferer entstanden sind.<br />
10.15 Die Ersatzpflicht für aus dem Produkthaftungsgesetz resultierende Sachschäden<br />
sowie Produktionshaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen<br />
abgeleitet werden können, sind ausgeschlossen.<br />
11. Unmöglichkeit, Vertragsanpassung:<br />
Wird dem Lieferer oder Besteller die ihm obliegende Lieferung oder Leistung unmöglich,<br />
so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der folgenden Maßgabe:<br />
11.1 Ist die Unmöglichkeit auf Verschulden des Lieferers zurückzuführen, so ist der<br />
Besteller berechtigt, Schadenersatz zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der<br />
Schadenersatzanspruch des Bestellers auf 10% des Wertes desjenigen Teils<br />
der Lieferung oder Leistung, welcher wegen der Unmöglichkeit nicht in<br />
zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Das Recht des Bestellers<br />
zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt; falls der Besteller jedoch vom<br />
Rücktrittsrecht Gebrauch macht, steht ihm darüber hinaus kein Schadenersatzanspruch<br />
zu.<br />
11.2 Sofern unvorhergesehene Ereignisse im Sinne von Punkt 6 / 3, die wirtschaftliche<br />
Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung oder Leistung erheblich verändern<br />
oder auf den Betrieb des Lieferers erheblich einwirken, wird der Vertrag<br />
angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht<br />
dem Lieferer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Beabsichtigt der Lieferer<br />
von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen, so hat er dies nach Erkennen<br />
der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen,<br />
und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung<br />
der Lieferzeit vereinbart gewesen war.<br />
Allgemeine Verkaufs-und Lieferbedingungen<br />
<strong>Johnson</strong> <strong>Controls</strong> Austria GmbH & CO OG<br />
Seite 4 / 4<br />
Stand 11 /2007<br />
12. Sonstige Schadenersatzansprüche:<br />
Schadenersatzansprüche des Bestellers gegen den Lieferer, seine Erfüllungs-und<br />
Besorgungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit<br />
sie über den im Punkt 10. ausdrücklich geregelten Umfang hinausgehen.<br />
13. Rücktritt vom Vertrag:<br />
Der Lieferer ist, unbeschadet sonstiger vertraglicher oder gesetzlicher Rechte, jedenfalls<br />
in folgenden Fällen zum Rücktritt berechtigt::<br />
13.1 Falls über das Vermögen des Bestellers das Konkurs-oder Ausgleichsverfahren<br />
eröffnet wird, ist der Lieferer berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist<br />
vom Vertrag zurückzutreten.<br />
13.2 Bis zur Auslieferung der Ware ist der Lieferer auch berechtigt, jederzeit vom<br />
Vertrag zurückzutreten, wenn dem Lieferer bei der Kalkulation des Angebotes<br />
oder bei Preisauskünften ein wesentlicher Irrtum unterlaufen sein sollte;<br />
dem Besteller stehen daraus keine Ansprüche gegen den Lieferer zu.<br />
14. Gerichtsstand, Rechtswahl:<br />
Gerichtsstand für alle aus den Rechtsverhältnissen mittelbar oder unmittelbar entstehenden<br />
Streitigkeiten ist Wien. Der Lieferer ist auch berechtigt, am Sitz des Bestellers<br />
zu klagen. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller<br />
findet ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes<br />
Anwendung.<br />
15. Geltungsbereich:<br />
Die Bedingungen des Lieferers gelten, sofern abweichende Vereinbarungen nicht<br />
schriftlich getroffen werden, auch für alle weiteren Lieferungen und Leistungen, die<br />
zum oder am gleichen Gegenstand vom Lieferer auf Verlangen und Kosten des Bestellers<br />
ausgeführt werden, mit der Einschränkung, dass die Gewährleistungsfristfür<br />
Wiederinstandsetzungen, nach Ablauf der Gewährleistungsfrist für den ursprünglichen<br />
Liefergegenstand, 12 Monate beträgt.<br />
16. Salvatorische Klausel:<br />
Sollte(n) eine oder mehrere Bestimmungen dieser Verkaufs-und Lieferbedingungen<br />
unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen.<br />
Ungültige Bestimmungen sind durch solche Regelungen zu ersetzen, die dem<br />
Sinn und Zweck der ungültigen Regelung am nächsten kommen. Diese Verkaufsund<br />
Lieferbedingungen sind integrierender Bestandteil jedes mit <strong>Johnson</strong> <strong>Controls</strong><br />
geschlossenen Kaufvertrages. Geschäftsbedingungen welcher Art immer, insbesondere<br />
Einkaufsbedingungen, die mit diesem Verkaufs-und Lieferbedingungen in<br />
Widerspruch stehen, sind in vollem Umfang unwirksam.