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August 2010: Seite 1-48 (PDF, 11,6 - Trafikantenzeitung

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Serie<br />

mellen, sondern einer materiellen Gesamterhebung<br />

der Trafikstandortstruktur,<br />

was heißt, daß es auf der Grundlage<br />

Tabakfachgeschäft und Tabakverkaufsstelle<br />

eine auf einer Zeitreihe seit 1996<br />

basierende Umsatzgrößen- und Umsatzentwicklungsstudie<br />

bei Tabakwaren geben<br />

muß, welche die Trafikstruktur genau<br />

abbildet. Dazu üssen die<br />

Umsatzgrößen- und Umsatzentwicklungen<br />

der wesentlichsten Nebenartikelgruppen<br />

pro Standort erhoben werden.<br />

Von durchschnittlichen Umsätzen<br />

wesentlich abweichende Trafikstandorte<br />

müssen in einer Umsatz- und Standortmatrix<br />

in Bezug zu ihren benachbarten<br />

Trafikstandorten inklusiveTabakwarenautomatenlandschaft<br />

gesetzt<br />

werden. Zurayonierte<br />

Wiederverkäufer, also<br />

Gastrotankstellen, müssen<br />

ebenfalls in dieser<br />

Matrix berücksictigt<br />

werden.<br />

Ergänzt wird dieses<br />

System durch die Abbildung<br />

geschlossener<br />

Trafikstandorte. Das<br />

Ganze ergibt dann<br />

ein mehrdimensionales<br />

Trafikstrukturbild für<br />

ganz Österreich und<br />

kann somit auch als<br />

kurz-, mittel- und langfristiges„Frühwarnsystem“<br />

für die Monopolverwaltung<br />

und die<br />

Berufsvertretung dienen.<br />

Abgerundet wird<br />

dieses System durch die<br />

Abbildung der bisherigenZuschußentwicklung<br />

aus dem Solidaritäts-<br />

und Strukturfonds<br />

seit 2008.<br />

Was dann noch fehlt,<br />

ist eine mittel- und langfristige Mittelaufbringung<br />

für den Solidaritäts- und Strukturfonds.<br />

Modelle einer mittel- und langfristigen<br />

Mittelaufbringung für den Solida-<br />

ritäts- und Strukturfonds: Sollten die<br />

Mittel aus dem Solidaritäts- und Strukturfonds<br />

frühzeitig erschöpft sein, dann<br />

wäre der „gute österreichische Weg“ natürlich,<br />

die Speisung durch<br />

Tabakgroßhandel bzw. Tabakindustrie<br />

einfach wieder aufleben zu lassen. Man<br />

trafikantenzeitung 8/<strong>2010</strong><br />

könnte dabei etwa auf der Grundlage der<br />

bisherigen Erfahrungen den Prozentsatz<br />

der Handelsspanne variieren oder die<br />

jährliche Gesamtaufkommenssumme mit<br />

einem Höchstbetrag „deckeln“. Freilich<br />

wäre mit dem Widerstand von Tabakgroßhandel<br />

und Tabakindustrie zu rechnen<br />

und weitere Preiserhöhungen wären<br />

jedenfalls vorprogrammiert. Eine Situa-<br />

tion, die wiederum das Preisniveau zu<br />

Lasten der österreichischen Trafikanten<br />

gegenüber dem EU-Ausland verändern<br />

würde. Weitere Umsatzeinbrüche und<br />

damit Anspruchserhöhungen gegenüber<br />

dem Solidaritäts- und Strukturfonds<br />

wären die Folge.<br />

Die Mittel aus dem Solidaritäts- und Strukturfonds könnten früher<br />

– als es die Experten für die Jahreswende 2012/2013 erwarten –<br />

aufgebraucht sein. Und dann?<br />

Als zweite Variante für eine Bedeckung<br />

der Ansprüche an den Solidaritäts- und<br />

Strukturfonds wäre eine Novelle des § 44<br />

Finanzstrafgesetz bzw. § 7a Tabakgesetz in<br />

Verbindung mit dem § 38 TabMG 1996<br />

denkbar.<br />

Derzeit sieht der § 44 Abs 2 lit c<br />

Finanzstrafgesetz vor, daß bei Verstößen<br />

gegen das Tabaksteuergesetz durch die<br />

illegale Einfuhr von Tabakware nach<br />

Österreich aus dem Ausland als Bemessungsgrundlage<br />

der einfache Wert,<br />

d.h. der Kleinverkaufspreis ab Trafik, an-<br />

gesetzt wird. Gänzlich vergessen worden<br />

ist dabei etwa im Zusammenhang mit den<br />

Regelungen im § 44 Abs lit c Finanzstrafgesetz,<br />

die fiktive Handelsspanne der<br />

Trafikanten herauszurechnen. Dies gilt<br />

ebenfalls bei Verstößen gegen den § 7a<br />

Tabakgesetz (Übertretung der 200-Stück-<br />

Regelung). Dabei wäre es im Zuge des<br />

Budgetbegleitgesetzes 20<strong>11</strong> eine leichte<br />

legistische Übung hier anzusetzen, und<br />

die fiktive Handelsspanne dem Solidaritäts-<br />

und Strukturfonds zu widmen. Damit<br />

wäre unter Zugrundelegung der bekannten<br />

Parameter – allen voran des aus<br />

der Packungsstudie bekannten Schmuggelanteils<br />

– und eines durch die Definition<br />

jährlicher Aufgriffsziele<br />

offensiveren<br />

Vorgehens der FinanzundSicherheitsbehörden<br />

ein Geldfluß von<br />

etwas mehr als 20 Millionen<br />

Euro in den<br />

Solidaritäts- und Strukturfondstopf<br />

durchaus<br />

realistisch.<br />

Wobei sich durch die<br />

Verschärfung der Kontrollen<br />

noch ein wünschenswerterNebeneffekt<br />

einstellen würde:<br />

nämlich die Stabilisierung<br />

des Tabak- warenumsatzes<br />

der Trafikanten<br />

sowie eine<br />

mittel- bis langfristige<br />

Stützung der Tabakwareneinzelhandelsstruktur.<br />

Bleibt als dritter<br />

„Nothelfer“ eine partielle<br />

oder vollständige<br />

Heranziehung der<br />

„Monopolrente“, die<br />

das Bundesministerium<br />

für Finanzen derzeit<br />

mittels Gewinnabfuhr<br />

der MVG im Ausmaß von 1,2 Millionen<br />

Euro erhält. Hier wären allerdings langfristig<br />

wohl nur Maßnahmen aus dem<br />

Strukturförderungs-Titel finanziell bedienbar.<br />

Gleichgültig, wie die Mittel schlußendlich<br />

aufgebracht werden – Solidarität<br />

und Struktur der rotweißroten<br />

Trafikanten benötigen eine ausreichende<br />

finanzielle Grundlage, die man<br />

besser heute als erst morgen sicherstellt.

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