August 2010: Seite 1-48 (PDF, 11,6 - Trafikantenzeitung

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Aufreger Da bei der Abstimmung über die Tabakproduktrichtlinie das Mehrheitsprinzip gilt, ist eine Sensibilisierung der Branchenteilnehmer in allen EU-Staaten herzustellen zu verbieten und durch einen unauffälligen Schriftzug zu ersetzen, um die Unterscheidbarkeit verschiedener Tabak- marken und damit die Werbung auf und mit Zigarettenschachteln zu erschweren. Das Packungsdesign dominieren werden Warnungen vor den gesundheits- gefährdenden Folgen des Rauchens und Grafiken von Krankheiten, die durch Tabakkonsum entstehen. „Und wenn es woanders geht, warum dann nicht auch hier“: Diese aus den Diskussionen über Raucherrestriktionen bekannte Berufung auf andere Länder wird – wird Sachargumente nicht zulassend – von den No-Smoking- Aktivisten gebetsmühlenartig zur Standpunkte-Verteidigung bemüht. Wie wenig sachlich beim Thema Tabak und Tabakkonsum vorgegangen wird dokumentiert die Plain- Packaging-Thematik. So wurde die Empfehlung für eine generische (neutrale) Verpackung von Tabakwaren ohne Verwendung von Markenlogos trafikantenzeitung 8/2010 und Farbgebung von der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte 2009 in die Vorschläge der EU-Kommission für eine „Empfehlung des Rates über rauchfreie Zonen“ hineinreklamiert und damit eine Vermanschung zweier in keinerlei Konnex miteinander miteinander stehender Themen vorgenommen. Mit großer Sorge... Dieser Vorstoß hat den Deutsche Zigarettenverband (DZV), die Philip Morris GmbH, der Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR), der Verband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA), der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) sowie den Markenverband dazu veranlaßt, ein Schreiben an das Bundesministerium für Wirtschafts und Technologie in unserem Nachbarland zu richten, „in dem dieser Vorschlag, ungeachtet seines rechtsunverbindlichen Charak- ters, mit großer Sorge zur Kenntnis genommen und die Bundesregierung gebeten wird, für die Streichung dieser Bestimmung zu stimmen. Als vier Hauptkritikpunkte führen die Verbände an: • Fehlender Zusammenhang Plain Packaging und Nichtraucherschutz mittels rauchfreier Zonen haben nichts miteinander zu tun. • Rechtsverstöße Plain Packaging verletzt verfassungsrechtliche Bestimmungen des Grundgesetzes wie auch europäisches und internationales Recht. Dazu zählen grundrechtswidrige Eingriffe in die Eigentums-, Berufs- und Meinungsfreiheit sowie die Nichtbeachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Außerdem steht es im Widerspruch zu Artikel 28 des EG-Vertrags und verletzt internationale Abkommen zum Schutz von Rechten an geistigem Eigentum. Zufriedene Produktpiraten • Förderung des illegalen Handels Gleichzeitig verdeutlichen die Tabakverbände, daß es bei Einführung von Plain Packaging für die Hersteller gefälschter Markenzigaretten durch generische Packungen noch einfacher und kostengünstiger wird, ihrem illegalen Handwerk nachzugehen. Der Schaden für Fiskus und legale Wirtschaft durch die illegalen Produktfälscher werde damit noch weiter nach oben getrieben. • Kein Nachweis der Wirksamkeit In einigen anderen Ländern, welche die Einführung generischer Packungen erwogen hatten, nahm man von diesen Plänen letztlich wieder Abstand, weil es keine Beweise gebe, daß durch diese Maßnahme der Tabakkonsum verringert werde. Auch konnten keine Nachweise gefunden werden, daß durch diesen Schritt die Anzahl rauchender Jugendlicher reduziert werde. Die Unterzeichner des Schreibens appellieren deshalb an die deutsche Bundesregierung, sich klar gegen eine Aufnahme des „Plain Packaging“ in die Ratsempfehlung auszusprechen und ihre bisherige ablehnende Position strikt beizubehalten. Tabakwaren-Dealer Abgelehnt wird auch das Verbot der Produktpräsentation und der Werbung für Tabakwarenerzeugnisse am gegenwärtig noch einzig zulässigen Ort, dem

Point of Sale, wegen der Folgewirkung. Wird doch mit diesem verdeckten Kauf der Tabakwareneinzelhandel als das stigmatisiert, was ihm in den hoch emotional geführten Raucher-/Nichtraucher- diskussionen immer wieder vorgeworfen wird: eine legale Dealer-Hochburg zu sein. Kein Tabakwaren- werbezubrot mehr Darüber hinaus würde eine solche Maßnahme, für die es ebenso wie für das Plain Packaging keinen wissenschaftlichen Nachweis der Wirksamkeit gibt, Marktneueinführungen oder den Marktauftritt neuer Anbieter verunmöglichen und den Tabakwareneinzelhandel um die Chance auf ein Tabakwarenwerbezubrot bringen. Die Rechtsexperten verweisen, was das Verbot einer einsichtigen Waren präsentation betrifft, auf eine Frag- würdigkeit der EU-Regelungs- kompetenz, eine Unvereinbarkeit mit dem die Warenverkehrsfreiheit betreffenden Vertragswerk und letztlich hinsichtlich der Umsetzung in nationales Recht auf die Kollision mit einer Reihe von in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten gültigen nationalen Paragraphen. Rechtlich nicht unumstritten ist das Verbot von Zusatzstoffen in Tabak- produkten Hier orten die Rechts- gelehrten einen Verstoß gegen- über Verträgen mit der multilateralen Welthandelsorganisation (World Trade Organization WTO), einer internationalen Organisation, deren Ziel die Ermöglichung der Gestaltung eines barrierefreien Handels ist und deren Abkommen eine Vielzahl an Regelungen über den weltweiten Handel mit Gütern, Dienstleistungen und intellektuellem Eigentum enthält. Eine durchaus entbehrliche Konfrontation, die vor allem auf das den Markt beherrschende American-Blend-Angebot abzielt, dessen Virginia-Burley-Orienttabakkompositionen erst durch die Soßierung mit Zusatzstoffen, denen von den Gegnern des Blauen Dunstes übrigens immer wieder gerne ein Suchtmacherpotenzial unterstellt wird, den markenspezifischen Geschmack erhalten. Wie die verstärkte Markteinführung additivfreier Zigaretten und Feinschnitte in den letzten Jahren bewiesen hat, ist nicht das Offerieren von Tabak-Pur-Zigaretten das Problem, sondern der daraus resultierende massive Eingriff in den von den Rauchern präferierten American-Blend-Markt, ohne dabei dem eigentlichen EU-Ziel eines rauchfreien Europas näher zu kommen, zeigen doch Vergleiche mit traditionellen „reinrassigen“ Virginia- Zigaretten-Ländern, daß dort der Raucheranteil etwa gleich groß ist wie in jenen Gebieten mit Zigaretten der amerikanisierten Geschmacksrichtung. Anstatt die Kräfte in eine Verteufelungskampagne zu kanalisieren, wäre ihre Nutzung für die Entwicklung geeigneter Prüfungsstrategien zur Sicherstellung, daß die Gesamttoxizität durch einzelne Zusatzstoffe nicht erhöht wird, wünschenswert und durchaus auch im Sinne der Zigarettenindustrie. Besonderes betroffen von einem Zusatzstoffeverbot wären übrigens die Pfeifentabakanbieter. Für viele kleinere Manufakturen würde ein solches unweigerlich das Aus bedeuten. Noch ist nichts fix: Nach Vorliegen der Ergebnisse einer von der EU- Kommission mit der Regulierungs- Folgeabschätzung beauftragten Agentur soll eine öffentliche Konsultation auf einer von der EU-Kommission dafür extra eingerichteten Internetseite in Gang gebracht werden. Auf dieser kann jeder Bürger, jeder Verband und jedes Unternehmen innerhalb von voraussichtlich zwei Monaten zu den dort aufgeführten Vorschlägen Stellung beziehen. Und die Branchenteilnehmer aller EU- Staaten sind aufgefordert, ihre Stand- punkte zu den drei (Über)Regulierungs- vorstößen der EU gegenüber der Politik und bei den öffentlichen Anhörun- gen darzustellen, denn: Während bei einer Änderung der Tabak- steuerrichtlinien das Einstimmigkeitsprinzip gilt, genügt zur Verabschiedung der Tabakproduktrichtlinie das Mehrheitsprinzip. Wein & Co-Bars „Kräuterretten“ als Trost für Raucher Wein & Co-Chef Heinz Kammerer, zum Gegner des geltenden Rauchverbots konvertierter Gastronom, setzt in seinen Gaststätten nun auf kreative Lösungen. Da fünf seiner Bars mit dem Ende der Übergangsfrist zum Nichtraucherbereich werden mußten, will Kammerer mit Gratis-Kräuter-Glimmstängeln den rauchenden Gästen „mit Sympathie und psychologischer Unterstützung“ entgegenkommen. Die aus Haselnuss- (68 Prozent), Papaya- (21 Prozent), Pfefferminz- (6 Prozent) und Eukalyptusblättern (6 Prozent) bestehenden „NTB Kräuterretten“ enthalten keinen Tabak und kein Nikotin. Was das Tabakgesetz zu dieser Ausweichmaßnahme sagt, läßt sich nicht so eindeutig festmachen: Einerseits spricht die Regelung bei Tabakerzeugnissen von jedem „Erzeugnis, das zum Rauchen, Schnupfen, Lutschen oder Kauen bestimmt ist, sofern es ganz oder teilweise aus Tabak (...) besteht“. Andererseits ist punkto Gastronomie von einem „Rauchverbot in den der Verabreichung von Speisen oder Getränken an Gäste dienenden Räumen“ die Rede, was das Anzünden von Rauchwaren generell ausschließen könnte. WORLD‘S FINEST CIGARS Halle 13 Stand 117 Rauchen kann tödlich sein. Aufreger 8/2010 trafikantenzeitung

Aufreger<br />

Da bei der Abstimmung über die Tabakproduktrichtlinie das Mehrheitsprinzip<br />

gilt, ist eine Sensibilisierung der Branchenteilnehmer in allen<br />

EU-Staaten herzustellen<br />

zu verbieten und durch einen unauffälligen<br />

Schriftzug zu ersetzen, um die<br />

Unterscheidbarkeit verschiedener Tabak-<br />

marken und damit die Werbung auf und<br />

mit Zigarettenschachteln zu erschweren.<br />

Das Packungsdesign dominieren werden<br />

Warnungen vor den gesundheits-<br />

gefährdenden Folgen des Rauchens und<br />

Grafiken von Krankheiten, die durch<br />

Tabakkonsum entstehen.<br />

„Und wenn es woanders geht, warum<br />

dann nicht auch hier“: Diese aus den<br />

Diskussionen über Raucherrestriktionen<br />

bekannte Berufung auf andere<br />

Länder wird – wird Sachargumente<br />

nicht zulassend – von den No-Smoking-<br />

Aktivisten gebetsmühlenartig zur<br />

Standpunkte-Verteidigung bemüht.<br />

Wie wenig sachlich beim Thema<br />

Tabak und Tabakkonsum vorgegangen<br />

wird dokumentiert die Plain-<br />

Packaging-Thematik. So wurde die<br />

Empfehlung für eine generische (neutrale)<br />

Verpackung von Tabakwaren<br />

ohne Verwendung von Markenlogos<br />

trafikantenzeitung 8/<strong>2010</strong><br />

und Farbgebung von der schwedischen<br />

EU-Ratspräsidentschaft in der zweiten<br />

Jahreshälfte 2009 in die Vorschläge der<br />

EU-Kommission für eine „Empfehlung<br />

des Rates über rauchfreie Zonen“ hineinreklamiert<br />

und damit eine Vermanschung<br />

zweier in keinerlei Konnex miteinander<br />

miteinander stehender Themen<br />

vorgenommen.<br />

Mit großer Sorge...<br />

Dieser Vorstoß hat den Deutsche Zigarettenverband<br />

(DZV), die Philip<br />

Morris GmbH, der Verband der deutschen<br />

Rauchtabakindustrie (VdR), der<br />

Verband Deutscher Tabakwaren-Großhändler<br />

und Automatenaufsteller<br />

(BDTA), der Bundesverband des<br />

Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE)<br />

sowie den Markenverband dazu veranlaßt,<br />

ein Schreiben an das Bundesministerium<br />

für Wirtschafts und Technologie<br />

in unserem Nachbarland zu richten,<br />

„in dem dieser Vorschlag, ungeachtet<br />

seines rechtsunverbindlichen Charak-<br />

ters, mit großer Sorge zur Kenntnis genommen<br />

und die Bundesregierung gebeten<br />

wird, für die Streichung dieser<br />

Bestimmung zu stimmen.<br />

Als vier Hauptkritikpunkte führen<br />

die Verbände an:<br />

• Fehlender Zusammenhang<br />

Plain Packaging und Nichtraucherschutz<br />

mittels rauchfreier Zonen haben<br />

nichts miteinander zu tun.<br />

• Rechtsverstöße<br />

Plain Packaging verletzt verfassungsrechtliche<br />

Bestimmungen des Grundgesetzes<br />

wie auch europäisches und internationales<br />

Recht. Dazu zählen<br />

grundrechtswidrige Eingriffe in die<br />

Eigentums-, Berufs- und Meinungsfreiheit<br />

sowie die Nichtbeachtung des<br />

Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.<br />

Außerdem steht es im Widerspruch zu<br />

Artikel 28 des EG-Vertrags und verletzt<br />

internationale Abkommen zum Schutz<br />

von Rechten an geistigem Eigentum.<br />

Zufriedene Produktpiraten<br />

• Förderung des illegalen Handels<br />

Gleichzeitig verdeutlichen die Tabakverbände,<br />

daß es bei Einführung von<br />

Plain Packaging für die Hersteller gefälschter<br />

Markenzigaretten durch generische<br />

Packungen noch einfacher und<br />

kostengünstiger wird, ihrem illegalen<br />

Handwerk nachzugehen. Der Schaden<br />

für Fiskus und legale Wirtschaft durch<br />

die illegalen Produktfälscher werde damit<br />

noch weiter nach oben getrieben.<br />

• Kein Nachweis der Wirksamkeit<br />

In einigen anderen Ländern, welche<br />

die Einführung generischer Packungen<br />

erwogen hatten, nahm man von diesen<br />

Plänen letztlich wieder Abstand, weil es<br />

keine Beweise gebe, daß durch diese<br />

Maßnahme der Tabakkonsum verringert<br />

werde. Auch konnten keine<br />

Nachweise gefunden werden, daß durch<br />

diesen Schritt die Anzahl rauchender<br />

Jugendlicher reduziert werde.<br />

Die Unterzeichner des Schreibens<br />

appellieren deshalb an die deutsche<br />

Bundesregierung, sich klar gegen eine<br />

Aufnahme des „Plain Packaging“ in die<br />

Ratsempfehlung auszusprechen und<br />

ihre bisherige ablehnende Position<br />

strikt beizubehalten.<br />

Tabakwaren-Dealer<br />

Abgelehnt wird auch das Verbot der<br />

Produktpräsentation und der Werbung<br />

für Tabakwarenerzeugnisse am gegenwärtig<br />

noch einzig zulässigen Ort, dem

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