August 2010: Seite 1-48 (PDF, 11,6 - Trafikantenzeitung
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Serie<br />
mellen, sondern einer materiellen Gesamterhebung<br />
der Trafikstandortstruktur,<br />
was heißt, daß es auf der Grundlage<br />
Tabakfachgeschäft und Tabakverkaufsstelle<br />
eine auf einer Zeitreihe seit 1996<br />
basierende Umsatzgrößen- und Umsatzentwicklungsstudie<br />
bei Tabakwaren geben<br />
muß, welche die Trafikstruktur genau<br />
abbildet. Dazu üssen die<br />
Umsatzgrößen- und Umsatzentwicklungen<br />
der wesentlichsten Nebenartikelgruppen<br />
pro Standort erhoben werden.<br />
Von durchschnittlichen Umsätzen<br />
wesentlich abweichende Trafikstandorte<br />
müssen in einer Umsatz- und Standortmatrix<br />
in Bezug zu ihren benachbarten<br />
Trafikstandorten inklusiveTabakwarenautomatenlandschaft<br />
gesetzt<br />
werden. Zurayonierte<br />
Wiederverkäufer, also<br />
Gastrotankstellen, müssen<br />
ebenfalls in dieser<br />
Matrix berücksictigt<br />
werden.<br />
Ergänzt wird dieses<br />
System durch die Abbildung<br />
geschlossener<br />
Trafikstandorte. Das<br />
Ganze ergibt dann<br />
ein mehrdimensionales<br />
Trafikstrukturbild für<br />
ganz Österreich und<br />
kann somit auch als<br />
kurz-, mittel- und langfristiges„Frühwarnsystem“<br />
für die Monopolverwaltung<br />
und die<br />
Berufsvertretung dienen.<br />
Abgerundet wird<br />
dieses System durch die<br />
Abbildung der bisherigenZuschußentwicklung<br />
aus dem Solidaritäts-<br />
und Strukturfonds<br />
seit 2008.<br />
Was dann noch fehlt,<br />
ist eine mittel- und langfristige Mittelaufbringung<br />
für den Solidaritäts- und Strukturfonds.<br />
Modelle einer mittel- und langfristigen<br />
Mittelaufbringung für den Solida-<br />
ritäts- und Strukturfonds: Sollten die<br />
Mittel aus dem Solidaritäts- und Strukturfonds<br />
frühzeitig erschöpft sein, dann<br />
wäre der „gute österreichische Weg“ natürlich,<br />
die Speisung durch<br />
Tabakgroßhandel bzw. Tabakindustrie<br />
einfach wieder aufleben zu lassen. Man<br />
trafikantenzeitung 8/<strong>2010</strong><br />
könnte dabei etwa auf der Grundlage der<br />
bisherigen Erfahrungen den Prozentsatz<br />
der Handelsspanne variieren oder die<br />
jährliche Gesamtaufkommenssumme mit<br />
einem Höchstbetrag „deckeln“. Freilich<br />
wäre mit dem Widerstand von Tabakgroßhandel<br />
und Tabakindustrie zu rechnen<br />
und weitere Preiserhöhungen wären<br />
jedenfalls vorprogrammiert. Eine Situa-<br />
tion, die wiederum das Preisniveau zu<br />
Lasten der österreichischen Trafikanten<br />
gegenüber dem EU-Ausland verändern<br />
würde. Weitere Umsatzeinbrüche und<br />
damit Anspruchserhöhungen gegenüber<br />
dem Solidaritäts- und Strukturfonds<br />
wären die Folge.<br />
Die Mittel aus dem Solidaritäts- und Strukturfonds könnten früher<br />
– als es die Experten für die Jahreswende 2012/2013 erwarten –<br />
aufgebraucht sein. Und dann?<br />
Als zweite Variante für eine Bedeckung<br />
der Ansprüche an den Solidaritäts- und<br />
Strukturfonds wäre eine Novelle des § 44<br />
Finanzstrafgesetz bzw. § 7a Tabakgesetz in<br />
Verbindung mit dem § 38 TabMG 1996<br />
denkbar.<br />
Derzeit sieht der § 44 Abs 2 lit c<br />
Finanzstrafgesetz vor, daß bei Verstößen<br />
gegen das Tabaksteuergesetz durch die<br />
illegale Einfuhr von Tabakware nach<br />
Österreich aus dem Ausland als Bemessungsgrundlage<br />
der einfache Wert,<br />
d.h. der Kleinverkaufspreis ab Trafik, an-<br />
gesetzt wird. Gänzlich vergessen worden<br />
ist dabei etwa im Zusammenhang mit den<br />
Regelungen im § 44 Abs lit c Finanzstrafgesetz,<br />
die fiktive Handelsspanne der<br />
Trafikanten herauszurechnen. Dies gilt<br />
ebenfalls bei Verstößen gegen den § 7a<br />
Tabakgesetz (Übertretung der 200-Stück-<br />
Regelung). Dabei wäre es im Zuge des<br />
Budgetbegleitgesetzes 20<strong>11</strong> eine leichte<br />
legistische Übung hier anzusetzen, und<br />
die fiktive Handelsspanne dem Solidaritäts-<br />
und Strukturfonds zu widmen. Damit<br />
wäre unter Zugrundelegung der bekannten<br />
Parameter – allen voran des aus<br />
der Packungsstudie bekannten Schmuggelanteils<br />
– und eines durch die Definition<br />
jährlicher Aufgriffsziele<br />
offensiveren<br />
Vorgehens der FinanzundSicherheitsbehörden<br />
ein Geldfluß von<br />
etwas mehr als 20 Millionen<br />
Euro in den<br />
Solidaritäts- und Strukturfondstopf<br />
durchaus<br />
realistisch.<br />
Wobei sich durch die<br />
Verschärfung der Kontrollen<br />
noch ein wünschenswerterNebeneffekt<br />
einstellen würde:<br />
nämlich die Stabilisierung<br />
des Tabak- warenumsatzes<br />
der Trafikanten<br />
sowie eine<br />
mittel- bis langfristige<br />
Stützung der Tabakwareneinzelhandelsstruktur.<br />
Bleibt als dritter<br />
„Nothelfer“ eine partielle<br />
oder vollständige<br />
Heranziehung der<br />
„Monopolrente“, die<br />
das Bundesministerium<br />
für Finanzen derzeit<br />
mittels Gewinnabfuhr<br />
der MVG im Ausmaß von 1,2 Millionen<br />
Euro erhält. Hier wären allerdings langfristig<br />
wohl nur Maßnahmen aus dem<br />
Strukturförderungs-Titel finanziell bedienbar.<br />
Gleichgültig, wie die Mittel schlußendlich<br />
aufgebracht werden – Solidarität<br />
und Struktur der rotweißroten<br />
Trafikanten benötigen eine ausreichende<br />
finanzielle Grundlage, die man<br />
besser heute als erst morgen sicherstellt.