August 2010: Seite 1-48 (PDF, 11,6 - Trafikantenzeitung

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Im Blickpunkt D Beantwortung jener parlamentarischen Anfrage bezüglich der Neubesetzung der Geschäftsführung der Monopolverwaltung GmbH schickt Finanzminister Josef Pröll voraus, daß in seinem Ressortbereich die Bestimmungen des Stellenbesetzungsgesetzes BGBl. I Nr. 26/1998, stets und somit auch im Falle der Besetzung der MVG- Monopolverwaltung „Beehre ich mich mitzuteilen...“ Geschäftsführerposition strikte eingehalten werden. Die Initialzündung für die Wißbegier einiger Abgeordneter gab ein Artikel in der Tageszeitung „Kurier“ vom 17. April 2010, in dem es unter anderem hieß, daß der auf fünf Jahre befristete Job tradi- tionell streng nach Farbenlehre vergeben werde, was zur Folge hatte, daß sich der bisherige MVG-Geschäftsführer, Mag. Dr. Fritz Simhandl, als ehemaliger Ministersekretär Karl-Heinz Grassers (damals FPÖ) vergeblich ,um eine Verlängerung seines Vertrages bemüht habe, und Dipl.-Ing. Martina Reisenbichler (ab 7. April mit der MVG-Geschäftsführung bestellt) exzellente Kontakte zur ÖVP und im speziellen zum Frauennetzwerk von Ex-Frauen-/Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat nachgesagt werden. Eine Personalentscheidung, die eine auf die aus dem Telekommunikationsbereich kommende Bewerberin maßgeschneiderte Stellenausschreibung ermöglicht habe, mutmaßen die Anfragesteller politischen Filz. Ein Vorwurf, dem Finanzminister Josef Pröll mit aller Entschiedenheit entgegentritt: Gemäß den einschlägigen Para- ggraphen des Stellenbesetzungsgesetzes habe das für die Besetzung zuständige www.trafikantenzeitung.at Unter dieser URL finden Sie nicht nur vor Drucklegung eine Vorschau auf das Themenangebot der nächsten Ausgabe unseres Fachmagazins, sondern können Sie auch auf die Inhalte der bereits erschienenen Ausgaben zurückgreifen. 8 trafikantenzeitung 8/2010 Finanzminister Josef Pröll: Bestimmungen des Stellenbesetzungsgesetzes wurden strikte eingehalten... Organ die Stelle ausschließlich aufgrund der Eignung der Bewerber zu besetzen. Und diese sei aufgrund fachlicher Vorbildung und bisheriger Berufserfahrung der Kandidaten, ihrer Fähigkeit zur Menschenführung, ihrer organisatorischen Fähigkeiten und ihrer persönlichen Zuverlässigkeit festzustellen. Für die Reihung der eingelangten Bewerbungen sei eine Hearing-Kommission eingesetzt und auf Grundlage von deren Empfehlungen die Bestellung vorgenommen worden. Hinsichtlich der Formulierung von Anforderungsprofilen für Geschäfts- führer- und Vorstandsfunktionen sei – so Pröll weiter – generell zu bemerken, daß diese einem dynamischen Prozeß unterliegen und diese an die sich im Laufe der Jahre ändernden Herausforderungen angepaßt werden. Eine Aktualisierung, welche die Anzahl der Bewerber und Bewerberinnen um den Posten eines MVG-Geschäftsführer bzw. einer MVG- Geschäftsführerin von vier im Jahre 2004 auf sieben im Jahr 2010 gesteigert und somit nahezu verdoppelt habe. Von diesen sieben seien nach einer Vorevaluierung auf Basis der schriftlichen Bewerbungen drei Kandidaten zu einem kommissionellen Hearing eingeladen worden, von dessen Ergebnis, der Bestellung von Dipl.-Ing. Martina Reisenbichler zur MVG-Geschäftsführerin per 7. April 2010, das Ministerbüro, das im übrigen eine Befassung mit der Genehmigung der Ausschreibungsbedingungen von sich weist, aktenmäßig in Kenntnis gesetzt wurde. Die Ausschreibung sei vielmehrvon der gemäß Geschäfts- und Personaleinteilung des Ressorts zuständigen Orgaisationseinheit des Bundesministeriums für Finanzen vorgenommen worden. Die von den Anfragestellern eingeforderte Aufklärung über Details der ein- gegangenen Bewerbungen (Ausbildung, Kenntnisse der Rechtsmaterie auf dem Tabakwarensektor und einschlägige Kontakte zu diesem sowie zu seiner Interessensvertretung etc.) wurde mit dem Hinweis darauf abgelehnt, daß aufgrund daraus möglicher Rückschlüsse auf den BewerberInnen-Kreis diesem Karrierenachteile erwachsen könnten. TRAFIKANTENFORUM Sie wolle mit Berufskollegen das eine oder andere Thema diskutieren, Erfahrungen austauschen, Informationen weitergeben, oder sich aber nur ganz einfach unterhalten. Klicken Sie sich doch ein unter: http://www.trafikant.info

Produktpiraterie-Bericht Augenauswischerei aren, die geschmuggelt werden, „W fallen nicht unter den Geltungsbereich der EG-Produktpiraterie-Verordnung 2004, und zwar auch dann nicht, wenn es sich dabei um „nachgeahmte Waren“ handelt. Deshalb können auch die Zollbehörden die EG- Produktpiraterie-Verordnung 2004 bei Schmuggelzigaretten und anderen geschmuggelten Tabakerzeugnissen nicht anwenden“, läßt Finanzminister Josef Pröll in Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage jene Abgeordneten wissen, die einen Widerspruch zu entdecken glaubten, weil einerseits Finanzstaatssekretär Lopatka wie auch Repräsentanten der Tabakindustrie im Zuge der Präsentation der diesjährigen „Neinzu-Schmuggel-Tschick“- Kampagne die stetige Zunahme gefälschter Zigaretten vorwiegend aus dem asiatischen Raum beklagten, andererseits aber der Produktpirateriebericht 2009 in der Tabakerzeugnisse-Rubrikerstaunliche 0-Aufgrffe ausweist. Und wenn auch die Übersicht der Jahre 2004 bis 2008 erkennen läßt, „daß die Aufgriffe gefälschter Tabakwarenprodukte (unter Anwendung der EG- Produktpiraterieverordnung 2004) im Verhältnis zu den Aufgriffen anderer gefälschter Waren auch in den anderen EU-Mitgliedstaaten eher gering ist“ (Pröll – Anfragebeantwortung 5504/AB XXIV.GP), so demonstriert diese Statistik dennoch eine stetig steigende Tendenz. Wozu noch kommt, daß hier bloß die Zahl der Aufgriffe, nicht aber die dabei sichergestellten Mengen erfaßt sind. Von 2004 weg mit 316 Aufgriffen hat sich diese Zahl bis 2008 auf 445 hinaufentwickelt. Im gleichen Zeitraum schnellten die EUweiten Fälschungsaufgriffe gesamt von 22.311 (2004) auf 49.381 in die Höhe. Auch wieder Zahlen, die – das sei der Vollständigkeit halber noch einmal unterstrichen – nichts über das wert- mäßige Volumen aussagen. Im Rückblick unterbricht die rotweißrote Null-Linie der Aufgriffe gefälschter Tabakprodukte nur ein Aufgriff von 160.000 Fake-Zigaretten im Jahr 2004, die durch die EU im Versandverfahren durchgeführt werden hätten sollen, aber wegen Produktpiraterie gestoppt wurden. Zwei weitere Sendungen mit mutmaßlich gefälschten Zigaretten im gleichen Kalenderjahr, bei denen ein Verfahren nach der EG-Produktpiraterie-Veordnung 2004 begonnen wurde, verliefen jedoch im Sand: „Da es sich Das Papier und die Druckerschwärze nicht wert? dabei um Schmuggel- fälle handelte, wurden diese Verfahren nicht weiter verfolgt, sondern Finanzstrafverfahren abgeführt.“ „Ansonsten (und nun lese und staune man – Anm. d. Red.) gab es in den Jahren 2000 bis 2008 keine Aufgriffe von Tabakwarenprodukten, bei denen die (offensichtlich zahn- lose – Anm.d. Red.) EG-Produktpiraterie-Veordnung Im Blickpunkt 2004 angewendet wurde. Und auch die Frage danach, ob man künftighin im Wissen um eine stetige Zunahme geschmuggelter Zigarettenfälschungen die Strategie bei der Bekämpfung der Produktpiraterie ändern oder verstärken wird, schmettert Österreichs oberster Säckelwart unter Hinweis auf die rechtlichen Rahmenbedingungen dieser ab, „weil nicht damit zu rechnen ist, daß es zu Aufgriffen gefälschter Tabakwarenprodukte in Österreich kommen wird, bei denen diese Verordnung anwendbar sein wird. Und so wird weiter eine Null in der Zeile „Zigaretten“ sowie der „Andere Tabakerzeugnisse“ stehen und dem juristischer Formulierungsfinessen des Rats der Europäischen Union unkundigen Leser der Produktpiraterieberichte eine heile Welt vorgaukeln. 8/2010 trafikantenzeitung

Produktpiraterie-Bericht<br />

Augenauswischerei<br />

aren, die geschmuggelt werden,<br />

„W fallen nicht unter den Geltungsbereich<br />

der EG-Produktpiraterie-Verordnung<br />

2004, und zwar auch dann<br />

nicht, wenn es sich dabei um „nachgeahmte<br />

Waren“ handelt. Deshalb<br />

können auch die Zollbehörden die EG-<br />

Produktpiraterie-Verordnung 2004 bei<br />

Schmuggelzigaretten und anderen geschmuggelten<br />

Tabakerzeugnissen nicht<br />

anwenden“, läßt Finanzminister Josef<br />

Pröll in Beantwortung einer parlamentarischen<br />

Anfrage jene Abgeordneten<br />

wissen, die einen<br />

Widerspruch zu entdecken<br />

glaubten, weil<br />

einerseits Finanzstaatssekretär<br />

Lopatka wie<br />

auch Repräsentanten<br />

der Tabakindustrie im<br />

Zuge der Präsentation<br />

der diesjährigen „Neinzu-Schmuggel-Tschick“- <br />

Kampagne die stetige<br />

Zunahme gefälschter<br />

Zigaretten vorwiegend<br />

aus dem asiatischen<br />

Raum beklagten, andererseits<br />

aber der<br />

Produktpirateriebericht<br />

2009 in der Tabakerzeugnisse-Rubrikerstaunliche<br />

0-Aufgrffe ausweist.<br />

Und wenn auch die Übersicht der<br />

Jahre 2004 bis 2008 erkennen läßt, „daß<br />

die Aufgriffe gefälschter Tabakwarenprodukte<br />

(unter Anwendung der EG-<br />

Produktpiraterieverordnung 2004) im<br />

Verhältnis zu den Aufgriffen anderer gefälschter<br />

Waren auch in den anderen<br />

EU-Mitgliedstaaten eher gering ist“<br />

(Pröll – Anfragebeantwortung 5504/AB<br />

XXIV.GP), so demonstriert diese Statistik<br />

dennoch eine stetig steigende Tendenz.<br />

Wozu noch kommt, daß hier bloß die<br />

Zahl der Aufgriffe, nicht aber die dabei<br />

sichergestellten Mengen erfaßt sind. Von<br />

2004 weg mit 316 Aufgriffen hat sich diese<br />

Zahl bis 2008 auf 445 hinaufentwickelt.<br />

Im gleichen Zeitraum schnellten die EUweiten<br />

Fälschungsaufgriffe gesamt von<br />

22.3<strong>11</strong> (2004) auf 49.381 in die Höhe.<br />

Auch wieder Zahlen, die – das sei der<br />

Vollständigkeit halber noch einmal<br />

unterstrichen – nichts über das wert-<br />

mäßige Volumen aussagen.<br />

Im Rückblick unterbricht die rotweißrote<br />

Null-Linie der Aufgriffe gefälschter<br />

Tabakprodukte nur ein Aufgriff von<br />

160.000 Fake-Zigaretten im Jahr 2004,<br />

die durch die EU im Versandverfahren<br />

durchgeführt werden hätten sollen, aber<br />

wegen Produktpiraterie gestoppt wurden.<br />

Zwei weitere Sendungen mit mutmaßlich<br />

gefälschten Zigaretten im gleichen Kalenderjahr,<br />

bei denen<br />

ein Verfahren<br />

nach der EG-Produktpiraterie-Veordnung<br />

2004 begonnen<br />

wurde,<br />

verliefen jedoch im<br />

Sand: „Da es sich<br />

Das Papier und die Druckerschwärze nicht wert?<br />

dabei um Schmuggel-<br />

fälle handelte,<br />

wurden diese Verfahren<br />

nicht weiter<br />

verfolgt, sondern<br />

Finanzstrafverfahren<br />

abgeführt.“<br />

„Ansonsten (und<br />

nun lese und staune<br />

man – Anm. d.<br />

Red.) gab es in den<br />

Jahren 2000 bis<br />

2008 keine Aufgriffe<br />

von Tabakwarenprodukten,<br />

bei denen die<br />

(offensichtlich zahn-<br />

lose – Anm.d.<br />

Red.) EG-Produktpiraterie-Veordnung<br />

Im Blickpunkt<br />

2004 angewendet wurde. Und auch die<br />

Frage danach, ob man künftighin im<br />

Wissen um eine stetige Zunahme geschmuggelter<br />

Zigarettenfälschungen die<br />

Strategie bei der Bekämpfung der<br />

Produktpiraterie ändern oder verstärken<br />

wird, schmettert Österreichs oberster<br />

Säckelwart unter Hinweis auf die rechtlichen<br />

Rahmenbedingungen dieser ab,<br />

„weil nicht damit zu rechnen ist, daß es<br />

zu Aufgriffen gefälschter Tabakwarenprodukte<br />

in Österreich kommen wird, bei<br />

denen diese Verordnung anwendbar sein<br />

wird.<br />

Und so wird weiter eine Null in der<br />

Zeile „Zigaretten“ sowie der „Andere<br />

Tabakerzeugnisse“ stehen und dem juristischer<br />

Formulierungsfinessen des Rats<br />

der Europäischen Union unkundigen<br />

Leser der Produktpiraterieberichte eine<br />

heile Welt vorgaukeln.<br />

8/<strong>2010</strong> trafikantenzeitung

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